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Parlamentarische Anfrage - E-004020/2018Parlamentarische Anfrage
E-004020/2018

Einführung eines „EU-Med-Standards“ für die augenärztliche Praxis

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004020-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Paul Rübig (PPE)

Bei der täglichen Arbeit von Augenärzten sind unterschiedliche Normen zu beachten. Einerseits gibt es Übereinkünfte zwischen Ärzten, die medizinrechtlich als „lege artis“ zu beachten sind. Es handelt sich dabei um Behandlungsstandards von Augenärzten gegenüber Patienten. Bei der Bestimmung des Sehvermögens gibt es etwa derartige Standards, welche vom International Council of Ophthalmology (ICO) erstellt wurden. Andererseits gibt es die EN-ISO-Industrienormen, welche sowohl bei der Herstellung von Prüfgeräten, als auch bei Sehtests und bei der Erstellung von Sachverständigengutachten zu beachten sind.

Die EN-ISO-Normen und ICO-Standards können allerdings in bestimmten Fällen im Widerspruch zueinander stehen. Es kann daher zu Situationen kommen, in denen Sehtests, die dem ICO-Standard, nicht aber der EN-ISO-Norm entsprechen, in der EU nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.

Wie beurteilt die Kommission eine mögliche Einführung medizinischer Standards auf EU‐Ebene in diesem Bereich?

Letzte Aktualisierung: 1. August 2018
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