9. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität
Die zuständigen litauischen Behörden haben einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Rolandas Paksas gestellt, um ein Strafverfahren gegen ihn eröffnen zu können.
Der Antrag wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 GO an den zuständigen Ausschuss, den JURI-Ausschuss, überwiesen.