Parlamentarische Anfrage - O-000063/2018Parlamentarische Anfrage
O-000063/2018

Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht

Anfrage zur mündlichen Beantwortung O-000063/2018
an den Rat
Artikel 128 der Geschäftsordnung
Lukas Mandl, Christel Schaldemose, Mark Demesmaeker, Anneli Jäätteenmäki, Lynn Boylan, Davor Škrlec, Piernicola Pedicini, Joëlle Mélin, im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Verfahren : 2018/2589(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
O-000063/2018
Eingereichte Texte :
O-000063/2018 (B8-0036/2018)
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

Gemäß dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft sollen die beiden folgenden Ziele erreicht werden, von denen das erste aus der Abfall- und das zweite aus der Chemikalienpolitik herrührt (zwei Politikbereiche, die oftmals als gegensätzlich wahrgenommen werden): Erstens die Ermöglichung des Recyclings und die Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen, und zweitens die Ersetzung besorgniserregender Stoffe und, falls dies nicht möglich ist, die Verringerung ihres Vorkommens und die Verbesserung ihrer Nachweisbarkeit.

Am 16. Januar 2018 hat die Kommission neue Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft angenommen, darunter eine Mitteilung und eine zugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dem Thema „Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zur Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht“ (COM(2018)0032 und SWD(2018)0020).

Mit dieser Mitteilung wird das Ziel verfolgt, in der Union eine breit angelegte Debatte darüber zu fördern, wie die wichtigsten Probleme an der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht angegangen werden können. Ausgangspunkt der Mitteilung ist, dass Recycling und Wiederverwendung durch das Vorhandensein bestimmter chemischer Inhaltsstoffe behindert werden können. In der Mitteilung werden vier kritische Probleme analysiert, die an der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht festgestellt wurden, und untersucht, inwieweit diese die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft behindern: Unzureichende Informationen über besorgniserregende Stoffe in Produkten und Abfällen, das Vorhandensein besorgniserregender Stoffe in rezyklierten Materialien, Unsicherheiten hinsichtlich der zu erfüllenden Kriterien, damit Stoffe nicht als Abfall gelten, und Schwierigkeiten bei der Anwendung der Methoden der EU zur Einstufung von Abfällen und die Folgen für die Recyclingfähigkeit bestimmter Stoffe (Sekundärrohstoffe). Mit der Mitteilung soll eine Debatte darüber angeregt werden, wie diese Probleme angegangen werden können.

Zweifelsohne werden rasch Maßnahmen benötigt, um diese „Schnittstellenprobleme“ anzugehen.

– Welchen Standpunkt vertritt angesichts dessen der Rat zu den von der Kommission aufgeworfenen Fragen und vorgeschlagenen politischen Optionen bezüglich der vier kritischen Probleme, die an der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht ermittelt wurden?

– Wie beabsichtigt der Rat insbesondere, zu einer weiteren Harmonisierung der Auslegung und Umsetzung der Bestimmungen zum Ende der Abfalleigenschaft durch die Mitgliedstaaten beizutragen?

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2018
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