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Verfahren : 2013/0442(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0160/2015

Eingereichte Texte :

A8-0160/2015

Aussprachen :

PV 06/10/2015 - 15
CRE 06/10/2015 - 15

Abstimmungen :

PV 07/10/2015 - 10.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2015)0339

Angenommene Texte
PDF 253kWORD 75k
Mittwoch, 7. Oktober 2015 - Straßburg
Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe in die Luft ***I
P8_TA(2015)0339A8-0160/2015
Entschließung
 Text

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2015 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (COM(2013)0919 – C7-0003/2014 – 2013/0442(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0919),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 192 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7‑0003/2014),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 10. Juli 2014(1),

–  unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 7. Oktober 2014(2),

–  unter Hinweis auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 30. Juni 2015 gemachte Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

–  gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie die Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A8-0160/2015),

1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)ABl.C 451 vom 16.12.2014, S. 134.
(2)ABl.C 415 vom 20.11.2014, S. 23.


Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2015/.../EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft
P8_TC1-COD(2013)0442

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie (EU) 2015/2193.)

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