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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
8. Wahlperiode - Juli 2018
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INHALT
ANHANG
SACHREGISTER
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE III : LEITLINIEN UND ALLGEMEINE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER THEMEN DER TAGESORDNUNG FÜR DIE IN ARTIKEL 135 VORGESEHENE AUSSPRACHE ÜBER FÄLLE VON VERLETZUNGEN DER MENSCHENRECHTE, DER DEMOKRATIE UND DER RECHTSSTAATLICHKEIT

Grundprinzipien

1.   Als vorrangig haben solche Entschließungsanträge zu gelten, durch die das Parlament an die Adresse des Rates, der Kommission, der Mitgliedstaaten, anderer Staaten oder internationaler Organisationen vor einem angekündigten Ereignis Stellung beziehen will, wenn die einzige Tagung, in der die Abstimmung rechtzeitig stattfinden kann, die laufende Tagung ist.

2.   Ein Entschließungsantrag darf höchstens 500 Wörter umfassen.

3.   Die Themen, die in die vertraglich verankerten Zuständigkeiten der Europäischen Union fallen, haben dann als vorrangig zu gelten, wenn sie von beträchtlicher Bedeutung sind.

4.   Die Anzahl der ausgewählten Themen ermöglicht eine der Bedeutung der gewählten Themen angemessene Aussprache über höchstens drei Themen, einschließlich der Unterthemen.

Durchführungsmodalitäten

5.   Die Grundprinzipien für die Aufstellung der Liste der Themen der Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit werden dem Parlament und den Fraktionen zur Kenntnis gebracht.

Begrenzung und Aufteilung der Redezeit

6.   Zwecks besserer Nutzung der verfügbaren Zeit vereinbart der Präsident nach vorheriger Anhörung der Fraktionsvorsitze mit Rat und Kommission eine Begrenzung der Redezeit für die etwaigen Ausführungen dieser beiden Organe in der Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen

7.   Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen muss so festgesetzt werden, dass zwischen der Verteilung des Textes der Änderungsanträge in den Amtssprachen und der Aussprache über die Entschließungsanträge genügend Zeit für eine angemessene Prüfung der Änderungsanträge selbst durch die Mitglieder und Fraktionen verbleibt.

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen