• DE - Deutsch
  • EN - English
Parlamentarische Anfrage - P-012254/2015(ASW)Parlamentarische Anfrage
P-012254/2015(ASW)

Antwort von Herrn Arias Cañete im Namen der Kommission

Alle Mitgliedstaaten müssen gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Richtlinie 2011/70/Euratom ihr Programm übermitteln. Mit Stand vom 14. September 2015 haben folgende Mitgliedstaaten entweder von den zuständigen Behörden genehmigte Programme, Programmentwürfe oder Zusammenfassungen vorgelegt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich und Zypern. Der Kommission müssen offiziell genehmigte nationale Programme übermittelt werden.

Die Dienststellen der Kommission haben sich an die Mitgliedstaaten gewandt, um zu klären, wann die Einreichung der Programme vorgesehen ist. Dieser Punkt wird auch auf der Sitzung der Gruppe „Atomfragen“ des Rates im September 2015 angesprochen werden. Wird kein nationales Programm übermittelt, wird die Kommission geeignete Maßnahmen im Einklang mit dem EU-Recht ergreifen. Was den Inhalt der nationalen Programme betrifft, wird die Kommission, soweit erforderlich, innerhalb des in Artikel 13 der Richtlinie festgelegten Zeitraums um Erläuterungen bitten. Entspricht ein Programm laut Stellungnahme der Kommission nicht den Anforderungen der Richtlinie, wird die Kommission im Einklang mit dem EU-Recht geeignete Maßnahmen ergreifen, die bis zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen können.