6.14. Einwand gemäß Artikel 105 Absatz 4 der Geschäftsordnung: Garantieleistung der EU für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank im Hinblick auf Belarus(Abstimmung)
Entschließungsantrag gemäß Artikel 105 Absatz 4 der Geschäftsordnung, eingereicht von Marco Zanni und Marco Valli im Namen der EFDD-Fraktion zu dem delegierten Beschluss der Kommission vom 15. April 2016 zur Änderung des Anhangs III des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union, im Hinblick auf Belarus (C(2016)02164 - 2016/2669(DEA)) (B8-0869/2016)
Entschließungsantrag gemäß Artikel 105 Absatz 4 der Geschäftsordnung, eingereicht von Anna Elżbieta Fotyga undCharles Tannock im Namen der ECR-Fraktion, Petras Auštrevičius, Gérard Deprez, Jean Arthuis undPavel Telička im Namen der ALDE-Fraktion und Heidi Hautala, Indrek Tarand undRebecca Harms im Namen der Verts/ALE-Fraktionzu dem Delegierten Beschluss der Kommission vom 15. April 2016 zur Änderung des Anhangs III des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union, im Hinblick auf Belarus (C(2016)2164 - 2016/2669(DEA)) (B8-0870/2016)
(Qualifizierte Mehrheit für die Annahme des Entschließungsantrags erforderlich) (Abstimmungsergebnis: Anlage „Ergebnisse der Abstimmungen“, Punkt 14)