Regelungen für die Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen
17.12.2019
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-004454/2019
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Paolo De Castro (S&D), Herbert Dorfmann (PPE), Brando Benifei (S&D), Simona Bonafè (S&D), Eleonora Evi (NI), Carlo Fidanza (ECR), Pietro Fiocchi (ECR), Dino Giarrusso (NI), Fulvio Martusciello (PPE), Alessandra Moretti (S&D), Pina Picierno (S&D), Marco Zullo (NI), Tiziana Beghin (NI), Giuseppe Ferrandino (S&D), Giuseppe Milazzo (PPE), Aldo Patriciello (PPE), Piernicola Pedicini (NI), Nicola Procaccini (ECR), Daniela Rondinelli (NI), Massimiliano Smeriglio (S&D)
Unkoordinierte Maßnahmen, die auf Lebensmittelsicherheit, Transparenz und Verbraucherschutz abzielen, haben eine Vielzahl von Regelungen für die Kennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen hervorgebracht, was zu einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes führt.
Es gibt keinen EU-Regelungsrahmen für die Angabe des Ursprungslands und die Nährwertkennzeichnung; sie variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und werden teilweise sogar von den Einzelhändlern vorgegeben.
Darüber hinaus sind die freiwilligen Regelungen für die Nährwertkennzeichnungen, die von einigen Mitgliedstaaten wie beispielsweise Frankreich und dem Vereinigten Königreich eingeführt wurden, für den Verbraucher irreführend und beeinflussen seine Kaufentscheidung. Sie liefern jedoch keine umfassenden nährwertbezogenen Informationen auf der Grundlage der Referenzaufnahmemenge des Durchschnittsverbrauchers. Solche Regelungen verstoßen gegen die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, wonach der Brennwert und die Nährstoffmengen mittels grafischer Formen oder Symbole dargestellt werden können, sofern sie objektiv und nicht diskriminierend sind, auf fundierten und wissenschaftlich haltbaren Erkenntnissen der Verbraucherforschung beruhen und für den Verbraucher nicht irreführend sind.
Kann die Kommission vor diesem Hintergrund folgende Fragen beantworten:
- 1.Ist die Kommission der Ansicht, dass ein Thema, das für die Lebensmittelsicherheit und die Transparenz gegenüber dem Verbraucher sowie für das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-Binnenmarktes von so großer Bedeutung ist, mithilfe eines einheitlichen Ansatzes der EU angegangen werden sollte?
- 2.Erkennt die Kommission an, dass es erforderlich ist, einen breiten Konsens innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft in der EU zu erzielen, möglicherweise unter Einbeziehung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit?