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Verfahren : 2016/2019(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0131/2016

Eingereichte Texte :

A8-0131/2016

Aussprachen :

PV 13/04/2016 - 23
CRE 13/04/2016 - 23

Abstimmungen :

PV 14/04/2016 - 7.8
CRE 14/04/2016 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0132

Angenommene Texte
PDF 277kWORD 107k
Donnerstag, 14. April 2016 - Straßburg
Haushaltsvoranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017
P8_TA(2016)0132A8-0131/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. April 2016 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 (2016/2019(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002(1) des Rates, insbesondere auf Artikel 36,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020(2),

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 2015 zum Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. November 2015 zu dem vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens gebilligten gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(6),

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2017,

–  unter Hinweis auf den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, der am 11. April 2016 gemäß Artikel 25 Absatz 7 und Artikel 96 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung vom Präsidium aufgestellt wurde,

–  in Kenntnis des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 96 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

–  gestützt auf die Artikel 96 und 97 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0131/2016),

A.  in der Erwägung, dass dieses Verfahren das zweite Haushaltsverfahren ist, das vollständig in die neue Legislaturperiode fällt, und im vierten Jahr des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 stattfindet;

B.  in der Erwägung, dass der Haushaltsplan 2017 in der im Bericht des Generalsekretärs vorgeschlagenen Fassung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Bemühungen des Organs um Effizienzsteigerungen in allen Bereichen, in denen dies möglich ist, fortgesetzt und intensiviert werden, ohne die Qualität des Arbeitsumfelds der Mitglieder und des Personals zu beeinträchtigen;

C.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär vier vorrangige Ziele für den Haushaltsplan 2017 vorgeschlagen hat, nämlich Sicherheit und Cybersicherheit, schrittweise Beendigung der Ausnahmeregelung für Irisch, laufende Maßnahmen zur Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats und attraktive Gestaltung des Parlaments für die Öffentlichkeit und Besucher;

D.  in der Erwägung, dass das Haushaltsverfahren 2017 angesichts des politischen und sicherheitspolitischen Kontextes infolge der Terrorangriffe in Europa zu einer Verbesserung der Sicherheit und der Cybersicherheit des Parlaments führen sollte;

E.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär im Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags des Parlaments für das Haushaltsjahr 2017 ein Budget von 1 910 073 000 EUR vorgeschlagen hat, was gegenüber dem Haushaltsplan 2016 eine Steigerung um insgesamt 3,9 % bedeutet – wovon 1,7 % als ordentliche Ausgaben betrachtet werden – und 19,26 % der Mittel von Rubrik V des MFR 2014-2020 ausmachen würde;

F.  in der Erwägung, dass die Ausnahmeregelung, gemäß derer nicht alle offiziellen Dokumente ins Irische zu übersetzen sind, zwischen 2017 und 2022 schrittweise auslaufen wird, weshalb dann alle offiziellen Dokumente auch ins Irische übersetzt werden, und dass vorgeschlagen wird, zur Erfüllung dieser neuen sprachlichen Erfordernisse zusätzliche außerordentliche Ausgaben in Höhe von 3,7 Mio. EUR zu tätigen, was 0,2 % der Mittelaufstockung insgesamt entspricht;

G.  in der Erwägung, dass zusätzliche außerordentliche Investitionen in Höhe von 47,6 Mio. EUR zur Stärkung der Sicherheit und der Cybersicherheit erforderlich sind, was 2,6% der Mittelaufstockung insgesamt entspricht;

H.  in der Erwägung, dass die Inflationsraten seit 2011 ständig zurückgegangen sind; in der Erwägung, dass die tatsächliche Inflationsrate der Jahre 2015 und 2016 an den Arbeitsorten des Parlaments niedriger war als die tatsächliche Steigerungsrate seines Haushalts;

I.  in der Erwägung, dass fast 60 % der Haushaltsmittel indexgebundene Ausgaben sind, die größtenteils die gemäß dem Statut angepassten Bezüge der Mitglieder und des Personals betreffen, sowie vertragliche Verpflichtungen, die einer sektorspezifischen Indexierung entsprechen, die gewöhnlich höher ist als die übliche Inflationsrate;

J.  in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 29. April 2015 zum Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(7) betont hat, dass der Haushaltsplan für das Jahr 2016 auf einer realistischen Grundlage festgelegt werden und mit den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen sollte;

K.  in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde in erheblichem Maß von seiner Fähigkeit abhängt, bei den eigenen Ausgaben Maß zu halten;

L.  in der Erwägung, dass das Präsidium am 26. Oktober 2015 neue Regeln für die Verwaltung der Zulagen für parlamentarische Assistenz angenommen hat, die die Anforderungen an die Vergütung der Verträge für örtliche Assistenten verschärfen, nämlich indem mindestens 25 % der für parlamentarische Assistenz verfügbaren Mittel den akkreditierten Assistenten vorbehalten bleiben;

Allgemeiner Rahmen

1.  betont, dass der Anteil des Parlamentshaushalts auch 2017 unter 20% der Mittel von Rubrik V gehalten werden sollte; stellt fest, dass die im Standpunkt des Präsidiums vom 9. März 2016 dargelegte Höhe des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags für 2017 19,26 % entspricht, was unter dem 2016 erreichten Wert liegt (19,39%) und den zweitniedrigsten Wert in Rubrik V in den letzten acht Jahren bedeutet; verringert seinen Anteil an Rubrik V für 2017 auf 19,17 %;

2.  vertritt jedoch die Ansicht, dass die für 2017 prognostizierte Inflationsrate angesichts des Konjunkturrückgangs in den Mitgliedstaaten nicht als Hauptbezugsgröße für die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben betrachtet werden sollte;

3.  bestätigt, dass außerordentliche Ausgaben beantragt wurden, die gegenüber dem Haushaltsplan 2016 einen Anstieg um 0,2 % für die schrittweise Beendigung der befristeten Ausnahmeregelungen für den Gebrauch des Irischen, die mit Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005(8) eingeführt wurden;

4.  nimmt die Forderung nach einer Mittelaufstockung von 2,6% für Sicherheit und Cybersicherheit zur Kenntnis, was eine mehr als doppelt so hohe Zuteilung an Mitteln wie im Jahr 2016 wäre; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, dem Haushaltsausschuss auf transparente Weise ausführliche Informationen zu gegenwärtigen und anstehenden Sicherheits- und Cybersicherheitsmaßnahmen und zur Aufschlüsselung ihrer Kosten zur Verfügung zu stellen;

5.  billigt die außerordentlichen Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2017 gemäß der dem Präsidium im Februar 2016 vorgestellten Analyse, die nach der Überprüfung im Anschluss an die Ereignisse vom 22. März 2016 noch ergänzt wurde (47,6 Mio. EUR), sowie die außerordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der schrittweisen Beendigung der befristeten Ausnahmeregelungen für den Gebrauch des Irischen (3,7 Mio. EUR);

6.  begrenzt die Erhöhung der ordentlichen Ausgaben für 2017 – ohne die beiden außerordentlichen Investitionen – auf 1,4 % im Vergleich zu den ordentlichen Ausgaben im Haushaltsplan 2016 und auf 0,6 % im Vergleich zum Haushaltsplan 2016;

7.  setzt den Gesamtumfang seines Haushaltsvoranschlags für 2017 auf 1 900 873 000 EUR fest, was einer Erhöhung von insgesamt 3,4 % gegenüber dem Haushaltsplan 2016 entspricht;

8.  unterstreicht, dass das Parlament mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollte, um seine zentrale Aufgabe als gesetzgebende Körperschaft und als Haushaltsbehörde wahrzunehmen; betont, dass diese Mittel angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage jedoch sorgfältig, pragmatisch und effizient verwaltet werden sollten; weist darauf hin, dass die Sicherstellung eines geeigneten Finanzierungsrahmens für das Parlament zwar zur Realisierung der europäischen Demokratie angemessen ist, dass jedoch Einsparungsbemühungen und Anstrengungen für eine noch bessere Verwendung öffentlicher Gelder dringend nahegelegt werden;

9.  hebt hervor, dass der größte Teil des Haushaltsplans des Parlaments und seine jährliche Indexierung durch gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen festgelegt ist, auf die das Parlament im Haushaltsverfahren keinen Einfluss hat;

Transparenz, Zugänglichkeit und Verständlichkeit

10.  fordert den Generalsekretär auf, einen Vorschlag dahingehend vorzulegen, dass der Haushaltsplan der Öffentlichkeit in angemessener Ausführlichkeit und in verständlicher und benutzerfreundlicher Form auf der Website des Parlaments präsentiert wird, um allen Bürgern ein besseres Verständnis der Tätigkeiten, der Prioritäten und des entsprechenden Ausgabengebarens des Parlaments zu ermöglichen; vertritt die Auffassung, dass ein erster Schritt darin bestehen könnte, die derzeit im Intranet verfügbaren grafischen Informationen auf der Website des Parlaments erscheinen zu lassen;

11.  vertritt die Auffassung, dass hinsichtlich des Haushaltsverfahrens alle einschlägigen Informationen den Mitgliedern des Präsidiums und des Haushaltsausschusses in jeder Verfahrensphase rechtzeitig und verständlich sowie hinreichend detailliert und aufgeschlüsselt zur Verfügung gestellt werden sollten, damit das Präsidium, der Haushaltsausschuss und die Fraktionen angemessene Beratungen führen und sich bei ihren Entscheidungen auf ein umfassendes Bild des Standes und der Bedürfnisse des Parlamentshaushalts stützen können;

12.  unterstreicht, dass es bei der Weiterentwicklung des Haushaltsplans von einem Jahr auf das nächste Präzision und Transparenz bedarf; ist der Ansicht, dass zwar bestimmte außerordentliche Ausgaben wie etwa für Sicherheit für den Haushaltsplan des Jahres 2017 gerechtfertigt sind, der zunehmende alljährliche Rückgriff auf außerordentliche Ausgaben jedoch in Bezug auf die Haushaltskontrolle und -stabilität problematisch ist; fordert eine genauere Definition der außerordentlichen Ausgaben; vertritt die Auffassung, dass im Sinne der Rechenschaftspflicht und der Vergleichbarkeit der Daten im Gesamthaushaltsplan geprüft werden sollte, ob die außerordentlichen Ausgaben in die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des prozentualen Unterschieds von Haushaltsplänen im Vergleich zum Vorjahr einbezogen werden sollten;

13.  wiederholt seine Forderung nach einer mittel- und langfristigen Haushaltsplanung, einschließlich einer klaren Unterscheidung zwischen Investitionen und operativen Ausgaben für den Betrieb des Parlaments sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen (einschließlich Miete und Erwerb von Gebäuden) gemäß seiner Entschließung vom 29. April 2015 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016(9), und fordert dementsprechend eine Änderung der Darstellung im Hinblick auf eine klare Trennung von Investitionsausgaben und Verwaltungsausgaben;

14.  lobt das Präsidium und die GD ITEC für die neue Gestaltung der persönlichen Seiten der Mitglieder auf der offiziellen Website des Parlaments, die mehr Transparenz in Bezug auf die Zusammensetzung und den Status ihrer Mitarbeiterteams (Einführung einer neuen Rubrik „Assistenten“ mit Unterrubriken: Assistenten, akkreditierte Assistenten, akkreditierte Assistenten (Gemeinschaft), örtliche Assistenten, Dienstleister, Zahlstellen, Praktikanten) bietet; fordert den Generalsekretär auf, die Kontrollen sicherzustellen, die für die Umsetzung der neuen Regeln über die Zulage für parlamentarische Assistenz notwendig sind, welche vom Präsidium am 26. Oktober 2015 verabschiedet wurden;

15.  fordert, dass der Haushalt mindestens einmal in fünf Jahren auf Grundlage der realen Bedürfnisse der einzelnen Posten und nicht nach dem Koeffizientensystem aufgestellt wird;

Sicherheit und Cybersicherheit

16.  fordert eine mittel- und langfristige Haushaltsplanung, einschließlich klarer Informationen zu Ausgaben in Bezug auf Sicherheit und Cybersicherheit; ersucht das Präsidium vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse zudem, das umfassende Sicherheitskonzept zu aktualisieren und dieses so schnell wie möglich, spätestens bis Juni 2016, bekanntzumachen;

17.  vertritt die Auffassung, dass alle Maßnahmen in diesem Bereich auf einer klaren Evaluierung des Bedarfs des Parlaments beruhen und den damit verbundenen Risiken angemessen sein sollten; fordert den Generalsekretär und das Präsidium auf, dem Haushaltsausschuss rechtzeitig vor der Lesung des Haushaltsplans 2017 im Parlament ein umfassendes Sicherheitskonzept mit einer Gesamtbewertung der ermittelten Risiken und der geplanten Sicherheitsmaßnahmen vorzulegen sowie alternative Optionen aufzuzeigen, zusammen mit einer detaillierten Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2017 und der Folgejahre, wobei klar zu unterscheiden ist zwischen Investitionen und laufenden Ausgaben, und die geplanten Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit des Parlaments innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments sowie die Auswirkungen solcher Maßnahmen auf den Haushaltsplan 2017 zusammenzufassend vorzustellen; fordert Informationen zu den finanziellen Folgen der interinstitutionellen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich Sicherheit;

18.  fordert den Generalsekretär auf, zu bewerten, ob bestehende Versicherungsverträge (für Mitglieder und Personal) angesichts der Terrorbedrohung überprüft werden müssen, und gegebenenfalls Vorschläge zur Behebung etwaiger Mängel vorzulegen;

19.  vertritt die Ansicht, dass die Sicherheit außerhalb der Räumlichkeiten des Parlaments weiterhin durch die belgischen Behörden gewährleistet werden sollte;

Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats

20.  nimmt die laufenden Maßnahmen zur Stärkung der Mitglieder bei der Ausübung ihres Mandats zur Kenntnis;

21.  begrüßt die Ausweitung des digitalen Mitgliederportals (E-Portal), fordert den Generalsekretär jedoch auf, das derzeitige System der Versendung von Zahlungsbelegen in Papierform angesichts der Initiative „papierloses Arbeiten“ zu verbessern und es bis Ende 2017 letztlich ganz abzuschaffen; vertritt die Auffassung, dass diese Möglichkeit allen Mitgliedern durch das E-Portal standardmäßig angeboten werden sollte, was zu erheblichen zeitlichen und finanziellen Einsparungen führen sollte;

22.  begrüßt die zunehmend bessere Qualität von Beratung und wissenschaftlicher Unterstützung der Mitglieder und Ausschüsse; erinnert daran, dass bei der Einrichtung des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments (EPRS) im Jahr 2013 eine Halbzeitbewertung der Effizienz der Zusammenarbeit des EPRS und der Fachabteilungen beschlossen wurde; fordert den Generalsekretär deshalb auf, eine solche Bewertung vorzunehmen und deren Ergebnisse dem Haushaltsausschuss bis Ende 2016 vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass diese Bewertung Vorschläge dazu enthalten sollte, wie sichergestellt werden kann, dass die Unterstützung durch den EPRS möglichst gut auf die Entwicklungen in den jeweiligen Fachausschüssen abgestimmt ist, jedoch gleichzeitig den Bedürfnissen der einzelnen Mitglieder gerecht wird, und sich weder mit den Tätigkeiten der Fachabteilungen überschneidet noch zu einem Wettbewerb zwischen den Diensten führt;

23.  ist der Auffassung, dass der in den Wahlkreisen bestehende Bedarf der Mitglieder überprüft werden sollte, auch unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Wahlkreisen, um die Mitglieder bei ihrer Arbeit in den Wahlkreisen besser zu unterstützen; ist der Ansicht, dass mobile Arbeitsplätze für die Mitglieder und die Unterstützung in den Wahlkreisen auf einer realen Bedarfs- und Nutzungsanalyse beruhen und keine erheblichen oder immer wiederkehrenden Zusatzkosten für das Parlament verursachen sollten; fordert nachdrücklich, dass keine Hardware bereitgestellt werden sollte, da in der allgemeinen Kostenvergütung ausreichende Mittel für die Anschaffung modernster Geräte enthalten sind; stellt in Frage, ob private mobile Arbeitsplätze für die Mitglieder entwickelt werden müssen, da dies nicht der Art und Weise zu entsprechen scheint, wie die Mitglieder und ihre Büros sich organisieren;

24.  ist auch der Ansicht, dass IT-Instrumente für die Mitglieder ein wichtiges Instrumentarium für die Ausübung ihrer Funktion darstellen; bekräftigt jedoch, dass unter Berücksichtigung der Cybersicherheit auch die Installation freier Software zulässig sein muss, womit sich hinsichtlich der Kommunikationsgebühren beträchtliche Kosteneinsparungen erzielen ließen und wodurch sich die Arbeitsabläufe in den Büros der Mitglieder verbessern ließen, der Cybersicherheit Rechnung getragen würde und der Datenschutz gewährleistet wäre;

25.  fordert, dass die digitale Signatur interner Dokumente durchweg möglich sein sollte, so dass die Möglichkeit besteht, Formulare, schriftliche Erklärungen usw. so zu unterzeichnen, und gleichzeitig für Verlässlichkeit und Sicherheit gesorgt ist; fordert einen Prüfung der Möglichkeit, ein TAN-Verifikationssystem auf den Mobiltelefonen der MdEP einzuführen; ist darüber hinaus der Ansicht, dass von der Nutzung von Faxgeräten abgeraten werden sollte und dass diese Geräte mit Zustimmung des jeweiligen Mitglieds schrittweise abgeschafft werden sollten;

26.  begrüßt die neue Reform für zusätzliche schriftliche Anfragen, die am 3. September 2015 durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen nach einer Forderung des Haushaltsausschusses bei der Annahme des Haushaltsplans des Parlaments für das Jahr 2016 beschlossen wurde; fordert den Generalsekretär auf, die notwendigen Kontrollen für die Umsetzung der Neuauslegung einzurichten; ersucht die Konferenz der Präsidenten, eine Bewertung dieses neuen Systems für schriftliche Anfragen in Bezug auf zusätzliche Anfragen zur Analyse von Einsparungen durchzuführen, und den Haushaltsausschuss bis August 2016, noch vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2016, über die Ergebnisse dieser Bewertung zu unterrichten;

27.  hält es für angemessen, die Mittel für die Ausgaben für parlamentarische Assistenz für 2017 auf demselben Niveau beizubehalten wie für 2016, vorbehaltlich der rechtlich bindenden Indexierung gemäß den Statut;

28.  vertritt die Ansicht, dass die derzeitige Beschreibung der parlamentarischen Tätigkeit der Mitglieder auf der Website des Parlaments nicht genau ist und nicht den tatsächlichen Tätigkeiten und der tatsächlichen Beteiligung der Mitglieder entspricht; empfiehlt, dass der derzeitige Usus der Festlegung einer Rangfolge der Websites aufgegeben wird und dass gleichzeitig die Informationen über die Tätigkeiten der einzelnen Mitglieder auf der offiziellen Website des Parlaments verbessert werden; fordert eine Evaluierung der Präsentation der Erklärungen zur Abstimmung und der Ausführungen von einer Minute, insbesondere einschließlich der Möglichkeit, dass sie getrennt von den Redebeiträgen im Plenum ausgewiesen werden, sowie eine Bewertung des Mehrwerts der Erklärungen zur Abstimmung und möglicher Alternativen; erwartet, dass die zuständige Arbeitsgruppe des Präsidiums, die sich mit dieser Frage befasst, dem Haushaltsausschuss ihre Agenda und ihre Erkenntnisse vorstellt, sobald diese vorliegen;

Ausgaben der Mitglieder

29.  bekräftigt seine Aufforderung an das Präsidium, genauere Regeln über die Rechenschaftspflicht für die im Rahmen der allgemeinen Kostenvergütung zulässigen Ausgaben festzulegen, worunter auch kostenwirksame Maßnahmen wie etwa die Veröffentlichung der Ausgabenbelege der Mitglieder fallen könnten – was immer mehr Mitglieder bereits tun –, zusammen mit einem vereinfachten System der Rückzahlung nicht verwendeter Mittel; bekräftigt, dass für derartige Maßnahmen kein zusätzliches Personal in der Parlamentsverwaltung erforderlich sein dürfte;

Gebäudepolitik

30.  weist erneut darauf hin, dass sich die mittelfristige Gebäudestrategie, die das Präsidium im Jahr 2010 verabschiedet hat, gegenwärtig in Überarbeitung befindet; bedauert, dass das Präsidium seine Beratungen über die mittelfristige Gebäudestrategie des Parlaments noch nicht abgeschlossen hat; ersucht den Generalsekretär, dem Haushaltsausschuss die neue mittelfristige Gebäudestrategie so bald wie möglich und spätestens bis August 2016, noch vor der Lesung des Haushalts im Parlament im Herbst 2016, vorzulegen;

31.  fordert das Präsidium auf, eine langfristige Strategie für die Gebäude des Parlaments vorzulegen; bekräftigt, dass mit langfristigen Investitionen, wie etwa den Immobilienprojekten des Parlaments, mit Bedacht und Transparenz umzugehen ist; besteht auf einer strengen Kostensteuerung, Projektplanung und Kontrolle; bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Beschlussfassungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik unter gebührender Berücksichtigung von Artikel 203 der Haushaltsordnung; vertritt die Ansicht, dass ein Bericht über die Gründe für die Verzögerungen und die höheren Kosten des Hauses der Europäischen Geschichte in die langfristige Gebäudestrategie einfließen sollte;

32.  fordert, dass die Situation des Gebäudebestands des Parlaments realistisch im Haushalt abgebildet wird; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Kosten des Konrad-Adenauer-Gebäudes (KAD) im endgültigen Haushaltsplan des Parlaments klar ausgewiesen werden und dass Investitionen in Gebäude zukünftig in den Haushaltsplan aufgenommen werden, um Sammelmittelübertragungen zu vermeiden;

