• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - E-001334/2019Parlamentarische Anfrage
E-001334/2019

Anwendbarkeit der neuen Erdgasrichtlinie

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001334-19
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Werner Langen (PPE)

Am 4. April 2019 hat das Europäische Parlament die Überarbeitung der Erdgasrichtlinie angenommen. Der Text sieht nun vor, dass erstmals auch ein bestimmter Abschnitt einer Offshore-Gasfernleitung unter die Erdgasrichtlinie der Union fällt. Was Offshore-Gasfernleitungen wie Nord Stream 2 anbelangt, ist die Intention des Gesetzgebers hinsichtlich des Anwendungsbereichs der novellierten Erdgasrichtlinie im Erwägungsgrund 9 des Rechtsetzungsvorschlags klar definiert. Dort heißt es: „In Bezug auf Offshore-Gasfernleitungen sollte die Richtlinie 2009/73/EG im Küstenmeer des Mitgliedstaats gelten, in dem der erste Kopplungspunkt mit dem Netz der Mitgliedstaaten gelegen ist.“

1. Stimmt die Kommission zu, dass die novellierte Erdgasrichtlinie im Fall von Nord Stream 2 nur und ausschließlich innerhalb der Hoheitsgewässer Deutschlands und nicht innerhalb der Hoheitsgewässer Dänemarks zur Anwendung kommt?

2. Wenn ja, werden Sie dies offensiv vertreten?

3. Wenn nein, worauf gründet sich eine eventuell abweichende Auslegung?

Letzte Aktualisierung: 29. April 2019
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen