Umfassendes Wirtschafts‐ und Handelsabkommen (CETA) und Wasser
29.6.2018
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-003634-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Sven Giegold (Verts/ALE)
1) Welche Verpflichtungen bzw. Vorbehalte enthält das CETA-Abkommen, insbesondere das Kapitel zu öffentlichen Beschaffungen, in Bezug auf Dienstleistungskonzessionen?
2) Wird damit den in Artikel 12 der Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe festgelegten Ausnahmen betreffend Dienstleistungskonzessionen für die Wasseraufbereitung und die Abwasserbeseitigung oder ‐behandlung Rechnung getragen?
3) Stellt Anmerkung 3 zu CETA-Anhang 19‐5 eine Verpflichtung der EU dar, vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch eine Überarbeitung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe und eines Ersuchens Kanadas, Verhandlungen mit Kanada über eine Ausweitung der gegenseitigen Verpflichtungen im Bereich der Dienstleistungen und Dienstleistungskonzessionen aufzunehmen?