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Parlamentarische Anfrage - E-000243/2017(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-000243/2017(ASW)

Antwort von Herrn Oettinger im Namen der Kommission

1. Die Pensionsverbindlichkeiten sind Teil der konsolidierten Jahresrechnung der Europäischen Union[1]. Die Bewertung der Verbindlichkeiten umfasst alle EU-Bediensteten sowie sämtliche Altersversorgungsleistungen (z. B. Invalidengeld und Hinterbliebenenbezüge), die im Statut der Beamten der EU vorgesehen sind. Hierbei wird nicht nach Staatsangehörigkeit unterschieden.

2. Nach Artikel 83 Absatz 1 des Statuts gewährleisten die Mitgliedstaaten die Zahlung der Leistungen im Rahmen des Altersversorgungssystems für EU-Bedienstete gemeinsam.

Die Einzelheiten des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union werden Gegenstand eines Abkommens nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union sein.