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Parlamentarische Anfrage - E-001824/2019Parlamentarische Anfrage
E-001824/2019

Fahrverbote

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-001824-19
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Gabriele Preuß (S&D)

Aufgrund der Luftqualitätsgrenzwerte der EU haben Regionen und Städte Umweltzonen eingerichtet, in die mit Diesel oder Benzin betriebene Fahrzeuge nicht einfahren dürfen. Es gibt zwar keine Belege dafür, dass Fahrverbote wesentliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, diese Maßnahmen haben aber soziale Folgen für Bürger mit geringem Einkommen. Weil es keinen EU-weiten oder auch nur nationalen Ansatz gibt, müssen ausländische Fahrer sich für die Umweltzone jeder Stadt registrieren. In Umweltzonen wie Brüssel werden die Fahrer nicht auf die Vorschriften aufmerksam gemacht und begehen einen Verstoß, der mit einer Geldbuße von 350 EUR geahndet werden kann, wenn sie sich nicht registrieren lassen. Die Durchsetzung mittels ANPR-Kameras (automatische Kennzeichenerfassung) schafft ein neues Maß an Überwachung und Kriminalisierung von Autofahrern und wirft ernste Bedenken in Bezug auf die Privatsphäre auf.

1) Ist die Kommission der Auffassung, dass Fahrverbote in Umweltzonen für die Verwirklichung von Luftqualitätszielen wirksam sind? Auf welche unabhängigen wissenschaftlichen Belege stützt sie ihre Erkenntnisse?

2) Ist die vorherige Registrierung der Bürger, um Zugang zu einer Stadt oder Region zu erhalten, nach Ansicht der Kommission mit dem Grundsatz der Freizügigkeit vereinbar?

3) Sind die Mitgliedstaaten berechtigt, den Verkehr von „alten Fahrzeugen“ (bestimmten Euro-Klassen) in einer Stadt, einer Region oder einem ganzen Mitgliedstaat dauerhaft zu verbieten, wenn diese Fahrzeuge die Anforderungen der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen erfüllen?

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2019
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