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Verfahren : 2014/2817(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0022/2014

Eingereichte Texte :

A8-0022/2014

Aussprachen :

PV 13/11/2014 - 5
CRE 13/11/2014 - 5

Abstimmungen :

PV 13/11/2014 - 8.4
CRE 13/11/2014 - 8.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2014)0049

Angenommene Texte
PDF 258kWORD 81k
Donnerstag, 13. November 2014 - Brüssel
Abschluss eines Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau
P8_TA(2014)0049A8-0022/2014

Nichtlegislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits im Namen der Europäischen Union (09828/2014 – C8-0130/2014 – 2014/0083(NLE)2014/2817(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (09828/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (17903/2013),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 217 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a und Artikel 218 Absatz 8 Unterabsatz 2 sowie Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0130/2014),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. September 2011 mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an den Rat, die Kommission und den EAD zu den Verhandlungen zwischen der EU und der Republik Moldau über das Assoziierungsabkommen(1),

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 13. November 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses(2),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und insbesondere seine Entschließung vom 12. März 2014 zur Bewertung und zur Prioritätensetzung bei den Beziehungen der EU zu den Ländern der Östlichen Partnerschaft(3) und auf die Entschließung vom 17. April 2014 zum Druck Russlands auf die Länder der Östlichen Partnerschaft und insbesondere zur Destabilisierung der Ostukraine(4),

–  unter Hinweis auf die Assoziierungsagenda zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau, die am 26. Juni 2014 vom Kooperationsrat gebilligt wurde und den Aktionsplan der ENP vom 22. Februar 2005 ersetzt hat,

–  gestützt auf Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie die Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0022/2014),

A.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau in den vergangen Jahren dank der politischen Entschlossenheit ihrer Regierung beträchtliche Fortschritte bei Reformen und bei der Stärkung der Beziehungen zur EU erzielt hat;

B.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige Krise in der Ukraine, die völkerrechtswidrige Annektierung der Krim und die Rolle Russlands dabei eine schwerwiegende Bedrohung für die Sicherheit in Europa darstellen und die geopolitische Ordnung verändert haben; in der Erwägung, dass sich dies auch auf die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau auswirkt;

C.  in der Erwägung, dass durch die Östliche Partnerschaft ein sinnvoller politischer Rahmen geschaffen wurde, mit dem die Beziehungen vertieft, die politische Assoziierung beschleunigt und die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und der Republik Moldau – die durch starke geografische, historische und kulturelle Bande eng verbunden sind – vorangetrieben wird, indem politische und sozioökonomische Reformen unterstützt werden und die Annäherung erleichtert wird, insbesondere angesichts der von Russland verhängten Wirtschaftssanktionen und seiner zur Destabilisierung beitragenden, gegen die Republik Moldau gerichteten Maßnahmen;

D.  in der Erwägung, dass die Republik Moldau am 2. Juli 2014 das Assoziierungsabkommen, einschließlich eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens, ratifiziert hat und einige der Bestimmungen bis zur Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten seit dem 1. September 2014 vorläufig angewandt werden;

E.  in der Erwägung, dass der Abschluss des Assoziierungsabkommens kein Selbstzweck, sondern Teil eines umfassenderen Prozesses zur Stärkung der europäischen Perspektive der Republik Moldau in politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht ist; in der Erwägung, dass die Befreiung von der Visumpflicht für moldauische Staatsbürger, der Abschluss von Abkommen in den Bereichen der Luftfahrt, der Landwirtschaft und dem Zivilschutz, der Beteiligung der Republik Moldau an Agenturen und Programmen der EU und an der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, und insbesondere die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau ein greifbarer Ausdruck dieses Prozesses sind; in der Erwägung, dass hierfür die Umsetzung aller Abkommen unerlässlich ist;

F.  in der Erwägung, dass der Premierminister der Republik Moldau, Iurie Leancă, die Absicht der Republik Moldau bekundet hat, im Jahre 2015 einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union zu stellen;

G.  in der Erwägung, dass der über einen Großteil des politischen Spektrums reichende Konsens über die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau und die sich hieraus ergebenden Prioritäten zu einer besseren und zügigeren Umsetzung der Assoziierungsagenda zum Wohle der Bürger Moldaus beitragen können;

H.  in der Erwägung, dass ein inklusiver und partizipativer nationaler Dialog sowie ein konstruktiver Ansatz auf sämtlichen Ebenen der Regierung und der Gesellschaft notwendig ist, damit alle Regionen und nationalen Minderheiten aktiv am Beschlussfassungsprozess teilhaben können;

I.  in der Erwägung, dass eine zielgerichtete Informations- und Kommunikationskampagne sowohl in der EU als auch in der Republik Moldau zu einem besseren Verständnis der Bürger für die vom Assoziierungsabkommen und dem vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen für beide Seiten erwachsenden Vorteile beitragen kann;

J.  in der Erwägung, dass regionale Kooperationsrahmen wie die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST ein zusätzliches Forum für den Austausch von Erfahrung, Information und bewährter Praktiken für die Umsetzung der Assoziierungsagenda darstellen;

K.  in der Erwägung, dass bestimmte Energieinfrastrukturprojekte den Bürgern konkrete Vorteile in Form von Energiesicherheit und sinkenden Energiekosten für die Bevölkerung bringen und zugleich zur Erfüllung der Ziele der Energiegemeinschaft beitragen können;

L.  in der Erwägung, dass von der Russischen Föderation gegen bestimmte Produkte aus der Republik Moldau verhängte Handelsbeschränkungen örtlichen Erzeugern und der moldauischen Wirtschaft in ihrer Gesamtheit schweren Schaden zugefügt haben;

M.  in der Erwägung, dass Russland zu Beginn des Jahres Militärmanöver in Moldaus abtrünniger Region Transnistrien durchgeführt hat; in der Erwägung, dass das Parlament Transnistriens sein an Moskau gerichtetes Ersuchen bekräftigt hat, sich der Russischen Föderation anschließen zu dürfen;

N.  in der Erwägung, dass die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Republik Moldau zu den wichtigsten gegenseitigen Vorteilen des Abkommens zählt und von unbestreitbarer Bedeutung für den Handel, das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Wohlstand und die Stabilität der Republik Moldaus ist;

O.  in der Erwägung, dass die Errichtung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU es der Republik Moldau ermöglichen wird, ihren Zugang zum EU-Markt zu stärken, wodurch neue Möglichkeiten für die Entwicklung und das Wachstum eröffnet werden und ein unmittelbarer Nutzen für die Unternehmen und Bürger der Republik Moldau entsteht; in der Erwägung, dass die EU Nutzen aus den reibungsloseren Handelsströmen und verbesserten Investitionsbedingungen in der Republik Moldau ziehen wird;

P.  in der Erwägung, dass die vertiefte und umfassende Freihandelszone mehrere Vorschriften umfasst, die auf eine Überarbeitung der handelsrechtlichen Vorschriften und der Handelspolitik der Republik Moldau im Einklang mit und auf der Grundlage des Besitzstands der EU abzielen, was zu einer Modernisierung der Wirtschaft der Republik Moldau sowie zu verbesserten und besser vorhersehbaren Rahmenbedingungen für Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, führen wird;

Q.  in der Erwägung, dass sich die Umsetzung der vereinbarten Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand der Union ohne solide verwaltungstechnische Unterstützung durch Sachverständige der EU als ausgesprochen schwierig für jegliche zukünftige Regierung der Republik Moldau erweisen wird;

R.  in der Erwägung, dass die EU durch die Gewährung autonomer Handelspräferenzen und davor von APS-Präferenzen (APS+) die Wirtschaft der Republik Moldau bereits erheblich gefördert hat und das Land auch weiterhin unterstützen sollte;

S.  in der Erwägung, dass stärkere politische und wirtschaftliche Bindungen für den gesamten europäischen Kontinent mehr Stabilität und Wohlstand bedeuten; in der Erwägung, dass sich eine Zusammenarbeit dieser Art auf gemeinsame Werte im Hinblick auf die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Rechtstaatlichkeit stützt und sich an der gemeinsamen Vorstellung vom einzigartigen Wert des Individuums orientiert;

T.  in der Erwägung, dass mit dem Assoziierungsabkommen und der damit einhergehenden schrittweisen Eingliederung der Republik Moldau in die Politik der EU das Land nicht seiner traditionellen historischen und wirtschaftlichen Verbindungen zu anderen Ländern der Region beraubt werden soll, sondern im Gegenteil Bedingungen geschaffen werden sollen, unter denen das Land seine Potenziale weitestgehend ausschöpfen kann;

