Die Berichtigung P8_TA(2017)0411(COR01) wurde gestern im Plenum bekannt gegeben (Punkt 10 des Protokolls vom 10.9.2018).
Da weder eine Fraktion noch Mitglieder, durch die mindestens die niedrige Schwelle erreicht wird, beantragt haben, dass diese Berichtigung zur Abstimmung gestellt wird (Artikel 231 Absatz 4 GO), gilt sie als angenommen.