33.  vertritt die Auffassung, dass angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage weitere Projekte des Parlamentariums nur nach vorheriger Konsultation des Haushaltsausschusses und mit dessen Zustimmung auf den Weg gebracht werden sollten;

34.  schlägt daher vor, ab 2018 eine eigene Haushaltslinie für Investitionen für den Bau von Gebäuden aufzunehmen, für die als Grundlage für die Finanzierung 2018 auf 2017 für außerordentliche Ausgaben vorgeschlagene Mittel zurückgegriffen würde;

35.  schlägt angesichts der außerordentlichen Umstände 2017, die erhebliche Investitionen für die Sicherheitsinfrastruktur erfordern, vor, alle bis Ende 2017 nicht ausgeschöpften Mittel für die Baukosten des KAD-Gebäudes zu verwenden, um weitestmöglich Zinszahlungen für Bankdarlehen zu vermeiden, die zur Finanzierung des Baus aufgenommen werden müssen;

36.  fordert mehr Informationen zum aktuellen Stand des Projekts zur Renovierung des PHS-Gebäudes; fordert, dass eine Studie über die Renovierung in Auftrag gegeben und vom Präsidium geprüft wird; geht davon aus, dass das Präsidium die erforderlichen gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen bei der Festlegung des Zeitrahmens für die Renovierung berücksichtigt; fordert, dass das Präsidium den Haushaltsausschuss so bald wie möglich über alle Schritte informiert; ersucht das Präsidium in diesem Zusammenhang, die Grundlagen für eine Umwandlung des PHS-Gebäudes in ein hinsichtlich der Energieeffizienz beispielhaftes und modernsten Ansprüchen genügendes Gebäude zu schaffen und unverzüglich mit der Modernisierung des Gebäudes zu beginnen;

37.  ersucht die verantwortlichen Vizepräsidenten, dem Haushaltsausschuss einen Fortschrittsbericht zum KAD-Gebäude vorzulegen;

38.  vertritt die Ansicht, dass die strukturellen und organisatorischen Reformen mit dem Ziel der Effizienzsteigerung und ökologischer Nachhaltigkeit mittels einer eingehenden Prüfung möglicher Synergien und Einsparungen fortgeführt werden sollten; verweist erneut darauf, dass durch einen einzigen anstelle von drei Arbeitsorten (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) beträchtliche Einsparungen erzielt werden könnten; unterstreicht, dass durch diesen Prozess die vorbildliche Rechtsetzungstätigkeit des Parlaments, seine Haushalts- und Kontrollbefugnisse und die Qualität der Arbeitsbedingungen der Mitglieder, der Assistenten und des Personals nicht gefährdet werden sollten;

Personalfragen

39.  begrüßt den Vorschlag, seinen Stellenplan 2017 im Einklang mit der mit dem Rat erzielten Einigung über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltjahr 2016 – die vom Vermittlungsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens am 14. November 2015 gebilligt wurde – um 60 Stellen zu kürzen;

40.  erinnert daran, dass der Gesamtumfang des Personals in den Fraktionen gemäß den für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 gefassten Beschlüssen von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % nicht berührt wird;

41.  unterstützt die Schaffung der für die Übersetzung und Verdolmetschung des Irischen erforderlichen zusätzlichen Stellen; nimmt diese zusätzlichen Stellen im Einklang mit der Empfehlung der Kommission von dem angestrebten Abbau des Personalbestands um 5 % aus; fordert den Generalsekretär auf, die irischen Mitglieder zu konsultieren, ob die Verwendung des Irischen nicht rationalisiert werden könnte, ohne dabei die garantierten Rechte der Mitglieder zu gefährden;

42.  unterstützt die Verdolmetschung aller Plenardebatten in internationaler Gebärdensprache, damit zumindest diese für alle Unionsbürger tatsächlich zugänglich sind;

43.  begrüßt die hinsichtlich der Effizienz der Übersetzungs- und Dolmetschdienste erzielten Fortschritte; würdigt die Qualität und den Mehrwert der durch die Dolmetscher erbrachten Dienste; fordert eine frühzeitige, nachhaltige Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär und den Vertretern der Dolmetscher, die gute Arbeitsbedingungen mit einer effizienten Verwaltung verbindet, um unausgewogene Situationen in Bezug auf die Arbeitszeit und die allgemeine Unsicherheit unter den Dolmetschern zu vermeiden, und dabei auch die sozialen Rechte zu berücksichtigen; fordert den Generalsekretär auf, weitere Rationalisierungsvorschläge vorzulegen, wie etwa einen stärkeren Rückgriff auf Übersetzen und Dolmetschen auf Anfrage, insbesondere in Bezug auf die Tätigkeiten der interfraktionellen Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments; ist der Auffassung, dass die seit Oktober 2014 für Änderungsanträge im Ausschussstadium bestehende Regelung nach Sprachenprofilen ein Beispiel für mögliche Fortschritte in Bezug auf die Effizienz darstellt; ist der Ansicht, dass die Verdolmetschung und die Übersetzung ein zentrales Element einer für alle zugänglichen Demokratie in Europa sind, und fordert dementsprechend dazu auf, keiner Reform zuzustimmen, die die Zugänglichkeit – in größtmöglichem Umfang und so inklusiv wie möglich – zu den Tätigkeiten und Dokumenten des Europäischen Parlaments einschränkt;

44.  fordert das Präsidium auf, die Regelung betreffend die Praktikanten zu prüfen und wenn nötig zu überarbeiten, einschließlich der Einführung einer Mindestvergütung und einer einheitlichen Preisgestaltung in Sachen Verpflegung für alle Praktikanten, sowohl in der Parlamentsverwaltung als auch in den Büros der Mitglieder, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen und die sozialen Rechte der Praktikanten zu schützen;

45.  fordert das Präsidium auf, die Regelung über die Vergütung von Dienstreisekosten in Bezug auf Reisen von akkreditierten parlamentarischen Assistenten zwischen den Arbeitsorten des Parlaments zu überarbeiten, um diese mit der für das übrige Personal geltenden Regelung in Einklang zu bringen;

46.  ist der Ansicht, dass ein drittes Verfahren eingerichtet werden muss, damit die einvernehmliche Beendigung eines Vertrags zwischen einem Mitglied und einem Assistenten möglich ist;

Chauffeurdienste/Mobilität

47.  hat Vorbehalte in Bezug auf den Vorschlag zur Internalisierung der Chauffeurdienste, wonach der externe Dienstleister durch Vertragsbedienstete des Parlaments ersetzt werden soll, was ungefähr 3,7 Mio. EUR an unmittelbaren Zusatzkosten zur Folge hat; vertritt die Auffassung, dass ein gut organisierter extern vergebener Auftrag, der nach den geltenden Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe an einen externen Dienstleistungsanbieter vergeben wurde, welcher eindeutig die Verantwortung für Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie für angemessene Arbeitsbedingungen und eine korrekte Entlohnung seiner Mitarbeiter trägt, als bessere Alternative angesehen werden sollte; würde eine Internalisierung nur dann in Betracht ziehen, wenn deren Kosten die mit dem derzeitigen System in Verbindung stehenden Kosten nicht übersteigen, und wenn dies angemessene Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung der Fahrer, ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern und die Nutzung umweltgerechter Kraftfahrzeuge ermöglicht; fordert, dass dem Haushaltsausschuss vor der Fassung eines Beschlusses ausführliche Informationen zur Verfügung gestellt werden;

48.  fordert den Generalsekretär auf, die belgischen Behörden zu konsultieren, um einen einfachen Zugang zu und insgesamt die bestmögliche Nutzung der neuen direkten Zugverbindung zwischen dem Bahnhof Brussels-Luxembourg und dem Flughafen Zaventem zu gewährleisten, wozu auch gehören könnte, dass anstelle des derzeitigen Laissez-passer-Systems die Zugangskarten der Mitglieder akzeptiert werden;

49.  vertritt die Auffassung, dass die Fahrzeugflotte aus mehr kosteneffizienten, kraftstoffsparenden und sicheren Fahrzeugen bestehen sollte; betont, dass für den Transfer zum und vom Flughafen zu festgelegten Zeiten vorzugsweise Kleintransporter und Busse eingesetzt werden sollten; fordert den Generalsekretär auf, einen Bericht darüber vorzulegen, ob nicht ein vollständiger Übergang zu Elektrofahrzeugen bis zum Ende dieses Jahrzehnts möglich ist;

50.  fordert den Generalsekretär auf, Gespräche mit dem Reisebüro des Parlaments zu führen; legt dem Reisebüro nahe, verstärkt Preise zu vergleichen; fordert das Reisebüro auf, bei der Buchung aktiv nach kostengünstigeren Tickets zu suchen und allgemein konkurrenzfähigere Preise für die Mitglieder und sämtliche Kategorien von Mitarbeitern anzubieten und gleichzeitig für geeignete Bedingungen für den Umtausch von Tickets zu sorgen;

Kommunikation

51.  verlangt die Vorlage der Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der Gesamtstrategie und Methodik der Informations- und Kommunikationskampagne 2014 (der Bewertungsbericht sollte im 2. Halbjahr 2015 vorliegen);

52.  fordert den Generalsekretär erneut auf, dem Haushaltsausschuss über die Bewertung der Wahlkampagne für die Europawahl 2014 sowie über die Wirksamkeit der Kommunikationsmaßnahmen des Parlaments für die Öffentlichkeit Bericht zu erstatten;

53.  würdigt die Rolle der Informationsbüros des Parlaments bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Tätigkeiten des Parlaments und der Union ganz allgemein; vertritt die Ansicht, dass Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Informationsbüros des Parlaments geplant werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die Informationsbüros des Parlaments soweit wie möglich im selben Gebäude wie die Vertretungen der Kommission untergebracht werden und Backoffice-Dienste gemeinsam nutzen sollten; fordert, dass die Ziele, Aufgaben und Leistungen der Informationsbüros des Parlaments bewertet und dann entsprechende Prioritäten festgelegt werden;

54.  fordert die Evaluierung einer möglichen engeren Zusammenarbeit mit ARTE in Straßburg, um zu Schulungszwecken für junge Journalisten ein europäisches Medienzentrum einzurichten;

55.  fordert den Generalsekretär auf, einen Bericht über die Unternehmen und Organisationen vorzulegen, denen Zugang zum Europäischen Parlament gewährt wurde, um dort Veranstaltungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit abzuhalten; fordert den Generalsekretär auf, im Hinblick auf die verschiedenen Sektoren und Arten von Organisationen, die Zugang zum Europäischen Parlament erhalten, für ein ausgewogenes Verhältnis zu sorgen;

Sonstiges

56.  legt dem Generalsekretär nahe, einen ausführlichen Bericht über die Umsetzung des administrativen Teils der Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vorzulegen, und auf dieser Grundlage mögliche Vorkehrungen für eine weitere Verwaltungszusammenarbeit in Bereichen wie der Logistik, Infrastruktur und Sicherheit zu treffen;

57.  fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, die derzeitige Verwaltung des Fitnessstudios des Parlaments und in diesem Zusammenhang auch dessen derzeitige Nutzung durch die Mitarbeiter des Parlaments zu erläutern; fordert des Weiteren eine Klarstellung zu den anhängigen Rechtsstreitigkeiten und zu den bestehenden Möglichkeiten, um künftig dessen effiziente und kostenwirksame Verwaltung des Fitnessstudios sicherzustellen;

58.  vertritt die Auffassung, dass bei den Ausgaben für das Mobiliar weitere Einsparungen erzielt werden können, da es eine Steigerung um 3 589 832 EUR im Jahr 2016 und eine ähnliche Steigerung im Jahr 2017 gegenüber 2 415 168 EUR im Jahr 2015 für alles andere als angemessen hält;

59.  begrüßt eine stärker eingeschränkte und effizientere Nutzung von Transportkisten („cantines“); fordert dazu auf, Transportkisten bei Reisen nach Straßburg gemeinsam zu nutzen;

60.  fordert den Generalsekretär auf, Geist und Buchstaben der Haushaltsordnung mit Blick auf ein umweltgerechtes und wirtschaftlich effizientes öffentliches Beschaffungswesen umfassend umzusetzen und die Auftragsvergabestrategie des Parlaments diesbezüglich zu verbessern;

61.  fordert dazu auf, den Weg der Energieeinsparungen weiterzuverfolgen, insbesondere in Bezug auf die Beleuchtungs- und Beheizungsanlagen der Gebäude, da die Diskussionen über den Haushaltsplan 2016 gezeigt haben, dass diesbezüglich Raum für Verbesserungen besteht;

62.  fordert zu einer umfassenderen Förderung gesunder Ernährung und ökologisch erzeugter Lebensmittel auf; fordert daher das Präsidium auf, die Möglichkeit für die Bereitstellung gesunder Lebensmittel zu überprüfen, nicht nur was den Abwechslungsreichtum der Produkte betrifft, sondern vor allem auch hinsichtlich der Verfügbarkeit von frischem Obst und Gemüse zu erschwinglichen Preisen;

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63.  stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2017 fest;

64.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(4) ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 15.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0376.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0407.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172.
(8) ABl. L 156 vom 18.6.2005, S.3.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0172.

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