1.  begrüßt nachdrücklich die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, das ein starkes Signal für die Reformbemühungen und Bestrebungen des moldauischen Volkes und der Regierungsstellen sowie für die in letzter Zeit erzielten beträchtlichen Fortschritte darstellt; begrüßt die von der Kommission im Sinne des Grundsatzes „mehr für mehr“ 2014 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel, um diese positiven Entwicklungen in vorrangigen Bereichen zu würdigen; nimmt zur Kenntnis, dass das Assoziierungsabkommen einen bedeutenden Fortschritt für die Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau markiert und eine Verpflichtung auf dem Weg zu einer politischen Assoziierung und einer wirtschaftlichen Integration darstellt; betont, dass seine vollständige Umsetzung unerlässlich ist; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, so zügig wie möglich mit der Ratifizierung des Assoziierungsabkommens fortzufahren;

2.  betont, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung des Assoziierungsabkommens kein Endziel in den Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau darstellt und hebt hervor, dass die Republik Moldau –wie jeder andere europäische Staat– gemäß Artikel 49 EUV eine europäische Perspektive hat und beantragen kann, Mitglied der Europäischen Union zu werden, sofern sie sich an die Grundsätze der Demokratie hält, die Grundfreiheiten achtet, die Menschen- und die Minderheitenrechte und die Rechtstaatlichkeit gewährleistet;

3.  hebt hervor, dass das Assoziierungsabkommen das gesamte international anerkannte Territorium der Republik Moldau abdeckt und dass die gesamte Bevölkerung Nutzen daraus ziehen soll; hält es daher für notwendig, zeitnah und angemessen auf die sozialen Folgen der hiermit einhergehenden Reformen zu reagieren; fordert die Republik Moldau auf, zu gewährleisten, dass die Reformen fest im institutionellen Rahmen verankert werden; hält es für notwendig, eine an die Bürger gerichtete umfassende Informationskampagne zu den Zielen und zum Inhalt des Assoziierungsabkommens und zu den direkten und konkreten Vorteilen, die sich für die Bürger infolge der Umsetzung der Assoziierungsagenda ergeben, durchzuführen;

4.  begrüßt die Assoziierungsagenda, die konkrete Schritte und Bedingungen für die Verwirklichung der übergeordneten Ziele des Assoziierungsabkommens umfasst und die als Orientierungsrahmen für die Beziehungen zwischen der Republik Moldau und der EU dienen soll;

5.  betont, dass sowohl die Republik Moldau als auch die EU in die Umsetzung der Assoziierungsagenda eingebunden werden sollten, und dass für die dort festgelegten Prioritäten technische und finanzielle Unterstützung in angemessener Höhe bereitgestellt werden sollen, damit die Vorteile der Assoziierung so bald wie möglich für die moldauischen Bürger sichtbar werden; fordert die Kommission auf, sich bei der Planung der Finanzmittel für die Republik Moldau an diesen Prioritäten zu orientieren; hebt die Notwendigkeit hervor, die Absorptionskapazitäten in der Republik Moldau zu verbessern, um eine effiziente Umsetzung von Projekten und Inanspruchnahme der Finanzmittel zu gewährleisten; betont die Bedeutung einer Stärkung eines Mechanismus für Management, Transparenz und Rechenschaftspflicht, um die Absorption und die Verwendung der von der EU bereitgestellten Mittel überprüfen zu können; ruft die Parteien auf, den Schulungsbedarf zu ermitteln, der erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass die Republik Moldau ihren Verpflichtungen gemäß dem Assoziierungsabkommen und der Assoziierungsagenda nachkommen kann;

6.  betont die Bedeutung einer Stärkung der Stabilität, Unabhängigkeit und Effizienz der Institutionen, die für die Gewährleistung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und einer verantwortungsvollen Staatsführung verantwortlich sind, und der Konsolidierung der Strukturen zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung vorangehender Reformschritte wie die Stärkung der Unabhängigkeit des Systems der Richterernennung, eine repräsentative Zusammensetzung des zentralen Wahlausschusses und die Verbesserung der Effizienz und Unabhängigkeit des Rechnungshofs;

