Parlamentarische Anfrage - O-000006/2015Parlamentarische Anfrage
O-000006/2015

Der neue Rahmen für das Rechtsstaatsprinzip

30.1.2015

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000006/2015
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Birgit Sippel, Tanja Fajon, Soraya Post, Sylvie Guillaume, Péter Niedermüller, Kati Piri, Juan Fernando López Aguilar, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Damian Drăghici, Caterina Chinnici, Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy, Hugues Bayet, Miltiadis Kyrkos, Daniele Viotti, Luigi Morgano, Emilian Pavel, im Namen der S&D-Fraktion
Laura Ferrara, Ignazio Corrao

Die Rechtsstaatlichkeit ist nach Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) neben der Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, einer der Werte, auf die sich die Union gründet. Auch in den Präambeln zum EUV und zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird die Rechtsstaatlichkeit genannt.

Die oben genannten Werte und Prinzipien sind nicht in allen Mitgliedstaaten wirksam gewährleistet oder in gleichem Maße geschützt.

Die EU braucht ergänzend zu Artikel 7 EUV ein wirksames Instrument für Situationen, in denen Mitgliedstaaten keinen Schutz vor Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung bieten. Es besteht insbesondere die Notwendigkeit eines Kontrollmechanismus im Hinblick auf Diskriminierung und Minderheitenrechte. Das Parlament hat mehrfach einen solchen Mechanismus gefordert, zuletzt in seiner Entschließung vom 27. Februar 2014 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union[1] und in seiner Entschließung vom 12. März 2014 zur Bewertung der Justiz in Bezug auf die Strafjustiz und die Rechtsstaatlichkeit[2].

Am 11. März 2014 legte die Kommission eine Mitteilung vor, in der ein Rahmen zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips festgelegt wurde, und am 16. Dezember 2014 beschloss der Rat, einen jährlichen Dialog über die Rechtsstaatlichkeit einzuführen. Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist kein wirksamer Mechanismus für eine regelmäßige Bewertung der Einhaltung der Grundwerte der EU durch die Mitgliedstaaten, wie sie das Parlament gefordert hat.

Wie will der Rat vorgehen, um einen wirksamen Mechanismus zu schaffen, damit gewährleistet werden kann, dass die Grundwerte der EU in den Mitgliedstaaten entsprechend seiner Erklärung aus dem Jahr 2013 aufrecht erhalten werden, der zufolge „die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für den Schutz der Grundrechte ist“?