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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2020
EPUB 151kPDF 710k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL II : LEGISLATIVVERFAHREN, HAUSHALTSVERFAHREN, ENTLASTUNG UND SONSTIGE VERFAHREN
Kapitel 2 : VERFAHREN IM AUSSCHUSS

Artikel 55 : Ausarbeitung von Berichten

1.   Der Berichterstatter ist dafür verantwortlich, den Ausschussbericht auszuarbeiten und ihn im Namen dieses Ausschusses dem Parlament vorzulegen.

2.   Die Begründung wird in Verantwortung des Berichterstatters erstellt: Sie kommt nicht zur Abstimmung. Die Begründung muss jedoch dem Wortlaut des Entschließungsantrags, wie er angenommen wurde, und etwaigen vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungsanträgen entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Vorsitz die Begründung streichen.

3.   In dem Bericht wird das Ergebnis der Abstimmung über den gesamten Bericht und im Einklang mit Artikel 218 Absatz 3 die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitglieds angegeben.

4.   Anlässlich der Abstimmung über den gesamten Text können Minderheitenansichten zum Ausdruck gebracht werden und auf Antrag ihrer Verfasser Gegenstand einer schriftlichen Erklärung von höchstens 200 Wörtern sein, die der Begründung als Anlage beigefügt wird.

Über Streitigkeiten, die aus der Anwendung dieses Absatzes entstehen können, entscheidet der Vorsitz.

5.   Auf Vorschlag seines Vorsitzes kann der Ausschuss eine Frist festsetzen, innerhalb derer ihm der Berichterstatter den Berichtsentwurf vorlegen muss. Diese Frist kann verlängert werden, oder es kann ein neuer Berichterstatter benannt werden.

6.   Wenn diese Frist abgelaufen ist, kann der Ausschuss seinen Vorsitz beauftragen zu beantragen, dass der Gegenstand, mit dem er befasst worden ist, auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Parlaments gesetzt wird. In diesem Fall kann auf der Grundlage eines mündlichen Berichts des betreffenden Ausschusses beraten und abgestimmt werden.

Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2020Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen