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Parlamentarische Anfrage - E-001893/2019(ASW)Parlamentarische Anfrage
E-001893/2019(ASW)

Antwort von Frau Bulc im Namen der Europäischen Kommission

Der Kommission ist bekannt, dass immer mehr Städte in der EU Zufahrtsregelungen für den städtischen Raum (Urban Vehicle Access Regulations, UVAR) einführen, um der Verkehrsüberlastung entgegenzuwirken und die Emissionen zu verringern. Dies soll unter anderem dazu beitragen, die Vorschriften zur Luftqualität einzuhalten[1], CO2-Emissionen zu reduzieren und die Straßennutzung in der Stadt zu optimieren. Der Kommission ist auch bewusst, dass mit der Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen neue Herausforderungen für den Verkehrssektor in der EU verbunden sind, zu denen auch ein höherer Bedarf an zuverlässigen und transparenten Informationen zählt.

Wenngleich im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip des EU-Vertrags in erster Linie lokale Behörden für die Mobilität in der Stadt zuständig sind, sollten die UVAR nach Ansicht der Kommission besser koordiniert werden, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen und die Kohärenz mit den Zielen unterschiedlicher EU-Politikbereiche zu verbessern.

Die Kommission weist daher insbesondere darauf hin, dass die Verordnung über ein zentrales digitales Zugangstor[2] möglichst rasch angewandt werden sollte. Ziel dieser Verordnung ist es, die Bereitstellung von Informationen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu Vorschriften und Anforderungen, die sie aufgrund von EU-weiten, nationalen, regionalen oder lokalen Regelungen einhalten müssen, weiter zu verbessern. So müssen die Behörden den Straßenverkehrsteilnehmern etwa Informationen zu UVAR sowie zum Verfahren zum Erwerb ggf. erforderlicher Umweltplaketten bereitstellen.

Im kürzlich verabschiedeten Arbeitsprogramm im Rahmen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme[3] hat die Kommission angekündigt, die Delegierte Verordnung über die Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste[4] mit dem Ziel zu ändern, Datensätze, etwa zu UVAR, noch besser in die Informationen für Straßenverkehrsteilnehmer zu integrieren. Wie in der Mitteilung „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle“[5] erwähnt, möchte die Kommission noch 2019 weitere Leitlinien zu UVAR herausgeben. Darin sollen Strategien und Maßnahmen genannt werden, die den bestehenden Rechtsrahmen ergänzen könnten.

Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2019
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