Antwort von Herrn Oettinger im Namen der Kommission
10.3.2017
1. Die Pensionsverbindlichkeiten sind Teil der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union[1]. Die Bewertung der Verbindlichkeiten umfasst alle EU-Bediensteten sowie sämtliche Altersversorgungsleistungen (z. B. Invalidengeld und Hinterbliebenenbezüge), die im Statut der Beamten der EU vorgesehen sind. Hierbei wird nicht nach Staatsangehörigkeit unterschieden.
2. Nach Artikel 83 Absatz 1 des Statuts gewährleisten die Mitgliedstaaten die Zahlung der Leistungen im Rahmen des Altersversorgungssystems für EU-Bedienstete gemeinsam.
Die Einzelheiten des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union werden Gegenstand eines Abkommens nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union sein.
- [1] Die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 ist einsehbar unter http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/2015/EU_AnnualAccounts2015_EN.pdf (in englischer Sprache). Die Jahresrechnungen für die folgenden Haushaltsjahre werden nach ihrer Annahme durch die Kommission auf derselben Webseite veröffentlicht.