Parlamentarische Anfrage - O-000147/2016Parlamentarische Anfrage
O-000147/2016

Biologische Pestizide mit geringem Risiko

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000147/2016
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Herbert Dorfmann, Pavel Poc, Julie Girling, Frédérique Ries, Lynn Boylan, Bart Staes, Eleonora Evi, Mireille D'Ornano, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Verfahren : 2016/2903(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000147/2016
Eingereichte Texte :
O-000147/2016 (B8-1821/2016)
Angenommene Texte :

Der Einsatz konventioneller Pflanzenschutzmittel ist aufgrund der durch sie für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt verursachten Gefahren ein zunehmend strittiges Thema. Biologische Pestizide mit geringem Risiko können sowohl in der konventionellen als auch in der ökologischen Landwirtschaft eine tragfähige Alternative zu konventionellen Pflanzenschutzmitteln darstellen und tragen dazu bei, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten.

In Artikel 12 der Richtlinie 2009/128/EG[1] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden ist festgelegt, dass Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko in bestimmten Gebieten – etwa in Gebieten, die von der Allgemeinheit genutzt werden, sowie in Schutzgebieten – zu bevorzugen sind. In der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates[2] wiederum wird verfügt, dass bestimmte Anreize für Wirkstoffe und Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko eingeführt werden sollen.

Derzeit sind in der EU jedoch nur sieben als „Wirkstoffe mit geringem Risiko“ eingestufte Wirkstoffe – darunter sechs biologische Wirkstoffe – genehmigt. Außerdem wird die Zulassung biologischer Pestizide mit geringem Risiko oft aufgrund ihrer geringeren Wirksamkeit verweigert.

Welche legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen ergreift die Kommission derzeit, um die Verfügbarkeit biologischer Pestizide mit geringem Risiko zu verbessern? Welche Maßnahmen sollen in Zukunft ergriffen werden? Welcher Zeitrahmen ist für diese Maßnahmen vorgesehen?