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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Dezember, 2019
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL I : MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 4 : FRAKTIONEN

Artikel 37 : Sitzordnung

Die Konferenz der Präsidenten beschließt über die Sitzordnung für die Fraktionen, die fraktionslosen Mitglieder und die Organe der Union im Plenarsaal.

Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen