Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/2205(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0080/2016

Eingereichte Texte :

A8-0080/2016

Aussprachen :

PV 27/04/2016 - 17
CRE 27/04/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 28/04/2016 - 4.23
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0159

Angenommene Texte
PDF 287kWORD 96k
Donnerstag, 28. April 2016 - Brüssel
Entlastung 2014: Leistung, Finanzmanagement und Kontrolle der Agenturen der EU
P8_TA(2016)0159A8-0080/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zur Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014: Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle (2015/2205(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine Beschlüsse über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agenturen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Folgemaßnahmen zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 (COM(2015)0505) und die diesem Bericht beigefügten Arbeitsdokumente der Dienststellen der Kommission (SWD(2015)0194, SWD(2015)0195),

–  unter Hinweis auf die besonderen Jahresberichte(1) des Rechnungshofs über die Jahresabschlüsse der dezentralen Agenturen für das Haushaltsjahr 2014,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(2), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(3),

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(4), insbesondere auf Artikel 110,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses und die Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0080/2016),

A.  in der Erwägung, dass in dieser Entschließung für jede Einrichtung gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 die horizontalen Bemerkungen zu den Entlastungsbeschlüssen gemäß Artikel 110 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission und Anlage V Artikel 3 der Geschäftsordnung des Parlaments dargelegt werden;

1.  weist erneut auf die Bedeutung der von den Agenturen wahrgenommenen Aufgaben und ihren direkten Einfluss auf das tägliche Leben der Bürger hin; bekräftigt auch, dass die Autonomie der Agenturen wichtig ist, insbesondere der Regulierungsagenturen und solcher, deren Aufgabe die Sammlung unabhängiger Informationen ist; erinnert daran, dass die Agenturen hauptsächlich zu dem Zweck eingerichtet wurden, unabhängige fachliche oder wissenschaftliche Bewertungen vorzunehmen;

2.  entnimmt der Zusammenfassung der Ergebnisse der jährlichen Prüfungen 2014 des Rechnungshofs, die die europäischen Agenturen und sonstigen Einrichtungen betreffen, (die „Zusammenfassung des Hofes“), dass sich die Gesamthaushaltsmittel der Agenturen für 2014 auf rund 1,9 Mrd. EUR beliefen, was einem Rückgang um 5 % gegenüber 2013 und etwa 1,4 % des Gesamthaushaltsplans der Union entspricht; weist darauf hin, dass rund 63 % (1,2 Mrd. EUR) aus Unionsmitteln stammen und es sich beim verbleibenden Anteil um Einnahmen aus Gebühren oder sonstigen Quellen handelt;

3.  weist darauf hin, dass bei den Agenturen rund 6 578 auf Dauer und auf Zeit beschäftigte Bedienstete tätig sind, was einen Anstieg um 0,64 % im Vergleich zum Vorjahr und 14 % aller im Gesamthaushaltsplan der Union bewilligten Planstellen der Union entspricht; stellt darüber hinaus fest, dass rund 3 200 Vertragsbedienstete und abgeordnete Bedienstete für die Agenturen tätig sind; weist darauf hin, dass der Mitarbeiterzuwachs in erster Linie die Agenturen, denen zusätzliche Aufgaben übertragen wurden oder die für die Aufsicht über die Finanzbranche zuständig sind, sowie die Exekutivagenturen mit zusätzlichen Zuständigkeiten im Rahmen von „Horizont 2020“ und anderen Programmen betrifft;

Gemeinsames Konzept und Fahrplan der Kommission

4.  erinnert daran, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission im Juli 2012 ein gemeinsames Konzept für die dezentralen Agenturen („gemeinsames Konzept“), eine politische Vereinbarung über die künftige Verwaltung und die Reform der Agenturen, beschlossen haben; weist darauf hin, dass die Kommission für die Folgemaßnahmen zu dieser Vereinbarung verantwortlich ist;

5.  verweist auf den Fortschrittsbericht der Kommission über die Umsetzung des gemeinsamen Konzepts sowie die gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der dezentralen Agenturen, die zu nachweisbaren Fortschritten geführt haben; ist der Ansicht, dass so eine ausgewogenere Steuerung, mehr Effizienz und Rechenschaftspflicht sowie eine größere Kohärenz sichergestellt werden wird; entnimmt den Angaben des Netzwerks der Unionseinrichtungen („das Netzwerk“), dass die Agenturen große Fortschritte gemacht haben, was die Umsetzung der im gemeinsamen Konzept vorgesehenen Maßnahmen angeht, und die für die einzelnen Agenturen spezifischen Maßnahmen aus dem Fahrplan zu 99 % abgeschlossen haben;

