Index 
Angenommene Texte
Mittwoch, 22. Oktober 2014 - Straßburg
Wahl der Kommission
 Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 – Überschüsse aus der Ausführung des Haushaltsplans 2013
 Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 – alle Einzelpläne
 Protokoll zum Freihandelsabkommen EU/Republik Korea anlässlich des Beitritts Kroatiens zur EU ***
 Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2014

Wahl der Kommission
PDF 126kWORD 49k
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 zur Wahl der Kommission (2014/2164(INS))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 17 Absatz 7 Unterabsätze 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/414/EU des Europäischen Rates vom 27. Juni 2014(1), in dem Jean-Claude Juncker als Kandidat für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde,

–  unter Hinweis auf die Erklärung und die Erläuterung seiner politischen Zielvorstellungen, die Jean-Claude Juncker in der Plenarsitzung vom 15. Juli 2014 abgegeben hat,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 15. Juli 2014(2), Jean-Claude Juncker zum Präsidenten der Kommission zu wählen,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/639/EU des Europäischen Rates(3), mit der Zustimmung des gewählten Präsidenten der Kommission, vom 30. August 2014 zur Ernennung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

–  unter Hinweis auf den Beschluss 2014/716/EU, Euratom des Rates, im Einvernehmen mit dem gewählten Präsidenten der Kommission, vom 15. Oktober 2014 zur Annahme der Liste der anderen Persönlichkeiten, die der Rat als Mitglieder der Kommission vorschlägt, und zur Aufhebung und Ersetzung des Beschlusses 2014/648/EU, Euratom(4),

–  unter Hinweis auf die Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder vom 29. September bis 20. Oktober 2014 in den zuständigen Ausschüssen des Parlaments und in einem für alle Mitglieder offenen Treffen der Konferenz der Präsidenten, und die Bewertungen der designierten Kommissionsmitglieder durch die Ausschüsse nach den Anhörungen,

–  unter Hinweis auf die auf der Konferenz der Ausschussvorsitze am 21. Oktober 2014 und auf der Konferenz der Präsidenten am 21. Oktober 2014 vorgenommene Prüfung,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des gewählten Präsidenten der Kommission in der Plenarsitzung vom 22. Oktober 2014,

–  gestützt auf Artikel 118 und Anlage XVI seiner Geschäftsordnung,

1.  erteilt seine Zustimmung zur Ernennung des Präsidenten, der Vizepräsidentin für auswärtige Beziehungen (Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik) und der anderen Mitglieder der Kommission als Kollegium für die Amtszeit bis 31. Oktober 2019;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Europäischen Rat, dem Ministerrat und dem gewählten Präsidenten der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 192 vom 1.7.2014, S. 52.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2014)0002.
(3) ABl. L 262 vom 2.9.2014, S. 6.
(4) ABl. L 299 vom 17.10.2014, S. 29.


Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 – Überschüsse aus der Ausführung des Haushaltsplans 2013
PDF 324kWORD 61k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan III – Kommission (12300/2014 – C8-0160/2014 – 2014/2035(BUD))
P8_TA(2014)0035A8-0018/2014

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(1) (im Folgenden „Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 41,

–  unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, der am 20. November 2013 endgültig erlassen wurde(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020(3),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4),

–  gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 15. April 2014 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 (COM(2014)0234),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014, der vom Rat am 14. Juli 2014 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 12. September 2014 zugeleitet wurde (12300/2014 – C8‑0160/2014),

–  gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0018/2014),

A.  in der Erwägung, dass das Ziel des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 darin besteht, den Überschuss des Haushaltsjahres 2013, der sich auf 1 005 Millionen EUR beläuft, in den Haushaltsplan 2014 einzustellen;

B.  in der Erwägung, dass sich dieser Überschuss im Wesentlichen aus einem positiven Ergebnis bei den Einnahmen in Höhe von 771 Millionen EUR, einer Ausgabenunterschreitung um 276 Millionen EUR und einer negativen Wechselkursdifferenz von 42 Millionen EUR zusammensetzt;

C.  in der Erwägung, dass der Zuwachs auf der Einnahmenseite in erster Linie auf Geldbußen und Verzugszinsen (1 331 Millionen EUR) zurückzuführen ist, während der Betrag der tatsächlich erhobenen Eigenmittel hinter den veranschlagten Eigenmitteln zurückbleibt (- 226 Millionen EUR) und auch bei den Überschüssen, Salden und Anpassungen Mindereinnahmen (- 360 Millionen EUR) zu verzeichnen sind;

D.  in der Erwägung, dass auf der Ausgabenseite die Nichtausschöpfung von Mitteln des Jahres 2013 (107 Millionen EUR) und des Jahres 2012 (54 Millionen EUR) besonders gering ist, mit nicht vorhersehbaren Faktoren zusammenhängt und nicht auf eine verringerte Absorptionskapazität zurückgeführt werden kann;

E.  in der Erwägung, dass alle verfügbaren Indikatoren darauf hinweisen, dass sowohl im Haushaltsplan 2012 als auch im Haushaltsplan 2013 sogar ein Mangel an Mitteln für Zahlungen bestand;

F.  in der Erwägung, dass nach Artikel 18 der Haushaltsordnung die Differenz gegenüber den Schätzungen im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans, der nur diese Differenz zum Gegenstand hat, in den Haushaltsplan der Union einzusetzen ist;

1.  nimmt Kenntnis von dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014, der gemäß Artikel 18 der Haushaltsordnung nur die Einstellung des Überschusses des Haushaltsjahres 2013 in Höhe von 1 005 Millionen EUR in den Haushaltsplan zum Gegenstand hat; nimmt Kenntnis vom Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014;

2.  weist darauf hin, dass sich durch den Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Anteil des BNE-Beitrags der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt um 1 005 Millionen EUR verringern wird und damit ihr Beitrag zur Finanzierung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 (Mehrbedarf an Eigenmitteln in Höhe von 3 170 Millionen EUR) teilweise ausgeglichen wird; unterstreicht daher seine Absicht einer Fortführung des Verfahrens für den Erlass des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 parallel zu den Verhandlungen über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3, der die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Zahlungen zum Gegenstand hat, und den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4, der die Aktualisierung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel und sonstiger Einnahmen (endgültig gewordene Geldbußen) betrifft, woraus sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2 059 EUR ergeben, die den sich aus dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 ergebenden Bedarf an zusätzlichen Mitteln weiter verringern könnten;

3.  weist darauf hin, dass sich im Falle einer Annahme der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2, 3 und 4 ohne Abänderungen die budgetären Auswirkungen insgesamt darauf beschränken würden, dass die Mitgliedstaaten lediglich106 Millionen EUR an zusätzlichen BNE-Beiträgen aufbringen müssten, damit die Union 2014 über genügend Mittel für Zahlungen verfügt, um ihren bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen;

4.  beschließt zur Wahrung des politischen und verfahrenstechnischen Zusammenhangs zwischen den Entwürfen der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2, 3 und 4, den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 wie im Folgenden dargelegt abzuändern;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung zusammen mit den Abänderungen des Parlaments dem Rat und der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Abänderung 1 (Mehrfachabänderung)

Gesamteinnahmen

Kapitel 1 4 — Unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens abgeführte Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2014

Entwurf des Berichtigungs­haushaltsplans

Nr. 2

Standpunkt des Rates

Differenz

Neuer Betrag

1 4 0

99 767 305 073

—  1 005 406 925

—  1 005 406 925

1 005 406 925

100 772 711 998

Insgesamt

99 767 305 073

—  1 005 406 925

—  1 005 406 925

1 005 406 925

100 772 711 998

Einzelplan III – Kommission

Titel 40 — Reserven

Schaffung einer neuen Haushaltslinie 40 04 01 – Reserve für einen Mehrbedarf an Mitteln für Zahlungen

Zahlenangaben

Haushaltsplan 2014

Entwurf des Berichtigungs­haushaltsplan

Nr. 2

Standpunkt des Rates

Differenz

Neuer Betrag

40 04 01

-

-

-

1 005 406 925

1 005 406 925

Insgesamt

-

-

-

1 005 406 925

1 005 406 925

Erläuterungen:

Die bei diesem Artikel eingesetzten Mittel dienen zur Deckung des von der Kommission im EBH 3 ermittelten Mehrbedarfs an Mitteln für Zahlungen.

Begründung

Angesichts des hohen Drucks auf die Mittel für Zahlungen des Jahres 2014 und der von der Kommission im EBH 3/2014 beantragten Mittelaufstockungen wird vorgeschlagen, den Überschuss des Jahres 2013 zur Finanzierung einer neu geschaffenen Haushaltslinie 40 04 01 „Reserve für einen Mehrbedarf an Mitteln für Zahlungen“ auf der Ausgabenseite zu verwenden, anstatt die BNE-Eigenmittel zu senken. Falls der EBH 3/2014 vom Rat ohne Änderungen angenommen wird, wird diese Abänderung zurückgezogen.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 51 vom 20.2.2014, S. 1.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.


Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 – alle Einzelpläne
PDF 492kWORD 127k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 betreffend den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (12608/2014 – C8-0144/2014 – 2014/2040(BUD))
P8_TA(2014)0036A8-0014/2014

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–  gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(2),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(3) (MFR-Verordnung),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(4) (IIV vom 2. Dezember 2013),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2015, Einzelplan III – Kommission(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2014 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2015(6),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission am 24. Juni 2014 angenommenen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (COM(2014)0300),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, der vom Rat am 2. September 2014 festgelegt und dem Europäischen Parlament am 12. September 2014 zugeleitet wurde (12608/2014 – C8‑0144/2014),

–  unter Hinweis auf das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, das am 15. Oktober 2014 von der Kommission vorgelegt wurde,

–  unter Hinweis auf die Beratungen des Präsidiums vom 15. September 2014 und den überarbeiteten Vermerk des Generalsekretärs vom 17. September 2014 über die Lesung des Entwurfs seines Haushaltsplans 2015 im Parlament,

–  unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 15. April 2014 zu dem Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union durch Erhöhung der Anzahl der Richter am Gericht(7),

–  unter Hinweis auf die Kooperationsvereinbarung vom 5. Februar 2014 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen,

–  gestützt auf Artikel 88 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses und die Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A8‑0014/2014),

Einzelplan III

Allgemeiner Überblick

1.  weist darauf hin, dass das Parlament in der oben genannten Entschließung vom 13. März 2014 betont hat, dass strategische Investitionen in Maßnahmen mit einem europäischen Mehrwert verstärkt werden müssen, um dazu beizutragen, dass die europäische Wirtschaft wieder auf Kurs gebracht werden kann, womit Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung besonders für junge Menschen geschaffen werden und gleichzeitig der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt gesteigert werden soll;

2.  betont, dass die Staats- und Regierungschefs im Juni 2014 erneut übereingekommen sind (diese Übereinkunft wurde auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates im August 2014 bekräftigt), dass es notwendig ist, Investitionen zu tätigen und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten auf die Zukunft vorzubereiten, indem überfällige Investitionen in Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen (einschließlich der Vollendung des digitalen Binnenmarktes bis 2015), die von Bedeutung für die Union ist, sowie in Energieeffizienz, Innovation und Forschung sowie Kompetenzen in Angriff genommen werden; verweist auf die unstrittige Rolle, die dem Haushalt der Europäischen Union bei der Verwirklichung dieser politischen Ziele zukommt;

3.  verweist erneut darauf, dass der Haushalt der Union in keinem Fall einfach als Finanzmasse aufgefasst und bewertet werden sollte, die den nationalen Haushalten als Belastung hinzugefügt wird, sondern vielmehr als Chance verstanden werden muss, die Initiativen und Investitionen voranzubringen, die für die Union insgesamt von Interesse sind und einen Zusatznutzen bringen, da die meisten dieser Initiativen und Investitionen vom Parlament und vom Rat gemeinsam beschlossen werden;

4.  bekräftigt den komplementären Charakter des Haushaltsplans der Union gegenüber den nationalen Haushalten und die von ihm ausgelöste Dynamik zur Förderung von Wachstum und Arbeitsplätzen und unterstreicht, dass er angesichts seines sehr spezifischen Charakters und seines begrenzten Umfangs nicht durch willkürliche Kürzungen gedrosselt und beschnitten werden sollte, sondern dass vielmehr gezielte Bereiche verstärkt werden müssen;

5.  stellt fest, dass der von der Kommission vorgeschlagene Entwurf des Haushaltsplans 2015 (einschließlich der besonderen Instrumente) Mittel für Verpflichtungen (MfV) im Umfang von 145 599,3 Mio. EUR und Mittel für Zahlungen (MfZ) im Umfang von 142 137,3 Mio. EUR umfasst; betont, dass das Gesamtvolumen der im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagten Mittel für Zahlungen (unter Berücksichtigung des Berichtigungshaushaltsplans 1 und der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne 2–4/2014) eine moderate Aufstockung um 1,4 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 darstellt und immer noch um 2 Mrd. EUR geringer ausfällt als im ausgeführten Haushalt 2013; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Entwurf des Haushaltsplans vorschlägt, die Obergrenzen bei den Mitteln für Verpflichtungen nicht auszuschöpfen und einen Gesamtspielraum von 1 478,9 Mio. vorzusehen;

6.  betont die Bedeutung dezentraler Agenturen, die für die Umsetzung der Strategien und Programme der Union unerlässlich sind; betont, dass sie mit den geeigneten finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden müssen, damit sie die ihnen von der Legislativbehörde übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können;

Standpunkt des Rates

7.  bedauert, dass der Rat die Mittel für Verpflichtungen in seiner Lesung um 522 Mio. und die Mittel für Zahlungen um 2,1 Mrd. EUR gekürzt hat und für den Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2015 somit Verpflichtungen im Umfang von 145 077,4 Mio. EUR und Zahlungen im Umfang von 139 996,9 Mio. EUR vorsieht; weist darauf hin, dass die Kürzung der Mittel für Zahlungen um 2,1 Mrd. EUR eine Verringerung um 0,18 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 (unter Berücksichtigung des Berichtigungshaushaltsplans 1/2014 und der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne 2–4/2014) darstellen würde; ist insbesondere besorgt über die gravierenden Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen im Bereich der Fördermittel für Wettbewerbsfähigkeit zugunsten von Wachstum und Beschäftigung in Rubrik 1a, die einen groben Verstoß des Rates gegen seine Zusage darstellen, die Krise überwinden und das Wirtschaftswachstum neu beleben zu wollen;

8.  missbilligt die Lesung des Entwurfs des Haushaltsplans 2015 im Rat, bei der die Mehrjährigkeit der Programme der Union außer Acht gelassen wird und die, anstatt für eine Lösung des Problems zu sorgen, zu weiter zunehmenden Zahlungsengpässen sowie einer weiteren Verzögerung bei der Durchführung von Programmen der Union führen würde;

9.  betont erneut, dass mit dem Ansatz des Rates, die Höhe der Zahlungen entsprechend der Inflationsrate festzusetzen, die Art und Funktion der Mehrjährigkeit von Programmen der Union vollkommen außer Acht gelassen wird und der MFR seine gesamte Bedeutung verliert; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Probleme der Rückstände bei den noch abzuwickelnden Mittelbindungen durch die wachsende Differenz zwischen den Mitteln für Zahlungen und den Mitteln für Verpflichtungen weiter verschärft werden; betont, dass sich diese Herangehensweise nachteilig darauf auswirkt, wie die Bürger die Union wahrnehmen; weist vor allem darauf hin, dass die Union ihre Investitionen verstärken sollte, damit die Wirtschaftskrise überwunden werden kann;

10.  bedauert die vom Rat vorgeschlagenen willkürlichen Kürzungen bei den Haushaltslinien für administrative Unterstützung, aus denen die Durchführung wichtiger Programme der Union finanziert wird, da diese Kürzungen dem erfolgreichen Anlaufen neuer Programme abträglich sein könnten, weil ein Mangel an Verwaltungskapazitäten die ernsthafte Gefahr birgt, dass die Durchführung von Programmen der Union behindert wird;

11.  ist zutiefst besorgt darüber, dass der Rat mit zweierlei Maß misst, was den Haushalt der Union betrifft, da er einerseits eine Aufstockung der Mittel der Union in Bereichen fordert, die nachhaltiges Wachstum schaffen können, und andererseits erhebliche Kürzungen in wichtigen Bereichen wie Forschung, Innovation, Raumfahrt, Infrastruktur, KMU und Energie vorschlägt;

12.  begrüßt die von 13 Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebrachte Überzeugung, dass der vom Rat vereinbarte Umfang an Mitteln für Zahlungen möglicherweise nicht ausreicht und zu großer Anspannung hinsichtlich der fristgerechten Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Union und der Einhaltung bereits eingegangener Verpflichtungen führen könnte; weist darauf hin, dass in Artikel 323 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Folgendes festgelegt ist: „Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission stellen sicher, dass der Union die Finanzmittel zur Verfügung stehen, die es ihr ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Dritten nachzukommen“;

13.  vertritt die Auffassung, dass der Rat eine große politische Verantwortung für die stark angespannte Lage bei den Zahlungen trägt, weil er jedes Jahr wieder nicht in der Lage ist, in seinen Reihen eine qualifizierte Mehrheit herbeizuführen, um für die Bereitstellung von Mitteln für Zahlungen in einer Höhe zu sorgen, die es der Union ermöglicht, den unstrittigen Zahlungsbedarf zu decken; beklagt, dass dies nach und nach dazu geführt hat, dass im Haushaltsplan der Union ein strukturelles Defizit entstanden ist, das im Widerspruch zu den Bestimmungen des Vertrags steht und die Fähigkeit der Kommission gefährdet, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen;

14.  stellt gleichzeitig fest, dass die gegenwärtige Gestaltung des Haushalts der Union, bei der die Mittel für Zahlungen an die Beiträge der Mitgliedstaaten geknüpft sind, ablehnende Haltungen unter den Mitgliedstaaten verstärken kann, und zwar insbesondere in Zeiten, in denen unablässig die Rede davon ist, wie wichtig ein ausgewogener nationaler Haushalt ist; betont jedoch, dass die Höhe der Mittel für Zahlungen das unmittelbare Ergebnis einer entsprechenden Höhe der Mittel für Verpflichtungen ist, die der Rat im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit formell angenommen hat;

15.  bedauert den immanenten Konflikt zwischen dem Rat auf der einen Seite und dem Parlament und der Kommission auf der anderen Seite; fordert, dass Möglichkeiten gefunden werden, um dieses Spannungsverhältnis in einen produktiveren Meinungsaustausch zu überführen; hofft, dass die Offenheit gegenüber neuen Grundhaltungen und Vorschlägen letztlich zu strukturellen Veränderungen führen wird, die eine ausgewogene Einigung über den Haushalt fördern, die den Zielen und Belangen sowohl des Parlaments als auch des Rates Rechnung trägt;

Lesung im Parlament

16.  betont, dass die Kommission über die Umsetzung der im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014–2020 erzielten politischen Einigung über die vorzeitige Veranschlagung von Mitteln für bestimmte Politikziele hinaus keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen hat, um den Prioritäten Rechnung zu tragen, die nicht nur vom Parlament formuliert wurden, sondern über die auch die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat übereingekommen sind; beschließt daher, die finanziellen Mittel für die politischen Ziele und strategischen Prioritäten der Union in etlichen Bereichen zu verstärken;

17.  beschließt, die Aufstockungen auf diejenigen Programme zu konzentrieren, die das Kernstück der Strategie Europa 2020 bilden, welche auf die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ausgerichtet ist, wobei dies insbesondere die Programme Horizont 2020, COSME, Erasmus+, die Digitale Agenda, Progress und die Sozialagenda (einschließlich EURES und des Mikrofinanzierungsinstruments) betrifft, da diese Programme beispielhaft dafür sind, in welchem Maße die Union zu einer von Innovation und Wohlstand geprägten Wirtschaft auf dem gesamten Kontinent beiträgt; verstärkt darüber hinaus Programme, die für den Erfolg der außenpolitischen Agenda der Union von wesentlicher Bedeutung sind, darunter die Nachbarschaftspolitik, die Entwicklungspolitik und die humanitäre Hilfe; weist nachdrücklich darauf hin, dass auch die Finanzausstattung für Programme und Maßnahmen zur Bekämpfung von Ungleichheiten, darunter der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen, das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, aufgestockt werden muss;

18.  setzt den Gesamtmittelumfang für Verpflichtungen und Zahlungen für 2015 auf 146 380,9 Mio. EUR bzw. 146 416,5 Mio. EUR fest;

Bewältigung der wiederkehrenden Zahlungskrise

19.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, die im Rahmen der für 2015 vorgesehenen Zahlungsobergrenze zur Verfügung stehenden Mittel vollständig auszuschöpfen und somit unter der Zahlungsobergrenze für 2015 keinen Spielraum zu lassen; setzt alle vom Rat gekürzten Mittel für Zahlungen aufgrund des Gesamtbilds der derzeitigen und für die Zukunft erwarteten Ausführungsraten wieder ein;

20.  hebt jedoch hervor, dass selbst die vollständige Ausschöpfung der für 2015 vorgesehenen Zahlungsobergrenze nicht ausreicht, um die anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten der Union, die seit dem Haushaltsplan der Union für 2010 auftreten, zu bewältigen; nimmt insbesondere die enormen Zahlungsrückstände der vergangenen Jahre zur Kenntnis, die sich bis Ende 2013 allein bei der Kohäsionspolitik auf eine bislang ungekannte Höhe von 23,4 Mrd. EUR aufgestaut hatten, und befürchtet, dass die Zahlungsrückstände Ende 2014 ähnlich hoch sein könnten; betont daher, dass das wiederkehrende Problem der Mittelknappheit bei den Zahlungen unverzüglich und auf wirksame Weise angegangen werden muss; beschließt daher, bei einer Reihe von Haushaltslinien, einschließlich der Haushaltslinien zur Deckung der im Rahmen der Strukturfonds und Forschungsprogramme der Union noch abzuwickelnden Verpflichtungen aus dem Programmplanungszeitraum 2007–2013, bei denen die Lage bei den Zahlungen sehr kritisch ist, die von der Kommission veranschlagten Mittel für Zahlungen um 4 Mrd. EUR zu erhöhen;

21.  fordert die Kommission folglich auf, sich bereit zu zeigen, entsprechende Vorschläge für die Inanspruchnahme der in der MFR-Verordnung vorgesehenen Flexibilitätsmechanismen vorzulegen; bekräftigt seine Absicht, eine restriktive Auslegung der in der MFR-Verordnung und der IIV vom 2. Dezember 2013 verankerten Bestimmungen über Flexibilitätsinstrumente und besondere Instrumente, die vom Parlament erfolgreich ausgehandelt wurden, nicht zu akzeptieren;

22.  betont erneut, dass sämtliche Mittel für Zahlungen, die durch die Inanspruchnahme besonderer Instrumente mobilisiert werden, außerhalb der im MFR vorgesehenen Zahlungsobergrenzen im Haushaltsplan zu veranschlagen sind;

23.  verweist auf das Paradebeispiel des dramatischen Mangels an Mitteln für Zahlungen im Bereich der humanitären Hilfe, der Ende 2013 und im ersten Quartal 2014 auftrat und nur durch kurzfristige Übergangslösungen in Form von Mittelübertragungen innerhalb des festgestellten Haushaltsplans behoben werden konnte; ist äußerst besorgt darüber, dass es wahrscheinlich ist, dass eine solche Lage auch in anderen Politikbereichen wie etwa Forschung, Entwicklung und Innovation auftritt;

24.  betont, dass die Verhandlungen über den zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen für das Haushaltsjahr 2014 vor dem Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan 2015 abgeschlossen sein sollten, damit der aus früheren Jahren aufgelaufene Mittelbedarf für 2015 klar ermittelt werden kann; bekräftigt seine Ansicht, dass die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne 2, 3 und 4/2014 als Paket betrachtet werden sollten und dass der Rat nicht erwarten kann, sich die unerwarteten Einnahmen aus der Verbuchung der Überschüsse und Geldbußen im Haushaltsplan zunutze zu machen, ohne den im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2014 dargelegten zusätzlichen Zahlungsbedarf zu decken; weist darauf hin, dass sich die budgetären Auswirkungen der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2, 3 und 4/2014 in ihrer Gesamtheit und ohne Abänderungen insgesamt darauf beschränken würden, dass die Mitgliedstaaten lediglich106 Millionen EUR an zusätzlichen BNE-Beiträgen aufbringen müssten, damit die Union 2014 über genügend Mittel für Zahlungen verfügt, um ihren bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen;

25.  betont, dass die Mittelansätze und insbesondere die Mittelansätze für Zahlungen, über die das Parlament in seiner Lesung abstimmt, auf der Annahme beruhen, dass alle noch nicht angenommenen Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne für 2014 vollständig angenommen werden;

26.  betont, dass die gemäß Artikel 2 der MFR-Verordnung nach der Wahl vorzunehmende Änderung des MFR 2014–2020 von der neuen Kommission so bald wie möglich in die Wege geleitet werden sollte, um zu gewährleisten, dass ausreichend Mittel für die unionsweiten Investitionspläne (die auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2014 aufgeführt und in den politischen Leitlinien(8) des designierten Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, als eine wichtige politische Priorität hervorgehoben wurden) angesetzt werden, dass die Jugendbeschäftigungsinitiative und insbesondere die Europäische Jugendgarantie auch im Haushaltsplan 2016 und darüber hinaus fortgeführt werden und dass die anhaltenden Schwierigkeiten bei den Mitteln für Zahlungen überwunden werden;

Teilrubrik 1a

27.  nimmt zur Kenntnis, dass der größte Teil der vom Rat vorgesehenen Kürzungen sowohl bei den Verpflichtungen (-323,5 Mio. EUR gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans) als auch bei den Zahlungen (-1 335 Mio. EUR) auf die Teilrubrik 1a entfällt, obwohl der Europäische Rat im Juni 2014 Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen auf seiner politischen Agenda erneut ganz oben angesiedelt hat; betont, dass einige dieser Kürzungen insofern nicht mit der Einigung über den MFR 2014–2020 in Einklang stehen, als dadurch die Mittelansätze für Horizont 2020, für das 2014 größere Anfangsanstrengungen in einem beträchtlichen Umfang von 200 Mio. EUR unternommen wurden, drastisch gesenkt werden (-190 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen gegenüber dem Entwurf des Haushaltsplans), ebenso wie die Mittelansätze für das Programm ITER (-11,2 Mio. EUR), für das im Jahr 2015 eine größere Anfangsanstrengung unternommen werden sollte, um die Zurückstellung aus 2014 auszugleichen;

28.  vertritt die Auffassung, dass es im Zusammenhang mit der Energieabhängigkeit von Russland von herausragender Bedeutung ist, erneuerbare Energieträger und die Energieeffizienz zu fördern, um für mehr Energiesicherheit zu sorgen, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die am stärksten von Erdgaslieferungen aus Russland abhängen; fordert, dass die Ausgabenziele bei den im Bereich Energie im Rahmen von Horizont 2020 vorgesehenen Mitteln auf die im Verlauf des Legislativverfahrens eingegangenen Verpflichtungen abgestimmt werden;

29.  lehnt die vom Rat bei der Fazilität „Connecting Europe“ vorgenommenen Kürzungen (-34,4 Mio. EUR), die zu der Zurückstellung dieses Programms für 2015 hinzukommen, welche nach der Einigung über den MFR im Entwurf des Haushaltsplans bereits berücksichtigt wurde, ab; ist besorgt angesichts der Gefahr eines erfolglosen Anlaufens dieses strategischen Programms, das von aktueller Bedeutung für die künftigen Investitionen in die Telekommunikations-, Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist, durch die die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa weiter verstärkt werden kann;

30.  beschließt daher generell, die Mittel aus dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 bei allen vom Rat vorgenommenen Kürzungen sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den Zahlungen wieder einzusetzen; stockt darüber hinaus die Mittel für eine bestimmte Reihe von Haushaltslinien innerhalb der Programme, die zu den Prioritäten des Parlaments in Teilrubrik 1a zählen (Horizont 2020, COSME, Erasmus+, Digitale Agenda, Sozialagenda) unter Ausschöpfung des Spielraums auf (Gesamtaufstockung gegenüber dem Haushaltsentwurf um etwa 200 Mio. EUR);

31.  hält es ferner für erforderlich, dass die Haushaltslinien für das Programm Energie der Fazilität „Connecting Europe“ über die Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplans hinaus um insgesamt 34 Mio. EUR aufgestockt werden, um den Effekt der Zurückstellung dieses Programms im zweiten Jahr in Folge – wie es sich aus der Einigung über den MFR ergibt – teilweise abzuschwächen; hält es außerdem für vorrangig, die Investitionen in die Digitale Agenda und den Bereich Breitband zu verstärken, und erhöht daher die Mittel für das Programm Telekommunikationsnetze der Fazilität „Connecting Europe“ über die Mittelansätze im Entwurf des Haushaltsplans hinaus um 12 Mio. EUR;

32.  vertritt die Auffassung, dass die finanzielle Unterstützung für KMU unbedingt verbessert werden muss, damit die Wirtschaft der Union wieder wachsen und die Krise überwinden kann, wodurch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beigetragen wird; vertritt die Auffassung, dass häufig betont wird, dass Innovationen in KMU wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Union sind, dass die Fördermittelausstattung jedoch unzureichend ist; beschließt dementsprechend, die Mittel für Verpflichtungen zugunsten von KMU und Unternehmenskultur über die Mittelansätze im Haushaltsentwurf hinaus um 26,5 Mio. EUR aufzustocken; fordert die Kommission auf, einen tatsächlich basisorientierten Ansatz für die Ausführung sicherzustellen; ersucht die Kommission darüber hinaus, ausreichend Mittel für die Umsetzung der im Grünen Aktionsplan für KMU vorgesehenen Maßnahmen aufzuwenden;

33.  stockt die für die drei Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen über die Mittelansätze im Haushaltsentwurf hinaus um insgesamt 6,1 Mio. EUR auf;

34.  ist besorgt über die zunehmende Zahl von Fällen, in denen sich die Auswirkungen der Mittelknappheit bei den Zahlungen in Teilrubrik 1a bemerkbar machen, wobei dies insbesondere Horizont 2020 betrifft, wo die Vorfinanzierungsbeträge gesenkt und eine beträchtliche Zahl von Vorhaben blockiert werden und sich Zahlungsunterbrechungen im Rahmen des Programms Erasmus+ abzeichnen; ist beunruhigt angesichts der hohen Zahl der Programme, bei denen alle verfügbaren Mittel für 2014 bereits Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Rechnungen aufgebraucht wurden;

35.  begrüßt die ersten Schritte im Hinblick auf eine Reform der EFRAG, unterstreicht jedoch, dass die Maystadt-Empfehlungen uneingeschränkt umgesetzt werden müssen, darunter die Forderung, ihre Tätigkeit auf die IFRS-Standards zu beschränken und ihre Arbeit in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen und steuerliche Belange allmählich einzustellen;

36.  unterstreicht die Rolle der Innovationstätigkeiten der KMU als Motor für die wirtschaftliche Erholung der Union; erwartet, dass die Kommission ihre rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen in Bezug auf das KMU-Instrument im Rahmen von Horizont 2020 einhält, und fordert den Rat auf, dies durch die Bereitstellung angemessener Mittel zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, ab 2016 eine eigene Haushaltslinie für das KMU-Instrument zu schaffen, um eine transparentere Haushaltsüberwachung und -kontrolle zu ermöglichen und für seine Anwendung einen tatsächlich basisorientierten Ansatz sicherzustellen;

37.  begrüßt das von der Kommission am 2. Juli 2014 veröffentlichte Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft(9); fordert die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Umsetzung der betreffenden Maßnahmen;

Teilrubrik 1b

38.  ist zutiefst besorgt darüber, dass der Rat zwar die Höhe der im Entwurf des Haushaltsplans angesetzten Mittel für Verpflichtungen unberührt lässt (49 227 Mio. EUR), die Mittel für Zahlungen jedoch um 220 Mio. EUR auf 51 382 Mio. EUR gekürzt hat;

39.  betont, dass der größte Teil der derzeit noch abzuwickelnden Mittelbindungen, durch den die Rückerstattung der von den begünstigten Mitgliedstaaten und Regionen bereits ausgegebenen Mittel behindert wird, auf Teilrubrik 1b entfällt; betont, dass diese Praxis zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Mitgliedstaaten und Regionen geführt hat, die von der Krise am stärksten betroffen waren; bedauert, dass der Rat dieses Problem vollkommen zu ignorieren scheint; betont, dass die Regionalpolitik der Union in Zeiten, in denen die meisten Mitgliedstaaten Schwierigkeiten haben, Quellen zur Finanzierung von Projekten auszumachen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen können, ein wichtiges Instrument ist, um solche Engpässe zu überwinden; weist darauf hin, dass Instrumente wie der ESF, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Kohäsionsfonds und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in Krisenzeiten von besonderer Bedeutung sind und dass die ersten Opfer eines Rückgangs der Zahlungen immer die schwächeren Empfänger sind, so Mitgliedstaaten mit Haushaltsproblemen, lokale und regionale Gebietskörperschaften, Regionen in äußerster Randlage, KMU, NRO und die Sozialpartner;

40.  beschließt, die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für Zahlungen für Haushaltslinien, die den neuen Programmen gewidmet sind und vom Rat gekürzt wurden, wieder einzusetzen und bei einigen Haushaltslinien, die insbesondere den Abschluss der Programme aus dem MFR 2007–2013 betreffen, über die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für Zahlungen hinauszugehen; weist darauf hin, dass 2015 das zweite Jahr der Ausführung des neuen ESI-Fonds-Zyklus sein wird; hebt hervor, wie wichtig es ist, ausreichende Mittel für Verpflichtungen und Zahlungen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass die Programme die angestrebte Anzahl von Begünstigten erreichen und somit die erwartete Wirkung zeigen;

41.  beschließt, die Mittel für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen sowie für Pilotprojekte/vorbereitende Maßnahmen über die Mittelansätze im Haushaltsentwurf hinaus um 20,2 Mio. EUR aufzustocken; beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission für die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments dahingehend abzuändern, dass die Mittel zur Finanzierung der zyprischen Strukturfondsprogramme in Rubrik 1b nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Rat auf den vollen Betrag von 100 Mio. EUR aufgestockt werden;

42.  ist der festen Überzeugung, dass die Fördermittel der Union und insbesondere die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitgestellten Mittel nicht dazu verwendet werden sollten, nationale Konzepte zu subventionieren, sondern dafür eingesetzt werden sollten, jungen Menschen zusätzliche Unterstützung in einer Form zu gewähren, die die nationalen Programme ergänzt und aufwertet;

43.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die für die Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher bestimmten Mittel voll auszuschöpfen; erinnert an die im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2002 getroffene politische Vereinbarung, größere Anfangsanstrengungen bei den Mitteln für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen und den entsprechenden Beträgen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds zu unternehmen, um in den ersten Jahren des Programmplanungszeitraums die notwendige Hilfe leisten zu können; begrüßt, dass die Kommission und der Rat diese Vereinbarung hinsichtlich der vorgeschlagenen Beträge einhalten; äußert Bedenken bezüglich der Aufnahmefähigkeit einiger Mitgliedstaaten hinsichtlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; weist darauf hin, dass innerhalb der Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen des MFR für die Jahre 2014 bis 2017 verfügbar gebliebene Spielräume gemäß der MFR-Verordnung einen Gesamtspielraum für Mittel für Verpflichtungen des MFR über die Obergrenzen hinaus bilden, die im MFR für die Jahre 2016 bis 2020 für Politikziele im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung – insbesondere Jugendbeschäftigung – festgelegt sind;

Rubrik 2

44.  begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für das neue Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und erwartet, dass die Einführung dieses Programm 2015 vollständig abgeschlossen ist, einschließlich einer ersten Reihe von Finanzinstrumenten; bedauert jedoch, dass die einschneidendsten Kürzungen, die vom Rat in dieser Rubrik sowohl bei den Verpflichtungen als auch bei den Zahlungen vorgenommen wurden, kleinere Programme wie das Programm LIFE sowie den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) betreffen und somit die Umsetzung der für diese Programme und diesen Fonds vereinbarten Ziele beeinträchtigen; bedauert außerdem die unbegründeten Kürzungen, die der Rat bei den Schulobst- und Schulmilchprogrammen vorgenommen hat; setzt daher die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Beträge bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein;

45.  ist der Ansicht, dass es zusätzlicher Unterstützung bedarf, um die Auswirkungen des russischen Einfuhrverbots für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fischereierzeugnisse aus der Union zu mildern; begrüßt die außerordentlichen Stützungsmaßnahmen, die von der Kommission als eine erste Reaktion auf diese Krise ergriffen wurden; erhöht daher die von der Union geleistete Kofinanzierung für Fördermaßnahmen in der Gemeinsam Agrarpolitik um 30 Mio. EUR, um den Erzeugern zu helfen, alternative Absatzmöglichkeiten zu finden, und erhöht gleichzeitig die den Fischern über den EMFF zur Verfügung stehende Unterstützung um 5 Mio. EUR; beschließt ferner, die für das Schulobst- und das Schulmilchprogramm veranschlagten Beträge über den Haushaltsentwurf der Kommission hinaus um 7 Mio. EUR bzw. 4 Mio. EUR zu erhöhen;

46.  vertritt die Auffassung, dass weder Mittel der GAP noch sonstige Haushaltsmittel für die Finanzierung tödlich endender Stierkämpfe verwendet werden sollten; weist darauf hin, dass eine solche Finanzierung einen klaren Verstoß gegen das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Richtlinie 98/58/EG des Rates) darstellt;

47.  stellt fest, dass der Gesamtbetrag für Rubrik 2 unter Berücksichtigung sämtlicher Abänderungen in dieser Rubrik, einschließlich 2,9 Mio. EUR für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, 59,3 Mrd. EUR betragen würde, wodurch sich unter der Obergrenze ein Spielraum von 293,4 Mio. EUR ergibt;

Rubrik 3

48.  betont, dass Rubrik 3 zwar lediglich 1,5 % des Haushalts der Union ausmacht und hinsichtlich der Mittelausstattung somit die kleinste Rubrik des MFR ist, dass diese Rubrik aber Bereiche abdeckt, die äußerst wichtig für die europäischen Bürger und die nationalen Regierungen sind, wie etwa die Asyl- und Migrationspolitik und die innere Sicherheit; fordert die Kommission und den Rat daher auf, in den kommenden Jahren in dieser Rubrik größere finanzielle und politische Anstrengungen zu unternehmen;

49.  bedauert, dass die Mittel für Verpflichtungen im Entwurf des Haushaltsplans gegenüber dem Haushaltsplan 2014 von 2 171,998 auf 2 130,721 Mio. EUR, d. h. um 1,9 % gesenkt wurden, wodurch sich ein Spielraum von etwa 115 Mio. EUR ergibt; bedauert, dass der Rat die Mittel für Verpflichtungen im Vergleich zum Entwurf des Haushaltsplans um weitere 30,2 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um weitere 28,5 Mio. EUR gekürzt hat (was -1,42 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -1,51 % bei den Mitteln für Zahlungen entspricht); stellt diesbezüglich fest, dass Rubrik 3 eine der Rubriken ist, die von den Kürzungen des Rates am stärksten betroffen sind;

50.  vertritt die Auffassung, dass die vom Rat vorgeschlagenen zusätzlichen Kürzungen eine ordnungsgemäße Umsetzung von Programmen und Maßnahmen aus Rubrik 3 gefährden werden; betont, dass es wichtig ist, die Mittelansätze aus dem Haushaltsentwurf für die Haushaltslinien „Grundrechtsschutz und Stärkung der Bürgerteilhabe“ und „Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung“, über die das Programm Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft 2014–2020 umgesetzt wird, beizubehalten; beschließt daher generell, die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel bei allen Haushaltslinien, die in diese Rubrik fallen, wieder einzusetzen; beschließt ferner, die Mittelansätze für bestimmte Haushaltslinien über den Entwurf des Haushaltsplans hinaus zu erhöhen, wobei dies vor allem die Programme Kreatives Europa, Europa für Bürgerinnen und Bürger sowie Multimedia-Aktionen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem betrifft (insgesamt beträgt die Aufstockung über den Haushaltsentwurf hinaus 53,2 Mio. EUR und umfasst auch Agenturen, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen);

51.  verweist auf die gemeinsame Erklärung der drei Organe, wonach bei den jährlichen Haushaltsverfahren für den MFR 2014–2020 gegebenenfalls Gleichstellungsaspekte einbezogen werden; weist darauf hin, dass es diesbezüglich weitergehender Anstrengungen und eines gemeinsamen Ansatzes der drei Organe bedarf, damit der Gleichstellung der Geschlechter in den jährlichen Haushaltsverfahren auf wirksame Weise Rechnung getragen wird; bekräftigt seine Forderung, dass Analysen geschlechtsspezifischer Aspekte einen wesentlichen Bestandteil der Haushaltsverfahren der Union bilden sollten und dass dabei alle auf den verschiedenen Ebenen an dem Verfahren beteiligten Akteure einbezogen werden sollten, um das Engagement der Union für die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben;

52.  weist darauf hin, dass eine faire und transparente Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Ziele des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds während der Verhandlungen, die zur Annahme dieses Fonds geführt haben, für das Parlament eine Priorität darstellte; fordert die Kommission dementsprechend auf, die Anzahl der für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds vorgesehenen Haushaltslinien zu erhöhen, um eine bessere Verständlichkeit und Transparenz zu fördern, was die Art und Weise betrifft, wie die finanziellen Ressourcen, die den verschiedenen Zielen und somit den entsprechenden Haushaltslinien zugewiesen werden, ausgegeben werden;

53.  ist der Ansicht, dass europäische Bürgerinitiativen zusätzliche Unterstützung benötigen; beschließt daher, in Rubrik 3 eine neue Haushaltslinie mit dem Titel „Umsetzung europäischer Bürgerinitiativen und sonstiger Instrumente einer partizipatorischen Demokratie “ zu schaffen, die mit 1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen ausgestattet ist;

54.  betont, dass es notwendig und wichtig ist, kontinuierlich zu bewerten, wie sämtliche Fonds und Programme umgesetzt und ihre Ressourcen verwendet werden, damit etwaige Unzulänglichkeiten frühzeitig erkannt und ihre Wirksamkeit festgestellt werden kann;

Rubrik 4

55.  bedauert die Kürzungen, die der Rat in Rubrik 4 vorgenommen hat (-0,83 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und -5,24 % bei den Mitteln für Zahlungen), die somit die von den Kürzungen des Rates bei den Mitteln für Zahlungen am stärksten betroffene Rubrik ist; weist erneut darauf hin, dass Rubrik 4 zwar weniger als 6 % des Gesamthaushalts der Union ausmacht, aber eine Vorausschau auf das Engagement der Union im Ausland darstellt, und dass die Union daher für eine ausreichende Mittelausstattung sorgen sollte, um ihrer Rolle als globaler Akteur gerecht zu werden;

56.  verurteilt entschieden die vom Rat vorgenommene Kürzung bei den Mitteln für Verpflichtungen für humanitäre Hilfe, weil diese Kürzung das Problem des Aufschiebens aufgestauter unbezahlter Rechnungen aus den Vorjahren nicht lösen kann und die reibungslose Umsetzung dieser Politik gefährdet, wodurch das Leben der Empfänger bedroht wird; betont, dass die Mittel für Zahlungen für die Soforthilfereserve in ihrer Höhe den Mitteln für Verpflichtungen entsprechen und außerhalb der im MFR vorgesehenen Zahlungsobergrenzen im Haushaltsplan veranschlagt werden sollten; betont dass die Differenz zwischen den Mitteln für Verpflichtungen und den Mitteln für Zahlungen für humanitäre Hilfe verringert werden sollte, um den kurzen Ausgabezyklen in diesem Bereich Rechnung zu tragen und der Angewohnheit, aufgestaute unbezahlte Rechnungen aus den Vorjahren weiter aufzuschieben, ein Ende zu setzen; lehnt die negativen Auswirkungen, die die Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen, welche unter anderem Zahlungsaufschübe und verzögerte Abläufe umfassen, welche wiederum die Folge einer unzulänglichen Haushaltsplanung sind, für die humanitäre Hilfe haben und die besonders verhängnisvoll sind, wenn so viele Menschen von der zunehmenden Instabilität in der Peripherie betroffen sind, entschieden ab; ist der Ansicht, dass diese Vorgänge ein trauriges, aber aussagekräftiges Alarmsignal für die Notwendigkeit einer realistischeren Haushaltsplanung sind;

57.  erinnert an die internationale Zusage der Union und ihrer Mitgliedstaaten, die von ihnen geleistete öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7 % des BNE zu erhöhen und die Millenniumsentwicklungsziele bis 2015 zu erreichen; fordert daher eine Aufstockung der Mittel für vom Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit abgedeckte Themenbereiche, um der Verwirklichung der globalen Entwicklungszusagen für die Zeit nach 2015 näher zu kommen;

58.  betont seine Unterstützung für den Friedensprozess im Nahen Osten sowie seine Entschlossenheit, dem UNRWA und der Palästinensischen Behörde Finanzhilfen in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen, indem es die Mittel für Verpflichtungen über den Haushaltsentwurf hinaus um 35,5 Mio. EUR erhöht; ist erstaunt, dass der Rat die im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Mittel für Zahlungen für das UNRWA und die Palästinensische Behörde weiter gekürzt hat (um 2,4 Mio. EUR), ohne dies klar zu begründen, und vertritt die Auffassung, dass die Mittelausstattung dieser Haushaltslinie bereits im Entwurf des Haushaltsplans zu knapp angesetzt ist;

59.  betont, dass für Länder in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der Union, die große Schwierigkeiten beim demokratischen Wandel und bei der Festigung der Demokratie, bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Einwanderung und der Stabilität haben, Unterstützung gewährleistet sein muss; unterstreicht, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind, um auf die Lage in der Ukraine zu reagieren; fordert daher, dass für das Europäische Nachbarschaftsinstrument über den Haushaltsentwurf hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 203,3 Mio. EUR veranschlagt werden, um die Union in die Lage zu versetzen, ihrer Verantwortung in der östlichen und südlichen Nachbarschaft nachzukommen;

60.  hält die vom Rat bei für das Parlament vorrangigen Haushaltslinien vorgenommenen Kürzungen für inakzeptabel und schlägt vor, die im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagten Mittel bei den vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder einzusetzen und bei den Mitteln für Verpflichtungen für einige für die Außenbeziehungen der EU strategisch wichtige Haushaltslinien sogar über die Mittelansätze aus dem Haushaltsentwurf hinauszugehen und diese um insgesamt 400,55 Mio. EUR aufzustocken (humanitäre Hilfe, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit, Instrument für Heranführungshilfe, Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte, Stabilitätsinstrument sowie Pilotprojekte/vorbereitende Maßnahmen); stellt fest, dass diese Aufstockungen den Spielraum in Rubrik 4 sowie den zusätzlichen Betrag von 66 Mio. EUR ausschöpfen, der sich aus den verminderten Mittelansätzen infolge der Überführung von Haushaltslinien in den Haushaltsplan des EAD ergibt;

61.  hält es für erforderlich, die Mittel für die Haushaltslinie für die türkisch-zyprische Gemeinschaft aufzustocken, um die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung der Union für die Arbeiten des Ausschusses für die Vermissten in Zypern und des Technischen Ausschusses für das kulturelle Erbe sicherzustellen;

62.  befürwortet die Überführung der Haushaltslinien für die EU-Sonderbeauftragten (EUSR) in den Haushaltsplan des EAD, wodurch im Einklang mit dem Vorschlag der HR/VP im Rahmen der Überprüfung des EAD, den Empfehlungen des Parlaments vom 13. Juni 2013 und dem Sonderbericht Nr. 11/2014 des Rechnungshofs deren bessere Integration in den EAD unterstützt wird; erwartet, dass die Überführung bis zum 1. Januar 2016 abgeschlossen sein wird;

Rubrik 5

63.  weist darauf hin, dass der Entwurf des Haushaltsplans der jüngsten Reform des Personalstatuts Rechnung trägt, wozu auch Änderungen bei der Berechnung der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie der fortgesetzte Personalabbau zählen;

64.  nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass der Rat die Mittelansätze in Rubrik 5 trotz dieses Umstands um 27,6 Mio. EUR gekürzt hat, wovon 16,7 Mio. EUR auf den Verwaltungshaushalt der Kommission für Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit entfallen, und zwar infolge einer Erhöhung des Pauschalabschlags;

65.  hält diese Erhöhung des Pauschalabschlags (bis zu 4,5 % bei den zentralen Dienststellen der Kommission und 6 % bei den Delegationen) angesichts der Tatsache, dass die Kommission ihre Gesamtzahl an Bediensteten im dritten Jahr in Folge verringert und dass ihre Prognosen hinsichtlich der unbesetzten Stellen als verlässlich erachtet werden und auf tatsächlichen Erwartungen des Organs beruhen sollten, für willkürlich;

66.  nimmt ferner die dem Standpunkt des Rates beigefügte Erklärung, in der darauf hingewiesen wird, „wie wichtig es ist, die Mittel für alle Kategorien externer Bediensteter vor dem Hintergrund der durch die Anhebung der Wochenarbeitszeit [...] geschaffenen zusätzlichen Kapazitäten genau zu überwachen“, und die in die gleiche Richtung zielenden Kürzungen bei den Unterstützungsausgaben in verschiedenen Politikbereichen im Umfang von 20,8 Mio. EUR zur Kenntnis; hält Kürzungen dieser Art aus den bereits genannten Gründen nicht nur für gefährlich, sondern auch für schlecht begründet; erinnert daran, dass diese vermeintlichen zusätzlichen Kapazitäten gemäß der IIV vom 2. Dezember 2013 bereits durch den über fünf Jahre hinweg zu vollziehenden Personalabbau um 5 % aufgehoben wurden; stellt diesbezüglich fest, dass die Kommission über ihre Verpflichtungen hinausgeht, da sie Personal aller Kategorien abbaut, unabhängig davon, ob die Finanzierung aus Rubrik 5 oder aus anderen Rubriken erfolgt;

67.  setzt daher die im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagten Mittel bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien für Ausgaben für administrative Unterstützung und alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien in Rubrik 5 wieder ein;

68.  beschließt, einige Mittel in die Reserve einzustellen, bis die Kommission die Bestimmungen für Sachverständigengruppen ändert und für deren uneingeschränkte Umsetzung innerhalb aller Generaldirektionen sorgt;

Agenturen

69.  stimmt der Kommission generell in ihren Einschätzungen des Mittelbedarfs der Agenturen zu; stellt fest, dass die Kommission die anfänglichen Forderungen der meisten Agenturen bereits erheblich gedämpft hat;

70.  vertritt daher die Ansicht, dass durch alle weiteren vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen das ordnungsgemäße Funktionieren der Agenturen gefährdet würde und dass die Agenturen die Aufgaben, mit denen sie von der Legislativbehörde betraut wurden, nicht würden erfüllen können;

71.  kann jedoch das Vorgehen der Kommission beim Personal nicht akzeptieren, wonach die Stellenpläne der Agenturen nicht nur um 1 % auf der Grundlage der politischen Einigung über den MFR, die für sämtliche Organe und Einrichtungen gilt, gekürzt werden sollen, sondern zusätzlich 1 % der Stellen in einen „Planstellenpool zur Personalumschichtung“ fließen soll;

72.  betont, dass die vereinbarten Personalkürzungen auf dem Personalbestand und den Aufgaben zum Referenzdatum 31. Dezember 2012 beruhen und dass für alle neuen Aufgaben der bestehenden Agenturen oder für die Einrichtung neuer Agenturen zusätzliche Mittel vorgesehen werden müssen;

73.  betont, dass das vereinbarte Ziel, das Personal um 5 % abzubauen, bis Ende 2017 erreicht worden sein muss und dass den Agenturen ein gewisses Maß an Flexibilität eingeräumt werden sollte, wenn es darum geht, in welchen Jahren genau sie die Stellen abbauen, damit sie die natürliche Personalfluktuation nutzen können und die Kosten für das Arbeitslosensystem der Union und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen gering gehalten werden;

74.  ändert daher einige Stellenpläne von Agenturen dahingehend, dass der vereinbarte Abbau um 1 % vollzogen wird, dass aus Gebühren und Entgelten finanzierte Stellen anders behandelt werden und dass die Personalausstattung auf die zusätzlichen Aufgaben abgestimmt wird;

75.  beschließt, die Haushaltsmittel der drei Finanzaufsichtsbehörden für 2015 aufzustocken; vertritt die Auffassung, dass diese Mittel den zur Erfüllung der geforderten Aufgaben erforderlichen Bedarf widerspiegeln sollten, da mehr Verordnungen, Beschlüsse und Richtlinien angenommen wurden bzw. werden, um die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise zu überwinden, die eng mit der Stabilität des Finanzsektors verbunden ist;

76.  beschließt, auch die Mittel für die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur sowie eine Reihe von Agenturen in Rubrik 3, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden (Frontex, die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen), aufzustocken;

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

77.  beschließt nach eingehender Prüfung der eingereichten Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen – mit Blick auf die Erfolgsquoten laufender Projekte und Maßnahmen und mit Ausnahme von bereits durch bestehende Rechtsgrundlagen abgedeckten Initiativen sowie unter umfassender Berücksichtigung der Bewertung der Durchführbarkeit der Projekte durch die Kommission – auch angesichts der begrenzten verfügbaren Spielräume die Verabschiedung eines Kompromisspakets, das eine begrenzte Anzahl von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen umfasst;

Sonstige Einzelpläne

78.  weist darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben für alle Organe, Versorgungsbezüge und Europäische Schulen in Rubrik 5 des MFR erfasst sind; stellt fest, dass die im Entwurf des Haushaltsplans vorgeschlagenen Gesamtausgaben der Rubrik für das Jahr 2015 mit 8 612,2 Mio. EUR (+2,5 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014) veranschlagt werden, wodurch ein Spielraum von 463,8 Mio. EUR unter der Obergrenze verbleibt, während die Verwaltungsausgaben aller Organe für 2015 insgesamt mit 6 893,1 Mio. EUR (+1,6 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014) veranschlagt werden, wodurch ein Teilspielraum von 457,9 Mio. EUR verbleibt;

79.  nimmt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans zur Kenntnis, wonach die Verwaltungsausgaben der Organe für 2015 quer durch alle Bereiche und ohne jegliche Differenzierung auf 6 865,6 Mio. EUR (bzw. um 27,5 Mio. EUR oder 0,4 %) gekürzt wurden und der Teilspielraum somit künstlich auf 485,4 Mio. EUR erhöht wurde;

80.  stellt mit Verwunderung fest, dass der Rat dieses Jahr erneut lineare Kürzungen bei den Verwaltungsausgaben für die Organe vorschlägt; bekräftigt seine Ansicht, dass der Haushalt jedes Organs der Union wegen dessen spezifischen Aufgabenbereichs und dessen spezifischer Situation individuell betrachtet werden sollte, ohne eine Einheitslösung anzustreben, und zwar unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes, der operativen Aufgaben, der Managementziele, des Personalbedarfs und der Gebäudepolitik jedes Organs; lehnt die Herangehensweise des Rates, durch die die Quote unbesetzter Stellen unterschiedslos um einen Prozentpunkt aufgebläht wird, wodurch der Spielraum künstlich erhöht wird, entschieden ab; betont, dass diese Erhöhung, die zusätzlich zu der Kürzung der Stellen, die bereits im Zuge des Personalabbaus um 1 % gestrichen werden, vorgesehen ist, einige Organe, bei denen sich die Folgen des vorgenannten Personalabbaus bereits bemerkbar machen, zwingen würde, die Besetzung offener Stellen einzufrieren, was ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigen würde;

81.  nimmt zur Kenntnis, dass der Entwurf des Haushaltsplans den Anpassungen der Dienst- und Versorgungsbezüge des Personals um 0,8 % für 2011 und 2012 für alle Organe und Einrichtungen sowie dem Einfrieren der Bezüge für 2013 und 2014 Rechnung trägt; begrüßt, dass die meisten Organe die entsprechenden Anpassungen bereits in ihren Voranschlägen vorgenommen haben;

82.  betont, dass die drei Organe – Kommission, Rat und Parlament – die Haushaltsvoranschläge der beiden Teile der Haushaltsbehörde aus gegenseitigem Respekt akzeptieren sollten, ohne sie weiter abzuändern;

83.  vertritt weiter die Ansicht, dass Parlament und Rat zwar sämtliche möglichen Einsparungen und Effizienzgewinne aus einer ständigen Neubewertung laufender und neuer Aufgaben fördern, jedoch auch ausreichende Mittelansätze festlegen sollten, um ein reibungsloses Funktionieren der Organe, die Einhaltung interner und externer rechtlicher Verpflichtungen sowie die Bereitstellung eines hochprofessionellen öffentlichen Dienstes für die Bürger der Union sicherzustellen; erinnert daran, dass neue Aufgaben, die sich aus dem Vertrag von Lissabon ergaben, bewältigt werden mussten, ohne dass dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung standen;

84.  zollt allen anderen Organen Lob für die Einsparungen und Effizienzgewinne, die sie in ihren Haushaltsentwürfen bereits verwirklicht haben; betont, dass eine ordnungsgemäße, effiziente, transparente und verantwortungsvolle Verwendung der Haushaltsmittel der Union eines der wichtigsten Mittel ist, um das Vertrauen der Unionsbürger zu stärken; begrüßt die von den Organen unternommenen Anstrengungen, um weiterhin Transparenz und Verwaltungseffizienz, eine wirtschaftliche Haushaltsführung und Schwerpunktsetzung zu fördern; vertritt die Auffassung, dass in allen Organen der Union gleichermaßen auch in Zukunft hohe Transparenzanforderungen gestellt werden sollten;

85.  setzt die vom Gerichtshof, vom Rechnungshof, vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und vom Europäischen Auswärtigen Dienst ursprünglich geforderten Pauschalabschläge, die vom Rat unterschiedslos geändert wurden, wieder ein und stellt den Entwurf des Haushaltsplans in Bezug auf die betreffenden Haushaltslinien wieder her;

