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Verfahren : 2015/2159(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0111/2016

Eingereichte Texte :

A8-0111/2016

Aussprachen :

PV 27/04/2016 - 17
CRE 27/04/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 28/04/2016 - 4.18
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0154

Angenommene Texte
PDF 277kWORD 76k
Donnerstag, 28. April 2016 - Brüssel
Entlastung 2014: Gesamthaushaltsplan der EU – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
P8_TA(2016)0154A8-0111/2016
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (2015/2159(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (COM(2015)0377 – C8‑0204/2015)(2),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zusammen mit den Antworten der Organe(3),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(4),

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(5), insbesondere auf die Artikel 55, 99, 164, 165 und 166,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0111/2016),

1.  erteilt dem Generalsekretär des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses für das Haushaltsjahr 2014;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, der Europäischen Bürgerbeauftragten, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 51 vom 20.2.2014.
(2) ABl. C 377 vom 13.11.2015, S. 1.
(3) ABl. C 373 vom 10.11.2015, S. 1.
(4) ABl. C 377 vom 13.11.2015, S. 146.
(5) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.


2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (2015/2159(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss,

–  unter Hinweis auf die Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten vom 18. November 2015 zum Abschluss ihrer Untersuchung zur Beschwerde 1770/2013/JF gegen den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0111/2016),

1.  begrüßt, dass der Rechnungshof auf der Grundlage seiner Prüfungen zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die Zahlungen für das am 31. Dezember 2014 zu Ende gegangene Haushaltsjahr im Bereich der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben der Organe und Einrichtungen insgesamt nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet sind;

2.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2014 in Bezug auf den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Mängel bei vier der 15 von ihm untersuchten Vergabeverfahren festgestellt hat;

3.  begrüßt, dass der EWSA auf die Bemerkungen des Rechnungshofs hin einen besonderen Unterstützungsdienst für die Auftragsvergabe eingerichtet hat, um die Direktionen mit Ausnahme der Direktion Logistik, die bereits über einen solchen Dienst verfügt, zu unterstützen; erwartet, dass dieser Dienst im zweiten Halbjahr 2016 voll funktionsfähig sein wird;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass sich der Haushalt des EWSA im Jahr 2014 auf 128 559 380 EUR (2013: 130 104 400 EUR) belief, was einem Rückgang um 1,19 % gegenüber dem Jahreshaushalt 2013 entspricht, und dass die Verwendungsrate 95,6 % betrug; nimmt den Anstieg der Verwendungsrate im Jahr 2014 zur Kenntnis, bedauert aber, dass diese den Wert des Jahres 2012 von 96,8 % noch nicht erreicht hat;

5.  betont, dass der Haushalt des EWSA ein reiner Verwaltungshaushalt ist und dass ein großer Teil der Ausgaben auf Mitglieder und Personal der Einrichtung und der Rest auf Gebäude, Mobiliar, Ausrüstungen und diverse Ausgaben für den Dienstbetrieb entfallen;

6.  nimmt Kenntnis von den dem jährlichen Tätigkeitsbericht (JTB) des EWSA beigefügten Bemerkungen zu den Folgemaßnahmen zur Entlastungsentschließung des Parlaments vom 29. April 2015 für das Haushaltsjahr 2013(1);

7.  stellt fest, dass der EWSA 2014 weniger Berichte und Stellungnahmen ausgearbeitet und weniger Sitzungen im Zusammenhang mit Legislativarbeiten abgehalten hat; ist jedoch erstaunt über den Anstieg der Zahl der Rechtsgutachten, die in diesem Zeitraum vom Juristischen Dienst abgegeben wurden; möchte über die Gründe für diese Zunahme informiert werden;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass am 5. Februar 2014 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem EWSA und dem Parlament zusammen mit zwei Anhängen über administrative Zusammenarbeit und die Auswirkungen auf den Haushalt sowie eine parallele Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Ausschuss der Regionen mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der politischen und administrativen Zusammenarbeit unterzeichnet wurden;

9.  begrüßt die Reaktion des EWSA auf die vom Parlament in seiner oben genannten Entlastungsentschließung für das Haushaltsjahr 2013 erhobene Forderung nach Vornahme einer individuellen Bewertung der Auswirkungen der Kooperationsvereinbarung sowohl unter dem Aspekt der Humanressourcen als auch unter dem Gesichtspunkt der Ausgaben, der Synergien, des Mehrwerts und der Inhalte;

