Antwort von Herrn Avramopoulos im Namen der Kommission
29.11.2017
Seit Januar 2017 machen die meisten Mitgliedstaaten monatlich Zusagen, obwohl in den Ratsbeschlüssen[1] nur ein Dreimonatsrhythmus vorgesehen ist, und siedeln regelmäßig Personen um.[2] Zudem hat sich die Zahl der für eine Umsiedlung in Betracht kommenden Personen als sehr viel geringer herausgestellt. Drei Mitgliedstaaten haben seit der Einführung der Umsiedlungsregelung noch keine Personen (Ungarn und Polen) bzw. seit mehr als einem Jahr keine Personen (Tschechische Republik) aus Italien oder Griechenland übernommen, und die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen sie eingeleitet.[3]
Die Kommission beabsichtigt nicht, ihre Politik in Bezug auf Dublin-Überstellungen zurück nach Italien und Griechenland zu ändern.
Die Kommission hält es nicht für zweckmäßig, einen neuen Vorschlag zur Umsiedlung vorzulegen. Vorrangig geht es darum, die infrage kommenden Antragsteller, die sich am 26. September 2017 in Italien und Griechenland befanden, so rasch wie möglich umzusiedeln. Darüber hinaus kann die Kommission nicht länger auf Ad-hoc-Maßnahmen zurückgreifen. Eine Reform des Dublin-Systems ist die einzige strukturelle Lösung. Fortschritte hin zu einer politischen Einigung über dieses Dossier sind dringend erforderlich. Allerdings erkennt die Kommission an, dass der Migrationsdruck auf Italien und Griechenland nach wie vor hoch ist, und hat den Mitgliedstaaten, die über die derzeitige Regelung hinaus mit der Umsiedlung aus Griechenland und Italien fortfahren, weitere Unterstützung zugesagt.[4]
- [1] Beschluss (EU) 2015/1523 des Rates vom 14. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 239 vom 15.9.2015, S. 146) und Beschluss (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland (ABl. L 248 vom 24.9.2015, S. 80).
- [2] Die Fortschritte bei der Umsetzung der Regelung, insbesondere im Jahr 2017, werden in regelmäßigen Fortschrittsberichten zur Umverteilung und Neuansiedlung dargelegt; der jüngste, 15. Bericht wurde am 6. September 2017 verabschiedet (COM(2017) 465 final). Einige Mitgliedstaaten haben ihre Kontingente aus Italien oder Griechenland bereits oder beinahe vollständig ausgeschöpft. Mit den Umverteilungen im September wurde Finnland der erste Mitgliedstaat, der sein Kontingent aus Italien erfüllt hat.
- [3] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1607_de.htm; http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-2103_de.htm
- [4] Mitteilung zur Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda — COM(2017) 558 final.