Arzneimittelrecht in Polen
1.3.2017
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-001382-17
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Alexander Graf Lambsdorff (ALDE)
Am 9. April 2015 erließ das polnische Parlament ein Gesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz geändert und ergänzt wurde. Es wurde am 11. Juni im polnischen Amtsblatt veröffentlicht und trat am 12. Juli 2015 in Kraft[1]. Mit diesem Gesetz wurde die Ausfuhr von 187 Erzeugnissen verboten, was folglich Auswirkungen auf den Handel innerhalb der EU hat. Gemäß Artikel 35 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es den Mitgliedstaaten verboten, mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen sowie Maßnahmen gleicher Wirkung anzuwenden.
Sind der Kommission diese Maßnahmen im Hinblick auf die Ausfuhr von Humanarzneimitteln in andere Mitgliedstaaten bekannt?
Beabsichtigt sie, in Form einer begründeten Stellungnahme ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten?
Inwiefern unterscheidet sich dieser Fall von ähnlichen Fällen in der Slowakei und in Portugal?
- [1] Gesetz zur Änderung des Arzneimittelrechts und bestimmter anderer Gesetze; veröffentlicht im Gesetzblatt 2015, Position 788 (Dz.U.2015.788).