10.  ist der Ansicht, dass innerhalb der Kooperationsvereinbarung, insbesondere in politischer Hinsicht, noch Raum für Verbesserungen bleibt; vertritt die Auffassung, dass das Parlament, der EWSA und der Ausschuss der Regionen weitere Synergien entwickeln können, die die Produktivität in den Bereichen der Kooperation auf allen Ebenen erhöhen werden, und verlangt, dass konkrete und detaillierte Vorschriften zur Funktionsweise der von den drei Organen geteilten Dienste festgelegt werden; wünscht, dass unter den Mitgliedern des EWSA eine Umfrage zur Zufriedenheit mit den Dienstleistungen durchgeführt wird, die der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments für sie erbringt; möchte weiter über die Maßnahmen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung informiert werden;

11.  fordert, dass in die Halbzeitüberprüfung der Kooperationsvereinbarung eine detaillierte, nach Organen untergliederte Bewertung der aus ihr resultierenden Haushaltseinsparung und Erhöhung der Haushaltsbelastungen aufgenommen wird;

12.  nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA im Anschluss an die vom Parlament in seiner Entlastungsentschließung für 2013 im vergangenen Jahr erhobenen spezifischen Forderungen die neuen Vorschriften für die Erstattung der Reisekosten der Mitglieder auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten umgesetzt hat; begrüßt, dass das System mit Beginn der gegenwärtigen Mandatsperiode des EWSA im Herbst 2015 voll funktionsfähig geworden ist;

13.  nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass sich der Gesamtbetrag der den Anspruchsberechtigten des EWSA gezahlten Reisekostenvergütungen und Tagegelder auf 17 375 864 EUR belief; fordert das Organ eindringlich auf, eine systematische Strategie zu entwickeln, um diese Ausgaben deutlich zu senken;

14.  nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA im Rahmen der Kooperationsvereinbarung für 2014 eine positive Haushaltsbilanz von 1 560 000 EUR aufweist; nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung 36 Beamte des EWSA und 24 des Ausschusses der Regionen, die den Übersetzungsdiensten angehörten und größtenteils kurz vor dem Ruhestand standen, versetzt wurden, was für beide Institutionen eine erhebliche Einsparung an Personalkosten (Dienstbezüge und Ruhegehälter) mit sich bringt, den Personalhaushalt des Parlaments jedoch sowohl kurzfristig (Dienstbezüge) als auch langfristig (Ruhegehälter) belastet;

15.  bedauert den Anstieg der Kosten für Dienstreisen des Personals von 338 366 EUR im Jahr 2013 auf 387 481 EUR im Jahr 2014 (14,5 %);

16.  fordert nachdrücklich, dass eine nach Staatsangehörigkeit, Geschlecht und Stellung aufgeschlüsselte Übersicht über Bedienstete in Führungspositionen in den JTB aufgenommen wird;

17.  begrüßt, dass der EWSA und der Ausschuss der Regionen bei der Ausarbeitung der internen Whistleblowing-Vorschriften eng zusammengearbeitet haben, da sie über gemeinsame Dienste und gemeinsames Personal verfügen; ist allerdings der Ansicht, dass die Annahme dieser Vorschriften durch den EWSA zu lange gedauert hat; begrüßt jedoch, dass die Vorschriften rückwirkend angewandt werden;

18.  nimmt die leichte Verbesserung im Jahr 2014 bei der Zahl eines der Geschlechter in Führungspositionen (40 %, 2013: 39 %) zur Kenntnis; bedauert jedoch das nach wie vor bestehende Gefälle, das keine Entsprechung in den anderen Kategorien findet; unterstreicht, dass mittelfristig Ziele entwickelt werden müssen, die es ermöglichen, das nötige Gleichgewicht zu erreichen, und dass die diesbezüglichen Maßnahmen aktiv fortgesetzt werden müssen;

19.  begrüßt, dass der EWSA eine spezielle Schulung zum Thema „Ethik und Integrität“ veranstaltet hat, um Wissen und Bewusstsein über die Rechte und Pflichten der Bediensteten zu verbessern; ist allerdings der Ansicht, dass diese Schulung nicht nur für neue Bedienstete, sondern für das gesamte Personal verbindlich sein sollte;

20.  bedauert, dass der EWSA nicht alle vom Parlament in Ziffer 24 seiner oben genannten Entlastungsentschließung für 2013 geforderten Maßnahmen umgesetzt hat; ist der Ansicht, dass es nicht korrekt war, dass der EWSA es unterlassen hat, dem Präsidium des Parlaments und seinen Mitgliedern und seinem Personal Informationen über zwei gegen ihn ergangene Gerichtsentscheidungen zuzuleiten, und sich stattdessen dafür entschieden hat, diese Informationen in andere, allgemeine Veröffentlichungen mit aufzunehmen; hofft, dass diese Schwachstelle durch die Entwicklung der neuen Vorschriften über Informanten behoben wird und folglich in diesem konkreten Fall rückwirkend Wiedergutmachung geleistet werden kann;

