Parlamentarische Anfrage - E-002096/2019Parlamentarische Anfrage
E-002096/2019

Von EU-Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse aus der Westsahara

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002096-19
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Jytte Guteland (S&D) , Josef Weidenholzer (S&D) , Bodil Valero (Verts/ALE) , Ana Miranda (Verts/ALE) , Miguel Urbán Crespo (GUE/NGL) , Ivan Štefanec (PPE) , Fabio Massimo Castaldo (EFDD) , Ana Gomes (S&D) , Norbert Neuser (S&D) , Paloma López Bermejo (GUE/NGL) , Eugen Freund (S&D) , José Inácio Faria (PPE) , Ivo Vajgl (ALDE) , Aleksander Gabelic (S&D)

In den EU-Leitlinien für die nationalen Zollbehörden zur Umsetzung des Urteils des EuGH in der Rechtssache C 104/16 P, in dem zwischen der Westsahara und Marokko unterschieden wird, ist festgelegt, dass im Fall begründeter Zweifel bezüglich des Ursprungs von Waren der Titel VI des Protokolls Nr. 4 zum Assoziierungsabkommen EU-Marokko zur Anwendung kommt. Demnach ist die Zollbehörde des einführenden Mitgliedstaats verpflichtet, die zuständigen marokkanischen Behörden um eine Verifizierung zu ersuchen.

In der am 16. Januar 2019 vom Parlament angenommenen Entschließung[1] zur Ausweitung des Liberalisierungsabkommens zwischen der EU und Marokko auf die Westsahara wird unmissverständlich erklärt, „dass es im Hinblick auf die Erteilung der Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens für das Parlament ein zentrales Kriterium ist, dass unter vollständiger Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften der EU ein Mechanismus eingeführt wird, über den die Zollbehörden der Mitgliedstaaten Zugang zu verlässlichen Informationen über Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara haben, die in die EU eingeführt werden“.

Was hat die Kommission vor diesem Hintergrund bislang unternommen, um sicherzustellen, dass die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zwischen aus Marokko eingeführten Erzeugnissen und aus dem Gebiet der Westsahara eingeführten Erzeugnissen unterscheiden können?

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2019
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