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Parlamentarische Anfrage - P-000093/2018Parlamentarische Anfrage
P-000093/2018

Maßnahmen gegen Überbuchungen von Passagierflügen

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung P-000093-18
an die Kommission
Artikel 130 der Geschäftsordnung
Tiemo Wölken (S&D)

Laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 müssen Luftfahrtanbieter im Fall der Nichtbeförderung gegen den Willen der Fluggäste, etwa im Fall einer Überbuchung, eine Ausgleichszahlung von 250 EUR, 400 EUR oder 600 EUR erbringen. Der Vorschlag COM(2013) 130 zur Änderung der Verordnung sieht keine zusätzlichen Maßnahmen gegen Überbuchung vor.

1. Warum hat die Kommission nicht vorgeschlagen, die Höhe der nach Artikel 7 der Verordnung fälligen Ausgleichszahlungen an die Inflation anzupassen?

2. Wie schätzt die Kommission das Risiko ein, dass im Laufe der Zeit nach Inkrafttreten der Verordnung die in der Verordnung festgelegten Ausgleichszahlungen im Vergleich zu den inflationsbedingt gestiegenen Flugpreisen niedrig genug sein werden, um Luftfahrtunternehmen dazu zu veranlassen, diese Ausgleichszahlungen vorsätzlich in Kauf zu nehmen, anstatt Überbuchungen aktiv zu vermeiden?

3. Welche Maßnahmen will die Kommission außerdem ergreifen, um die für die Fluggäste sehr unangenehme Praxis der Überbuchung von Flügen einzudämmen?

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2018
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