Abschaffung des UNRWA

6.7.2017

Große Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache G-000008/2017
an die Kommission
Artikel 130b der Geschäftsordnung
Beatrix von Storch, Robert Jarosław Iwaszkiewicz
im Namen der EFDD-Fraktion

Das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ist eine einzigartige Organisation der Vereinten Nationen. Das UNRWA beschäftigt 30 000 Personen, größtenteils Einheimische, und der Anteil international besetzter Dienstposten ist praktisch vernachlässigbar. Die Beaufsichtigung der Buchführung und der Tätigkeiten des UNRWA scheint unzureichend zu sein, weil sich seine internen Führungsstrukturen gewaltig von jenen anderer Organisationen der Vereinten Nationen unterscheiden. Ungeachtet dessen ist der Umfang der finanziellen Mittel und anderweitigen Unterstützung, die die EU dieser Organisation gewährt, enorm. Dies ist besorgniserregend, weil das UNRWA es verabsäumt hat, sich von bestimmten Terroranschlägen zu distanzieren. Darüber hinaus wurde berichtet, dass bestimmte Mitarbeiter des UNRWA – sogar Mitarbeiter, die als Lehrer arbeiten – aktiv zu Terroranschlägen beteiligt aufgerufen haben.

1.  In welcher Höhe hat die EU das UNRWA seit 1998 finanziert (Auflistung nach Jahren erbeten)? Hegt die Kommission angesichts mehrerer Berichte über ein hohes Ausmaß an Korruption und über den skandalösen Einsatz von Mitteln durch Personen, die mit dem UNRWA in Verbindung stehen, zumindest ansatzweise Bedenken über die angemessene Verwendung dieser Finanzmittel?

2.  Ist der Kommission bewusst, dass Gebäude des UNRWA als Verstecke für Terroristen und für Waffen, etwa Schusswaffen und Raketen, dienen?

3.  Würde die Kommission die Vereinigung des UNRWA mit dem Amt des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), dem wichtigsten für die Hilfe und Unterstützung für Flüchtlinge zuständigen Organ der Vereinten Nationen, unterstützen, indem sie beispielsweise die Verlängerung des Mandats des UNRWA ablehnt?