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Parlamentarische Anfrage - E-001667/2018Parlamentarische Anfrage
E-001667/2018

Unionsrechtskonformität bei Netzausbau und Starkstromtrassen in Deutschland

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001667-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Arne Gericke (ECR)

2006 sind die EU und ihre Mitgliedstaaten dem Übereinkommen von Aarhus beigetreten. Das Übereinkommen schreibt erstmals völkerrechtlich verbindlich jeder Person Rechte im Umweltschutz zu — unter anderem beim Zugang zu Informationen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

1. Hält die Kommission das Übereinkommen von Aarhus in Deutschland — gerade in Bezug auf das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) — für ausreichend umgesetzt, oder erkennt sie dort eine im Widerspruch zum Unionsrecht stehende Umsetzung in geltendes deutsches Recht, die die Verhängung von Zwangs‐ bzw. Bußgeldern gegen Deutschland nach sich ziehen kann?

2. Hält die Kommission die Konformität mit dem Unionsrecht im Fall der über das „Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG)“ und dem dazugehörigen Netzentwicklungsplan (NEP) festgeschriebenen Höchstspannungs‐ und Gleichstromtrassen durch Deutschland angesichts der fehlenden, von Projektbeginn an verbindlichen Öffentlichkeitsbeteiligung für verletzt? Welche Folgemaßnahmen sind geplant?

Letzte Aktualisierung: 23. April 2018
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