6.  begrüßt in diesem Zusammenhang die von der Kommission in Abstimmung mit den Agenturen herausgegebenen Leitlinien zu den Leistungsindikatoren, die auf die Bewertung der von den Exekutivdirektoren der Agenturen erzielten Ergebnisse abzielen, und die von der Kommission ausgearbeiteten Leitlinien für den Erlass von Durchführungsbestimmungen der Agenturen mit Blick auf die Beschäftigung von Laufbahnbediensteten; erwartet, dass mit diesen Leitlinien zusätzliche Vereinfachungen von Abläufen und damit die Einsparung von Zeit und Ressourcen erreicht werden;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

7.  erinnert daran, dass die Jährlichkeit zusammen mit der Einheit und dem Haushaltsausgleich eines der drei grundlegenden Rechnungsführungsprinzipien ist, die für eine effiziente Ausführung des Haushaltsplans der Union unerlässlich sind; entnimmt der Zusammenfassung des Rechnungshofes, dass ein hoher Umfang an aus dem Vorjahr übertragenen Mittelbindungen nach wie vor das häufigste Problem bei der Haushaltsführung und dem Finanzmanagement ist und dass hiervon 28 Agenturen betroffen waren; weist jedoch darauf hin, dass Übertragungen durch die Mehrjährigkeit der Tätigkeiten der operationellen Programme der Agenturen oft teilweise oder vollständig gerechtfertigt sind und weder notwendigerweise auf Schwächen bei der Planung und Ausführung des Haushaltsplans hindeuten noch stets dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit widersprechen; stellt fest, dass die Übertragungen, die sich aus diesen operationellen Programmen ergeben, in vielen Fällen von den Agenturen im Voraus geplant und dem Rechnungshof mitgeteilt werden, was die deutliche Unterscheidung zwischen geplanten und ungeplanten Übertragungen erleichtert;

8.  weist darauf hin, dass eine hohe Zahl von Annullierungen von aus vorangegangenen Jahren übertragenen Mitteln vom Rechnungshof in acht Fällen festgestellt wurde; stellt fest, dass diese Übertragungen darauf hindeuten, dass die übertragenen Mittel auf der Grundlage eines zu hoch veranschlagten Bedarfs vorgenommen wurden oder aus anderen Gründen nicht gerechtfertigt waren; fordert diese Agenturen auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem künftig zu vermeiden; entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass die Zahl der Annullierungen einen Hinweis darauf gibt, in welchem Maße die Agenturen ihren Finanzbedarf korrekt eingeschätzt haben, und daher ein besserer Indikator für gute Haushaltsplanung ist als die Zahl der Fälle von auf das Folgejahr übertragenen Mitteln; entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass die betroffenen Agenturen verschiedene Maßnahmen getroffen haben, um ihre Haushaltskontrollsysteme zu verbessern und dieses Problem zu bewältigen;

9.  erinnert die Agenturen daran, dass die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 (Rahmenfinanzregelung) einen konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht vorsieht, der Informationen aus den jährlichen Berichten über interne und externe Prüfungen und Finanzberichten enthält und jedes Jahr spätestens zum 1. Juli an die Kommission, den Rechnungshof und die Entlastungsbehörde zu senden ist; fordert die Agenturen, die dies nicht bereits getan haben, auf, detaillierte Angaben über interne und externe Prüfungen in ihren konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht aufzunehmen;

10.  entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass die praktische Umsetzung der Rahmenfinanzregelung durch die Agenturen in vielen Fällen eine Herausforderung für die effiziente und vereinfachte Ausgabe von Haushaltsmitteln darstellt, insbesondere in den Bereichen der Auftragsvergabe, der mehrjährigen Programmplanung, der Verwaltung indirekter Finanzhilfen und komplizierter Dokumentation für das Konsolidierungspaket des Jahresabschlusses; fordert die Kommission und das Netzwerk auf, die Möglichkeit einer Vereinfachung der Regeln weiter zu erkunden und dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse der Agenturen zu berücksichtigen;

11.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Jahresabschlüsse aller dezentralen Agenturen ihre Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Finanzregelungen und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen;