21.  hofft, dass der EWSA mit der Anwendung der neuen Vorschriften über Informanten umgehend und effektiv die Maßnahmen trifft, um die Anerkennung, Achtung und Behandlung als Informant in den Fällen, die vor dem Erlass dieser Vorschriften vom Gericht als solche anerkannt wurden, sicherzustellen; fordert den EWSA auf, ein für alle Mal die Angriffe einzustellen, die in verschiedenen Veröffentlichungen des EWSA gegen diese Informanten erhoben wurden;

22.  bedauert, dass die Europäische Bürgerbeauftragte in ihrer vorgenannten Entscheidung zum Abschluss ihrer Untersuchung zur Beschwerde 1770/2013/JF erklärt, dass der EWSA die ihm unterbreiteten Vorschläge zur Bereinigung des ihm zur Last gelegten Verwaltungsmissstands nur teilweise akzeptiert hat; bedauert, dass der EWSA weder einen Verwaltungsmissstand noch einen Fehler im Zusammenhang mit seinem Beschluss, den Beschwerdeführer zu versetzen, einräumt; bedauert, dass der EWSA nicht bereit ist, diese Fehler grundsätzlich zuzugeben, wenngleich er in der Praxis einige der Empfehlungen der Bürgerbeauftragten zur Wiedergutmachung für das dem Beschwerdeführer zugefügte Unrecht akzeptiert hat;

23.  nimmt Kenntnis von den im Rahmen der Weiterverfolgung der oben genannten Entlastungsentschließung durch den EWSA für 2013 erteilten Auskünften über die Nutzung von Videokonferenzen; fordert, weiterhin über die Fortschritte in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden gehalten zu werden; ist der Ansicht, dass der Einsatz der Videokonferenztechnik und ähnlicher Technologien den EWSA in die Lage versetzen wird, seine Reise- und Sitzungskosten beträchtlich zu senken;

24.  weist darauf hin, dass sich die Zahl der Sitzungen, die unter Einsatz der Videokonferenztechnik durchgeführt wurden, gegenüber 2013 verdoppelt hat; weist darauf hin, dass die Videokonferenztechnik in Sitzungen eingesetzt wurde, in denen keine Verdolmetschung benötigt wird; fordert den EWSA auf, die Möglichkeiten der Sprachausbildung wirksam zu nutzen, damit weniger Dolmetscher benötigt werden und seine Arbeit somit wirksamer und effizienter wird;

25.  fordert den EWSA auf, seine Informations- und Kommunikationspolitik sowie seine Präsenz in den sozialen Medien zu verstärken;

26.  nimmt zur Kenntnis, dass der EWSA Anstrengungen unternommen hat, um durch eine wirksame Informations- und Kommunikationspolitik seine Sichtbarkeit zu erhöhen; unterstützt das Konzept einer Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Kommunikation und Sichtbarkeit und einer Verstärkung der Präsenz der Mitglieder der Organe auf nationaler Ebene und fordert den EWSA auf, die diesbezüglichen Maßnahmen fortzusetzen; begrüßt in dieser Hinsicht jede weitere Anstrengung, welche den Informationsfluss und dadurch auch die Transparenz verbessern kann;

27.  nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Quote der zwar angeforderten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetschleistungen von 5,1 % im Jahr 2013 auf 4,3 % im Jahr 2014 zurückgegangen ist; erwartet, dass die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung ausgehandelten Bedingungen für einen weiteren Rückgang der Dolmetschkosten sorgen werden;

28.  ist erstaunt darüber, dass die externen Übersetzungsleistungen gegenüber 2013 um 1 % zurückgegangen sind; geht davon aus, dass sich dieser Trend nach der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung, die vorsieht, dass nach der Versetzung von Angehörigen des Übersetzungsdienstes zum Parlament ein größerer Anteil von Übersetzungen nach außen vergeben wird, ändern wird;

29.  würdigt die Ergebnisse, die vom Interinstitutionellen Übersetzungs- und Dolmetschausschuss bei der Entwicklung einer harmonisierten Methode, die einen unmittelbaren Vergleich der Übersetzungskosten aller Organe ermöglicht, erzielt wurden; begrüßt, dass der EWSA Daten im Einklang mit dieser Methode vorlegt;

30.  bedauert, dass 2014 eine große Veranstaltung verschoben werden musste; fordert den EWSA erneut auf, die Organisation interner Veranstaltungen besser zu planen;

31.  begrüßt, dass die Ergebnisse und Folgen abgeschlossener Fälle des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung 2014 in den JTB aufgenommen wurden;

32.  begrüßt den Beschluss des EWSA, dem JTB eine Anlage zu seiner Gebäudepolitik beizufügen;

33.  nimmt Kenntnis von der Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments, insbesondere im Zusammenhang mit dem Entlastungsverfahren.

(1) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2015 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2013, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss, sind (ABl. L 255 vom 30.9.2015, S. 128).

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