7.  fordert die moldauischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die anstehenden Wahlen nach den höchsten europäischen und internationalen Standards ablaufen werden, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Teilnahme der im Ausland lebenden Moldauer zu erleichtern; fordert die Behörden nachdrücklich auf, eng mit der OSZE/dem BDIMR und der Venedig-Kommission des Europarates zusammenzuarbeiten und deren Empfehlungen nachzukommen; unterstreicht die wichtige Rolle der politischen Akteure und Parteien sowie die Notwendigkeit, wirksame Rechtsvorschriften zu erlassen, mit denen bei der Parteienfinanzierung Transparenz gewährleistet werden kann; verpflichtet sich, Wahlbeobachter bereitzustellen und wird seine eigene Wahlbeobachtungsmission entsenden, um die Parlamentswahl am 30. November 2014 zu beobachten;

8.  verweist auf die Notwendigkeit, Artikel 78 der moldauischen Verfassung zur Wahl des Präsidenten zu ändern, um einen erneuten institutionellen Stillstand zu vermeiden, der dem Fortschritt der Reformen schaden würde; fordert, dass jede Reform der Verfassung in Rücksprache mit der Venedig-Kommission und den jeweiligen nationalen Interessenvertretern durchgeführt wird;

9.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Behörden der Republik Moldau Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Reformagenda erzielt haben, einschließlich der Reform der Justiz und Strafverfolgung, wie in dem Bericht der Kommission vom 27. März 2014 hervorgehoben wird, der Neugestaltung des Rechtsrahmens für die Korruptionsbekämpfung, der Durchführung des Aktionsplans für Menschenrechte und des Aktionsplans zur Unterstützung der Roma, der Aufrechterhaltung des Dialogs mit Tiraspol und der Fortsetzung von ehrgeizigen regulatorischen und sektoralen Reformen;

10.  nimmt die bislang erzielten Fortschritte zur Kenntnis; fordert die Behörden auf, mit der wirksamen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Menschenrechte fortzufahren und dabei insbesondere die Menschenrechte der Roma zu berücksichtigen;

11.  betont, dass die Reform des Justiz- und Strafverfolgungssystems mit neuer Stärke bewältigt werden muss, damit ihre Unabhängigkeit gewährleistet und eine unabhängige Justiz, die Gleichheit vor dem Gesetz und die grundlegenden Bürgerrechte verfassungsrechtlich verankert werden können; betont die Notwendigkeit, den Kampf gegen die Korruption auf allen Ebenen, unter anderem durch die Umsetzung des 2013 erlassenen Legislativpakets, zu verstärken und die Erfolgsbilanz der Institutionen bei der Korruptionsbekämpfung zu verbessern; fordert die moldauischen Behörden auf, sicherzustellen, dass die zum Antikorruptionssystem gehörenden Mechanismen, insbesondere das Nationale Antikorruptionszentrum und das Nationale Integritätszentrum, unabhängig und voll funktionsfähig sind, eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung erhalten und frei von ungebührlicher Einflussnahme bleiben;

12.  fordert die moldauischen Behörden auf, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, bei den Privatisierungsprozessen und bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu stärken, um eine verantwortungsvolle Staatsführung, einen gleichberechtigten Zugang und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und um die Aufsicht im Bankensektor weiter zu stärken;

13.  betont die Notwendigkeit, allen Hinweisen auf Verletzungen der Menschenrechte angemessen und vollständig nachzugehen und insbesondere die Straflosigkeit bei Misshandlungen und Folter anzugehen und die Täter wirksam strafrechtlich zu verfolgen; fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, die staatlichen Behörden dabei zu unterstützen, derartigen Vergehen mit den notwendigen rechtlichen Instrumenten und sozialen Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten dieser Art angemessen zu begegnen und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenzuarbeiten, damit diese eine größere Rolle beim Schutz der Menschenrechte übernehmen kann;

14.  unterstreicht die Bedeutung von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierung, um die Gleichstellung und den Schutz aller Minderheiten, insbesondere von ethnischen und religiösen Minderheiten sowie von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, zu gewährleisten, und fordert die moldauischen Behörden auf, sämtliche noch bestehenden diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen; betont die Bedeutung des jüngst eingerichteten Rates für die Vorbeugung und Abschaffung von Diskriminierung und die Gewährleistung der Gleichbehandlung bei der Umsetzung des Gesetzes aus dem Jahre 2012 über die Gewährleistung der Gleichbehandlung;

15.  fordert die Regierung auf, angemessene Überprüfungsmechanismen und die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Rechtsgarantien für alle nationalen Minderheiten und für die Erweiterung des muttersprachlichen Unterrichts für nationale und sprachliche Minderheiten bereitzustellen; betont darüber hinaus die Notwendigkeit, dass die Regierung einen Dialog mit Vertretern aller ethnischen Minderheiten führt und technische und finanzielle Unterstützung für Verbesserungen der Infrastruktur im autonomen Gebiet Gagausien und im Rajon Taraclia zur Verfügung stellt;

16.  bekräftigt die Notwendigkeit, die Freiheit und den Pluralismus der Medien zu stärken und zu fördern und die Neutralität der öffentlich-rechtlichen Medien zu gewährleisten, während gleichzeitig unabhängige Medien unterstützt werden; äußert sich besorgt über den Mangel an Transparenz beim Medieneigentum und der Konzentration beim Eigentum der Massenmedien, die die Pluralität der Medienlandschaft schwächt; fordert die moldauischen Behörden daher auf, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Medienmarkt zu fördern und sicherzustellen, dass sämtliche für den Medienbereich zuständigen Agenturen die Standards der EU für Medienfreiheit und Pluralismus erfüllen;

17.  begrüßt Kapitel 27 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau, in dem schwerpunktmäßig die Zusammenarbeit beim Schutz und der Förderung der Kinderrechte festgelegt wird, und ruft beide Parteien auf, die Umsetzung der jeweiligen Bestimmungen der Assoziierungsagenda zu unterstützen;

18.  unterstützt uneingeschränkt die Regelung für visumfreies Reisen für moldauische Staatsbürger und erinnert daran, dass die Republik Moldau als erster östlicher Partnerstaat dieses Ziel erreicht hat; fordert die moldauischen Behörden auf, weiterhin Informationen über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Visaliberalisierung bekanntzugeben;

19.  nimmt die Verbesserungen bei den Kapazitäten der Zoll- und Grenzschutzdienste und die fortgeschrittene Markierung des Grenzverlaufs mit der Ukraine zur Kenntnis; begrüßt die Arbeit der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EU BAM) und die konstruktive Zusammenarbeit der moldauischen Behörden;

20.  fordert Chișinău und Comrat auf, weiterhin konstruktiv in einem Klima des Vertrauens und im Rahmen eines alle Seiten einbeziehenden Dialogs zusammenzuarbeiten, um das Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen und ein politisches Umfeld zu schaffen, das das Land in Richtung Europa führt;

21.  betont die Notwendigkeit, die Professionalisierung und Entpolitisierung der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene fortzusetzen, da dies ebenfalls in hohem Maße zur vollständigen Umsetzung des Assoziierungsabkommens beiträgt; fordert die Republik Moldau auf, die Strategie der Dezentralisierung umfassend voranzutreiben; verweist auf die Bedeutung leistungsfähiger kommunaler Gebietskörperschaften und einer angemessenen Infrastruktur für die Entwicklung ländlicher Gebiete, die eine Voraussetzung für die Verringerung des Ausmaßes der Landflucht ist;

22.  begrüßt die politische Entschlossenheit, die Bedingungen des Assoziierungsabkommens zu erfüllen, und lobt die im Land angestoßenen Modernisierungsmaßnahmen; ist sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es notwendig ist, die demokratischen Institutionen weiter zu festigen, und ermutigt die Regierung der Republik Moldau, sich weiterhin intensiv um die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu bemühen; ist der Ansicht, dass politische Stabilität und ein nachhaltiger Konsens über Reformen, insbesondere was die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen betrifft, für die europäischen Bestrebungen der Republik Moldau von ausschlaggebender Bedeutung sind;

23.  erwartet, dass die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens zur nachhaltigen Entwicklung und zur reibungslosen Eingliederung der Wirtschaft der Republik Moldau in die Weltmärkte beitragen wird, indem Impulse für deren Modernisierungsprozess gegeben und bessere Arbeitsbedingungen geschaffen werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Republik Moldau zur Seite zu stehen und sie dabei zu unterstützen, kurzfristige Anpassungsschwierigkeiten unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und der lokalen Wirtschaft bestmöglich zu überwinden;

24.  betont weiterhin die Notwendigkeit, ein transparentes Geschäfts- und Investitionsumfeld zu schaffen, angemessene Reformen im Bereich der Regulierung durchzuführen und den Privatisierungsprozess fortzuführen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Republik Moldau und ausländische Direktinvestitionen zu fördern und die Nachhaltigkeit der für die Lösung der strukturellen wirtschaftlichen Probleme getroffenen Maßnahmen zu gewährleisten; unterstreicht das Erfordernis der Vertiefung der Wertschöpfungsketten in der Landwirtschaft als Voraussetzung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung;

25.  begrüßt die Entschlossenheit und das Engagement der Republik Moldau, engere wirtschaftliche Beziehungen mit der EU durch vertiefte, komplexe und kostenintensive wirtschaftliche Reformen anzustreben; ist fest davon überzeugt, dass die vertiefte und umfassende Freihandelszone einen langfristigen Nutzen für die Wirtschaft der Republik Moldau birgt und folglich zur Steigerung der Lebensqualität der Bürger beitragen wird;

26.  unterstreicht die Tatsache, dass der Erfolg der vertieften und umfassenden Freihandelszone von der zügigen, umfassenden und wirksamen Umsetzung der im Abkommen festgelegten Bedingungen durch beide Parteien abhängig ist; fordert die EU daher auf, der Republik Moldau jegliche dafür erforderliche finanzielle und technische Unterstützung bereitzustellen, um unter anderem die kurzfristig für die Republik Moldau entstehenden Kosten zu verringern;

27.  ist der Ansicht, dass die parlamentarische Kontrolle eine grundlegende Bedingung für die der EU-Politik entgegengebrachte demokratische Unterstützung darstellt; fordert die Kommission daher auf, die regelmäßige und umfassende Überwachung der Umsetzung der vertieften und umfassenden Freihandelszone durch das Parlament frühzeitig zu vereinfachen;

28.  erinnert daran, dass das vertiefte und umfassende Freihandelsabkommen seit dem 1. September 2014 im Anschluss an seine Unterzeichnung am 27. Juni 2014 und den Beschluss 2014/492/EU des Rates über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens vom 16. Juni 2014 auf der Grundlage der gemeinsamen Auffassung der Organe der EU hinsichtlich der außergewöhnlichen Umstände und des dringenden Bedarfs an Unterstützung für das Land vorläufig angewandt wird;

29.  bedauert zutiefst, dass Russland weiterhin den Handel als Mittel benutzt, um die Region zu destabilisieren, indem es mehrere Einfuhrverbote für Erzeugnisse aus der Republik Moldau und der Ukraine verhängt hat, was gegen die Verpflichtungen Russlands im Rahmen der WTO verstößt; fordert die Russische Föderation auf, die territoriale Integrität der Republik Moldau und ihre Entscheidung für Europa uneingeschränkt zu achten; unterstützt uneingeschränkt die Initiativen der Kommission, die darauf abzielen, den Auswirkungen des russischen Embargos auf moldauische Produkte entgegenzuwirken, unter anderem durch die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und durch die Ausweitung und Vertiefung der autonomen Handelspräferenzen für die Republik Moldau;

30.  begrüßt die am 1. Juli 2014 erfolgte Unterzeichnung des Abkommens über die Teilnahme der Republik Moldau am Rahmenprogramm „Horizont 2020“; ist der Ansicht, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern wird, indem neue Arbeitsplätze geschaffen und Möglichkeiten eröffnet werden; ruft zur verstärkten Teilnahme der Republik Moldau an Programmen und Agenturen der EU auf sowie zur Durchführung von mehr gemeinsamen Projekten und Studentenaustauschprogrammen;

31.  nimmt die vor kurzem vorgenommene Überarbeitung der Energiestrategie zur Kenntnis und fordert die Regierung der Republik Moldau auf, den nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz 2013–2015 zu überarbeiten und zu verstärken sowie einen glaubwürdigen und wirksamen Plan für erneuerbare Energieträger auszuarbeiten, der auf eine Diversifizierung der Energiequellen und eine Angleichung der Klimaschutzpolitik und -ziele an die der EU ausgerichtet ist;

32.  begrüßt die Inbetriebnahme der Erdgasverbindungsleitung Iași-Ungheni; fordert die Kommission auf, die im Hinblick auf die Errichtung der Erdgasleitung Ungheni-Chișinău unternommenen Anstrengungen u. a. durch die Vereinfachung der Kofinanzierung durch weitere internationale Partner und die Verstärkung der finanziellen Unterstützung zu intensivieren, um das Projekt so bald wie möglich abzuschließen;

33.  fordert Chișinău und Tiraspol auf, sich weiterhin konstruktiv um eine wirksame Lösung im Hinblick auf die Beilegung der Transnistrien-Frage zu bemühen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung Transnistriens zu ergreifen; zeigt sich enttäuscht darüber, dass der sogenannte „5+2“-Rahmen bei der Suche nach einer Lösung bislang gescheitert ist; fordert eine wichtigere Rolle für die EU, insbesondere durch eine Aufwertung ihres Status zu dem eines Verhandlungspartners, und fordert alle beteiligten Parteien auf, sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den Grundstein für einen konstruktiven Dialog zu legen und eine rasche Wiederaufnahme von offiziellen Gesprächen zu vereinfachen; ruft die HR/VP und den EAD auf, proaktiv eine umfassende Beilegung anzustreben, mit der die Souveränität und die territoriale Integrität der Republik Moldau geachtet werden und die Bildung von Vertrauen gefördert wird, indem sehr eng mit den zuständigen Stellen der OSZE zusammengearbeitet wird; unterstreicht die Notwendigkeit, zu gewährleisten, dass sich das Assoziierungsabkommen auf Transnistrien als integralen Teil der Republik Moldau erstreckt und auswirkt; ermutigt die moldauischen Behörden, sich zu diesem Zweck um den Kontakt zur Bevölkerung generell, zu den Unternehmen und zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu bemühen; nimmt zur Kenntnis, dass jegliche Lösung mit den Grundsätzen des Völkerrecht vereinbar sein und diese uneingeschränkt achten sollte;

34.  hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Verstärkung der zwischenmenschlichen Kontakte auf sämtlichen Ebenen hervor, um die Bedingungen für einen nachhaltigen Dialog zu schaffen und die Vertrauensbildung im Hinblick auf die Intensivierung des Friedensprozesses und die Aussöhnung zwischen den Parteien weiter zu fördern;

35.  betont die Bedeutung seiner Zusammenarbeit mit dem Parlament der Republik Moldau als Mittel, um die Umsetzung des Assoziierungsabkommens und der Assoziierungsagenda zu überwachen;

36.  fordert die Kommission auf, die Bereitstellung von Unterstützung und Fachwissen für zivilgesellschaftliche Organisationen in der Republik Moldau auszubauen, um diese zu befähigen, die interne Überwachung und Rechenschaftspflicht für die Reformen und Verpflichtungen, die die Regierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften eingeleitet hat, voranzutreiben, und um die Zivilgesellschaft dabei zu unterstützen, ihre organisatorischen Fähigkeiten und ihre Kapazität zur Interessenvertretung sowie ihre Rolle bei der Beaufsichtigung der im Hinblick auf die Bekämpfung von Diskriminierung und Korruption ergriffenen Maßnahmen sowie im Allgemeinen ihre Rolle bei der Stärkung einer Kultur der Bürgerbeteiligung und Freiwilligentätigkeit zu verstärken;

37.  ist besorgt über die von Russland ergriffenen Maßnahmen, mit denen der Assoziierungsprozess der östlichen Nachbarstaaten der EU untergraben wird; bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass der Assoziierungsprozess der östlichen Partner der EU keine Bedrohung für die politischen und wirtschaftlichen Interessen Russlands darstellt, und bedauert, dass die russische Staatsführung dies dennoch als Bedrohung erachtet; betont, dass die Bedenken Russlands in Bezug auf den Assoziierungsprozess angemessen behandelt und erklärt werden müssen, um Befürchtungen einer neuen geopolitischen Trennlinie in Europa entgegenzutreten; weist darauf hin, dass jedes Land zweifelsohne das Recht hat, seine eigenen politischen Entscheidungen zu treffen, wobei das Ziel des Engagements der EU gegenüber ihren östlichen Partnern jedoch darin besteht, den Wohlstand zu mehren und die politische Stabilität zu erhöhen, woraus letztlich die gesamte Region Nutzen ziehen wird;

38.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau zu übermitteln.

(1) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 108.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0050.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0229.
(4) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0457.

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