12.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die den Jahresabschlüssen aller Agenturen für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß waren;

13.  erklärt sich besorgt darüber, dass bestimmte Agenturen teilweise durch von Unternehmen entrichtete Gebühren finanziert werden, da diese finanziellen Verbindungen ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen können; fordert alle Agenturen auf, Maßnahmen einzuführen, um die Unabhängigkeit ihrer internen und externen Tätigkeiten zu sichern;

Zusammenarbeit zwischen dezentralen Agenturen und mit anderen Organen – gemeinsam genutzte Dienste und Synergien

14.  entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass 93 % der Agenturen festgestellt haben, dass sie Dienste mit anderen Agenturen und Organen gemeinsam nutzen; stellt fest, dass 75 % der Agenturen Kooperationsvereinbarungen, Arbeitsvereinbarungen und Absichtserklärungen für die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Organen und Mitgliedstaaten unterhalten; stellt fest, dass die allgemeinen Vereinbarungen auf jährlicher Grundlage und mit konkreteren Einzelmaßnahmen in den Bereichen der Verwaltungsdienste und spezifischer operativer Dienste angewandt werden; fordert die Agenturen auf, weitere gemeinsam genutzte Dienste anzustreben, wo dies zu Kosteneinsparungen und erhöhter Effizienz führt; betont, dass dort, wo Dienste gemeinsam genutzt werden, die Kosten zwischen den teilnehmenden Agenturen bzw. Organen gerecht verteilt werden sollten, damit nicht eine Seite die gesamten Kosten des Dienstes tragen muss;

15.  empfiehlt, dass das Parlament, der Rat und die Kommission in Erwägung ziehen, neue Agenturen, die womöglich in Zukunft notwendig werden, in unmittelbarer Nähe anderer Agenturen anzusiedeln, sodass sie Dienste leichter gemeinsam nutzen können;

16.  verweist auf die Einschätzung des Netzwerks zur Zusammenlegung von Agenturen; weist darauf hin, dass die interinstitutionelle Arbeitsgruppe zu den dezentralen Agenturen dafür zuständig ist, in dieser Hinsicht die Effizienz zu prüfen; legt der Kommission nahe, eine Analyse der langfristigen Folgen der Zusammenlegung dezentraler Agenturen, die in demselben allgemeinen Politikbereich tätig sind oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen, einzuleiten;

17.  begrüßt die Leitlinien für mehreren Agenturen gemeinsame Vergabeverfahren und für die Beteiligung von Agenturen an Vergabeverfahren unter der Leitung der Kommission; weist darauf hin, dass es nicht nur den Agenturen, sondern auch der Kommission Nutzen bringt, im Rahmen des gemeinsamen Konzepts Synergien zu schaffen und Vergabeverfahren zusammenzulegen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Kommission Pläne hegt, für ihre Dienste demnächst von den Agenturen Verwaltungsgebühren zu erheben; weist die Kommission darauf hin, dass die Agenturen aus demselben Unionshaushalt bezahlt werden und dass infolge dieser Gebühren die Beteiligung an gemeinsamen Vergabeverfahren nachlassen könnte; fordert die Kommission auf, die Einführung von den Agenturen zu entrichtender Gebühren für Vergabeverfahren unter der Leitung der Kommission zu überdenken;

Personalverwaltung

18.  weist darauf hin, dass in Ziffer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(5) ein in der Zeit von 2013 bis 2017 umzusetzender schrittweiser Personalabbau um 5 % in sämtlichen Organen, Einrichtungen und Agenturen verlangt wird; stellt fest, dass die meisten Agenturen den Abbau um 5 % auf der Grundlage ihrer jeweiligen Stellenpläne für 2012 bereits erreicht oder überschritten haben; weist darauf hin, dass die Kommission in ihrem Stellenplan 2013 begann, den Abbau um 5 % umzusetzen, wobei sie als Berechnungsgrundlage den Stand der Planstellen im Jahr 2012 heranzog; stellt fest, dass die Kommission auf die Agenturen einen zusätzlichen Schnitt von 5 % des Personals angewandt hat, um einen Pool für die Umschichtung von Personal zu bilden, aus dem sie die Stellen den Agenturen zuweisen würde, die neue Aufgaben erhalten oder sich in einer Gründungsphase befinden; fordert die Kommission auf, die Aufträge und Jahresprogramme der Agenturen einer SWOT-Analyse zu unterziehen, um zu einer fundierten Entscheidung darüber zu gelangen, welche Agenturen, mehr Personal benötigen und welche nicht;

19.  erinnert an den Standpunkt des Europäischen Parlaments zum Haushaltsverfahren, wonach Bedienstete, die von Gebühren der Privatwirtschaft bezahlt und demnach nicht aus dem Unionshaushalt finanziert werden, nicht von den jährlichen Kürzungen um 1 % betroffen sein sollten, die die Union vornimmt; fordert die Kommission auf, die in erster Linie aus dem Unionshaushalt finanzierten Agenturen gesondert zu betrachten und einen eigenen Rahmen für die hauptsächlich von der Privatwirtschaft finanzierten Agenturen vorzuschlagen, der im Verhältnis zu den von der jeweiligen Einrichtung erbrachten Dienstleistungen stehen sollte;

20.  fordert alle Agenturen auf, bei Stellen der höheren Führungsebene ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben; stellt fest, dass bei bestimmten Agenturen die Zahlen besonders unbefriedigend sind; fordert das Netzwerk auf, der Entlastungsbehörde einen detaillierten Bericht über Schritte zu unterbreiten, die unternommen werden, um in allen dezentralen Agenturen auf der höheren Führungsebene ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen; fordert darüber hinaus die Mitgliedstaaten auf, bei der Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis anzustreben;

Interessenkonflikte und Transparenz

21.  entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass bei über 80 % aller dezentralen Agenturen eine Strategie zur Betrugsbekämpfung besteht; stellt fest, dass von den vier verbleibenden Agenturen drei während des Jahres 2016 im Begriff standen, eine Strategie zur Betrugsbekämpfung zu konzipieren und zu erlassen, während die vierte, das Europäische Polizeiamt, die in der Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission festgelegten Grundsätze und Normen zusammen mit einem starken Finanzmodell anwendet, das fortlaufende Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen mit sich bringt; stellt fest, dass bei allen übernommenen Strategien die Methodik und die Leitlinien für Strategien zur Betrugsbekämpfung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung Berücksichtigung finden;

22.  verweist auf die Auffassung der Agenturen, wonach das Vertrauen der Unionsbürger in die Organe, Agenturen und Einrichtungen der Union von größter Bedeutung ist; stellt fest, dass die Agenturen eine Reihe konkreter Maßnahmen und Instrumente eingeführt haben, um den Risiken tatsächlicher oder vermeintlicher Interessenkonflikte angemessen zu begegnen; fordert die Agenturen auf, eine Strategie dafür zu erwägen, wie sie den Unionsbürgern näher kommen können; stellt fest, dass alle Agenturen bereits Strategien für die Unterbindung und Bewältigung von Interessenkonflikten angenommen haben und dass diese Strategien mit den Leitlinien der Kommission für die Unterbindung und Bewältigung von Interessenkonflikten in den dezentralen Agenturen der EU im Einklang stehen; stellt fest, dass zu diesen Strategien unter anderem Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Risiken, die Ermittlung bewährter Verfahren in anderen Behörden wie der Kommission, anderen Agenturen und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung sowie Strategien gegen Interessenkonflikte von nicht dem Statut unterliegenden Bediensteten und Mitarbeitern gehören; fordert die Agenturen auf, die Vor- und Nachteile gemeinsamer Regelungen in Bezug auf Interessenkonflikte zu prüfen;

23.  fordert eine durchgehende Verbesserung der Verhinderung und der Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Sektor, insbesondere innerhalb der Organe und Einrichtungen der Union, durch einen ganzheitlichen Ansatz, an dessen Anfang ein besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und strengere Regelungen über Interessenkonflikte, die Einführung bzw. Stärkung von Transparenzregistern sowie die Bereitstellung ausreichender Mittel für Rechtsdurchsetzungsmaßnahmen stehen, und durch eine verbesserte Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten sowie mit relevanten Drittländern;

