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Verfahren : 2015/2170(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0084/2016

Eingereichte Texte :

A8-0084/2016

Aussprachen :

PV 27/04/2016 - 17
CRE 27/04/2016 - 17

Abstimmungen :

PV 28/04/2016 - 4.26
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0162

Angenommene Texte
PDF 184kWORD 77k
Donnerstag, 28. April 2016 - Brüssel
Entlastung 2014: Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (CdT)
P8_TA(2016)0162A8-0084/2016
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (2015/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 mit der Antwort des Zentrums(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0068/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union(4), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0084/2016),

1.  erteilt der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Zentrums für das Haushaltsjahr 2014;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 33.
(2) ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 33.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zum Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 (2015/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Rechnungshofs über den Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 mit der Antwort des Zentrums(1),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(2),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 12. Februar 2016 zu der dem Zentrum für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilenden Entlastung (05584/2016 – C8-0068/2016),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(3), insbesondere auf Artikel 208,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates vom 28. November 1994 zur Errichtung eines Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union(4), insbesondere auf Artikel 14,

–  gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 19. November 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  gestützt auf die delegierte Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6), insbesondere auf Artikel 108,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0084/2016),

1.  stellt fest, dass der Jahresabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union sich entsprechend der Anlage zum Bericht des Rechnungshofs darstellt;

2.  billigt den Rechnungsabschluss des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss der Direktorin des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 33.
(2) ABl. C 409 vom 9.12.2015, S. 33.
(3) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(4) ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.
(5) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 sind (2015/2170(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014,

–  gestützt auf Artikel 94 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8-0084/2016),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „das Zentrum“) für das Haushaltsjahr 2014 seinem Jahresabschluss zufolge auf 56 268 041 EUR belief, was gegenüber 2013 eine Aufstockung um 7,81 % bedeutet;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2014 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Zentrums zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Folgemaßnahmen zur Entlastung 2013

1.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass

   zwischen dem Zentrum und der Regierung des Aufnahmemitgliedstaats ein Sitzabkommen unterzeichnet wurde;
   das Zentrum im Rahmen der Neugestaltung seiner Website für 2017 den Zugang zu Dokumenten, die seinen Vorstand betreffen, vereinfachen wird;
   seit 2013 – als Teil der vereinbarten Maßnahmen zur Verringerung des Haushaltsüberschusses – zwei Rückerstattungen im Gesamtwert von 4,9 Mio. EUR an die Kunden des Zentrums erfolgt sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

2.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2014 zu einer Vollzugsquote von 79,34 % geführt haben, was gegenüber 2013 einem Rückgang um 4,13 % entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsrate bei den Mitteln für Zahlungen 71,97 % betrug, was gegenüber 2013 ein Rückgang um 5,71 % ist;

3.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die vom Zentrum gehaltenen Kassenmittel und kurzfristigen Bankeinlagen von 40 Mio. EUR Ende 2013 auf 44 Mio. EUR Ende 2014 gestiegen sind; stellt fest, dass der Haushaltsüberschuss und die Rücklagen von 37,5 Mio. EUR auf 40,4 Mio. EUR gestiegen sind, was darauf hindeutet, dass Spielraum für Preisreduzierungen besteht; stellt mit Besorgnis fest, dass das Zentrum immer wieder einen Haushaltsüberschuss verzeichnet; erkennt jedoch an, dass das Zentrum positive Maßnahmen zur Umkehr dieses Trends ergreift;

4.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass der durchschnittliche Seitenpreis von 2013 bis zum zweiten Halbjahr 2014 um 2 % reduziert wurde; stellt jedoch fest, dass der Seitenpreis bei Revisionen in demselben Zeitraum um 23 % gestiegen ist; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde darüber zu unterrichten, nach welchen Kriterien im Haushaltsjahr 2014 die Preisgestaltung erfolgte; fordert das Zentrum auf, eine Übersicht über seine aktuellen Preise, Einlagen und Überschüsse zu übermitteln;

Interne Prüfung

5.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass Anfang 2014 fünf Empfehlungen des Internen Auditdienstes der Kommission (IAS) offenstanden; entnimmt den Angaben des Zentrums, dass Korrekturmaßnahmen ergriffen wurden und zwei Empfehlungen abgeschlossen werden konnten; stellt ferner fest, dass die beiden verbleibenden „sehr wichtigen“ Empfehlungen und die letzte „wichtige“ Empfehlung umsetzungsbereit sind; fordert das Zentrum auf, diese verbleibende Empfehlungen alsbald umzusetzen und die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;