Einzelplan I – Europäisches Parlament

86.  weist darauf hin, dass im Haushaltsvoranschlag des Parlaments für 2015 Mittel in Höhe von 1 794 929 112 EUR veranschlagt wurden, was einer Aufstockung um insgesamt 2,24 % gegenüber 2014 entspricht; betont jedoch, dass 0,67 % dieser Aufstockung auf das rechtsverbindliche, den Mitgliedern bei Erlöschen ihres Mandats einmalig zu zahlende Übergangsgeld und 0,4 % auf die Einigung über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für 2011 und 2012 zurückgehen; unterstreicht, dass die Höhe der sonstigen Ausgaben gegenüber 2014 daher um lediglich 1,18 % gestiegen ist;

87.  betont, dass sich das Parlament und der Rat im Interesse von langfristigen Einsparungen im Unionshaushalt der Frage zuwenden müssen, wie und wann ein einziger Sitz verwirklicht werden kann, worauf das Parlament bereits in etlichen früheren Entschließungen hingewiesen hat;

88.  begrüßt den überarbeiteten Vermerk des Generalsekretärs vom 17. September 2014, in dem vorgeschlagen wird, die jüngsten Beschlüsse und technischen Änderungen des Präsidiums in den Haushaltsplan einzubeziehen; weist darauf hin, dass diese Änderungen haushaltsneutral sind; billigt diese Änderungen an seinem Haushaltsvoranschlag;

89.  kürzt den Stellenplan des Parlaments, um dem im Rahmen der Reform des Beamtenstatuts vereinbarten Personalabbau Rechnung zu tragen;

90.  betont, dass die Tätigkeiten der Fraktionen nicht mit ihrer administrativen Arbeit gleichzusetzen sind; stellt fest, dass die Fraktionen ihren Personalbestand seit 2012 eingefroren haben und dass ihr Bedarf in den vorangegangenen Haushaltsjahren nur teilweise gedeckt wurde; besteht darauf, dass der Gesamtumfang des Personals in den Fraktionen 2015 und in den Jahren danach nicht geringer ist als derzeit; weist darauf hin, dass ein solcher Beschluss vom Parlament bereits in der vergangenen Wahlperiode gefasst wurde(10);

91.  nimmt zur Kenntnis, dass das Kostenziel für das KAD-Projekt mit 441,27 Mio. EUR zu laufenden Preisen (406,22 Mio. EUR zu konstanten Preisen) veranschlagt wird und dass der Mittelbedarf für das KAD für 2015 128,91 Mio. EUR (bzw. 29 % der Gesamtkosten) entsprechen würde; betont, dass der verbleibende Mittelbedarf für 2015 unter Einbeziehung der bereits bereitgestellten, aber noch nicht verwendeten Haushaltsmittel mit 84,8 Mio. EUR veranschlagt wird; ist der Ansicht, dass dieser Betrag durch eine Mittelübertragung zum Jahresende 2014 beträchtlich gesenkt werden kann und dass der übrige Teil mithilfe von Darlehen finanziert werden sollte; weist erneut darauf hin, dass die Gesamthöhe der künftigen Zahlungen pro Jahr durch den Bau des KAD-Gebäudes deutlich unter den Mietausgaben für vergleichbare Objekte liegen wird;

92.  beschließt, die Mittel für die Finanzierung der europäischen politischen Stiftungen um 3 Mio. EUR aufzustocken, damit die politischen Stiftungen ihre Tätigkeiten, auch unter Achtung des gesamten Spektrums der Fraktionen, uneingeschränkt wahrnehmen können und damit sie ihre Recherche- und Beratungstätigkeit intensivieren, um neue Ideen vorzubringen und zu verbreiten, damit der Prozess der europäischen Integration vorankommt; betont, dass diese Aufstockung haushaltsneutral sein wird, da sie aus der Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben ausgeglichen wird; setzt daher den Gesamtumfang seines Haushalts für 2015 auf 1 794 929 112 EUR fest; weist darauf hin, dass dies einer Erhöhung um 0 % gegenüber dem Umfang seines Haushaltsvoranschlags entspricht, der am 17. April 2014 im Plenum angenommen wurde;

93.  begrüßt den Beschluss der Gemeinsamen Arbeitsgruppe, den Mitgliedern des Europäischen Parlaments zu empfehlen, auf Kurzstrecken Flüge der Economy Class zu nutzen; ersucht den Generalsekretär, bis spätestens Ende 2015 eine Bewertung des Ergebnisses dieser Empfehlung vorzulegen;

94.  begrüßt das Ergebnis der Gemeinsamen Arbeitsgruppe hinsichtlich der Bewertung möglicher Einsparungen bei den Ausgaben für Fahrzeuge und Fahrer; erwartet, dass sich die Einsparungen in den Haushaltsplänen der kommenden Jahre niederschlagen;

Einzelplan IV – Gerichtshof

95.  betont, dass die Kommission trotz des beispiellosen Anstiegs der Zahl der Rechtssachen beschlossen hat, zwölf neue Stellen aus dem Haushaltsentwurf des Gerichtshofs zu streichen, die vorgesehen waren, um etwaigen Engpässen vorzubeugen und die Gefahr, Urteile nicht innerhalb einer angemessenen Entscheidungsfrist erlassen zu können, weitestgehend zu mindern; unterstreicht, dass die Kommission vor dem Hintergrund der beständigen und in dieser Form noch nie da gewesenen Zunahme an neuen Rechtssachen damit die Produktivität der drei Gerichte gefährdet und somit ein schwerwiegendes Risiko für den Haushalt geschaffen hat;

96.  befürwortet die Schaffung der zwölf neuen Stellen, die vom Gerichtshof ursprünglich gefordert wurden; stockt die dazugehörigen Haushaltslinien dementsprechend auf und passt den Stellenplan des Gerichtshofs den Angaben in seinem Haushaltsvorentwurf an;

97.  setzt den pauschalen Abschlagssatz auf seine ursprüngliche Höhe von 3 %, um sicherzustellen, dass der Gerichtshof die stetig zunehmende Arbeitsbelastung angemessen bewältigen und seinen Stellenplan uneingeschränkt in Anspruch nehmen kann; betont, dass die vom Rat vorgeschlagene Kürzung in absolutem Widerspruch zu der Personalbesetzung von 98 % (wobei 98 % unter Berücksichtigung des unumgänglichen Effekts personeller Veränderungen im Laufe eines Jahres das höchste zu erreichende Maß ist) und zu einer Vollzugsquote bei den Dienstbezügen von nahezu 99 % im Jahr 2013 steht;

98.  betont, dass das Gericht die zunehmende Arbeitsbelastung trotz seiner großen Anstrengungen nicht mehr bewältigen kann; betont, dass der allgemeine Trend in diese Richtung durch die für 2014 bislang erhobenen Daten bestätigt wird und sich unter anderem angesichts der mit dem Vertrag von Lissabon einhergehenden Änderungen (Ausweitung der Zuständigkeit des Gerichts ab dem 1. Dezember 2014 auf den Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht) und des Beitritts Kroatiens fortsetzen wird;

99.  betont, dass die Zahl der anhängigen Rechtssachen trotz der bisher ergriffenen, umfangreichen Initiativen zur Steigerung der Produktivität weiter anwächst (+25 % im Jahr 2013, +6 % bis Ende Juni 2014), während gleichzeitig die Gefahr, dass Klagen wegen Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist (insbesondere in Bezug auf beim Gericht anhängige Rechtssachen, wo die Arbeitsbelastung kaum noch zu bewältigen ist) eingereicht werden, mittlerweile insofern zur Realität geworden ist, als im Juni 2014 eine erste entsprechende Beschwerde eingegangen ist, die schwerwiegende Folgen für die Union nach sich ziehen könnte; betont, dass Verzögerungen bei den Urteilen, die am Gericht und insbesondere im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht mehr innerhalb einer angemessenen Entscheidungsfrist erlassen werden können, das Funktionieren des Binnenmarkts erheblich beeinträchtigen und zu einer ernsthaften Bedrohung für den Unionshaushalt führen könnten;

100.  verweist auf die grundsätzliche Einigung zwischen dem Parlament und dem Rat, wonach die Anzahl der Richter erhöht werden muss; betont, dass es daher dringend geboten ist, so bald wie möglich eine Einigung über die Ernennung der zusätzlichen Richter am Gericht zu erzielen; stellt für die Ernennung von neun neuen Richtern 2 Mio. EUR in die Reserve ein und fordert das Gericht auf, dem Rat und dem Parlament eine aktualisierte Einschätzung des zusätzlichen Finanzbedarfs für neue Richter und neues Personal vorzulegen; erwartet, dass im Rat schnellstmöglich eine Einigung erzielt und das Legislativverfahren bis zum 1. Oktober 2015 abgeschlossen wird; betont, dass der Bedarf an zusätzlichem Personal, der sich aus der Ernennung von neun Richtern ergibt, mit Bedacht eingeschätzt werden sollte;

Einzelplan V – Rechnungshof

101.  setzt den pauschalen Abschlagssatz auf seine ursprüngliche Höhe von 2,1 % zurück, um es dem Rechnungshof zu ermöglichen, seinen Bedarf hinsichtlich des Stellenplans zu decken;

102.  setzt die im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagten Mittel bei den Haushaltslinien für die Bezüge der sonstigen Bediensteten wieder ein, um sicherzustellen, dass der Rechnungshof seinen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Bediensteten nachkommen kann;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen und die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung mit dem Europäischen Parlament

103.  weist darauf hin, dass gemäß der Kooperationsvereinbarung vom 5. Februar 2014 bis zu 80 Planstellen von den beiden Ausschüssen auf das Parlament übergehen und dass eine Aufstockung der Mittel für den Ausbau ihrer politischen Tätigkeiten und die zusätzlich notwendig werdende externe Vergabe von Übersetzungsaufträgen vereinbart wurde;

104.  nimmt zur Kenntnis, dass voraussichtlich mindestens 60 Planstellen auf das Parlament übergehen und dass diese Übertragung in zwei Phasen vollzogen wird, wobei die erste Phase am 1. Oktober 2014 und die zweite Phase im Verlauf des Jahres 2015 beginnt; nimmt die mit der Übertragung von 42 Planstellen (30 Stellen vom EWSA und zwölf vom AdR), die der Umsetzung der ersten Phase entspricht, verbundenen Anpassungen in den Haushaltsplan auf und stellt die Hälfte der Mittel für die Planstellen, die voraussichtlich zusätzlich übertragen werden (mindestens sechs vom EWSA und mindestens zwölf vom AdR), in die Reserve ein, die freigegeben wird, sobald die endgültige Entscheidung über die übrigen zu übertragenden Planstellen getroffen wurde; erwartet, dass die endgültige Übertragung bis Juli 2015 abgeschlossen sein wird;

105.  begrüßt die laufende Zusammenarbeit zwischen den beiden Ausschüssen in Verwaltungsangelegenheiten und bestärkt sie darin, diese Zusammenarbeit weiter zu intensivieren, da weitere gemeinsame Ziele und Einsparungen erreicht werden können; fordert den EWSA und den AdR auf, zu sondieren, wie ihre strukturellen und organisatorischen Reformen auf koordinierte Weise fortgesetzt werden könnten, indem ihre bilaterale Zusammenarbeit verstärkt wird;

Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

106.  setzt den pauschalen Abschlagssatz auf seine ursprüngliche Höhe von 4,5 % zurück, um es dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zu ermöglichen, den fortgesetzten Personalabbau zu bewältigen;

Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen

107.  betont, dass der Haushaltsplan 2015 für den Ausschuss der Regionen (AdR) von einem Ausbau seiner politischen Tätigkeiten geprägt sein wird, da die neue (sechste) Mandatsperiode des AdR im Februar 2015 beginnen wird und dies das erste Jahr sein wird, in dem die vollen Auswirkungen der Neugründung der fünften Fraktion im AdR (EKR-Fraktion) im Haushaltsplan veranschlagt werden;

108.  spricht sich entschieden gegen die Kürzungen aus, die die Kommission bei den mit den politischen Tätigkeiten des AdR und den Nebenkosten sowie den Maßnahmen für Information und Kommunikation verbundenen Ausgaben vorgenommen hat; stockt die betreffenden Haushaltslinien angesichts des Beginns der neuen AdR-Mandatsperiode auf;

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

109.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rat die im Haushaltsentwurf des Bürgerbeauftragten angesetzten Mittel um 1,7 % gekürzt hat; betont, dass diese Kürzung den sehr begrenzten Haushalt des Bürgerbeauftragten stark belasten und sich erheblich auf die Umsetzung der neuen Strategie des Bürgerbeauftragten und die Fähigkeit der Einrichtung, den europäischen Bürgern in effizienter und wirksamer Weise zu dienen, auswirken wird; stellt daher alle vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder her, um es dem Bürgerbeauftragten zu ermöglichen, sein Mandat und seine Verpflichtungen zu erfüllen;

Einzelplan IX – Europäischer Datenschutzbeauftragter

110.  weist darauf hin, dass der größte Teil der Aufstockung gegenüber dem Haushaltsplan 2014 – abgesehen von den unumgänglichen rechtlichen Verpflichtungen wie etwa Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ende des Mandats der Mitglieder des EDSB oder Gehaltsanpassungen – mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutzausschusses sowie den neuen spezifischen Aktivitäten, die für den Zeitraum 2014–2020 festgelegt wurden, zusammenhängt;

111.  setzt die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für die Haushaltslinien im Zusammenhang mit dem neuen Mandat des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der Einrichtung der Arbeitsgruppe des Europäischen Datenschutzausschusses sowie für die Haushaltslinien, die insbesondere mit Blick auf ihre neue Strategie 2014–2020 das ordnungsgemäße Funktionieren der Einrichtung gewährleisten, wieder ein; betont, dass sich horizontale Kürzungen bei den Ausgaben insbesondere für eine Einrichtung dieser geringen Größe äußerst nachteilig und kontraproduktiv auswirken können;

Einzelplan X – Europäischer Auswärtiger Dienst

112.  weist den Rat darauf hin, dass die Mitgliedstaaten der Schaffung des EAD zugestimmt haben und übereingekommen sind, dass der EAD Mittel in ausreichender Höhe benötigt, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können; ersucht die Mitgliedstaaten, weitere Synergie zwischen den nationalen Botschaften und dem EAD auszuloten, beispielsweise bei der Nutzung gemeinsamer Gebäudeinfrastruktur, der Sicherheit und der Zusammenarbeit in Verwaltungsangelegenheiten;

113.  setzt die pauschalen Abschlagssätze auf ihre ursprüngliche Höhe von 5,3 % für die zentralen Dienststellen des EAD, 2,7 % für die Delegationen und 27 % für die abgeordneten nationalen Militärexperten zurück und setzt die im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel wieder ein; betont, dass eine derartige Erhöhung der Abschlagssätze einen Personalabbau bedeuten würde, der über den im Stellenplan vorgesehenen Abbau um 1 % hinausgeht, und dementsprechend das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes beeinträchtigen und seine Entwicklung als neue Einrichtung mit wachsenden Aufgaben hemmen würde;

114.  setzt die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel bei allen vom Rat gekürzten Haushaltslinien wieder ein, wobei dies vor allem die Haushaltslinien im Zusammenhang mit den Mitteln für die Sicherheit des EAD betrifft, damit der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin und seine/ihre hochrangigen Mitarbeiter problemlos an hochsensiblen Verhandlungen teilnehmen können;

115.  fordert nachdrücklich, dass die Kommunikationssysteme des EAD vor unbefugtem Eindringen geschützt werden und dass die Systeme für die Kommunikation zwischen dem EAD und den Mitgliedstaaten einerseits und den zentralen Dienststellen und den Delegationen andererseits sicher und modern sind;

116.  unterstützt den Vorschlag der Hohen Vertreterin, im Haushaltsplan des EAD die erforderlichen Mittel für die Eröffnung einer neuen Delegation in der Golfregion, wo die Union unterrepräsentiert ist, zu veranschlagen(11); stockt daher die betreffenden Haushaltslinien entsprechend den Forderungen des EAD in seinem Haushaltsvoranschlag auf;

117.  überträgt die Mittelansätze für die „allgemeinen Verwaltungskosten“ für die Bediensteten der Kommission in den Delegationen von Einzelplan III (Kommission) auf Einzelplan X (EAD); betont, dass diese Mittelübertragung haushaltsneutral ist und weder für die Verwaltungsmittel der Kommission noch für die Arbeitsbedingungen der Bediensteten der Kommission in den Delegationen weitere Auswirkungen hat und dass sie der Vereinfachung bei der Verwaltung der Verwaltungsmittel der EU-Delegationen, die vom EAD, vom Rat und in einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs gefordert wurde, dient; fordert nachdrücklich, dass die Übertragung in enger Zusammenarbeit zwischen dem EAD und der Kommission vollzogen wird; fordert den Rat auf, die Haushaltsneutralität dieser Vereinbarung zu achten;

o
o   o

118.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Einrichtungen sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.
(2) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(3) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(4) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(5) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0247.
(6) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0450.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0358.
(8) http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_de.pdf
(9) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 2. Juli 2014 mit dem Titel „Hin zu einer Kreislaufwirtschaft: Ein Null-Abfallprogramm für Europa“ (COM(2014)0398).
(10) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2013 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (P7_TA(2013)0437).
(11) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2014 zur Strategie der EU gegenüber dem Iran, angenommene Texte, P7_TA(2014)0339.


Protokoll zum Freihandelsabkommen EU/Republik Korea anlässlich des Beitritts Kroatiens zur EU ***
PDF 214kWORD 47k
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (06035/2014 – C7-0113/2014 – 2014/0019(NLE))
P8_TA(2014)0037A8-0012/2014

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (06035/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Zusatzprotokolls zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union (06037/2014)

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2, Artikel 167 Absatz 3, Artikel 207 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Punkt v des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C7-0113/2014),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel (A8-0012/2014),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Zusatzprotokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Korea zu übermitteln.


Europäisches Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung der Prioritäten für 2014
PDF 328kWORD 142k
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2014 zu dem Europäischen Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung: Umsetzung der Prioritäten für 2014 (2014/2059(INI))
P8_TA(2014)0038A8-0019/2014

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 136,

–  gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf Artikel 3,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1175/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten(2),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1174/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1177/2011 des Rates vom 8. November 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte(5),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet(6),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Dezember 2012 „Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung“ (COM(2012)0722),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2014 betreffend die Rolle und die Tätigkeiten der Troika(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2013 zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu der Binnenmarkt-Governance innerhalb des Europäischen Semesters 2014(9),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet(10),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 zu den länderspezifischen Empfehlungen 2014 (COM(2014)0400),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Februar 2014 zu dem Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigungspolitische und soziale Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2014(12),

–  unter Hinweis auf die Aussprachen mit Vertretern der nationalen Parlamente über die Umsetzung der Prioritäten des Europäischen Semesters im Jahr 2014,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(13),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 2014 an das Europäische Parlament, an den Rat, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen zu den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (COM(2014)0494),

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. September 2011(14) und vom 16. Januar 2014(15) zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung: eine Analyse der erzielten Fortschritte und der verbleibenden Hindernisse in den Mitgliedstaaten – Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0785),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juni 2014 mit dem Titel „Europäisches Semester 2014: Länderspezifische Empfehlungen – Wachstum schaffen“ (COM(2014)0400),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A8-0019/2014),

A.  in der Erwägung, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die intelligente Einhaltung der Bestimmungen des haushaltspolitischen und makroökonomischen Überwachungsrahmens der EU für das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) von ausschlaggebender Bedeutung ist;

B.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Koordinierung der makroökonomischen und haushaltspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie eine von der Kommission vorangetriebene umfassende Politik für das Euro-Währungsgebiet notwendig sind, um eine echte WWU zu verwirklichen;

C.  in der Erwägung, dass das Europäische Semester eine wesentliche Rolle bei der Koordinierung der wirtschafts- und haushaltspolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten spielt;

D.  in der Erwägung, dass der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Allgemeinen und der Jugendarbeitslosigkeit im Besonderen nach wie vor die wirtschaftliche und soziale Stabilität und Konvergenz in der EU in ganz erheblichem Maße bedroht;

E.  in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit aktiv bekämpft werden muss, indem der derzeitige Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden, die in diesem Bereich zuständig sind, verbessert und ausgeweitet wird;

F.  in der Erwägung, dass im Kontext der anhaltend hohen Verschuldung und Arbeitslosigkeit, des niedrigen nominalen BIP-Wachstums und der Inflation, die weit unter dem Zielwert liegt, sowie angesichts der großen Zahl von Menschen an der Armutsschwelle und der Herausforderungen, die sich durch eine alternde Gesellschaft und durch die Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere für junge Menschen stellen, die Haushaltskonsolidierung weiterhin wachstumsfreundlich und in differenzierter Weise durchgeführt werden muss;

G.  in der Erwägung, dass der Grundgedanke des Europäischen Semesters darin besteht, die Mitgliedstaaten untereinander zu wirtschaftlicher Solidarität anzuhalten, und dass die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem jeweiligen wirtschaftlichen Gewicht anteilig Verantwortung für die Gesamtergebnisse der Union tragen;

H.  in der Erwägung, dass die Prioritäten für das Europäische Semester in diesem Jahr vom Europäischen Rat im März festgelegt und im Juni erneut bekräftigt wurden; in der Erwägung, dass im Mittelpunkt Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie Folgemaßnahmen in Bezug auf die Reformen zur Verbesserung der Finanzierung der Wirtschaft und der Funktionsweise der Arbeitsmärkte stehen;

I.  in der Erwägung, dass die Strategie Europa 2020 eines der Elemente darstellt, mit denen die EU auf die weltweite Wirtschaftskrise und künftige Herausforderungen reagiert, und in der Erwägung, dass die Kommission einräumt, dass die meisten der Ziele der Strategie Europa 2020 nicht erreicht werden;

J.  in der Erwägung, dass die weltweite Finanzkrise und die Banken- und Schuldenkrise in der EU den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Finanzmitteln wesentlich behindern;

K.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament wiederholt die Stärkung des Governance-Rahmens gefordert hat;

L.  in der Erwägung, dass der Binnenmarkt, insbesondere in Bezug auf Dienstleistungen, nicht in vollem Umfang funktioniert;

M.  in der Erwägung, dass die Konjunktur nach sechs Jahren Wirtschaftskrise und Negativwachstum langsam Fahrt aufnimmt und den Erwartungen zufolge bis 2015 in allen Mitgliedstaaten in Gang kommen wird; in der Erwägung, dass die Konjunktur den Prognosen der Kommission zufolge immer noch schwach ist und die Reformen weitergeführt werden müssen, um Beschäftigung und soziale Leistungen auf einem für die Bürger zufriedenstellenden Niveau zu ermöglichen und Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen; in der Erwägung, dass sich die Kommission bewusst ist, dass die soziale Lage in vielen Teilen der EU schlecht ist, die Arbeitslosigkeit in beispiellose Höhen gestiegen ist und die Unterschiede zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten zunehmen; in der Erwägung, dass sich Maßnahmen zur Verbesserung dieser Situation im Beschäftigungs- und Sozialbereich günstig auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumsaussichten auswirken würden;

N.  in der Erwägung, dass die Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosenquoten in der EU trotz eines leichten Rückgangs nach wie vor erschreckend hoch sind (25,005 Millionen Arbeitslose in der EU‑28 im Juni 2014 und 5,06 Millionen junge Arbeitslose in der EU-28 im Juli 2014); in der Erwägung, dass die Unterschiede zwischen den Arbeitslosen- und Jugendarbeitslosenquoten der Mitgliedstaaten (Arbeitslosenquote 5 % in Österreich gegenüber 27,3 % in Griechenland, Jugendarbeitslosigkeit 9,3 % in Österreich gegenüber 53,8 % in Spanien) darüber hinaus eine große Gefahr für die wirtschaftliche Stabilität der EU und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa darstellen;

O.  in der Erwägung, dass die Kommission auf die Rolle von Innovation, Forschung, und Entwicklung bei der Wertschöpfung hinweist und zu bedenken gibt, dass Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage vor allem wissensbasierte Wirtschaftszweige in Mitleidenschaft ziehen;

P.  in der Erwägung, dass die Fragmentierung des Arbeitsmarkts heute eine der Hauptursachen für die Ungleichheit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen verschiedenen Wirtschaftszweigen ist; in der Erwägung, dass sich dies in unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten (einschließlich hoher Zugangshindernisse), Arbeitsbedingungen und Lohnniveaus, mit denen nicht immer ein akzeptabler Lebensstandard zu erreichen ist, sowie in der zunehmenden Polarisierung zwischen gering- und hochqualifizierter Arbeit manifestiert, die Immobilität der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt verursachen kann; in der Erwägung, dass Reformen nach wie vor erforderlich sind, um diese Fragmentierung aufzuheben;

Q.  in der Erwägung, dass die Einführung von Mindestlöhnen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt;

R.  in der Erwägung, dass die EU-Rechtsvorschriften zu Arbeitsbedingungen, Diskriminierung und Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz den Arbeitnehmern Schutz vor Ausbeutung und Diskriminierung bieten und außerdem zur Integration von Gruppen wie z. B. Frauen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt beitragen; in der Erwägung, dass die Kosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen auf 2,6 % bis 3,8 % des BIP geschätzt werden, während man gleichzeitig davon ausgeht, dass die Unternehmen mit jedem Euro, der zur Durchsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards ausgegeben wird, eine Rendite von 2,20 EUR erwirtschaften;

S.  in der Erwägung, dass durch die Wirtschafts- und Finanzkrise die Instabilität der Staatsfinanzen in einigen Mitgliedstaaten offenbar geworden ist;

T.  in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Krise die öffentlichen Ausgaben gerade zu dem Zeitpunkt empfindlich gekürzt wurden, als aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen eine verstärkte soziale Absicherung notwendig wurde; in der Erwägung, dass die einzelstaatlichen Haushaltszuweisungen an die sozialen Sicherheitssysteme zusätzliche Kürzungen erlitten, da aufgrund massiver Entlassungen oder Lohnkürzungen die Beitragszahlungen sanken

U.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung vom 2. Juni 2014 (COM(2014)0400) festgestellt hat: „Die Auswirkungen der Krise und der politischen Maßnahmen schlagen sich, was die wirtschaftliche und soziale Situation betrifft, in unterschiedlichem Maße nieder. Bestimmte Formen strukturell bedingter Arbeitslosigkeit, Beschränkungen des Zugangs zu Bildung und Gesundheitsversorgung und bestimmte Reformen der Steuervorteilsysteme können die Schwächeren in unserer Gesellschaft überproportional belasten“;

V.  in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 9 AEUV „[bei] der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen [...] den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung [trägt]“ und dass es wichtig ist, diese bereichsübergreifende Klausel so in allen Politikbereichen umzusetzen, dass die in Artikel 3 EUV genannten Ziele erreicht werden können; in der Erwägung, dass die Union nach Artikel 174 AEUV „weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts [entwickelt und verfolgt], um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern“, und dass „besondere Aufmerksamkeit den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen[, gilt]“;

W.  in der Erwägung, dass nur 7,5 Millionen Menschen – oder 3,1 % der Beschäftigten in der EU – derzeit in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt sind und die Wahrscheinlichkeit für Mobilität bei jungen Menschen am größten ist;

X.  in der Erwägung, dass die Kapitalbeschaffung für KMU und Kleinstunternehmen schwierig und mit ausgesprochen hohen Kosten verbunden ist, wodurch ihre Fähigkeit, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen, eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb die Entwicklung von KMU unterstützen müssen, um gemäß den Europa-2020-Zielen intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze in der EU zu fördern;

1.  nimmt die Analyse zur Kenntnis, wonach die wirtschaftliche Erholung in der EU in den letzten beiden Jahren eine ermutigende Entwicklung aufwies, und ist besorgt über die Verlangsamung seit dem ersten Quartal 2014 in einem Kontext, in dem die Untergrenze von 0 % erreicht ist und generell sehr niedrige Inflationsraten vorherrschen; betont aber nachdrücklich, dass diese Erholung sehr anfällig und unausgeglichen ist und aufrechterhalten werden muss, um mittelfristig für mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen;

2.  unterstreicht, dass eine ehrgeizige Initiative zur Ankurbelung der Investitionen in der gesamten EU dringend erforderlich ist, um die Erholung der Wirtschaft erneut in Gang zu bringen und aufrecht zu erhalten; fordert die Kommission auf, dringend ein europäisches Investitionsprogramm mit einem Volumen von 300 Milliarden EUR – wie von Jean-Claude Juncker vorgeschlagen – einzuleiten, um dazu beizutragen, dass sich das Wirtschaftswachstum in Europa rasch erholt;

3.  stellt fest, dass die wichtigsten Ziele der Wirtschaftspolitik die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsländer und der Abbau der Arbeitslosigkeit in Europa sind;

4.  betont, dass die Herausforderungen der aktuellen Wirtschaftslage, die gekennzeichnet ist durch eine schleppende Zunahme des BIP (Stagnation im Euro-Währungsgebiet und Anstieg in der EU-28 im zweiten Quartal 2014 um 0,2%), eine bemerkenswert niedrige Inflationsrate (im August 2014 auf 0,3 % gesunken, den niedrigsten Stand seit November 2009) sowie inakzeptabel hohe Arbeitslosenraten (11,5 % im Euro-Währungsgebiet und 10,2 % in der EU-28 im Juli 2014), dringend angegangen werden müssen;

5.  fordert die Kommission erneut nachdrücklich auf sicherzustellen, dass konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die EU in ihrer Gesamtheit ergehen, einschließlich der Mitgliedstaaten, die wirtschaftliche Anpassungsprogramme durchführen, damit darin nicht nur die Haushaltskonsolidierung, sondern auch Strukturreformen berücksichtigt werden, die zu wirklichem, nachhaltigem und sozial ausgewogenem Wachstum, Beschäftigung, verstärkter Wettbewerbsfähigkeit und zunehmender Konvergenz führen;

6.  nimmt die weitreichenden Strukturreformen, die einige Mitgliedstaaten im Rahmen der Programme zur makroökonomischen Anpassung durchgeführt haben, zur Kenntnis; bedauert, dass einige Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet nicht bestrebt sind, ihre Volkswirtschaften zu modernisieren, was einer der Gründe für die bescheidenen nachhaltigen mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten ist;

7.  bedauert, dass das Euro-Währungsgebiet und die EU Gefahr laufen, im Hinblick auf die Wirtschaftsaussichten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten noch weiter hinter anderen Regionen zurückzufallen, wodurch auch die Attraktivität der EU für in- und ausländische Investoren weiter geschmälert würde;

8.  betont, dass die Überwindung der Finanz-, Staatsschulden- und Wettbewerbsfähigkeitskrise nicht allein durch eine lockere Geldpolitik gelingen wird; betont daher, wie wichtig es ist, den Prozess tiefgreifender, ausgewogener und sozial nachhaltiger Strukturreformen fortzusetzen, um positive Ergebnisse in den Bereichen Wachstum und Beschäftigung zu erzielen; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die EU nicht allein über die Kosten in den Wettbewerb treten kann, sondern sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene viel mehr in Forschung und Entwicklung, industrielle Entwicklung, Bildung und Kompetenzen sowie Ressourceneffizienz investieren muss; erinnert daran, dass das eigentliche Ziel der Strukturreformen sowie der Verringerung der Staatsverschuldung und der Verschuldung der privaten Haushalte darin bestehen sollte, sich auf nachhaltige wachstumsfreundliche Maßnahmen konzentrieren zu können und letztlich Arbeitsplätze zu schaffen und die Armut zu bekämpfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Potenzial von Förderbanken stärker zu nutzen, um die Wirtschaft in der Europäischen Union anzukurbeln;

9.  weist darauf hin, dass die Prioritäten und Ziele der Strategie Europa 2020 – wie die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung – nach wie vor gültig sind und umgesetzt werden sollten;

10.  betont erneut, dass die übermäßig hohe Verschuldung einer Reihe von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet nicht nur ein Wachstumshindernis darstellt, sondern den künftigen Generationen auch eine gewaltige Last aufbürdet; ist weiterhin besorgt über die fehlenden Fortschritte bei der Senkung des übermäßig hohen Privatschuldenstands;

11.  hebt daher mit Nachdruck hervor, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung ihrer wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Reformen besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die heutigen und die künftigen Generationen legen sollten, einschließlich ihrer Bedürfnisse im Hinblick auf gute Lebensbedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten; stellt fest, dass die Zukunft unserer Gesellschaften nicht durch aktuell nicht getroffene Entscheidungen und politische Fehler gefährdet werden darf;

12.  begrüßt, dass sich Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission dazu verpflichtet hat, europäische Investitionen mit 300 Milliarden EUR zu fördern;

13.  betont die Tatsache, dass die WWU längst noch nicht vollendet wurde, und erinnert die Kommission an ihre Verpflichtungen und Zusagen, die makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der EU und insbesondere im Euro-Währungsgebiet zu berücksichtigen, um die wirtschaftliche und haushaltspolitische Koordinierung zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu stärken; begrüßt in diesem Zusammenhang das Engagement des gewählten Kommissionspräsidenten im Hinblick darauf, Ergebnisse im Zusammenhang mit dem Fahrplan zu erzielen, der im Bericht vom 5. Dezember 2012 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ festgelegt wurde;

14.  fordert die Kommission erneut auf, unverzüglich Vorschläge für die Vollendung der WWU gemäß allen Leitlinien in ihrem Konzept für eine vertiefte und echte WWU vorzulegen; merkt an, dass die Vollendung der WWU auf der Gemeinschaftsmethode beruhen sollte; bekräftigt erneut seine Forderung, im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einen Rechtsakt zu „Konvergenzleitlinien“ zu erlassen, in dem für einen festgelegten Zeitraum eine sehr begrenzte Anzahl an Zielen für die dringendsten Reformmaßnahmen festgeschrieben wird, und wiederholt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die nationalen Reformprogramme auf der Grundlage der vorgenannten Konvergenzleitlinien zu konzipieren und von der Kommission überprüfen zu lassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dazu zu verpflichten, ihre nationalen Reformprogramme vollständig umzusetzen; schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage eine „Konvergenz-Partnerschaft“ mit den Organen der EU eingehen, die die Möglichkeit umfasst, auflagengebundene Mittel für Reformtätigkeiten zu erhalten; weist erneut darauf hin, dass eine solche stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung mit einem finanziellen Mechanismus einhergehen sollte, der auf Anreizen basiert; ist der Ansicht, dass zusätzliche Finanzmittel oder Instrumente wie ein Solidaritätsmechanismus ein integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein müssen, für den jedoch die vereinbarte Obergrenze des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) nicht gelten sollte;

15.  fordert in diesem Zusammenhang die künftige Kommission auf, einen Vorschlag über eine einheitliche Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets auf der Grundlage von Artikel 138 AEUV vorzulegen, mit dem Ziel, ein wirksames Euro-Währungsgebiet mit einem gemeinsamen Standpunkt zu Fragen, die in den Zuständigkeitsbereich dieser Vertretung fallen, zu schaffen; erinnert daran, dass der neue Präsident der Kommission in seiner Rede, kurz bevor er am Dienstag, 15. Juli 2014 vom Europäischen Parlament gewählt wurde, zugesagt hat, dass die WWU und der Euro in den Bretton-Woods-Institutionen durch einen Sitz und eine Stimme vertreten sein werden;

16.  fordert in diesem Zusammenhang die künftige Kommission auf, unter anderem einen Vorschlag über eine einheitliche Außenvertretung des Euro-Währungsgebiets auf der Grundlage von Artikel 138 AEUV vorzulegen ebenso wie den im „Zweierpaket“ und im Fahrplan für eine echte WWU zugesagten Bericht über die Möglichkeiten, die der bestehende fiskalpolitische Rahmen der Union im Hinblick darauf bietet, wie der Bedarf an öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in ein Gleichgewicht gebracht werden kann;

17.  fordert die Kommission auf, das Verfahren des Europäischen Semesters zu stärken, indem sie unter anderem dafür Sorge trägt, dass genug Zeit und ausreichende Ressourcen für die Ausformulierung und Weiterverfolgung der Empfehlungen vorgesehen werden, damit Empfehlungen abgegeben werden, die für die Gestaltung der Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten möglichst relevant sind; fordert die Kommission auf, Vorschläge dahingehend vorzulegen, wie die Empfehlungen des Europäischen Semesters stärker verbindlich gemacht werden können; betont die Wichtigkeit der frühzeitigen und weitestmöglichen Einbindung des Europäischem Parlaments, damit mit zunehmender Relevanz und Verbindlichkeit keine Legitimationslücke im politischen Meinungsbildungsprozess entstehen kann;

18.  vertritt die Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Parlamente der Mitgliedstaaten in Bezug auf die länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden muss; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit vorzusehen, dass die länderspezifischen Empfehlungen in den einzelstaatlichen Parlamenten vorgestellt werden, bevor sie vom Rat angenommen werden;

19.  nimmt das Paket der länderspezifischen Empfehlungen der Kommission für das Jahr 2014 zu Kenntnis; nimmt ferner die Einschätzung der Kommission zur Kenntnis, wonach in Bezug auf die nachhaltige Haushaltskonsolidierung und die Strukturreformen – insbesondere bei der Modernisierung der Arbeitsmärkte und den Renten- und Gesundheitssystemen – gewisse Fortschritte zu verzeichnen sind;

20.  nimmt in diesem Zusammenhang die Billigung der länderspezifischen Empfehlungen durch den Europäischen Rat sowie die Empfehlungen des Rates, insbesondere die spezifischen Empfehlungen zum Euro-Währungsgebiet, zur Kenntnis;

21.  weist darauf hin, dass eine Kombination aus Solidarität und Auflagenbindung, ausgeprägter Eigenverantwortung und Reformbereitschaft die notwendige Voraussetzung für den Erfolg von Finanzhilfeprogrammen ist; fordert die Kommission erneut auf, die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem „Zweierpaket“ (Verordnung (EU) Nr. 472/2013) ergeben, vollkommen an die derzeitigen Anpassungsprogramme anzugleichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten dringend auf, Finanzhilfe und das Ad-hoc-System der Troika in eine verbesserte Rechtsstruktur zu integrieren, die mit dem EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung und dem Gemeinschaftsrecht im Einklang steht, und so die demokratische Verantwortlichkeit sicherzustellen; nimmt das Folgedokument der Kommission zum Troika-Bericht des EP zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die Schlussfolgerungen der Troika-Berichte des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen;

22.  unterstützt das Ziel, Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Unterstützung von Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes – insbesondere in Bereichen mit hohem Wachstumspotential – in den Mittelpunkt zu stellen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten über wertvolle Informationen verfügen, die sie zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit miteinander austauschen sollten; betont, dass sich das Modell der dualen Ausbildung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit besonders bewährt hat;

23.  betont, dass die Kohäsionspolitik einen äußerst wichtigen Investitionsrahmen für die Kanalisierung wachstumsfreundlicher Ausgaben darstellt, einschließlich Investitionen in Innovation und Forschung, digitale Agenda, Ausgaben zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln, Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit, in vorrangige Verbindungen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie in Bildung und soziale Eingliederung;

24.  fordert die Kommission auf, einen umfassenden Mechanismus zur Förderung des Austausches von bewährten Verfahren unter allen einzelstaatlichen Akteuren mit Zuständigkeit im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit einzurichten; betont, dass zwar keine Pauschallösung umgesetzt werden kann, dass aber einige Mitgliedstaaten die Jugendarbeitslosigkeit wirksamer als andere angegangen sind;

25.  hebt hervor, dass die Strategie Europa 2020 bei der Verwirklichung des Europäischen Semesters umfassend berücksichtigt werden muss; fordert die Kommission auf, die Binnenmarktsteuerung ebenfalls zu einer Hauptpriorität zu machen, da sie einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Europäischen Semesters – nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung – leistet;

26.  weist jedoch drauf hin, dass die nachweisbaren Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sehr gering sind; vertritt die Ansicht, dass eine fehlende Übereinstimmung zwischen dem europäischen Engagement und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten festzustellen ist; betont, wie wichtig es ist, dass die betroffenen Regierungen „nationale Eigenverantwortung" in Bezug auf ihre Verpflichtungen auf EU‑-Ebene übernehmen; betont, dass länderspezifische Empfehlungen in einer Weise formuliert sein sollten, dass sie den Mitgliedstaaten politischen Raum für die Gestaltung der Maßnahmen und spezifischen Reformen lassen, die erforderlich sind, um den Empfehlungen nachzukommen;

27.  fordert insbesondere die Kommission auf, die Entwicklung ergebnisorientierter gemeinsamer Maßstäbe zu untersuchen, um Strukturreformen im Rahmen etwaiger anstehender Vorschläge zu messen und zu vergleichen, durch die die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der WWU gestärkt werden soll;

28.  ist besorgt darüber, dass nach Angaben der Kommission nur 10 % der länderspezifischen Empfehlungen für das Jahr 2013 in vollem Umfang umgesetzt wurden; stellt ferner fest, dass bei 45 % der länderspezifischen Empfehlungen nur eingeschränkte oder überhaupt keine Fortschritte zu verzeichnen waren;

29.  unterstreicht, dass ein sachgerechtes System mit demokratischer Verantwortlichkeit für das Europäische Semester sowie die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen wichtige Bedingungen für die Erreichung der wirtschaftlichen Konvergenz in der WWU und somit für deren reibungsloses Funktionieren darstellen und die Grundlagen für finanzielle und wirtschaftliche Stabilität und einen hohen Grad an Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, die Wachstum und Beschäftigung fördert, schaffen; erwartet von den Regierungen der Mitgliedsstaaten, dass die Entscheidungen bezüglich der länderspezifischen Empfehlungen, welche im Rat von allen Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, von diesen dann auch aktiv auf nationaler Ebene verteidigt und umgesetzt werden („national ownership“ – nationale Eigenverantwortung);

30.  betont, dass eine Reihe von länderspezifischen Empfehlungen auf Rechtsakten der EU basiert und dass eine Nichtbeachtung von Rechtsakten der EU Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnte; erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie ihren rechtlichen Verpflichtungen nach EU-Recht nachkommen müssen; ist der Ansicht, dass die Kommission bei ihrer Auslegung des Scoreboards die Tatsache in ausreichendem Maße berücksichtigen sollte, dass es sich beim Euro-Währungsgebiet und seinen Mitgliedstaaten um voneinander abhängige und offene Volkswirtschaften handelt;

31.  fordert die Kommission als Hüterin der Verträge auf, alle im EU-Recht vorgesehenen Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen, um eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung und die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu unterstützen, sodass jeder Mitgliedstaat fristgerecht eine an seine Lage angepasste Wirtschafts- und Finanzpolitik annimmt;

32.  stellt fest, dass die Zahl länderspezifischer Empfehlungen, die an die regionale Ebene gerichtet sind, zunimmt; unterstreicht, wie wichtig es ist, die neuen Europäischen Struktur- und Investitionsfondsprogramme – insbesondere wenn sie als flankierende Maßnahmen für Strukturreformen eingesetzt werden – umfassend zu nutzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine korrekte Prioritätensetzung zu sorgen, um die Qualität der Ausgaben zu verbessern;

33.  fordert die Kommission auf, im zuständigen Ausschuss des Parlaments vierteljährlich über die Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen sicherzustellen, sowie über die bisher erzielten Fortschritte zu berichten; lädt die Mitgliedstaaten ein, die Gründe für die Nichteinhaltung der länderspezifischen Empfehlungen im zuständigen Ausschuss des Parlaments darzulegen;

34.  fordert den Vorsitzenden der Eurogruppe auf, die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets wirksam zu überwachen und über die erzielten Fortschritte im Rahmen der von der Eurogruppe vorzunehmenden Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2015, die bis Mitte Oktober 2014 von den betreffenden Mitgliedstaaten vorgelegt werden müssen, zu berichten;

35.  fordert die Kommission auf, der geschlechtsspezifischen Dimension in ihren nationalen Reformprogrammen Beachtung zu schenken, wie der Integration von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, der Abschaffung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, verbesserten Kinderbetreuungsdiensten und flexiblen Arbeitszeitregelungen;

36.  ist der Ansicht, dass in Bezug auf das nächste Europäische Semester eine langfristige und ausgewogene Strategie für eine wachstums- und investitionsfreundliche Haushaltskonsolidierung verfolgt werden sollte, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu fördern; betont jedoch, dass auf wachstumsfördernde Reformen und Maßnahmen insbesondere von denjenigen Mitgliedstaaten besonderes Augenmerk gelegt werden sollte, die über haushaltspolitischen Spielraum verfügen, um Investitionen zu tätigen, durch die Wachstum gefördert und ein Beitrag zum Abbau von Ungleichgewichten im Euro-Währungsgebiet geleistet wird; erinnert daran, dass es im vorhandenen Rechtsrahmen möglich ist, den Mitgliedstaaten ein gewisses Maß an Flexibilität einzuräumen – sofern Reformen eingeleitet wurden –, und empfiehlt dringend, diese Flexibilität zu nutzen;

37.  betont, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen eine Voraussetzung für langfristiges Wachstum ist;

38.  ist der Auffassung, dass für die Mitgliedstaaten die Modernisierung ihrer Volkswirtschaften, der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten- und Gesundheitssysteme Vorrang haben sollte, damit den künftigen Generationen keine übermäßige Last aufgebürdet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen ihrer Reformen auf die europäische Wirtschaft insgesamt zu berücksichtigen;

39.  ist der Ansicht, dass Strukturreformen insbesondere darauf ausgerichtet sein sollten, das Potential der Arbeitsmärkte zur Integration junger Menschen und anderer ausgeschlossener Gruppen zu verbessern und älteren Arbeitnehmern Chancen zu bieten; ist der Ansicht, dass das System der dualen Ausbildung ein besonders effektives Instrument dafür darstellt; vertritt ferner die Auffassung, dass das Ziel der Strukturreformen die mittel- und langfristige Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit der Systeme der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung und der Altersvorsorgesysteme sowie die Senkung der Energieabhängigkeit zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sein sollte, wobei die Schaffung von Arbeitsplätzen absolute Priorität haben sollte;

40.  weist darauf hin, dass das Fehlen eines gut funktionierenden Binnenarbeitsmarktes sowie eines nachhaltigen Ansatzes für die Zuwanderung das Wachstum in der EU behindert; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen gemeinsamen und inklusiven Arbeitsmarkt und eine gemeinsame moderne und inklusive Zuwanderungspolitik auf den Weg zu bringen; betont, dass eine faire und gleiche Behandlung von Arbeitnehmern für den Aufbau eines Binnenarbeitsmarktes von ausschlaggebender Bedeutung ist;

41.  weist darauf hin, dass Energiepolitik und Wirtschaftswachstum eng miteinander verknüpft sind; fordert daher nachdrücklich eine ehrgeizige europäische Energiepolitik, die durch eine bessere Versorgungssicherheit und Innovationen im Energiesektor zu mehr Stabilität und Wachstum in der Wirtschaft führen kann;

42.  weist darauf hin, dass bisher noch keine seriöse Untersuchung durchgeführt wurde, welchen Anteil die demografische Entwicklung an der dauerhaften Abschwächung des Wachstums hat, die in den europäischen Ländern seit zwei Jahrzehnten zu verzeichnen ist; hebt hervor, dass das Wachstumspotenzial in der Union außerdem auch durch das Fehlen eines funktionierenden Binnenarbeitsmarktes eingeschränkt wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen echten Arbeitsbinnenmarkt zu errichten und alle der Union zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um eine gemeinsame Einwanderungspolitik im Geiste der Vorschläge des gewählten Präsidenten zu schaffen;

43.  bekräftigt erneut seine Forderung an die Mitgliedstaaten, ihre Steuersysteme zu vereinfachen, um ausnahmslos in allen Mitgliedstaaten ein günstiges Umfeld für die Unternehmen zu schaffen, und bekräftigt seine Forderung, die Besteuerung der Arbeit zu verringern; fordert die Kommission nach den Erfahrungen mit der Vorstellung des Aktionsplans 2012 in diesem Bereich auf, dringend tätig zu werden und eine umfassende Strategie auf der Grundlage konkreter legislativer Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung auszuarbeiten; erinnert die Kommission an die Vorschläge, die in der Entschließung des Parlaments vom 21. Mai 2013 zur Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steueroasen(16) (Bericht Kleva Kekus) zu Steuerhinterziehung und Steuervermeidung enthalten sind;

44.  betont erneut, dass Strukturreformen durch längerfristige Investitionen in Bildung, Forschung, Innovation, eine moderne Infrastruktur und nachhaltige Energie ergänzt und klar ausformuliert werden müssen, um den digitalen und ökologischen Wandel zu stärken; betont, dass Investitionen in Forschung, Innovation, Bildung und Infrastruktur eine Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind; hebt die Rolle hervor, die der Haushalt der Union in diesen grundlegenden, im öffentlichem Interesse liegenden Bereichen spielen muss;

45.  betont, dass angesichts der bereits hohen Verschuldung der Staaten kein Spielraum für eine wesentliche Erhöhung der Ausgaben besteht, wenn die Reformen und die Konsolidierungsanstrengungen nicht umsonst sein sollen; empfiehlt deshalb eine Umschichtung von Ausgaben aus unproduktiven Sektoren in produktive, zukunftsorientierte Bereiche vorzunehmen; betont, dass es innerhalb des Stabilitäts- und Wachstumspakts Flexibilität gibt und dass diese genutzt werden sollte, fordert aber vorrangig von den Mitgliedstaaten, glaubwürdige Reformen vorzuschlagen;

46.  nimmt die Rede des Präsidenten der EZB anlässlich des jährlichen Zentralbanksymposiums in Jackson Hole am 22. August 2014 zur Kenntnis; fordert die Entscheidungsträger auf, die richtigen Schlussfolgerungen in Bezug auf währungs-, haushalts- und strukturpolitische Reformmaßnahmen zu ziehen, um Wachstum und Beschäftigung zu schaffen; erinnert an die ausgewogenen Bemerkungen, wonach es allerdings keine haushalts- und geldpolitische Akkommodierung gebe, die die notwendigen Strukturreformen im Euro-Währungsgebiet ersetzen könnte, und dass eine kohärente Strategie zur Verringerung der Arbeitslosigkeit eine Politik sowohl der Nachfrage- als auch der Angebotsseite umfassen müsse, sowohl auf der Ebene des Euro-Währungsgebiets als auch auf den nationalen Ebenen; nur wenn die Strategie tatsächlich kohärent sei, könne sie erfolgreich sein;

47.  ist der Ansicht, dass der geringe Umfang der allgemeinen privaten Investitionen und die fehlende Hebelwirkung öffentlicher Investitionen im derzeitigen Ausmaß zu den Faktoren gehören, durch die die EU-Wirtschaft am meisten eingeschränkt wird; legt der Kommission nahe zu untersuchen, welches die Gründe für den geringen Umfang privater Investitionen in der EU sind; betont, dass die Konkurs- und Insolvenzverfahren reformiert werden müssen, um dem Schuldenüberhang im Umfeld des Euro-Währungsgebiets die Stirn bieten zu können;

48.  unterstreicht, dass Investitionen wichtig sind, da sie auf der angebots- und nachfrageorientierten Seite der Wirtschaft Wirkung entfalten, indem sie Arbeitsplätze schaffen, Einkommen für die Haushalte generieren, die Steuereinnahmen erhöhen, den Konsolidierungsbemühungen der Regierungen zuträglich sind und das Wachstum ankurbeln; betont erneut, dass eine investorenfreundliche Politik verfolgt, Bürokratie abgebaut und der Verwaltungsaufwand verringert werden muss; fordert die nächste Europäische Kommission auf, europäische Investitionen mit 300 Milliarden EUR zu fördern, wie dies Jean-Claude Juncker in seinen politischen Leitlinien angekündigt hat;

49.  fordert die Kommission auf, endlich ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes, insbesondere des Binnenmarktes für Dienstleistungen, nachzukommen; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Strategie Europa 2020, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Ressourceneffizienz, Innovation, Beschäftigung, Bildung, Armut, erneuerbaren Energiequellen und Emissionsreduktion, nachzukommen; fordert deshalb die Kommission auf, mehr zu unternehmen, um unter Einsatz aller ihrer Befugnisse die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

50.  ist besorgt über die protektionistischen Tendenzen in bestimmten Mitgliedstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr; hebt hervor, dass im Vertrag die Freizügigkeit des Personen-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs gewährleistet ist, und weist erneut darauf hin, dass die Kommission diese Freiheiten schützen und durchsetzen muss;

51.  unterstreicht die Tatsache, dass insbesondere KMU keinen Zugang zu Finanzierungen haben, was das Wachstum in der EU maßgeblich behindert; fordert deshalb die Kommission auf, der Ausarbeitung alternativer Finanzierungsquellen für KMU, insbesondere über die Strukturfonds, die Europäische Investitionsbank, den Europäischen Investitionsfonds und öffentliche Entwicklungsbanken, Priorität beizumessen und dabei die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2013 enthaltenen Empfehlungen über die Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln zu berücksichtigen; hebt die Notwendigkeit hervor, bürokratische Hürden für kleine und mittelgroße Unternehmen weiter abzubauen und in der europäischen Gesetzgebung künftig das Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch strenger anzuwenden;

52.  glaubt, dass dringende Reformen für alle die Staaten in Betracht gezogen werden sollten, in denen Schwierigkeiten bei der Gründung von Unternehmen potenzielles Wachstum und die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen behindern;

53.  fordert die Kommission dringend auf, Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes für Kapital vorzuschlagen, um den Zugang von Unternehmen zu Kapital zu verbessern und die Realwirtschaft zu beleben; ist der Ansicht, dass weitere Alternativen zur Bankfinanzierung für große wie auch für kleine und mittlere Unternehmen gefunden werden müssen, insbesondere durch verbesserte Bedingungen für die Finanzierung über die Kapitalmärkte und andere private Quellen, wie Risikokapitalfonds, Peer-to-Peer-Finanzierung und Beteiligungsfonds; fordert eine besondere Berücksichtigung der Rolle der Kapitalkosten bei der Gründung und beim Betrieb von Unternehmen in allen Mitgliedstaaten sowie die entsprechende Aktualisierung des Scoreboards;

54.  betont, dass die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften in Bezug auf langfristige Investitionen von ausschlaggebender Bedeutung ist;

55.  betont, wie wichtig die rasche Vollendung der Bankenunion ist; stellt fest, dass die Verabschiedung der drei Säulen der Bankenunion sowie die Implementierung von neuen Regeln für Kreditinstitute und Versicherungen dazu beitragen, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzsektors wiederaufzubauen; ist der Ansicht, dass die Vollendung der Bankenunion auf dem Wege einer Versicherungsunion und einer Union der Märkte erfolgen muss; betont erneut, dass die Kosten des Ausfalls von Bankinstituten von dem Bankensektor selbst getragen werden sollten;

56.  betont, dass ein tragfähiges, stabiles, diversifiziertes und transparentes Finanzsystem für das künftige Wachstum von wesentlicher Bedeutung ist;

57.  betont, dass die Vorrechte des Europäischen Parlaments oder der nationalen und regionalen Parlamente durch das Europäische Semester in keiner Weise gefährdet werden dürfen; hebt die Tatsache hervor, dass es eine klare Aufteilung der Kompetenzen der EU und der Mitgliedstaaten geben sollte und dass die Verantwortlichkeit auf der Ebene der Union gegenüber dem Europäischen Parlament besteht, wogegen die Verantwortlichkeit auf der Ebene der Mitgliedstaaten gegenüber den nationalen Parlamenten besteht; betont, wie wichtig es ist, das Europäische Parlament frühzeitig und weitestmöglich formal und ordnungsgemäß einzubinden, damit die demokratische Legitimation erhöht wird;

58.  betont die Notwendigkeit, die demokratische Verantwortlichkeit gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten bei wesentlichen Elementen der Steuerung des Euro-Währungsgebiets – wie dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, Beschlüssen der Eurogruppe und der Überwachung sowie der Bewertung der Finanzhilfeprogramme – zu stärken; ersucht die Kommission darum, Vorabbewertungen ihrer Empfehlungen und der Beteiligung an der Troika durchzuführen und zu veröffentlichen;

Sektorale Beiträge zum Europäischen Semester 2014

59.  begrüßt, dass die Kommission anerkennt, dass die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wachstumsfreundlich und differenziert fortgeführt werden muss, sodass die Mitgliedstaaten nicht nur in Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen investieren, sondern auch gegen hohe Schulden, Arbeitslosigkeit und die mit einer alternden Gesellschaft verbundenen Probleme vorgehen können;

60.  betont das Beschäftigungspotenzial der „grünen Wirtschaft“, die laut Schätzungen der Kommission bis 2020 5 Millionen Arbeitsplätze allein in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen schaffen könnte, wenn eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik eingeleitet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein ausreichendes Investitionsniveau in diesen Bereichen sicherzustellen und den künftigen Qualifikationsbedarf der Arbeitnehmer vorausschauend einzuplanen; fordert die Kommission auf, die Ausschöpfung des Beschäftigungspotenzials der grünen Wirtschaft in den Jahreswachstumsbericht 2015 aufzunehmen;

61.  begrüßt, dass die Kommission die aus den nationalen Reformprogrammen hervorgehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch auf, vor allem bei der Mittelzuweisung die Regionen mit dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen besonders im Blick zu haben;

62.  betont, dass die Sozial- und Beschäftigungspolitik nicht nur aus der Kostenperspektive betrachtet werden sollte, sondern vielmehr auch strukturelle Arbeitsmarktreformen und der langfristige Nutzen berücksichtigt werden sollten, damit die Investitionen in die Gesellschaft und die Bürger weitergeführt werden, um die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die Zukunft und die Stabilität der Mitgliedstaaten und der gesamten EU sicherzustellen;

63.  unterstreicht, dass die Löhne zwar eine wichtige Rolle bei der Beseitigung der makroökonomischen Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet spielen, aber noch vor ihrer Funktion als wirtschaftliche Stellschraube vor allem das Einkommen sind, von dem die Arbeitnehmer leben müssen; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass Empfehlungen im Bereich der Löhne nicht dazu führen, dass die Arbeitsarmut oder die Lohnungleichheit in den Mitgliedstaaten zunehmen oder Gruppen mit niedrigem Einkommen Nachteile erleiden;

64.  sieht mit großer Sorge, dass die EU weit davon entfernt ist, die beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen, und insbesondere die Ergebnisse bei der Armutsbekämpfung in Anbetracht der Tatsache, dass die Zahl der in Armut lebenden Menschen nicht gesunken, sondern zwischen 2010 und 2012 um 10 Millionen gestiegen ist, hinter den Zielvorgaben zurückbleiben; fordert die neue Kommission auf, einen kohärenten Ansatz zu verfolgen und die Mitgliedstaaten aufzufordern, umgehend über ihre Fortschritte im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 zu berichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, detaillierte nationale Strategien in ihre nationalen Reformprogramme zu integrieren, um Fortschritte bei der Strategie Europa 2020, vor allem bei der Armutsbekämpfung, zu erzielen;

65.  begrüßt, dass die Kommission bei den länderspezifischen Empfehlungen für dieses Jahr das neue beschäftigungs- und sozialpolitische Scoreboard verwendet und insbesondere auf die allgemeinen Arbeitslosenquoten, die Jugendarbeitslosenquoten und die Quoten junger Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, Bezug nimmt; nimmt zur Kenntnis, dass diese Indikatoren ausschließlich der Analyse dienen; fordert die Aufnahme weiterer Indikatoren – etwa Kennzahlen für die Qualität der Arbeitsplätze, die Kinderarmut, die medizinische Versorgung und Obdachlosigkeit – in das Scoreboard; fordert, dass sich diese Indikatoren tatsächlich auf den gesamten Prozess des Europäischen Semesters auswirken;

66.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Indikatoren für die Überwachung der sozialen, der ökologischen und innovationsbezogenen Dimension der Strategie Europa 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters weiter zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Debatte über die Zahl und die Entwicklung von Sozial- und Beschäftigungsindikatoren vor dem Hintergrund fortzusetzen, dass der wirtschaftliche und der soziale Aspekt der EU zwei Seiten einer Medaille sind, die gleichermaßen entscheidend für die Entwicklung der EU sind;

67.  fordert erneut, dass die Arbeits- und Sozialminister der Eurogruppe bei Bedarf vor den Euro-Gipfeltreffen zusammenkommen, um sicherzustellen, dass die sozialen und beschäftigungspolitischen Belange in den Diskussionen und Entscheidungen der Behörden im Euro-Währungsgebiet umfassender berücksichtigt werden, und um einen Beitrag zu den Treffen der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets zu leisten; hält es für wichtig, dass bei Bedarf gemeinsame Sitzungen des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ und des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ stattfinden, damit eine kohärente Position erreicht wird;

68.  begrüßt, dass die Kommission anerkannt hat, dass die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die ergriffen wurden, um nicht nur die wirtschaftliche Stabilität einiger Mitgliedstaaten, sondern auch die Stabilität der gesamten Wirtschaft der EU sicherzustellen, schwerwiegende und weitreichende Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU haben; fordert mehr Anstrengungen zur Erfüllung aller beschäftigungs- und sozialpolitischen Verpflichtungen gemäß den Verträgen und der EU-Grundrechtecharta; fordert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auf, die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Grundrechte eingehend zu prüfen und bei Verstößen gegen die Charta Empfehlungen auszusprechen;

69.  begrüßt die auch in den Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 30. August 2014 geäußerte Absicht des italienischen Ratsvorsitzes, eine Konferenz auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs zum Thema Beschäftigung, insbesondere junger Menschen, zu organisieren;

70.  begrüßt, dass die Arbeitslosenquoten in einigen Mitgliedstaaten zurückgegangen sind; erinnert jedoch daran, dass in der Strategie Europa 2020 wahrheitsgemäß darauf hingewiesen wird, dass die ausschlaggebende Zahl die Beschäftigungsquote ist, und bedauert, dass die derzeitigen Indikatoren für die Beschäftigungsquote die Realität auf allen Arbeitsmärkten der EU nicht exakt widerspiegeln;

71.  weist darauf hin, dass die Kommission auf die Notwendigkeit von Strukturreformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstum und Arbeitsplätze, insbesondere in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, aufmerksam macht und dass die Vollendung des Binnenmarktes auf nationaler und auf EU-Ebene zahlreiche Chancen bieten könnte;

72.  fordert die neue Kommission auf, dem Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten, absoluten Vorrang einzuräumen und dafür eine ambitionierte und ganzheitliche Strategie für Wachstum und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze zu verfolgen, in die alle neuen Kommissionsmitglieder eingebunden werden sollten; vertritt die Auffassung, dass das für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständige Kommissionsmitglied einen Plan aufstellen sollte, der alle Politikbereiche einbezieht und konkrete Maßnahmen zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze enthält;

73.  ist der Ansicht, dass die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht allein durch Kosteneinsparungen wiederherstellen kann, sondern dass es außerdem verstärkter Investitionen in Forschung und Entwicklung, Bildung und Qualifikationen und einer höheren Ressourceneffizienz bedarf; fordert anpassungsfähigere und dynamischere Arbeitsmärkte, die Störungen der wirtschaftlichen Lage ausgleichen können, ohne dass es zu Entlassungen und übermäßigen Lohnangleichungen kommt; weist darauf hin, dass die Kaufkraft zahlreicher Arbeitskräfte der EU dramatisch abgenommen hat, die Haushaltseinkommen gesunken sind und die Binnennachfrage zurückgegangen ist; vertritt die Überzeugung, dass im Rahmen einer branchenübergreifenden Politik zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit auch Strategien in Betracht gezogen werden müssen, die den Schwerpunkt auf die Kosten anderer Produktionsfaktoren, auf Preisentwicklungen und Gewinnmargen sowie auf die Förderung von Innovation, Produktivität und Exzellenz legen;

74.  ist besorgt über die fortwährend wachsenden Ungleichheiten bei Wohlstand und Einkommen, durch die Kaufkraft, Binnennachfrage und Investitionen in die Realwirtschaft geschwächt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verringerung dieser Ungleichheiten in ihre nationalen Reformprogramme zu integrieren, um Wachstum, Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt zu fördern;

75.  betont, dass die Steuerbelastung der Arbeit auf andere Formen nachhaltiger Besteuerung verlagert werden muss, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

76.  begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission im Bereich der Umweltsteuern und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Empfehlungen umzusetzen und dabei sicherzustellen, dass dies vor allem den Beziehern geringerer Einkommen zugutekommt; hebt die positiven Auswirkungen einer geringeren Steuerbelastung des Faktors Arbeit, einer umweltgerechten Besteuerung und des Abbaus umweltschädlicher Subventionen auf Haushalt, Beschäftigung, den Sozialbereich und die Umwelt hervor;

77.  ist besorgt, dass durch die finanzielle Fragmentierung im Euro-Währungsgebiet in einigen Fällen das Wachstum und die Stabilität von KMU gefährdet werden; fordert, die Darlehenskapazität der Wirtschaft wiederherzustellen, da dies den KMU ermöglicht, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, und KMU die Existenzgründung und den Zugang zu Programmen wie COSME oder Horizont 2020 zu erleichtern;

78.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unnötigen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Selbstständige, Mikrounternehmen und KMU zu beseitigen und Unternehmensgründungen zu erleichtern;

79.  fordert die Kommission auf, auf der Grundlage von Artikel 9 AEUV den in Aussicht gestellten Investitionsplan über 300 Mrd. EUR schnellstmöglich aufzustellen und zu prüfen, ob diese Summe ausreicht, um das Potenzial der EU für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze vollständig auszuschöpfen;

80.  begrüßt die Forderung der Kommission in ihrer Rahmenmitteilung über die länderspezifischen Empfehlungen in der EU, neben Investitionen in den Bereichen Energie, Verkehr und digitale Wirtschaft mehr in Forschung und Entwicklung, Innovation, Bildung, fachliche Qualifikation und eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu investieren;

81.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Industrie der EU durch eine flexiblere Wettbewerbspolitik, die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung fördert, und einen Plan für den ökologischen und digitalen Wandel zu stärken; fordert die Kommission erneut auf, nach Anhörung der Sozialpartner einen Legislativvorschlag über die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern sowie die Früherkennung und das Management von Umstrukturierungen auszuarbeiten, damit die Industrie der EU sich wirtschaftlich und gesellschaftlich verantwortungsvoll an den Wandel anpassen kann und dabei die Rechte der Arbeitnehmer wahrt, ohne dass für Unternehmen und insbesondere KMU ein übermäßiger Verwaltungsaufwand entsteht;

82.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass in vielen Mitgliedstaaten und Branchen der Verlust von Arbeitsplätzen mit einem Rückgang der Qualität der Arbeitsplätze, einer Zunahme von Beschäftigungshindernissen und einer Verschlechterung grundlegender Arbeitsnormen einhergeht; betont, dass sich die Kommission und die Mitgliedstaaten gezielt für die Verbesserung der Qualität der Arbeitsverhältnisse einsetzen müssen, um die Qualifikationen mit den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes in Übereinstimmung zu bringen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielt gegen die Zunahme unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigungen und befristeter Verträge, prekärer Verträge (etwa Null-Stunden-Verträge) sowie der Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit vorgehen müssen; begrüßt deshalb die Initiative der Kommission, eine EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeiten einzurichten; bekräftigt seine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass Erwerbstätige, die im Rahmen von prekären, befristeten oder Teilzeitverträgen beschäftigt oder selbstständig tätig sind, grundlegende Rechte und einen angemessenen sozialen Schutz genießen;

83.  fordert die Kommission auf, die Arbeitsmarktreformen in ihren politischen Leitlinien unter anderem darauf auszurichten, die Segmentierung zu verringern, den Übergang zwischen Beschäftigungsverhältnissen zu fördern, die Eingliederung schutzbedürftiger Gruppen in den Arbeitsmarkt zu verbessern, die Arbeitsarmut zu verringern, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Rechte von Arbeitnehmern mit atypischen Verträgen zu stärken und Selbständigen einen besseren Sozialschutz zu bieten;

84.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission in ihrem Jahresbericht über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU 2013 die Bedeutung der Ausgaben für den sozialen Schutz als Absicherung gegen soziale Risiken hervorhebt; hebt die Bedeutung automatischer Stabilisierungsmechanismen für den Umgang mit asymmetrischen Erschütterungen, für die Verhinderung eines übermäßigen Abbaus der nationalen Wohlfahrtstaaten und somit für die Stärkung der Tragfähigkeit der WWU insgesamt hervor; fordert die Kommission auf, in ihren länderspezifischen Empfehlungen darauf hinzuweisen, dass in den Mitgliedstaaten unbedingt wirksame automatische Stabilisierungsmechanismen beibehalten werden sollten, da diese für die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Stärkung der Binnennachfrage und des Wirtschaftswachstums besonders wichtig sind; fordert die Kommission erneut auf, ein Grünbuch über die automatischen Stabilisierungsmechanismen im Euro-Währungsgebiet vorzulegen;

85.  nimmt zur Kenntnis, dass der italienische Ratsvorsitz, wie in seinem Programm ausgeführt, beabsichtigt, die Debatte über automatische Stabilisierungsmechanismen auf EU-Ebene zu eröffnen, mit besonderem Schwerpunkt auf der möglichen Einrichtung eines Systems zur Arbeitslosenunterstützung im Euro-Währungsgebiet;

86.  betont, dass es in der aktuellen Lage einer aktiven und integrativen Arbeitsmarktpolitik als eines strategischen Instruments zur Förderung der Beschäftigung bedarf; sieht mit großer Sorge, dass verschiedene Mitgliedstaaten trotz steigender Arbeitslosenquoten die Haushaltsmittel für eine aktive und integrative Arbeitsmarktpolitik gekürzt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Reichweite und Wirksamkeit ihrer arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu erhöhen;

87.  begrüßt die Annahme des Beschlusses Nr. 573/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV); weist auf den Vorschlag für eine EURES-Verordnung (europäisches Portal zur beruflichen Mobilität) vom Januar 2014 hin; fordert das Parlament und den Rat auf, schnellstmöglich über die Reform zu beschließen, damit EURES gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 zu einem wirksamen Instrument für die Mobilität der Arbeitskräfte ‑innerhalb der EU werden kann; weist darauf hin, dass Mobilität freiwillig bleiben muss und nicht zur Einschränkung der Bemühungen zur Schaffung hochwertiger Arbeits- und Ausbildungsplätze vor Ort führen darf; betont, dass verlässliche sachdienliche Informationen über die Arbeits- und Lebensbedingungen in anderen Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für einen gut funktionierenden europäischen Wirtschaftsraum sind;

88.  hebt die steigende Zahl insbesondere junger Arbeitskräfte hervor, die ihre Heimatländer verlassen und in anderen Mitgliedstaaten Arbeit suchen; fordert die Kommission dringend auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität zu fördern, damit die Freizügigkeit sichergestellt wird und gleichzeitig der Grundsatz der Gleichbehandlung gewahrt und die Lohnniveaus und Sozialstandards aufrechterhalten werden; fordert alle Mitgliedstaaten auf, für die in der Strategie Europa 2020 festgelegten Sozial- und Arbeitsbedingungen zu sorgen;

89.  verleiht seiner Sorge Ausdruck, dass das Angebot an fachlichen Qualifikationen im wissenschaftlichen, technologischen, technischen und mathematischen Bereich den wachsenden Bedarf der Unternehmen in den kommenden Jahren nicht gerecht wird und dass dadurch die Anpassungs- und Entwicklungskapazität der Erwerbsbevölkerung in der EU vermindert wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, in die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme zu investieren, einschließlich des lebenslangen Lernens und insbesondere der Systeme des dualen Lernens, und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern;

90.  sieht einen Bedarf, die Führungs- und Managementfähigkeiten und die unternehmerischen Qualifikationen bei jungen Menschen zu verbessern, damit neu gegründete Unternehmen die neuen Märkte nutzen und ihr Wachstumspotenzial ausschöpfen können, so dass junge Menschen Unternehmer und nicht nur abhängig Beschäftigte werden;

91.  weist darauf hin, dass Bankkredite immer noch die gängigste Finanzierungsquelle in der EU sind; ist jedoch der Ansicht, dass neue innovative und bankenunabhängige Finanzierungsformen, beispielsweise Crowdfunding, „Business Angels“ für KMU, Partnerkredite, Kleinstkredite, leicht zugängliche Mikrokreditagenturen und sonstige Instrumente, die Jungunternehmern wichtige Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze ermöglichen können, echte Vorteile bieten;

92.  begrüßt, dass die Jugendarbeitslosigkeit zurückgegangen ist, weist jedoch darauf hin, dass sie immer noch alarmierend hoch ist: 22 % in der EU-28 und 23,1 % im Euro-Währungsgebiet; hebt die beunruhigenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hervor (7,8 % in Deutschland und 56,3 % in Griechenland im April 2014); betont, dass auch prekäre Arbeitsverhältnisse und Unterbeschäftigung erheblich zugenommen haben, und dies vor dem Hintergrund, dass einige junge Menschen, selbst wenn sie Arbeit finden, unter prekären Bedingungen oder im Rahmen von Teilzeitverträgen beschäftigt werden – durchschnittlich 43 % gegenüber 13 % der Erwachsenen; bringt auch seine Besorgnis wegen der zunehmenden Zahl obdachloser junger Arbeitsloser in zahlreichen Mitgliedstaaten zum Ausdruck;

93.  begrüßt, dass die Jugendgarantie in den meisten länderspezifischen Empfehlungen erwähnt wird; fordert die Kommission auf, die Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2014 bezüglich der Qualität der Angebote, der mangelnden aktiven Bemühungen um junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind, der Verwaltungskapazität der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und des Mangels an wirksamer Interaktion mit allen einschlägigen Partnern ermittelt wurden, genau zu beobachten und bewährte Verfahren zu identifizieren, die als Benchmark für die Verbesserung der Programme dienen könnten; fordert eine transparentere Überwachung der Umsetzung, einen ambitionierteren Ansatz für den Umgang mit Mitgliedstaaten, die keine Fortschritte verzeichnen, und eine bessere Nutzung der vorgezogenen Finanzierung; hebt in dem Zusammenhang hervor, dass die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als Anreiz für alle Mitgliedstaaten angesehen werden sollte, zur Finanzierung von umfassenderen Projekten für junge Menschen, insbesondere in den Bereichen Armut und soziale Inklusion junger Menschen, auf den Europäischen Sozialfonds zurückzugreifen;

94.  fordert die Kommission auf, einen europäischen Rahmen mit verbindlichen Mindestnormen für die Jugendgarantien vorzuschlagen, die sich u. a. auf die Qualität von Ausbildungen und Arbeitsplätzen, die angemessene Entlohnung junger Menschen, Arbeitsvermittlungsdienste und Arbeitnehmerrechte beziehen und für junge Menschen zwischen 25 und 30 Jahren gelten sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die bereitgestellten Mittel wirtschaftlich einzusetzen und die Jugendgarantie umgehend umzusetzen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Jugendgarantie Vorrang einzuräumen, da die Finanzierung in den ersten beiden Jahren vorgezogen werden kann; fordert, dass die bereitgestellten Mittel bei der angekündigten Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens aufgestockt werden, da Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge für die Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit im Euro-Währungsgebiet 21 Mrd. EUR zu veranschlagen sind; betrachtet diese Aufstockung angesichts der durch die Untätigkeit bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verursachten enormen jährlichen Verluste im Umfang von 153 Mrd. EUR, was 1,2 % des BIP der EU entspricht (Eurofound, 2012), als eine notwendige Investition(17);

95.  betont, dass die Bedeutung praktischer Kenntnisse und des dualen Ausbildungssystems, das die Beschäftigungschancen junger Menschen verbessert, hervorgehoben werden muss;

96.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Bildungssektor auf allen Ebenen zu verbessern;

97.  begrüßt die Empfehlung des Rates vom März 2014 für einen Qualitätsrahmen für Praktika, um die Benachteiligung und Ausbeutung junger Arbeitnehmer zu verhindern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters in die nationalen Reformprogramme und die länderspezifischen Empfehlungen zu übernehmen;

98.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Arbeitslosenquote unter Frauen höher als die Gesamtquote ist (11,7% in der EU-18 und 10,4 % in der EU-28, gegenüber 11,5 % bzw. 10,2 %); fordert deshalb besondere Pläne zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze mit gezielten Maßnahmen für Frauen; fordert die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Empfehlungen und weist darauf hin, dass die zunehmende Gleichstellung der Geschlechter und die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt nicht durch andere Empfehlungen beeinträchtigt werden dürfen; fordert spezielle Empfehlungen für die Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles, das nicht nur die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, sondern auch ein Zeichen für soziale Ungerechtigkeit ist;

99.  begrüßt die Empfehlungen für Maßnahmen gegen die geringe Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt; fordert die Kommission auf, die Gleichstellung der Geschlechter im nächsten Jahreswachstumsbericht umfassender – über die Beschäftigungsquoten hinaus – zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen gegen Arbeitsmarktsegregation und die ungleiche Verteilung von Betreuungspflichten zu ergreifen; fordert bezahlbare und hochwertige öffentliche Dienstleistungen im Bereich der Betreuung von Kindern und hilfsbedürftigen Personen, die den Betreuern, insbesondere Frauen, die Rückkehr in die Beschäftigung ermöglichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erleichtern;

100.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der hohen Arbeitslosigkeit in benachteiligten Gruppen besondere Aufmerksamkeit zu widmen und dem Zugang zum und der Integration in den Arbeitsmarkt sowie der durchgängigen Berücksichtigung von Zugangs- und Integrationsmaßnahmen Vorrang einzuräumen, da Arbeit der Schlüssel zu erfolgreicher Integration ist;

101.  sieht mit großer Sorge, dass die Arbeitslosenquote unter Langzeitarbeitslosen und älteren Arbeitnehmern höher ist und dass es für diese Gruppen schwieriger ist, wieder eine Beschäftigung zu finden; fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds auszuschöpfen, um diese Arbeitnehmer beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen;

102.  beobachtet mit Sorge, dass Beschäftigte im Alter von über 40 Jahren häufig keine angemessene Aus- und Weiterbildung in ihrem Beruf mehr erhalten; fordert deshalb die Arbeitgeber, die Sozialpartner und die nationalen Regierungen auf, Konzepte für ein tatsächliches lebenslanges Lernen umzusetzen und auf dem Arbeitsmarkt Untersuchungen durchzuführen, um schnellstmöglich deutliche Verbesserungen bei der Qualifikation älterer Arbeitnehmer zu erreichen;

103.  begrüßt die länderspezifischen Empfehlungen, mit denen erreicht werden soll, dass Mindestlöhne, Sicherheitsnetze und Sozialschutzleistungen auf ein angemessenes Niveau angehoben und flächendeckend eingeführt werden, und die Tatsache, dass sich viele Empfehlungen auf Inklusionsmaßnahmen am Arbeitsmarkt beziehen; steht jedoch auf dem Standpunkt, dass das ungleichmäßige und schwache Wachstum, das die Kommission für 2014 und 2015 erwartet, nicht ausreichen wird, um die Auswirkungen der Krise auf den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung und auf die Verwirklichung der Europa-2020-Ziele zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Empfehlungen genau Folge zu leisten, sie umsetzen und in ihren nationalen Reformprogrammen gezielte Maßnahmen zur Verringerung der Armut, insbesondere der Obdachlosigkeit und der Kinderarmut, vorzuschlagen;

104.  fordert die Kommission auf, das Europäische Semester enger mit den sozialen Zielen der Strategie Europa 2020 zu verknüpfen; vertritt die Ansicht, dass im Rahmen der nationalen Reformprogramme über Fortschritte bei den nationalen Zielen bezüglich Armut berichtet werden sollte, wodurch der Beitrag zum Erreichen des Gesamtziels der Strategie Europa 2020 bezüglich Armut deutlich gemacht wird; fordert die Kommission auf, zukünftig für alle Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Armut herauszugeben; fordert die Mitgliedstaaten auf, besondere Maßnahmen zur sozialen Inklusion und zur Bekämpfung der Diskriminierung zu ergreifen, die der Verringerung der Armut dienen und auf die Bevölkerungsgruppen abzielen, die am stärksten von sozialer Ausgrenzung bedroht sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine umfassende aktive Inklusionsstrategie umzusetzen, in deren Rahmen gemäß den nationalen Gepflogenheiten für ein Mindesteinkommen und für ein System der sozialen Sicherheit gesorgt wird, unter anderem durch entsprechende Bestimmungen in Tarifverträgen und den nationalen Rechtsvorschriften;

105.  fordert die Mitgliedstaaten auf, unter Beachtung der Empfehlungen des Rates vom 9. und 10. Dezember 2013 für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten langfristige, gezielte und integrierte Maßnahmen zur Reduzierung der sozialen und wirtschaftlichen Marginalisierung der Roma-Gemeinschaften zu ergreifen, insbesondere durch Maßnahmen zu ihrer Integration in den Arbeitsmarkt, die auch eine engere Verknüpfung von sozialer Unterstützung und Aktivierung, die Förderung des Schulbesuchs der Roma-Kinder und die Senkung der Schulabbrecherquote umfassen;

106.  fordert die Kommission auf, durch die Einführung einer Garantie gegen Kinderarmut umgehend gegen die besorgniserregende Zunahme der Kinderarmut in der gesamten EU vorzugehen; ist der Auffassung, dass eine solche Garantie von größter Bedeutung ist, um Kinder zu schützen, die von den Folgen der gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Krise betroffen sind;

107.  bedauert, dass die Kommission bei ihren Empfehlungen zur Altersversorgung den Standpunkt des Parlaments zu dem entsprechenden Grünbuch und Weißbuch nicht berücksichtigt hat; betont, dass Rentenreformen nationalen politischen und gesellschaftlichen Zusammenhalt erfordern und mit den Sozialpartnern verhandelt werden sollten, um erfolgreich zu sein, und dass die notwendigen umfassenden Reformen der Rentensysteme in den Mitgliedstaaten so gestaltet, konzipiert und umgesetzt werden sollten, dass ihre Tragfähigkeit sichergestellt ist, ohne ein angemessenes Rentenniveau zu gefährden, und dass sie uneingeschränkt mit den wirtschaftlichen und sozialen Prioritäten der Strategie Europa 2020 vereinbar sind;

108.  bedauert, dass sich sehr wenige länderspezifische Empfehlungen des Problems der Armut und der Obdachlosigkeit trotz Erwerbstätigkeit annehmen; weist darauf hin, dass neue Formen der Armut entstehen, die die Mittelschicht und die Arbeiterklasse betreffen und die sich darin äußern, dass es zu Problemen bei der Zahlung von Hypotheken kommt, was wiederum zu immer mehr Zwangsräumungen und Zwangsvollstreckungen führt; fordert die Kommission auf, im Jahreswachstumsbericht 2015 ausdrücklich auf die Armut trotz ‑Erwerbstätigkeit und die Armut unter Menschen mit begrenzten oder fehlenden Verbindungen zum Arbeitsmarkt einzugehen; empfiehlt der Kommission und den Mitgliedstaaten, integrierte Strategien zur Förderung sozialen und bezahlbaren Wohnraums einzuführen, konkrete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der Zwangsräumungen zu verringern, und gegen die ebenfalls zunehmende Energiearmut vorzugehen;

109.  begrüßt, dass sich einige länderspezifische Empfehlungen mit dem Vorgehen gegen Kinderarmut und mit bezahlbaren Kinderbetreuungsangeboten befassen, fordert jedoch mehr Maßnahmen für Familien mit niedrigem Einkommen; fordert mehr Empfehlungen für soziale Inklusionsstrategien, die unter anderem auf Maßnahmen gegen extreme Formen von Armut, wie die Obdachlosigkeit, abzielen;

110.  weist auf die Unterstützung der Strategien für eine aktive Inklusion durch die Kommission hin; ist jedoch der Ansicht, dass solche Strategien Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einschließen müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf zu erwägen, welchen Mehrwert es bietet, Anreize für die Arbeitgeber zur Einstellung von Menschen zu schaffen, die dem Arbeitsmarkt am fernsten stehen, indem unter Einbeziehung aller relevanten Akteure bei der Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten eine ausgeglichene Kombination von Zuständigkeiten und Unterstützungsnetzen geschaffen wird;

111.  fordert vor dem Hintergrund des hohen Armutsniveaus zu prüfen, ob der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen ausreichend ausgestattet ist, und gegebenenfalls die Möglichkeit einer Aufstockung der Mittel bei der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens zu erwägen;

112.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass die Mitgliedstaaten die Obdachlosigkeit mit Hilfe umfassender Strategien bekämpfen müssen, die auf Vorbeugung, der Bereitstellung von Wohnraum und der Überprüfung von Bestimmungen für Zwangsräumungen sowie der dabei angewandten Verfahren und der Eindämmung der Kriminalität bei obdachlosen Menschen beruhen; fordert Verbesserungen beim länderübergreifenden Austausch über bewährte Praktiken und Erfahrungen und würdigt die Rolle des Programms Progress in diesem Zusammenhang;

113.  begrüßt die Empfehlung, in Bildung zu investieren, nimmt jedoch besorgt zur Kenntnis, dass mehr als 20 Mitgliedstaaten ihre relativen Bildungsausgaben (bezogen auf das BIP) gekürzt haben und damit ihr Wachstums- und Beschäftigungspotenzial und ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden; weist darauf hin, dass durch die Reduzierung solcher Investitionen die Strukturschwäche der EU erhöht wird, da der steigende Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften der Tatsache gegenübersteht, dass viele Mitgliedstaaten derzeit einen hohen Anteil gering qualifizierter Arbeitskräfte verzeichnen;

114.  weist auf die Empfehlung der Kommission hin, die Gesundheitssysteme dahingehend zu reformieren, dass ihre Ziele, der Allgemeinheit eine hochwertige und zugleich wirtschaftliche Versorgung zur Verfügung zu stellen und ihre finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen, erreichbar werden;

115.  fordert erneut, dass die Interessenträger der Zivilgesellschaft auf nationaler und auf EU-Ebene verstärkt und planmäßiger eingebunden werden, damit die Legitimation des Europäischen Semesters gewährleistet und der Prozess effektiver gestaltet wird; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission plant, die Sozialpartner im Rahmen des Ausschusses für den sozialen Dialog vor der Verabschiedung des Jahreswachstumsberichts 2015 zu beteiligen;

116.  merkt kritisch an, dass nicht alle Mitgliedstaaten ihre Parlamente, ihre Sozialpartner und ihre Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme beteiligt haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre nationalen Reformprogramme eine ausführliche Aufstellung aufzunehmen, wer auf welche Art und Weise einbezogen war; fordert die Kommission auf, eine Bestandsaufnahme der unterschiedlichen nationalen parlamentarischen Verfahren und der Einbeziehung der Interessenträger in das Europäische Semester vorzunehmen;

Haushaltspolitik

117.  betont erneut die große Bedeutung des EU-Haushalts für die Förderung nachhaltigen Wachstums, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte, wodurch dazu beigetragen wird, soziale Ungleichheiten innerhalb der EU abzubauen; weist insbesondere darauf hin, dass – auch ungeachtet ihrer Rolle als Katalysator für Investitionen – rund 60 % der Haushaltsmittel der EU direkt für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 bereitgestellt werden; betont außerdem, dass viele Programme für den Zeitraum 2014–2020 innovative Finanzierungsinstrumente umfassen, die das Potenzial haben, bei der Förderung sowohl öffentlicher als auch privater Investitionen in den Mitgliedstaaten und insbesondere hinsichtlich langfristiger Investitionen, die allgemein als wichtige politische Priorität anerkannt werden, eine entscheidende Rolle zu spielen;

118.  weist darauf hin, dass es zu Beginn des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einer zügigen und wirksamen Umsetzung der neuen Programme auf Ebene der EU wie auch auf Ebene der Mitgliedstaaten bedarf, damit diese Programme zur wirtschaftlichen Erholung beitragen können; fordert eine besonders zügige Umsetzung der verstärkt auf die ersten Jahre des MFR konzentrierten Programme wie Horizont 2020, COSME, Erasmus+ und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen; betont, dass diese Programme im Hinblick auf einzelstaatliche Investitionsmaßnahmen sowie Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen eine Hebelwirkung und eine Synergie- und Katalysatorfunktion haben; betont, dass eine zügige Einführung der Kohäsionspolitik 2014–2020 (hinsichtlich bereits unterzeichneter Partnerschaftsabkommen, vereinbarter operationeller Programme und ausgezahlter Vorfinanzierungsmittel) notwendig ist; betont erneut die Rolle, die die Kohäsionspolitik bei der Förderung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen im gesamten EU-Gebiet spielen kann; fordert die Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Fördermittel der EU möglichst auf Projekte ausgerichtet werden, mit denen die Schaffung von Arbeitsplätzen – vor allem für junge Menschen – sowie nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden; äußert sich zutiefst besorgt über die bislang ungekannte Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL), von denen die meisten die Kohäsionspolitik betreffen, sowie über die große Gefahr der Aufhebung von Mittelbindungen, der sich einige Mitgliedstaaten gegenübersehen, wenn es um Fördermittel aus dem vorherigen Programmplanungszeitraum geht;

119.  begrüßt die EU-Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen als entscheidende Instrumente zur Bekämpfung der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit; begrüßt die von der Kommission in der jüngeren Vergangenheit eingeleiteten Schritte, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Programmierung der im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen finanzierten Maßnahmen unterstützt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für eine ordnungsgemäße, wirksame, zügige und fristgerechte Umsetzung dieser Programme zu sorgen;

120.  betont, dass die Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der EU voraussetzt, dass die Bildung von Wertschöpfungsketten in der EU vorangetrieben wird und dass Unternehmen in der EU – einschließlich KMU – auf allen Ebenen der Wertschöpfungsketten fester eingebunden werden; weist darauf hin, dass derartige Maßnahmen Unternehmen jeder Größe erfassen, auf die Aufrechterhaltung der Produktionskette in Europa hinwirken, Wirtschaftszweige mit großem Wachstumspotenzial – mit besonderem Schwerpunkt auf Innovation, Kompetenzen, Nachhaltigkeit, Unternehmergeist und Kreativität – unterstützen und ausreichend Wachstum und Wohlstand ermöglichen sollten, damit mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können;

121.  betont, dass in Zeiten, in denen zahlreiche Mitgliedstaaten stark von einem einzigen Energielieferanten abhängen und sechs von ihnen beim Erdgas vollständig von Russland abhängig sind, die Förderung und der Erhalt von Arbeitsplätzen auch erfordern, dass die EU weniger anfällig für Einbrüche bei der Fremdversorgung mit Energie wird, wie es die gegenwärtige Krise in der Ukraine verdeutlicht; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 26.‑/27. Juni 2014 und erwartet, dass diese Schlussfolgerungen bis spätestens Oktober 2014 durch ehrgeizige mittel- bis langfristige Maßnahmen ergänzt werden, um die Sicherheit der Energieversorgung der EU zu erhöhen;

122.  betont, dass die für die Zahlungen angesetzten knappen Obergrenzen für 2014–2020 nach wie vor ein erhebliches Problem für den EU-Haushalt darstellen, weil sie aufgrund der Tatsache, dass durch Zahlungsverzögerungen primär den direkten Empfängern geschadet wird, negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Erholung haben; fordert, dass mit Blick auf die Umsetzung ein zeitgerechter und geregelter Fortschritt bei den Zahlungen sichergestellt werden muss, damit gleichzeitig die sich aus früheren Verpflichtungen ergebenden Zahlungen und die Zahlungen im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung für die unverzügliche Einführung der neuen Programme geleistet werden können und jede anormale Verschiebung noch abzuwickelnder Mittelbindungen (RAL) auf den Haushalt 2015 abgewendet werden kann; fordert den Rat in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, den von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2014 anzunehmen, damit mit den Haushaltsmitteln der EU größtmöglicher Einfluss auf die Investitionen vor Ort genommen werden kann; weist darauf hin, dass sich die Annahme der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2, 3 und 4 in unveränderter Fassung lediglich insofern auf den Haushalt auswirken würde, als sich die auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) berechneten Beiträge, die von den Mitgliedstaaten zu entrichten sind, um für 2014 Mittel für Zahlungen in ausreichender Höhe zu gewährleisten, damit die bestehenden rechtlichen Verpflichtungen der Union gedeckt werden können, um 106 Mio. EUR erhöhen; hebt seine Entschlossenheit hervor, die Gesamtlage bei den Mitteln für Zahlungen und den RAL weiter im Auge zu behalten und sämtliche in der MFR-Verordnung und der dazugehörigen Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Flexibilitätsinstrumente voll auszuschöpfen; betont, dass die Frage der wiederkehrenden Zahlungskrise des EU-Haushalts im Rahmen der für den Zeitraum nach der Wahl vorgesehenen Revision des MFR 2014–2020, die von der neuen Kommission, die ihr Amt voraussichtlich am 1. November 2014 antreten wird, so schnell wie möglich einzuleiten ist, dauerhaft gelöst werden muss;

123.  verweist auf seine Ansicht, dass die Haushaltslage der Mitgliedstaaten durch ein neues System von Eigenmitteln zur Finanzierung des EU-Haushalts verbessert werden kann, durch das der BNE-Beitrag gesenkt wird, was es den Mitgliedstaaten ermöglicht, ihre Konsolidierungsbemühungen erfolgreich verlaufen zu lassen, ohne die EU-Finanzierung für Investitionen in wirtschaftliche Erholung und Reformmaßnahmen zu gefährden; erinnert daran, dass die Kommission mehrere Legislativvorschläge für eine Reform des Eigenmittelsystems vorgelegt hat, dass bedauerlicherweise jedoch bislang keiner dieser Vorschläge vom Rat ernsthaft erörtert worden ist; betont daher, welche Bedeutung es der neuen Hochrangigen Gruppe „Eigenmittel“ beimisst, die zu einer wirklichen Reform der Finanzierung der EU führen sollte;

124.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihrem Jahreswachstumsbericht 2015, der im November 2014 erscheinen soll, umfassend auf die Rolle des EU-Haushalts im Rahmen des Europäischen Semesters einzugehen und diese anhand faktisch belegbarer und konkreter Daten zu den auslösenden, verstärkenden, synergetischen und ergänzenden Auswirkungen des Semesters auf die allgemeinen öffentlichen Ausgaben auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene hervorzuheben;

125.  fordert die Kommission ferner auf, in ihrem nächsten Jahreswachstumsbericht ein lückenloses und vollständiges Bild dessen zu zeichnen, was als Ergebnis des auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2012 angenommenen Pakts für Wachstum und Beschäftigung erreicht wurde, um die Wirtschafts- und Finanzkrise zu überwinden, und neue Vorschläge zu der Rolle vorzulegen, die der EU-Haushalt dabei spielen könnte, intelligentes, nachhaltiges, integratives, ressourceneffizientes und beschäftigungswirksames Wachstum zu schaffen;

126.  begrüßt die Zusage des designierten Präsidenten der Kommission, den Fahrplan der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion“ vom 5. Dezember 2012 einzuhalten; ist der Ansicht, dass jegliche zusätzliche Finanzausstattung oder Instrumente wie etwa ein Solidaritätsmechanismus integraler Bestandteil des EU-Haushalts sein, aber über die vereinbarten MFR-Obergrenzen hinausgehen müssen;

Binnenmarkt

127.  fordert nachdrücklich die Schaffung eines echten Energiebinnenmarkts, in dem ein fairer Marktzugang, ein hohes Verbraucherschutzniveau und die Zugänglichkeit insbesondere für KMU sichergestellt sind;

128.  ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten sich viel stärker um die Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen bemühen müssen, indem sie die Reformen ihrer jeweiligen einschlägigen Rechtsvorschriften abschließen, mehr und besser zugängliche elektronische Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen anbieten, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen erzielen, die grenzübergreifende Zusammenarbeit erleichtern und die Rahmenkonzepte für die Interoperabilität im öffentlichen Dienst umsetzen; hebt hervor, dass die vollständige und rasche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionsvergabe eine hervorragende Gelegenheit bieten würde, innovativer zu werden, den Zugang für KMU zu verbessern und den öffentlichen Dienst auf staatlicher und kommunaler Ebene zu modernisieren, weil im Zuge dieser Umsetzung Ausgaben und Investitionen der öffentlichen Hand besser, effizienter und transparenter getätigt würden;

Umweltpolitik

129.  betont, dass die Ökologisierung der Volkswirtschaften der EU einem langfristigen und krisenfesten Wachstum förderlich ist, die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und neue Arbeitsplätze schafft, dass dabei gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit der Union verbessert und die Energieabhängigkeit gesenkt wird und dass die grüne Wirtschaft als wichtiger Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung angesehen werden sollte;

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130.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, den Regierungen der Mitgliedstaaten, der Kommission, den nationalen Parlamenten und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.

(1) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 12.
(2) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41.
(3) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 8.
(4) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 33.
(5) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.
(6) ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 1.
(7) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0240.
(8) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0036.
(9) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0130.
(10) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.
(11) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1.
(12) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0129.
(13) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(14) ABl. C 51 E vom 22.2.2013, S. 101.
(15) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0043.
(16) Angenommene Texte, P7_TA(2013)0205.
(17) Eurofound (2012), „Junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren („NEETs“): Merkmale, Kosten und Reaktionen der Politik in Europe“, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

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