24.  stellt mit Sorge fest, dass einige Agenturen noch keine Leitlinien für die Meldung von Missständen erlassen haben; fordert alle Organe und Agenturen der Union, die dies noch nicht getan haben, auf, dringend interne Vorschriften über die Meldung von Missständen zu erlassen und in Bezug auf ihre Verpflichtungen einen gemeinsamen Ansatz zu verfolgen, dessen Schwerpunkt auf dem Schutz der Informanten liegt; fordert die Organe und Agenturen auf, dem Schutz von Informanten im Kontext der demnächst anzunehmenden Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung besondere Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Kommission auf, Rechtsvorschriften über ein Mindestmaß an Schutz von Informanten in der Union zu fördern; fordert die Organe und Einrichtungen auf, dafür zu sorgen, dass sie die Beamten nicht nur förmlich dazu verpflichten, Unregelmäßigkeiten jeder Art zu melden, sondern auch einen angemessenen Schutz für Informanten vorsehen; fordert die Organe und Einrichtungen auf, Artikel 22c des Statuts unverzüglich umzusetzen;

25.  entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass 16 Agenturen (52 %) Sachverständigengruppen, wissenschaftliche Gremien und Ausschüsse heranziehen und fast alle von ihnen den Bedenken Rechnung tragen, die die Europäische Bürgerbeauftragte in ihrer am 12. Mai 2014 eingeleiteten Untersuchung aus eigener Initiative (OI/6/2014/NF) über die Personalpolitik der Agenturen bei der Besetzung solcher Gremien aufgeworfen hat; fordert diejenigen, die diese Faktoren nicht bereits berücksichtigen, dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen; fordert die Agenturen auf, die neuen Vorschriften über Sachverständigengruppen anzuwenden, die die Kommission voraussichtlich erlassen wird;

26.  stellt fest, dass bei 29 Agenturen (über 90 %) eine Politik zur Veröffentlichung der Lebensläufe und Interessenerklärungen ihrer Verwaltungsratsmitglieder, Führungskräfte sowie externer und interner Sachverständiger besteht; stellt ferner fest, dass 23 Agenturen (74 %) ihre Lebensläufe und Interessenerklärungen auf ihrer Website veröffentlichen; stellt mit Sorge fest, dass einige der Agenturen bei der Veröffentlichung der Lebensläufe bzw. Interessenerklärungen ihrer Verwaltungsratsmitglieder auf Probleme stoßen, da es keinen Mechanismus gibt, der die Verwaltungsratsmitglieder zwingt, diese Unterlagen bereitzustellen; fordert die Verwaltungsratsmitglieder, die noch keine Unterlagen darüber, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, bereitgestellt haben, dazu auf, diese Unterlagen unverzüglich zur Veröffentlichung auf den jeweiligen Websites der Agenturen bereitzustellen, um die Transparenz zu erhöhen;

27.  fordert, dass alle Organe und Einrichtungen der Union Artikel 16 des Statuts umsetzen, indem sie jährlich Informationen über ehemalige leitende Beamte, die aus dem Dienst ausgeschieden sind, und ein Verzeichnis der Interessenkonflikte veröffentlichen; verlangt, dass sämtliche Organe und Einrichtungen der Union die Vereinbarkeit einer Nach-EU-Beschäftigung oder der Situation, in der Beamte oder ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments vom öffentlichen in den privaten Sektor wechseln (das Problem des „Drehtür-Effekts“), und die Möglichkeit eines Interessenkonflikts prüfen und eindeutige Karenzzeiten festlegen, die mindestens den Zeitraum umfassen sollten, für den Übergangsgelder gezahlt werden;

28.  betont, dass es notwendig ist, die Integrität zu stärken und den ethischen Rahmen durch eine bessere Umsetzung von Verhaltenskodizes und ethischen Grundsätzen zu verbessern, um eine gemeinsame, erfolgreiche Kultur der Integrität bei allen Organen und Einrichtungen der Union voranzubringen;

29.  fordert diejenigen Organe und Einrichtungen der Union, die einen Verhaltenskodex eingeführt haben, einschließlich des Parlaments auf, ihre Durchführungsmaßnahmen, wie etwa Überprüfungen von Erklärungen über die finanziellen Interessen, zu verstärken;

30.  fordert alle Agenturen auf, den durch die neue interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister zu schaffenden Rahmen zu verwenden und ihn als Leitlinie für ihre Interaktion mit Organisationen und Selbständigen, die an der Politikgestaltung und der Umsetzung von Politik der Union beteiligt sind, einzusetzen, um im Umfeld von Lobbytätigkeiten mehr Transparenz herzustellen;