Interne Kontrollen

6.  stellt fest, dass das Zentrum die Normen für die interne Kontrolle (ICS) zu 80 % einhält, nachdem es beträchtliche Anstrengungen zur Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen des ICT-Aktionsplans unternommen hat; stellt ferner fest, dass der Umzug des Zentrums in das Drosbach-Gebäude eine umfassende Überarbeitung seines Notfallplans erforderte; nimmt zur Kenntnis, dass sich das Ausscheiden mehrerer wichtiger Verwaltungsmitglieder negativ auf die fristgerechte Durchführung seines Notfallmanagements auswirkte, was zu Verzögerungen bei der Überprüfung und Überarbeitung seiner Business-Impact-Analyse führte;

Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie Transparenz

7.  entnimmt den Angaben des Zentrums, dass es derzeit eine Strategie zur Bekämpfung von Betrug ausarbeitet und umsetzt, die sich auf die Methodik und Leitlinien des Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) für die Strategien zur Betrugsbekämpfung der dezentralen Agenturen der EU stützt; fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten;

8.  stellt fest, dass die Jahresberichte des Zentrums eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Regelungen über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität spielen könnten; fordert das Zentrum auf, in seinen Jahresbericht ein Standardkapitel über diese Komponenten aufzunehmen;

Leistung

9.  stellt zufrieden fest, dass das Zentrum Synergien schuf, indem es eine Reihe von Diensten mit anderen Agenturen teilt; begrüßt insbesondere die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentrum und der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), gemäß der das System der ERA für die Wiederinbetriebnahme nach einem Systemabsturz in den Räumlichkeiten des Zentrums untergebracht ist, wodurch Kosteneinsparungen erzielt werden und für beide Stellen ein höheres Sicherheitsniveau sichergestellt ist;

10.  begrüßt die Tatsache, dass das Zentrum und das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bei Gemeinschaftsmarken eine gemeinsame Vorbehandlungsstrategie verfolgen wollen, um Übersetzungsspeicher zu teilen, einschlägige Arbeitsschritte zu vereinheitlichen und folglich Transparenz und eine effizientere Vorgehensweise sicherzustellen; nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsjahr 2014 kein endgültiger Beschluss gefasst werden konnte; erkennt an, dass beide Agenturen darin übereingekommen sind, das Projekt 2015 fortzusetzen; unterstützt derartige Abkommen und fordert das Zentrum auf, die Entlastungsbehörde über die Weiterentwicklung dieser Initiative auf dem Laufenden zu halten;

Sonstige Bemerkungen

11.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum im Jahr 2014 ein Anpassungsprojekt ins Leben rief, mit dem die Anpassungsfähigkeit seines Personals verbessert und die Zahl der Qualifikationsdefizite verringert werden soll; stellt fest, dass das Zentrum eine Liste mit Ausbildern erstellt und die Umsetzung der ermittelten Ausbildungsmaßnahmen in Angriff genommen hat; stellt fest, dass die Ende 2015 durchgeführte Analyse der Qualifikationen von mindestens zwei Bediensteten aus jeder Abteilung zeigt, dass sich der Prozentsatz erheblich erhöht hat, und zwar von 65,46 % im Jahr 2014 auf 76,50 %;

12.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Zentrum großes Interesse daran hat, die Qualitätssicherung von Übersetzungen sowie sein Kundenrückmeldungssystem zu verbessern, und ein Seminar organisierte, um freiberufliche Übersetzer mit den Arbeitsmethoden des Zentrums vertraut zu machen;

13.  erkennt an, dass das Zentrum neben einem neuen Instrument zur Haushaltsplanung und ‑überwachung, das zur Aufstellung des Haushaltsplans 2015 eingesetzt wurde, auch ein neues System zur Verwaltung der Übersetzungsaufträge („e-CdT“) und ein neues computergestütztes Übersetzungstool anwendet;

o
o   o

14.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 28. April 2016 zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen(1).

(1) Angenommene Texte von diesem Datum, P8_TA(2016)0159.

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