Parlamentarische Anfrage - O-000059/2016Parlamentarische Anfrage
O-000059/2016

Japans Entscheidung, den Walfang in der Fangsaison 2015-2016 wiederaufzunehmen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000059/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Renate Sommer, Renata Briano, Julie Girling, Frédérique Ries, Stefan Eck, Linnéa Engström, Marco Affronte, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Verfahren : 2016/2600(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000059/2016
Eingereichte Texte :
O-000059/2016 (B8-0703/2016)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Im November 2015 teilte die japanische Fischereibehörde der Internationalen Walfangkommission mit, dass sie den Walfang nach einem überarbeiteten Plan wiederaufnehmen werde. Dieser Zwölfjahresplan würde das Töten von 333 Zwergwalen während der Fangsaison 2015–2016 sowie von insgesamt fast 4 000 Walen während der gesamten zwölf Jahre erlauben. Mit der Wiederaufnahme des Walfangs setzt sich Japan klar über das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) hinweg, der in seinem Urteil vom 31. März 2014 anordnete, dass Japan die jährliche Abschlachtung von Walen im Südlichen Ozean beendet. Der IGH war zu dem Schluss gekommen, dass der Walfang entgegen den Behauptungen Japans nicht zu Forschungszwecken dient.

Der Walfang stellt somit einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar und gefährdet den Schutz der biologischen Vielfalt und der Meeresökosysteme. Zudem erfordert die Forschung keine Abschlachtung von Walen mehr. Kann die Kommission in diesem Zusammenhang folgende Fragen beantworten:

– Wird die Kommission neben der Demarche, die die EU-Delegation in Tokio unterzeichnen wird, die Entscheidung Japans, den Walfang wiederaufzunehmen und während der Fangsaison 2015–2016 333 Zwergwale zu jagen und zu töten, strenger verurteilen?

– Erwägt die Kommission, auf andere Art und Weise über bilaterale oder multilaterale Kanäle Druck auf Japan auszuüben?

– Wird die Kommission, sollte die Demarche nicht die gewünschte Wirkung zeigen, rechtliche Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Japan das IGH-Urteil einhält, oder wird sich die Reaktion der EU auf die Demarche beschränken?