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Protokoll
Mittwoch, 24. Juni 2015 - Brüssel

8. Berichtigung (Artikel 231 der Geschäftsordnung)

Der ENVI-Ausschuss hat folgende Berichtigung eines vom Europäischen Parlament angenommenen Textes übermittelt:

– Berichtigung P8_TA-PROV(2015)0100(COR01) des in zweiter Lesung am 28. April 2015 festgelegten Standpunkts des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2015/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (P8_TA-PROV(2015)0100 – 10710/2/2014 – C8-0004/2015 – 2012/0288(COD))

Gemäß Artikel 231 Absatz 4 GO gilt diese Berichtigung als angenommen, wenn nicht spätestens 24 Stunden nach ihrer Bekanntgabe von einer Fraktion oder mindestens 40 Mitgliedern beantragt wird, dass sie zur Abstimmung gestellt wird.

Die Berichtigung ist für die Dauer dieser Tagung auf Europarl abrufbar.

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