Parlamentarische Anfrage - O-000039/2015Parlamentarische Anfrage
O-000039/2015

Beteiligung von Drittstaaten an der Abwicklung von Asylverfahren und an Rettungsaktionen

20.4.2015

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000039/2015
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Cornelia Ernst, Barbara Spinelli, Marina Albiol Guzmán, Malin Björk, Kostas Chrysogonos, Dennis de Jong, Marie-Christine Vergiat, im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Judith Sargentini, Ska Keller, Bodil Ceballos, Eva Joly, Jean Lambert, Ulrike Lunacek, Josep-Maria Terricabras, im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Cecilia Wikström, Nathalie Griesbeck, im Namen der ALDE-Fraktion
Laura Ferrara, Ignazio Corrao, im Namen der EFDD-Fraktion

Nachdem 2015 bislang mindestens 1500 Migranten ums Leben kamen, wobei befürchtet wird, dass am vergangenen Sonntag über 700 Migranten ertrunken sind, äußerte der italienische Innenminister Angelino Alfano den Vorschlag, Aufgaben wie die Such- und Rettungsaktionen sowie die Kontrolle der Seegrenzen der EU anderen Ländern, beispielsweise Ägypten oder Tunesien, zu übertragen. Diese sollen die geretteten Flüchtlinge an ihren Küsten an Land bringen. Dieser Vorschlag, der gemäß dem originalen Wortlaut deutlich abschreckend wirken solle, damit weniger Migranten ihr Leben aufs Spiel setzten, um die europäischen Küsten zu erreichen, wurde Frankreich, Deutschland, Spanien und der Kommission am Rande der Tagung des Rats „Justiz und Inneres“ (JHA) vom 12. März 2015 vorgelegt und bei einer Kommissionssitzung am Dienstag, dem 17. März 2015, weiter erörtert.

Parallel zu diesen Gesprächen erörterten die Innenminister bei der erwähnten Ratstagung die Möglichkeit, Flüchtlingslager in Nordafrika einzurichten und Asylbewerbungen in diesen Lagern zu bearbeiten. Dieser Vorschlag wurde in den letzten 15 Jahren mehrmals von der Kommission und dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) abgelehnt. Grund dafür waren zahlreiche rechtliche und praktische Hindernisse, wie beispielsweise das Risiko, gegen den internationalen Grundsatz der Nichtzurückweisung zu verstoßen.

– Welche Haltung nimmt die Kommission bezüglich des von Minister Alfano vorgestellten Non-Papers ein? Es wird gebeten, ausführlich zu erläutern, inwieweit dieser Vorschlag mit EU- und internationalem Asylrecht vereinbar ist, einschließlich des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung.

– Lassen der Zeitpunkt dieser Initiativen und die Beteiligung der Kommission an den Gesprächen auf Pläne schließen, die vorsehen, die Übertragung von Such- und Rettungsaktionen an Drittstaaten und/oder die Abwicklung von Asylverfahren außerhalb der EU in die Europäische Agenda für Migration aufzunehmen?

– Wie sind die rechtlichen und praktischen Hindernisse, die einer gemeinsamen Bearbeitung außerhalb der EU entgegenstehen, im Einzelnen beschaffen?

– Beabsichtigt die Kommission, in ihrer anstehenden Europäischen Agenda für Migration Vorschläge für sichere und legale Einreisen in die EU vorzulegen, sowohl für Asylsuchende als auch für Migranten, die über die Überarbeitung der Richtlinie über die „blaue Karte“ und bereits bestehende Initiativen zur Neuansiedlung hinausgehen? Bezieht sie Stellung zu den Empfehlungen seitens des UNHCR im Anhang seines Schreibens vom 2. März 2015 an die Kommission?