Leistung

31.  stellt fest, dass der Grundsatz der optimalen Mittelverwendung und des EU-Mehrwerts auch für dezentrale Agenturen gilt, die dafür sorgen sollten, dass die Bürger gut über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit informiert werden; stellt fest, dass es wichtig ist, Ergebnisse zu erzielen; betont, dass viele Agenturen Angaben über die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Tätigkeiten nicht ausdrücklich nachvollziehbar in ihre Jahresberichte aufnehmen; bekräftigt, dass es für das Netzwerk wichtig ist, Mitglied der neuen interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Leistung“ zu werden, um ein gemeinsames Verständnis von leistungs- und ergebnisorientierten Haushaltsgrundsätzen zu erreichen und mögliche Verbesserungen an den derzeit bei den Agenturen angewandten Leistungsmodellen zu ermitteln; fordert, dass der Rechnungshof rechtzeitig vor der für 2016 vorgesehenen Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens eine Bewertung der Leistung und der Ergebnisse der dezentralen Agenturen vorlegt;

Kommunikation und Sichtbarkeit

32.  entnimmt den Angaben des Netzwerks, dass auf den Websites fast aller Agenturen die Erklärung steht, dass sie Agenturen der Union sind, mit Ausnahme der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die sich als unabhängiges beratendes Gremium für das Parlament, den Rat und die Kommission bezeichnet; stellt ferner fest, dass 50 % der Agenturen auf ihrer Website Informationen in allen Sprachen der Union veröffentlicht haben, vier Agenturen Informationen in 23 Sprachen der Union angeboten haben, 22 % Informationen in mindestens zwei Sprachen anbieten und 9 % Websites nur auf Englisch betreiben, wovon einige planen, die Verfügbarkeit auf Deutsch auszuweiten; stellt fest, dass ein uneingeschränkter mehrsprachiger Ansatz für alle Agenturen derzeit nicht machbar ist, weil dafür zusätzliche Mittel erforderlich wären; fordert die Agenturen auf zu erwägen, Instrumente der sozialen Medien, Erhebungen und Fokusgruppen einzusetzen, um den Bekanntheitsgrad zu messen und zu prüfen, wie sich ihre Kommunikationsstrategie künftig verbessern lässt;

33.  entnimmt der Erklärung des Netzwerks, dass sich die Agenturen intensiv bemühen, ihre Präsenz in den sozialen Medien auszuweiten; weist darauf hin, dass nur wenige Agenturen noch nicht in den sozialen Medien präsent sind, aber zugesagt haben, in naher Zukunft in diese Form der Kommunikation einzusteigen; stellt fest, dass zur Öffentlichkeitsarbeit über soziale Medien Berichte, Veranstaltungen, Stellenangebote und die Auftragsvergabe gehören; stellt darüber hinaus fest, dass die Tätigkeiten in den sozialen Medien mit anderen Kommunikationsinstrumenten der Agenturen verknüpft sind;

34.  fordert die Agenturen auf, ihre Bemühungen weiter zu verstärken, ihre Kommunikationsstrategien zu verbessern und ihre Sichtbarkeit über verschiedene soziale Medien zu erhöhen, um auf ihre Tätigkeiten und Erfolge aufmerksam zu machen und dafür zu sorgen, dass die Bürger gut über ihre Arbeit informiert werden.

Sonstige Bemerkungen

35.  stellt fest, dass die Kommission auf der Grundlage der Beiträge der Agenturen Leitlinien mit Standardregeln für Sitzabkommen zwischen dezentralen Agenturen und den Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Sitz haben, ausgearbeitet hat; stellt fest, dass sich im Januar 2016 vier Agenturen noch in Verhandlungen mit dem sie aufnehmenden Mitgliedstaat befinden, während es im Vorjahr noch zehn waren; bekräftigt die Bedeutung dieser Vereinbarungen für den Betrieb und die Sicherheit der Agenturen; fordert die Agenturen und Mitgliedstaaten, die noch kein Sitzabkommen geschlossen haben, dazu auf, dies unverzüglich nachzuholen;

36.  verweist mit Blick auf die Berechenbarkeit der sozialen Gegebenheiten und der Lebensbedingungen (Schulgebühren, Statusfragen usw.) des Personals auf die große Bedeutung der sozialen Gesichtspunkte der Sitzabkommen der Agenturen mit ihrem jeweiligen Gastland;

37.  stellt mit Sorge fest, dass einige Agenturen weiterhin über zwei Sitze verfügen, und ist der Auffassung, dass alle doppelten Sitze, die keinen operativen Mehrwert bieten, so rasch wie möglich abgeschafft werden müssen;

