Parlamentarische Anfrage - O-000064/2017Parlamentarische Anfrage
O-000064/2017

VP/HV - Kinderehen ein Ende setzen

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000064/2017
an die Kommission
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Vilija Blinkevičiūtė, im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter

Verfahren : 2017/2663(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000064/2017
Eingereichte Texte :
O-000064/2017 (B8-0328/2017)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

In Entwicklungsländern wird jedes dritte Mädchen vor dem 18. Lebensjahr und jedes neunte Mädchen vor dem 15. Lebensjahr verheiratet. Von Kinderehen sind sowohl Mädchen als auch Jungen betroffen, aber Mädchen in viel stärkerem Maße, denn sie machen 82 % aller verheirateten Minderjährigen aus. Das Problem betrifft nicht nur Drittländer, sondern auch Europa.

Nach Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) soll die EU die Rechte des Kindes fördern, wobei jedoch diese Rechte durch Kinderehen, Früh- und Zwangsverheiratung verletzt werden. Eines der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung ist es, alle schädlichen Praktiken einschließlich Kinderehen, Früh- und Zwangsverheiratung zu beseitigen. Gleichzeitig wird die Beseitigung von Kinderehen, Früh- und Zwangsverheiratung in der Gemeinsamen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Gender Equality and Women’s Empowerment: Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016-2020“ (Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Frauenrechte: Veränderung des Lebens von Mädchen und Frauen mithilfe der EU-Außenbeziehungen 2016-2020), im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015–2019) sowie in dem EU-Aktionsplan für die Gleichstellung 2016–2020 als eine der vorrangigen Aufgaben der EU genannt, wobei in dem Aktionsplan für die Gleichstellung außerdem darauf hingewiesen wird, dass Frauen und Mädchen in den vollen Genuss sämtlicher Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen müssen. Die EU hat kürzlich beschlossen, das Übereinkommen von Istanbul zu unterzeichnen, in der Zwangsverheiratung als eine Form der Gewalt gegen Frauen aufgeführt ist und gefordert wird, dass die Maßnahmen im Rahmen des Übereinkommens auf Jungen und Männer ausgedehnt werden, da sie ebenfalls Opfer von Zwangsverheiratung werden können. In dem Übereinkommen wird ferner gefordert, dass die Zwangsverheiratung von Kindern und das Anlocken von Kindern in ein anderes Land zum Zwecke der Zwangsverheiratung strafrechtlich verfolgt werden.

Darüber hinaus werden Kinderbräute oftmals in frühem Alter und wiederholt schwanger, was zu Komplikationen nicht selten mit tödlichem Ausgang führt.

1. Wie bewertet die Kommission die Wirkung von Vorhaben oder Kampagnen zur Bekämpfung von Kinderehen und die Höhe der Finanzierung zum Erreichen dieses Zieles in allen außenpolitischen Maßnahmen der EU? Berücksichtigt die Kommission in ihren Kooperationsabkommen Indikatoren für Kinderehen und hat sie zur Beseitigung dieses Missstands eigens Richtgrößen vorgegeben?

2. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Rechte und der Gesundheit (einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte) aller Kinder in den EU-Mitgliedstaaten in Bezug auf Kinderehen und zur Anwendung einheitlicher Rechtsnormen unter anderem im Hinblick auf die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul durch die EU ergriffen?

3. Wie gehen die Kommission und die Mitgliedstaaten das Thema Kinderehen insbesondere bei minderjährigen Flüchtlingen und Asylsuchenden an?