Identitätsüberprüfungen auf EU-Flughäfen bei Flügen innerhalb der EU
31.10.2018
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-005578-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Gesine Meissner (ALDE)
Rechtswidrige Eingriffe in den Flugverkehr sind nach wie vor ein zentrales Anliegen. Die EU hat alle Bereiche der Luftsicherheit auf der Grundlage der Anforderungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und einer soliden Risikoabschätzung reguliert. Das Grundkonzept der Regelung besteht darin, einen das Flugzeug umgebenden kontrollierten Raum zu schaffen, in dem es keine Objekte gibt, die für eine rechtswidrigen Eingriff genutzt werden könnten (Sprengstoff oder potenzielle Waffen). Zu diesem Zweck werden alle Personen und Gepäckstücke, die diesen kontrollierten Raum betreten, mithilfe neuester Technik und Verfahren überprüft.
Einige Mitgliedstaaten haben jedoch Kontrollen eingeführt oder beabsichtigen dies zu tun, bei denen jede Bordkarte mit einem Ausweisdokument manuell abgeglichen wird. Offenbar entspricht dies jedoch weder den geltenden Sicherheitsregeln, noch ist ein Zugewinn an Sicherheit in einem ohnehin kontrollierten Raum erkennbar. Identitätsüberprüfungen stellen für die Luftfahrtgesellschaften und die Passagiere eine zusätzliche Belastung dar, wodurch sich das Einsteigen verlangsamt, zumal pünktliche Abflüge wegen der Beschränkungen der Flughafen‐ und Flugverkehrsmanagementinfrastruktur bereits eine Herausforderung darstellen.
Ist die Identität der Passagiere nach Ansicht der Kommission für die geltende Luftsicherheitsregelung von Belang, wenn man bedenkt, dass alle Passagiere und ihre Gepäckstücke ohnehin gründlich überprüft werden?
Ist der Abgleich von Bordkarten mit Ausweisdokumenten nach Ansicht der Kommission eine Maßnahme, mit der rechtswidrige Eingriffe in die Luftfahrt unterbunden werden?
Legt die Kommission den Mitgliedstaaten nahe, einseitig derartige Identitätsüberprüfungen einzuführen?