38.  ersucht die Organe und Einrichtungen der Union darum, die Maßnahmen, die zu Ermessen und Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gehören, genau anzuwenden und Hintergrundprüfungen in jedem Einzelfall durchzuführen sowie die Ausschlusskriterien anzuwenden, um Unternehmen im Fall eines Interessenkonflikts zu sperren, da dies für den Schutz der finanziellen Interessen der Union von ausschlaggebender Bedeutung ist;

39.  erinnert den Rechnungshof daran, dass das Parlament, der Rat und die Kommission in Ziffer 54 des gemeinsamen Konzepts vereinbart haben, dass für „alle Aspekte der ausgelagerten externen Prüfung (…) weiterhin in vollem Umfang der Rechnungshof verantwortlich [ist], der für alle Verwaltungs- und Auftragsvergabeverfahren Sorge trägt“; fordert die Kommission auf, umgehend zu bestätigen, dass das gemeinsame Konzept noch Gültigkeit besitzt; bedauert zutiefst, dass der neue Prüfungsansatz, der die Einbeziehung von Rechnungsprüfern aus der Privatwirtschaft vorsieht, im Vergleich zu der vorherigen vom Rechnungshof durchgeführten Prüfung zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands der Agenturen um 85 % geführt hat, was mehr als 13 000 zusätzlichen Arbeitsstunden bzw. durchschnittlich 3,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entspricht; bedauert, dass durch die Vergabe und Verwaltung der Prüfungsaufträge den dezentralen Agenturen mehr als 1 400 Personenstunden an zusätzlicher Arbeit entstanden sind und dass sich die zusätzlichen Ausgaben für externe Rechnungsprüfer aus der Privatwirtschaft 2014 auf 550 000 EUR beliefen; fordert den Rechnungshof auf, Prüfern aus der Privatwirtschaft bessere Vorgaben zu machen, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand erheblich zu verringern;

40.  fordert alle Organe und Einrichtungen der Union auf, ihre Verfahren und Praktiken, die auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union ausgerichtet sind, zu stärken und aktiv zu einem ergebnisorientierten Entlastungsverfahren beizutragen;

41.  empfiehlt, dass das Parlament, der Rat und die Kommission erwägen, kleinere Agenturen, die ähnliche oder miteinander verknüpfte Aufgaben wahrnehmen, zusammenzulegen; weist darauf hin, dass dies langfristig zu Effizienzsteigerungen führen würde;

42.  ist der Ansicht, dass die Jahresberichte der Organe und Einrichtungen der Union eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Integrität spielen können; fordert die Organe und Einrichtungen der Union auf, in ihre Jahresberichte ein standardisiertes Kapitel zu diesen Komponenten aufzunehmen;

43.  stellt die gleichzeitige Veröffentlichung der Fahrpläne für die Einleitung der Überarbeitung der Gründungsverordnungen der drei dreigliedrigen Agenturen der Union, also des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen​(Eurofound), fest; betont, dass die Überarbeitungen die Schlüsselrollen dieser hohe Anerkennung genießenden Agenturen und ihre Dreigliedrigkeit bewahren sollten, indem eine aktive Mitwirkung von nationalen Behörden, Gewerkschaften und Arbeitgebervertretern an ihrer Leitung und ihren Tätigkeiten sichergestellt wird;

44.  bekräftigt, dass die in den federführenden Ausschüssen des Parlaments stattfindenden Aussprachen über die Entwürfe der jährlichen Arbeitsprogramme und der mehrjährigen Strategien der Agenturen dazu beitragen sicherzustellen, dass in den Programmen und Strategien die derzeitigen politischen Prioritäten zur Geltung kommen, hält es jedoch für geboten, den Haushaltszyklus der Union an die Strategie Europa 2020 anzupassen, damit die Leistung jeder Agenturen mit Blick auf ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 umfassend überwacht und ausführlich Bericht darüber erstattet werden kann;

45.  würdigt das bewährte Zusammenwirken der Agenturen mit Zuständigkeit für Lebens- und Arbeitsbedingungen, Berufsbildung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, durch das Synergien und Zusammenarbeit optimiert werden und die Komplementarität gestärkt wird; begrüßt außerdem den Austausch bewährter Verfahren zwischen der Kommission und den Agenturen und fordert dazu auf, diesen Austausch weiterzuführen;

o
o   o

46.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den dem diesjährigen Entlastungsverfahren unterliegenden Agenturen, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 1.
(2) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(3) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(4) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.
(5) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen