Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/2127(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0050/2016

Eingereichte Texte :

A8-0050/2016

Aussprachen :

PV 27/04/2016 - 16
CRE 27/04/2016 - 16

Abstimmungen :

PV 28/04/2016 - 4.64
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0200

Angenommene Texte
PDF 320kWORD 116k
Donnerstag, 28. April 2016 - Brüssel
Europäische Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2014
P8_TA(2016)0200A8-0050/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. April 2016 zum Jahresbericht 2014 der Europäischen Investitionsbank (EIB) (2015/2127(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 2014,

–  unter Hinweis auf den Finanzbericht 2014 und den Statistischen Bericht 2014 der Europäischen Investitionsbank,

–  unter Hinweis auf den Nachhaltigkeitsbericht 2014, den Bericht über die 3-Säulen-Bewertung von Operationen in der EU für 2014 und den Bericht über die Ergebnisse von Operationen außerhalb der EU für 2014 der Europäischen Investitionsbank,

–  unter Hinweis auf die jährlichen Berichte des Prüfungsausschusses der EIB für das Jahr 2014,

–  unter Hinweis auf den jährlichen Bericht der Europäischen Investitionsbank-Gruppe über Betrugsbekämpfungsmaßnahmen – 2014,

–  unter Hinweis auf den operativen Gesamtplan der EIB-Gruppe für 2014-2016 vom 17. Dezember 2013, den operativen Gesamtplan des EIF für 2014-2016 vom Dezember 2013 und den operativen Gesamtplan der EIB-Gruppe für 2015-2017 vom 21. April 2015,

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB im Jahr 2014,

–  unter Hinweis auf den Tätigkeitsbericht 2014 der Direktion Compliance der EIB,

–  unter Hinweis auf die Artikel 3 und 9 des Vertrags über die Europäische Union (EUV),

–  unter Hinweis auf die Artikel 15, 126, 174, 175, 208, 209, 271, 308 und 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie auf dessen Protokoll (Nr. 5) über die Satzung der EIB,

–  unter Hinweis auf die Geschäftsordnung der Europäischen Investitionsbank,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 2014 zur Europäischen Investitionsbank (EIB) – Jahresbericht 2012(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. April 2015 zum Jahresbericht 2013 der Europäischen Investitionsbank(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2014 zu der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft(3) und auf die Mitteilung der Kommission vom 27. März 2014 über die langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft (COM(2014)0168),

–  unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über das externe Mandat der EIB 2007-2013 und den Beschluss Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Finanzierungen zur Unterstützung von Investitionsvorhaben außerhalb der Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 670/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2012 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007‑2013) sowie der Verordnung (EG) Nr. 680/2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze (betreffend die Pilotphase für die Europa-2020-Projektanleiheninitiative),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2014, in denen ausdrücklich auf die Beteiligung der EIB an einem neuen Fonds hingewiesen wird, der auf Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Modernisierung der Energiesysteme in Mitgliedstaaten mit niedrigerem Einkommen abzielt,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2014 mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2014)0903),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2015 über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die europäische Plattform für Investitionsberatung und das europäische Investitionsvorhabenportal sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1291/2013 und (EU) Nr. 1316/2013(4),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 2015 mit dem Titel „Gemeinsam für Beschäftigung und Wachstum: Die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa“ (COM(2015)0361/2),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A8‑0050/2016),

A.  in der Erwägung, dass die wichtigste Aufgabe der EIB darin besteht, als Bank der EU Projekte im Interesse der Union finanziell zu unterstützen, die zur ausgewogenen Entwicklung des Binnenmarktes und zum sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt beitragen, und somit die europäische Integration zu stärken, und einen Beitrag zu mehr Beschäftigung und zur Wettbewerbsfähigkeit der Union zu leisten;

B.  in der Erwägung, dass alle von der EIB finanzierten Tätigkeiten mit den EU-Verträgen und den übergreifenden und in der Strategie Europa 2020 und der Fazilität für Wachstum und Beschäftigung festgelegten Zielen und Schwerpunktgebieten der EU im Einklang stehen müssen;

C.  in der Erwägung, dass die EIB zur Erfüllung ihrer Aufgaben Darlehen und Bürgschaften gewährt, um die Finanzierung von Projekten in allen Wirtschaftszweigen zu erleichtern, ohne dabei die Erzielung von Gewinnen anzustreben;

D.  in der Erwägung, dass die Finanz­, Wirtschafts- und Sozialkrise von 2008 zu einem ausgeprägten Investitionsrückstand und insbesondere bei jungen Menschen zu einer außerordentlich hohen Arbeitslosigkeit geführt hat und dass gleichzeitig mit einer anhaltenden Stagnation der europäischen Wirtschaft zu rechnen ist;

E.  in der Erwägung, dass derzeit sowohl einzelne Mitgliedstaaten als auch die EU insgesamt vor der enormen und in der Geschichte der EU bislang einmaligen Herausforderung stehen, den riesigen Zustrom von Migranten aus verschiedenen Regionen der Welt zu bewältigen;

F.  in der Erwägung, dass der zentralen Rolle, die die EIB für die wirksame Umsetzung der Investitionsoffensive für Europa und das effiziente Funktionieren des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und als wichtigstes Instrument für die Förderung von Wachstum, die Schaffung angemessener Arbeitsplätze sowie die Bewältigung der gesellschaftlichen und territorialen Spaltungen innerhalb der EU spielt, unter den derzeitigen Umständen eine völlig neue Form der Dringlichkeit zukommt;

G.  in der Erwägung, dass der Europäische Investitionsfonds (EIF) eine wichtige Rolle bei der Reaktion der EIB-Gruppe mit Blick auf die Bewältigung der längerfristigen Auswirkungen der Krise spielen muss und im Wege der Unterstützung von KMU außerdem zur Erholung der europäischen Wirtschaft beiträgt;

H.  in der Erwägung, dass die EIB nicht nur ein Finanzinstitut sein sollte, sondern auch eine Bank des Wissens und der bewährten Verfahren, die Mitgliedstaaten und wirtschaftliche Interessenvertreter berät und dazu beiträgt, den Mehrwert der EU-Mittel auf ein Höchstmaß zu steigern;

I.  in der Erwägung, dass die Finanzierung von Operationen außerhalb der EU durch die EIB – im Einklang mit den Werten der EU und unter Einhaltung nachhaltiger Sozial- und Umweltstandards – der Förderung der außenpolitischen Ziele der EU dient;

J.  in der Erwägung, dass die derzeitigen Aufgaben der EIB so umfangreich und so komplex sind, dass sie die erneute Zusicherung erforderlich machen, wonach keinesfalls Projekte finanziert werden, die nicht den grundlegenden Standards der wirtschaftlichen Haushaltsführung entsprechen, da andernfalls die Glaubwürdigkeit der EIB als öffentlicher Finanzinstitution der Bonitätsstufe AAA mit einem tadellosen Ruf beschädigt würde;

Investitionsprogramm der EIB zur Förderung der politischen Ziele der EU

Priorisierung von Investitionen zur Beschleunigung des wirtschaftlichen Aufschwungs und zur Steigerung der Produktivität

1.  begrüßt die Jahresberichte der EIB für 2014 und die darin dargelegten Erfolge und fordert die EIB nachdrücklich auf, in ihren Bemühungen um eine Anhebung des niedrigen Investitionsniveaus in der EU nicht nachzulassen;

2.  begrüßt insbesondere, dass die EIB 2014 285 000 kleine und mittlere Unternehmen finanziell unterstützt und damit 3,6 Millionen Arbeitsplätze gesichert sowie Verträge für insgesamt 413 Projekte innerhalb der EU im Wert von 69 Mrd. EUR und 92 neue Projekte außerhalb der EU im Wert von insgesamt 7,98 Mrd. EUR unterzeichnet hat; begrüßt ferner, dass der EIF im gleichen Jahr im Rahmen seiner Kapitalbeteiligungen und Garantien 3,3 Mrd. EUR zugunsten kleinerer Unternehmen zur Verfügung gestellt hat und somit – mit einer Finanzierung durch die EIB-Gruppe in Höhe von insgesamt 80,3 Mrd. EUR – die erfolgreiche Umsetzung eines der ehrgeizigsten Geschäftspläne der EIB verzeichnet werden konnte; begrüßt, dass die Unterzeichnungen der EIB 2014 auf dem höchsten Stand seit 2009 lagen, betont jedoch, dass das Potenzial der Unterzeichnungen noch nicht ausgeschöpft ist; unterstützt die 2012 von allen Mitgliedstaaten vereinbarte Kapitalerhöhung der EIB um 10 Mrd. EUR;

3.  stellt jedoch fest, dass 2014 59,4 % aller von der EIB geförderten Projekte an die fünf größten Volkswirtschaften der EU vergeben wurden, während der Anteil der 23 anderen Mitgliedstaaten lediglich 30,3 % betrug; hält die EIB dazu an, in Anbetracht der großen Herausforderungen, mit denen die Union derzeit und auf lange Sicht konfrontiert ist, die Mitgliedstaaten bei der Darlehenspolitik ausgewogener zu berücksichtigen;

4.  fordert die EIB auf, Mitgliedstaaten, die eine geringere Erfolgsrate bei Projektbewilligungen aufweisen, in der Phase vor der Entscheidung über die Bewilligung eines Projekts verstärkte technische Unterstützung anzubieten, und regt die EIB dazu an, den Austausch über bewährte Verfahren der erfolgreichen Projektabwicklung zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern;

5.  fordert die EIB auf, den Schwerpunkt auf Investitionen in die Realwirtschaft zu legen, um die Schaffung von Beschäftigung und Wachstum in der EU anzukurbeln;

6.  weist auf die dramatisch hohe Arbeitslosigkeit – insbesondere unter jungen Menschen – in vielen Mitgliedstaaten hin und fordert die EIB nachdrücklich auf, diesem Umstand bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen Rechnung zu tragen;

7.  weist darauf hin, dass die Operationen (unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel) auf die Mobilisierung von Investitionen abzielen müssen, mit denen der wirtschaftliche Aufschwung und die produktive Beschäftigung angekurbelt werden, wobei den Mitgliedstaaten bei Bedarf gleichzeitig konsequente Unterstützung bei der Erhöhung ihrer Absorptionskapazitäten gewährt werden und die EIB sich dauerhaft dafür einsetzen sollte, das Risiko einer territorialen Fragmentierung einzudämmen;

8.  weist darauf hin, dass die unzureichende Fähigkeit des öffentlichen und des privaten Sektors, Projekte zu generieren, sowie eine geringe Kreditaufnahmekapazität in einigen Mitgliedstaaten – kombiniert mit den derzeitigen Marktbedingungen – eine große Herausforderung für das Kreditprogramm der EIB darstellen; fordert die EIB daher nachdrücklich auf, ihre technische Unterstützung und finanzielle Beratung in allen zentralen Tätigkeitsbereichen für sämtliche Mitgliedstaaten wesentlich zu verstärken und leicht zugänglich zu machen, damit eine deutlich höhere Fähigkeit zur Erzeugung von Wachstum erzielt wird;

9.  begrüßt, dass die EIB für die Ex-ante-Beurteilung der erwarteten Ergebnisse aus Investitionsprojekten sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU das 3-Säulen-Bewertungssystem (3PA) und den Rahmen für die Ergebnismessung (ReM) herangezogen hat;

10.  fordert die EIB auf, bei der Bewertung und Beurteilung von Projekten den langfristigen Auswirkungen von Investitionen oberste Priorität einzuräumen und dabei nicht nur Finanzindikatoren, sondern vor allem den Beitrag dieser Projekte zu einer nachhaltigen Entwicklung und einer besseren Lebensqualität im Wege weiterer Verbesserungen in den Bereichen Beschäftigung, Sozialstandards und Umwelt zu berücksichtigen;

11.  hebt hervor, dass die Bewilligung von Projektfinanzierungen auf einer angemessenen Finanz- und Risikoanalyse, der finanziellen Tragfähigkeit und der wirtschaftlichen Haushaltsführung beruhen sollte; ist der Ansicht, dass Projekte, für die eine Finanzierung durch die EIB bewilligt wurde, einen eindeutigen Mehrwehrt für die europäische Wirtschaft aufweisen sollten;

12.  bedauert, dass in dem 3PA-Bericht keine Angaben – unabhängig davon, ob diese auf dem 3-Säulen-Bewertungssystem oder anderen relevanten Instrumenten beruhen – dazu gemacht werden, welche Ergebnisse tatsächlich mit den 2014 innerhalb der EU realisierten Operationen erzielt wurden (im Gegensatz zu den außerhalb der EU erzielten Ergebnissen), obwohl das 3-Säulen-Bewertungssystem speziell dafür entworfen wurde, die Fähigkeit der EIB zur Überwachung der Umsetzung zu verbessern, indem die Auswirkungen während des gesamten Projektzyklus überprüft werden können; erwartet, dass infolge der laufenden Harmonisierung zwischen dem 3-Säulen-Bewertungssystem und dem Rahmen für die Ergebnismessung Anfang 2016 ein neuer, harmonisierter Rahmen, der besser für die Ex-post-Bewertung und die Berichterstattung über Projektergebnisse sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU geeignet ist und voll und ganz im Einklang mit dem Fortschrittsanzeiger für EFSI-Finanzierungen steht, verfügbar ist und bei der Berichterstattung der EIB über das Jahr 2015 eingesetzt wird; spricht sich dafür aus, dass die einzelnen Projektbewertungen systematisch veröffentlicht werden;

13.  nimmt den operativen Gesamtplan der EIB für die Jahre 2015 bis 2017 zur Kenntnis; begrüßt, dass darin der unterschiedlich raschen Konjunkturbelebung in den Mitgliedstaaten Rechnung getragen und der wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhalt als strategisches Querschnittsziel vorgegeben wird;

14.  berücksichtigt, dass die EIB die Einstufung ihrer übergeordneten Finanzierungsziele 2015‑2017 für die EIB-Gruppe (Innovation und Humankapital, die Finanzierung von KMU und Midcap-Unternehmen, eine effiziente Infrastruktur sowie Umwelt) anders als bei den übergeordneten Zielen für 2014‑2016 (Anstieg des Wachstums- und Beschäftigungspotenzials, ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Konvergenz und Klimaschutz) strukturiert hat; stellt fest, dass die übergeordneten Finanzierungsziele an das sich wandelnde wirtschaftliche Umfeld angepasst wurden, und fordert die EIB vor diesem Hintergrund auf, dafür zu sorgen, dass die beiden bereichsübergreifenden Ziele – wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Zusammenhalt in der EU und Klimaschutz – gemeinsam mit dem angestrebten Anteil der Unterzeichnungen, die einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten, weiter gestärkt werden;

15.  vertritt jedoch die Auffassung, dass die Darstellung der Tätigkeiten der EIB im Tätigkeitsbericht 2014 nicht vollständig im Einklang mit den übergeordneten Finanzierungszielen für 2014 steht; bedauert darüber hinaus, dass keine ausreichenden Informationen über die Ergebnisse vorliegen, die mit den verschiedenen 2014 eingesetzten Finanzierungsinstrumenten und ‑initiativen der EIB erzielt wurden; empfiehlt, dass sich die EIB bei der Information über ihre Aktivitäten eher auf die Wirkung als auf die Höhe der getätigten Investitionen konzentrieren sollte;

16.  erwartet, dass die EIB zur Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 beiträgt, indem sie Informationen über ihre Tätigkeiten und ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie vorlegt;

17.  fordert die EIB auf, für 2015 die Abfassung eines umfassenderen und analytischeren Berichts über ihre jährliche Tätigkeit in Erwägung zu ziehen, in dem die Informationen aus ihren themenspezifischen Berichten angemessen zusammengefasst werden und der den in Artikel 9 des EIB-Statuts festgelegten Anforderungen eher gerecht wird;

18.  begrüßt die neuen Informationen in der Arbeitsunterlage zu den Finanzierungsinstrumenten, die dem Entwurf des Haushaltsplans beigefügt ist; bedauert jedoch, dass es an einem Gesamtüberblick über die jährlichen Mittelbindungen und Zahlungen an die EIB mangelt, und erwartet weitere detaillierte Angaben;

19.  betont, dass Investitionen, Strukturreformen und eine solide Haushaltspolitik Teil einer Gesamtstrategie sein müssen;

Förderung von Jugendbeschäftigung, Innovationen und KMU

20.  begrüßt die Umsetzung der EIB-Initiative „Qualifikation und Beschäftigung – Investition in die Jugend“ im Jahr 2014 und fordert die EIB auf, weiterhin in Bildung, den Ausbau von Kompetenzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zu investieren; fordert die EIB auf, umfassend darüber zu berichten, welche Ergebnisse mit der Initiative „Investition in die Jugend“ erzielt wurden, und dafür unter anderem einen Indikator wie die nachhaltige Beschäftigung infolge von konkreten Operationen heranzuziehen;

21.  begrüßt, dass im Jahr 2014 im Rahmen von „InnovFin – EU-Mittel für Innovationen“ neue Produkte eingeführt wurden, die innovativen Akteuren jeder Größe zur Verfügung stehen, und dass ein InnovFin‑Beratungsdienst für große FuE-Projekte eingerichtet wurde; stellt ferner fest, dass die EIB-Gruppe 2014 ein neues Mandat zur Risikostabilisierung eingeführt hat;

22.  stellt fest, dass die EIB 2014 insgesamt 225 Finanzierungen innerhalb der EU zur Förderung von Innovation und Kompetenzen (62 Finanzierungen im Bereich Innovationen und FuE in Höhe von 9,6 Mrd. EUR und 25 Finanzierungen im Bereich Bildung und Kompetenzen in Höhe von 4,4 Mrd. EUR) und für KMU und Midcap-Unternehmen (138 Finanzierungen in Höhe von 22,2 Mrd. EUR) unterzeichnet hat;

23.  nimmt zur Kenntnis, dass das Kapital des EIF 2014 um 1,5 Mrd. EUR aufgestockt wurde und dass mit ihm Investitionen zur Risikofinanzierung von KMU in der beispiellosen Höhe von 3,3 Mrd. EUR getätigt wurden, wodurch 14 Mrd. EUR an Kapital mobilisiert wurden; fordert, dass dem Jahresbericht der EIB eine umfassende und transparente Übersicht über die Tätigkeiten des EIF beigefügt wird;

24.  stellt fest, dass die EIB-Gruppe über verschiedene Finanzintermediäre Finanzierungen für KMU und Midcap-Unternehmen vergibt, die darauf abzielen, die Finanzierungsbedingungen und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern; fordert die EIB daher auf, viel enger mit ihren Finanzintermediären in den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten und sie nachdrücklich aufzufordern, relevante Informationen an etwaige Begünstigte weiterzugeben, um so ein unternehmerfreundliches Umfeld zu schaffen, in dem KMU leichter Zugang zu Finanzmitteln erhalten;

25.  stellt fest, dass KMU in vielen Ländern Europas kaum Zugang zu den notwendigen Finanzmitteln erlangen; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die EIB ihr Augenmerk vermehrt auf die Unterstützung von KMU richtet; betont die große Bedeutung der EIB für die Anbahnung von Partnerschaften und die Stärkung der Förderinstrumente zur Finanzierung der Tätigkeit von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen und von innovativen Start-ups; fordert die EIB außerdem auf, enger mit regionalen öffentlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, um die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU zu optimieren;

26.  begrüßt die Handelsförderprogramme der EIB – insbesondere die Handelsfinanzierungsfazilität für KMU, die ausländischen Banken, die KMU Mittel für die Handelsfinanzierung bereitstellen und so einerseits dazu beitragen, dass die Handelsströme wieder fließen, und andererseits Engpässe bei der Besicherung überbrücken, Garantien bietet – und weitere neue Handelsfinanzierungsprojekte für schwer unter der Wirtschaftskrise leidende Länder und maßgeschneiderte Finanzierungslösungen wie das auf finanzielle Inklusion ausgerichtete europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument;

27.  fordert die EIB auf, im Rahmen ihrer beratenden Funktion eine wirksame Kommunikationsstrategie auszuarbeiten, mit der etwaige Begünstigte aus dem privaten Sektor angesprochen werden; hält sie dazu an, ihr Büronetzwerk innerhalb der EU zu stärken und zu erweitern;

28.  bedauert, dass es im Tätigkeitsbericht 2014 an Informationen über die Umsetzung der Vereinbarung vom Juli 2014 zwischen der Kommission und dem EIF im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) mangelt;

Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes

29.  stellt fest, dass von den 84 Umweltprojekten, die 2014 innerhalb der EU unterzeichnet wurden und die sich auf einen Wert von insgesamt 12,6 Mrd. EUR belaufen, die Projekte im Bereich nachhaltiger Verkehr 5,1 Mrd. EUR, die Projekte im Bereich erneuerbare Energien und Energieeffizienz 3,7 Mrd. EUR und die Projekte im Bereich Umweltschutz 3,8 Mrd. EUR ausmachen; stellt ferner fest, dass sich die unterzeichneten Finanzierungen für das bereichsübergreifende Ziel „Klimaschutz“ auf 16,8 Mrd. EUR beliefen, was 24 % der Finanzierungen der EIB innerhalb der EU entspricht;

30.  stellt fest, dass sich die Unterstützung der EIB für den Kapazitätsausbau bei den erneuerbaren Energien hauptsächlich auf die fünf größten Volkswirtschaften der EU beschränkte, da nur 42 Mio. der 4,5 Mrd. EUR, die in den 28 Mitgliedstaaten der EU für Projekte im Bereich erneuerbare Energien aufgewendet wurden, in den 13 neuen Mitgliedstaaten eingesetzt wurden; fügt hinzu, dass eine ähnliche Konzentration im Bereich Energieeffizienz festgestellt werden kann, in dem von insgesamt 2 Mrd. EUR nur 148 Mio. EUR in den 13 neuen Mitgliedstaaten verwendet wurden; fordert, dass bei künftigen Investitionen in den Ausbau der Kapazitäten im Bereich erneuerbare Energien sowie im Bereich der Energieeffizienz der Anteil für die neuen Mitgliedstaaten nach und nach erhöht wird, sodass er bis 2020 30 % der Gesamtinvestitionen in diesen Bereichen ausmacht; fordert, dass zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um nationalen und regionalen Behörden zusätzliche technische Unterstützung anzubieten, damit sie ihre Fähigkeit zur Entwicklung tragfähiger Projekte, die zu mehr Investitionen im Energiesektor führen, verbessern können;

31.  begrüßt die 2014 eingeführten neuen innovativen Instrumente zur Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen, zu denen das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz und die Fazilität für Naturkapital gehören, und erwartet, dass die EIB in ihren künftigen Tätigkeitsberichten über die Umsetzung dieser Instrumente berichtet;

32.  unterstützt die Zusage der EIB, Initiativen zu fördern, die der EU dabei helfen, ihre Vorreiterrolle aufrechtzuerhalten und ihre eigenen langfristigen CO2-Markt-Ziele innerhalb des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030, der Niedrigemissionsstrategie 2050 und der Klimagespräche der Vereinten Nationen zur Festlegung eines neuen globalen Abkommens zu verwirklichen; fordert eine Überprüfung des Anteils der EIB-Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen, da die 25 %-Marke bereits erreicht worden ist;

33.  nimmt die Dynamik beim Aufbau des Marktes für grüne Anleihen und die Führungsrolle der EIB mit ihren eigenen grünen Anleihen und Klimaschutzanleihen zur Kenntnis, woran sich das Interesse der Investoren an Finanzprodukten zeigt, die auf nachhaltiges, CO2-armes und klimaresilientes Wachstum ausgerichtet sind; fordert die EIB auf, im Jahr 2016 ihren Emissionsstandard mit Blick auf die Niedrigemissionsstrategie 2050 der EU zu überprüfen;

34.  begrüßt die Veröffentlichung der EIB-Klimastrategie mit dem Titel „Mittel mobilisieren für den Übergang zu einer CO2-armen, klimaresilienten Wirtschaft“ im September 2015 sowie des Syntheseberichts über die Evaluierung der EIB-Klimafinanzierungen in der EU (Ursachenbekämpfung) 2010–2014; fordert, dass im Rahmen der konkreten Aktionspläne, die sich aus der EIB-Klimastrategie bis 2017 ergeben, eine spezifische, messbare, ausführbare, realistische und terminierte (SMART) Vorgehensweise zum Tragen kommt;

Förderung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Konvergenz

35.  stellt fest, dass 2014 19,9 Mrd. EUR bzw. 29 % sämtlicher EIB-Finanzierungen in der EU Maßnahmen zur Förderung der Kohäsion zugutekamen; bedauert jedoch, dass es keine Informationen über die Zahl der von der EIB-Gruppe in den einschlägigen Sektoren geförderten Projekte oder zu den mit diesem strategischen Querschnittsziel in Verbindung stehenden Finanzierungsinstrumenten oder umgesetzten Initiativen gibt;

36.  hebt die entscheidende Rolle der Kohäsionspolitik bei der Verringerung der Ungleichgewichte zwischen den europäischen Regionen und der Förderung der europäischen Integration hervor; weist in diesem Zusammenhang auf die zentrale Bedeutung des leistungsorientierten Ansatzes hin; fordert die EIB mit Nachdruck auf, in ihre künftigen Jahresberichte detaillierte Angaben dazu aufzunehmen, welchen Beitrag die Tätigkeiten der EIB zur Umsetzung der Ziele der Kohäsionspolitik geleistet und welche Ergebnisse sie gezeitigt haben;

37.  begrüßt, dass die EIB-Gruppe bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik im Programmplanungszeitraum 2014–2020 eine wichtigere Rolle spielen wird; hält dies für einen Schritt in die richtige Richtung hin zu mehr Synergien zwischen der EIB und den ESI-Fonds; fordert, dass die EIB ihre Tätigkeiten im Einklang mit dem AEUV-Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt verbessert; hält es für geboten, die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der EIB und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu stärken, damit die Finanzinstrumente wirksam zum Wohle der territorialen Entwicklung und der Kohäsion eingesetzt werden; begrüßt die Partnerschaft zwischen der Kommission und der EIB beim Aufbau der Beratungsplattform Fi-Compass; ist der festen Überzeugung, dass die Bestimmungen über Beihilfen für EIB-Finanzinstrumente aus den ESI-Fonds vereinfacht werden müssen;

38.  begrüßt insbesondere die Finanzierungstätigkeiten der EIB zur Förderung von Infrastruktur- und Verkehrsprojekten in den Regionen Europas; betont, dass solcherlei finanzielle Unterstützung das Entwicklungspotenzial des Handels erheblich vergrößert, da sie das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere in den Gegenden mit natürlichen geografischen Nachteilen fördert;

39.  nimmt zur Kenntnis, dass die EIB 2014 in der EU 104 Projekte zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur über insgesamt 20,2 Mrd. EUR unterzeichnete, von denen 8,2 Mrd. EUR auf strategische Verkehrsprojekte (darunter TEN-V), 7,5 Mrd. EUR auf Projekte für eine wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung und 4,5 Mrd. EUR auf Stadterneuerungsprojekte (darunter auch im Bereich Gesundheit) entfielen;

40.  betont, dass Investitionen in nachhaltige Infrastrukturvorhaben der Schlüssel sind, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Wachstum und Beschäftigung in Europa wieder anzukurbeln; fordert daher, dass die Finanzierung durch die EIB auf jene Regionen ausgerichtet wird, die am stärksten von hoher Arbeitslosigkeit betroffen sind, und dass mehr Projekte für die soziale Infrastruktur ins Leben gerufen werden; betont, dass eine Finanzierung durch die EIB in erster Linie jenen Ländern zugutekommen sollte, die bei Qualität und Ausbau der Infrastruktur Nachholbedarf haben, wobei jedoch dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Tragfähigkeit der Projekte Rechnung getragen werden sollte;

41.  nimmt mit Besorgnis die Tendenz zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten wie Autobahnen zur Kenntnis, mit denen Anreize für den Verbrauch von fossilen Kraftstoffen gesetzt werden, was den langfristigen Zielen der EU mit Blick auf eine CO2-freie Wirtschaft zuwiderläuft; fordert die EIB auf, in das Verfahren der Auswahl von inner- und außerhalb der Union zu finanzierenden Vorhaben eine verpflichtende Ex-ante-Bewertung des ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Mehrwerts aufzunehmen, und ersucht darum, dass Interessenträger, lokale, regionale und nationale Behörden und Vertreter der Zivilgesellschaft aktiv in alle Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen eingebunden werden; fordert außerdem, dass die Ergebnisse dieser Bewertungen sowie die verwendeten Indikatoren veröffentlicht werden und uneingeschränkt auf sie zugegriffen werden kann;

42.  unterstreicht, dass es bei der Finanzierung von Großprojekten häufig zur Unterwanderung durch der organisierten Kriminalität nahestehende Unternehmen kommt; bedauert, dass die EIB den Autobahnabschnitt „Passante di Mestre“ finanziert hat, zu dessen Bau Ermittlungen wegen Steuerbetrugs laufen; stellt mit Besorgnis fest, dass die EIB den diesbezüglichen Forderungen im Bericht über den Jahresbericht 2013 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung nicht nachgekommen ist; fordert die EIB erneut auf, jegliche Finanzierungstätigkeit für das Projekt auszusetzen;

43.  betont die große Bedeutung der regionalen Entwicklung und fordert die EIB auf, den Dialog und die Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Behörden, Banken und Agenturen auszubauen; ist der Ansicht, dass in diesem Rahmen auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert werden sollte;

44.  fordert die EIB auf, Vorhaben im Rahmen der makroregionalen Strategien der EU stärker zu fördern; betont, dass nachhaltige innovative sowie traditionelle Wirtschaftszweige in der EU auch weiterhin gefördert werden müssen; hebt hervor, dass Europa mithilfe des intermodalen Verkehrs und gezielter Investitionen vor Ort vernetzt werden muss; fordert zudem, dass Finanz- und Investitionsplattformen eingerichtet werden, damit Mittel aus verschiedenen Quellen gebündelt und die für solche makroregionalen Vorhaben erforderlichen Investitionen mobilisiert werden können;

Management des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

45.  begrüßt den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI); betont, dass der EFSI im Einklang mit seinem Mandat und der entsprechenden Verordnung wirksam, vollständig transparent und gerecht gemanagt werden muss, und empfiehlt, dass das Parlament und der Europäische Rechnungshof eng zusammenarbeiten und die Transaktionen des EFSI überwachen; unterstreicht, dass die Finanzmittel des EFSI einen echten Zusatznutzen zu den üblicherweise von der EIB finanzierten Vorhaben bieten sollten; weist erneut darauf hin, dass der EFSI auch zur Kohäsion beitragen muss, und fordert die EIB auf, die Konsistenz und die Komplementarität mit den aus den EU-Struktur- und Investitionsfonds und sonstigen öffentlichen Mitteln finanzierten Investitionen sicherzustellen; fordert die EIB auf, den EFSI in enger Zusammenarbeit mit den beiden Gesetzgebern umzusetzen und weiterzuentwickeln, wozu auch der fristgerechte und obligatorische Abschluss der zwischen dem Parlament und der EIB noch ausstehenden Vereinbarung gehört;

46.  erwartet, dass die Ziele für den EFSI mit den übergeordneten Finanzierungszielen der EIB vereinbar sind und die Höhe der EIB-Investitionen für 2016 dahingehend angepasst wird, dass sie den EFSI-Finanzierungen ebenfalls Rechnung tragen;

47.  betont, dass der EFSI allen Mitgliedstaaten ohne sektorspezifische oder regionale Vorgaben zugutekommen und außerdem mit bestehenden regionalen und lokalen Investitionsinitiativen vereinbar sein sollte; unterstreicht, dass EFSI-Mittel auch kleineren Projekten zugutekommen sollten;

48.  weist auf die Herausforderungen bei der Schaffung und zügigen praktischen Einführung einer EFSI-Pipeline für strategische Projekte hin; begrüßt die Einrichtung der europäischen Plattform für Investitionsberatung durch die EIB, mit der potenziellen Projektträgern technische Unterstützung und Fachwissen zur Verfügung gestellt werden sollen; erwartet, dass der Mechanismus für technische Hilfe auf lokaler und regionaler Ebene effizient funktioniert;

49.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Förderbanken zu benennen, und spricht sich für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EIB und nationalen Förderbanken, Finanzinstituten und Investitionsplattformen aus, um Fachwissen und Know-how zu bündeln und auszutauschen und um EIB-Maßnahmen besser mit den politischen Prioritäten der Mitgliedstaaten abzustimmen; weist darauf hin, dass bei der Beteiligung von nationalen Förderbanken und ‑institutionen an EFSI-Projekten vollkommene Transparenz herrschen und vorrangig ergebnisorientiert vorgegangen werden muss;

50.  fordert die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass der EFSI nicht indirekt als Instrument zur Aufstockung des Kapitals der EIB genutzt wird; fordert die EIB aus diesem Grund auf, ihre Beteiligung am EFSI regelmäßig zu überprüfen und darzulegen, dass die in Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2015/1017 genannten Zusätzlichkeitsanforderungen erfüllt sind und insbesondere keine privaten Finanzierungsquellen verdrängt werden;

51.  ist darüber besorgt, dass viele der in der Warehousing-Phase ausgewählten Projekte auch unter normalen Bedingungen Zugang zu einer Finanzierung erhalten hätten und nicht die Anforderung der Zusätzlichkeit erfüllen; weist darauf hin, dass die EIB durch die EFSI‑Garantie in die Lage versetzt werden sollte, höhere Risiken einzugehen und trotzdem ihre Bonitätsstufe AAA aufrechtzuerhalten; betont, dass es besonders genau darauf achten wird, dass dieses Kriterium eingehalten wird;

52.  erwartet, dass die EIB-Gruppe die Einhaltung von Artikel 140 Absatz 6 der Haushaltsordnung, in dem festgelegt ist, dass Finanzierungsinstrumente „keine ungerechtfertigten Vorteile [...] mit sich bringen [dürfen], insbesondere in Form von ungerechtfertigten Dividenden oder Gewinnen Dritter“, besonders sorgfältig überwacht, da in Anbetracht der Erfahrungen bei der Finanzierung von Vorhaben wie dem Projekt Castor in Spanien oder dem Projekt Passante di Mestre in Italien Befürchtungen bestehen, dass der EFSI in gewisser Weise zur „Vergemeinschaftung von Risiken und zur Privatisierung von Gewinnen“ beitragen könnte;

Prüfung der Projektanleiheninitiative

53.  ist der Ansicht, dass die finanziellen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Projektanleiheninitiative eingehend geprüft werden sollten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, auf EU-Ebene ein inklusives und offenes Anhörungsverfahren unter aktiver Beteiligung von Vertretern des Europäischen Parlaments zur Zukunft der Projektanleihen für den Zeitraum 2016–2020 einzuleiten, bevor die derzeitige Pilotphase der Projektanleiheninitiative vollständig angelaufen ist;

Aktualisierung der externen Dimension der EIB-Tätigkeiten

54.  begrüßt das für den Zeitraum 2014–2020 erneuerte EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern, welches eine EU-Garantie für externe Maßnahmen der EIB über bis zu 30 Mrd. EUR umfasst, sowie die wichtigsten Ziele des Mandats und dabei insbesondere die Weiterentwicklung der lokalen Privatwirtschaft und der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur sowie die Anpassung an den Klimawandel und die Eindämmung seiner Folgen;

55.  fordert die EIB auf, Drittländern und Regionen außerhalb der EU, die von Konflikten und extremer Armut betroffen sind, Aufmerksamkeit zu widmen und dabei den Abbau des Entwicklungsgefälles zwischen der EU und diesen Regionen als Hauptziel zu verfolgen und insbesondere im Wege einer ausreichenden Finanzierung der KMU-Fazilität im Rahmen der vertieften und umfassenden Freihandelszonen zu Unterstützungsprogrammen für KMU in den Ländern, mit denen die EU Handel treibt, beizutragen und dabei den Schwerpunkt auf die Nachbarländer im südlichen Mittelmeerraum und in Osteuropa zu legen; fordert die EIB auf, gemeinsam mit der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) langfristige, der wirtschaftlichen Entwicklung dienende Investitionen zu finanzieren; begrüßt den Umstand, dass Zuschüsse der EU zunehmend mit Darlehen der EIB kombiniert werden, damit in den Partnerländern der EU bessere Projektergebnisse erzielt werden;

56.  fordert die EIB mit Nachdruck auf, auch künftig aktiv das nachhaltige Wachstum in Industrie- und Entwicklungsländern zu fördern, damit die nachhaltige Entwicklung weltweit unterstützt wird; betont, dass die EIB als Finanzierungsinstrument der EU an der Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung mitwirken muss; fordert, dass bei der Halbzeitüberprüfung des EIB-Mandats für die Darlehenstätigkeit in Drittländern 2016 besonderes Augenmerk auf die Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 gerichtet wird;

57.  weist darauf hin, dass die Europäische Investitionsbank der größte ausländische Geldgeber in der Türkei ist und dass sie ihre Darlehensaktivitäten in dem Land im Anschluss an die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2004 ausgeweitet und in den letzten zehn Jahren etwa 23 Milliarden EUR zur Verfügung gestellt hat; bedauert, dass die Türkei trotz der anhaltenden Wirtschaftskrise in der EU mit 3,5 % der gesamten EIB-Darlehen (2015) derzeit der größte Nutznießer von EIB-Mitteln außerhalb der EU ist; fordert, dass die Finanzierungen stärker an die Achtung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit geknüpft werden;

58.  fordert die EIB auf, die erforderliche umfassende Strategie zur Bewältigung der immensen Herausforderungen, die sich aus den Migrantenströmen nach Europa ergeben, auszuarbeiten und umzusetzen, wozu auch die Ausweitung der Maßnahmen in den Herkunftsländern der Einwanderer und in deren Nachbarländern gehört;

59.  fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, vorrangig die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen in den Bereichen städtische Einrichtungen, Gesundheit, Bildung und Soziales zu fördern, Wirtschaftstätigkeiten anzuregen, mit denen neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden, und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern zu fördern;

60.  weist darauf hin, dass die EIB ein wichtiger Akteur für die Förderung der außenpolitischen Prioritäten und Ziele der EU ist; empfiehlt eine verstärkte Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der EIB und den außenpolitischen Diensten und Instrumenten der EU; fordert, dass die systematischen Ex-ante- und Ex-post-Bewertungen der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der von der EIB unterstützten Projekte vor dem Hintergrund der Ziele des EAD und der dem auswärtigen Handeln der Union zugrundeliegenden allgemeinen Grundsätze gemäß Artikel 21 EUV und dem Strategischen Rahmen und Aktionsplan der EU für Menschenrechte weitergeführt und verbessert werden; fordert mit Blick auf die Investitionen in Drittländern einen ausführlichen Bericht über etwaige Verluste und darüber, wie und in welchen Fällen das Garantieinstrument zum Einsatz gekommen ist; begrüßt, dass die EIB mehrere Seminare zum Thema Unternehmen und Menschenrechte veranstaltet hat;

61.  fordert die EIB auf, das Parlament und die Öffentlichkeit eingehend über die Finanzierungstätigkeit der EIB und die Arbeit der Schiedsstelle für Wirtschaftsstreitigkeiten in der Ukraine zu unterrichten;

62.  begrüßt die mit der Weltbank vereinbarte Lösung, wonach die EIB die Ukraine beim Erwerb von Erdgas unterstützen kann;

63.  beabsichtigt, die Umsetzung des EIB‑Außenmandats vor der Halbzeitüberprüfung genau zu überwachen, wobei es nicht vergisst, dass zusätzliche 3 Mrd. EUR aktiviert werden können; bekräftigt, dass es die ersten „Projektabschlussberichte“, die im Rahmen des EIB‑Außenmandats für den Zeitraum 2014–2020 veröffentlicht werden, genau prüfen wird; fordert den Europäischen Rechnungshof auf, einen Sonderbericht über die Ergebnisse der externen Darlehensaktivitäten der EIB und deren Abstimmung mit den Strategien der EU auszuarbeiten;

Verbesserung des Steuerungs-, Transparenz- und Kontrollrahmens der EIB

64.  begrüßt die hohe Qualität der Aktiva der EIB mit einer Quote an wertgeminderten Darlehen von annähernd 0 % (0,2 %) des gesamten Darlehensportfolios und ihr umsichtiges Liquiditätsmanagement; hält es für unerlässlich, dass die EIB ihr AAA-Rating behält, um ihren Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten unter den bestmöglichen Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten;

65.  schlägt der EIB vor, ihre Kapazitäten für die Sektoranalyse auszuweiten und aggregierte statistische Daten sowie Informationen über Unterprojekte zu veröffentlichen und so eine auf bestimmte Sektoren oder Arten von KMU ausgerichtete Vorgehensweise einzuschlagen; hebt hervor, dass in die Jahresberichte der EIB eine umfassendere und detailliertere Analyse des sektorbezogenen Investitionsbedarfs in der EU aufgenommen werden muss, damit die Bereiche ermittelt werden können, in denen die Investitionen nicht für die Verwirklichung der Prioritäten der EU ausreichen; vertritt die Auffassung, dass die EIB abschätzen sollte, inwiefern ihre Investitionsinstrumente hier Abhilfe schaffen können;

66.  unterstreicht die große Bedeutung, die die EIB ihrer Null-Toleranz-Politik gegenüber Betrug, Korruption und Kollusion beimisst, sowie ihre Verpflichtung auf stringente Integritäts- und Ethikbestimmungen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Billigung einer aktualisierten Strategie zur Betrugsbekämpfung durch den Verwaltungsrat der EIB und den jährlichen Bericht der EIB-Gruppe über Betrugsbekämpfungsmaßnahmen – 2014; erwartet, dass die EIB künftig keine Darlehen mehr für Vorhaben auszahlt, bei denen auf einzelstaatlicher oder europäischer Ebene wegen Korruption ermittelt wird;

67.  begrüßt die Annahme überarbeiteter Regeln der EIB-Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Juli 2014; hält die EIB dazu an, den Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Verbesserung ihrer Politik gegenüber nicht kooperativen Staaten und Gebieten fortzusetzen; fordert die EIB auf, ab 2016 mit der Überprüfung ihrer Politik gegenüber nicht kooperativen Staaten und Gebieten eine neue verantwortliche Steuerpolitik einzuführen; legt der EIB nahe, sowohl Direktfinanzierungen als auch Finanzierungen über Intermediäre von der Offenlegung von länderspezifischen steuerlich relevanten Daten gemäß den Bestimmungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) für Kreditinstitute und von der Offenlegung von Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern abhängig zu machen;

68.  fordert die EIB auf, ihre Strategien zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit den Ex-ante-Bewertungen von Unternehmen, die Gegenstand justizieller Ermittlungen sind, auf den neuesten Stand zu bringen;

69.  nimmt den Bericht über die Umsetzung der Transparenzpolitik der EIB im Jahr 2014 zur Kenntnis; beharrt darauf, dass ein Höchstmaß an Transparenz und institutioneller Rechenschaftspflicht erzielt werden muss, indem für die proaktive Offenlegung umfassender und zuverlässiger Haushaltsinformationen und einen Zugang zu Finanzdaten zu von der EIB finanzierten Projekten gesorgt wird;

70.  fordert, dass mit Blick auf das System der Auftrags- und Unterauftragsvergabe höchste Transparenz und größtmögliche Öffentlichkeit sichergestellt werden und dass dem Parlament stets der Zugang zu den entsprechenden Informationen und Finanzunterlagen gewährt wird;

71.  fordert die EIB auf, die in der Århus-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1367/2006) festgelegten Anforderungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Register für Umweltunterlagen strikt zu erfüllen und im Einklang mit den Standards der Internationalen Geber-Transparenz-Initiative (IATI) weiterhin regelmäßig über ihre Darlehensaktivitäten außerhalb der EU Bericht zu erstatten;

72.  bekräftigt, dass die EIB ihre Prüfungsaktivitäten verstärken sollte, um die Qualität der Informationen über Endbegünstigte zu verbessern und Transaktionen mit Finanzintermediären wirksamer zu verhindern, die in Bezug auf Transparenz, Betrug, Korruption, organisierte Kriminalität, Geldwäsche oder schädliche ökologische und soziale Auswirkungen vorbelastet oder in Offshore-Finanzzentren oder Steuerparadiesen gemeldet sind, in denen auf Praktiken der aggressiven Steuervermeidung zurückgegriffen wird; fordert die EIB auf, die Projektanleiheninitiative nicht für die Finanzierung von Aktivitäten einzusetzen, die von der organisierten Kriminalität unterwandert sind; hebt erneut hervor, dass die EIB gemeinsam mit der Kommission eine verbindliche öffentliche Liste mit Kriterien für die Auswahl von Finanzintermediären erstellen muss;

73.  fordert die EIB auf, striktere Bestimmungen über Interessenkonflikte und eindeutige, strenge und transparente Kriterien für öffentlich-private Partnerschaften, die Finanzmittel erhalten, aufzustellen, damit nicht nur die Investitionen bei den Projekten, sondern auch die Investitionsrisiken gerecht zwischen den öffentlichen und privaten Partnern aufgeteilt werden und so für die Wahrung des öffentlichen Interesses gesorgt ist; fordert die EIB auf, die Wissensgrundlage für die Beteiligung von Regierungen, Regionen und Kommunen an Strukturen im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften unter anderem dadurch zu stärken, dass sie diesen Behörden Leitlinien zur Verfügung stellt;

74.  fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass Unternehmen, die an von der EIB kofinanzierten Projekten teilnehmen, zur Einhaltung des Grundsatzes des gleichen Arbeitsentgelts und der Lohntransparenz sowie der Gleichbehandlung von Männern und Frauen gemäß der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verpflichtet werden; weist zudem darauf hin, dass die EIB bei der Entscheidung über die zu finanzierenden Projekte den Maßnahmen der sich bewerbenden Unternehmen auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung von Unternehmen Rechnung tragen sollte;

75.  hält die regelmäßige Aktualisierung der Informationen über die von der EIB getragenen Verwaltungskosten und -gebühren und die Auswirkungen der finanzierten Vorhaben auf die Beschäftigung und den wirtschaftlichen Mehrwert für sinnvoll;

76.  spricht sich dafür aus, dass ab Januar 2016 auf der EIB-Website nicht vertrauliche Dokumente veröffentlicht werden, zu denen beispielsweise die operativen Gesamtpläne der Vorjahre, interinstitutionelle Vereinbarungen und Absichtserklärungen und sonstige einschlägige Vereinbarungen gehören, und dass regelmäßig die Sitzungsprotokolle der Leitungsgremien der EIB offengelegt werden; vertritt die Auffassung, dass ein verbesserter öffentlicher Zugang zu Dokumenten eine Grundvoraussetzung für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität der Einrichtung ist;

77.  begrüßt, dass im September 2015 mit der Überarbeitung des Beschwerdeverfahrens der EIB begonnen und dass die öffentliche Anhörung der einschlägigen Interessenträger eingeleitet wurde; erwartet, dass das Beschwerdeverfahren im Zuge seiner laufenden Überarbeitung unabhängiger und wirksamer wird und dass die Überarbeitung außerdem zu einer höheren Wirksamkeit und Effizienz der Abteilung Beschwerdeverfahren beitragen wird; fordert das Direktorium der EIB auf, den Empfehlungen dieser Abteilung Folge zu leisten und auf die Stellungnahmen der Europäischen Bürgerbeauftragten einzugehen; spricht sich für einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen der Abteilung Beschwerdeverfahren und dem Verwaltungsrat der EIB aus; ist der Ansicht, dass die Absichtserklärung zwischen der EIB und der Europäischen Bürgerbeauftragten aktualisiert werden muss, damit die Bürgerbeauftragte die EIB von außen aktiver überwachen kann und damit die Kontrollverfahren und die Rechenschaftspflicht der EIB in Zukunft verbessert werden;

78.  begrüßt die jährlichen Berichte des Prüfungsausschusses der EIB für das Haushaltsjahr 2014 und fordert die zuständigen EIB-Stellen mit Nachdruck auf, in den Bereichen, in denen die bewährten Bankenaufsichtspraktiken 2014 nicht uneingeschränkt eingehalten wurden, für die vollumfängliche Einhaltung dieser Praktiken zu sorgen; nimmt die Absicht der Leitung der EIB, die Kontrollfunktionen der Bank umzustrukturieren, zur Kenntnis; unterstützt die Forderung des Prüfungsausschusses nach einem entsprechenden Umsetzungsplan sowie seine Absicht, die weiteren Entwicklungen genau zu verfolgen; begrüßt, dass der Prüfungsausschuss die Leitung und die Dienste der EIB ermahnt hat, die Kapazitäten der EIB aufrechtzuerhalten, ohne den derzeitigen internen Kontrollrahmen zu schwächen;

79.  ist der Ansicht, dass die Jahresberichte der EIB stärker auf die Ergebnisse abgeschlossener Projekte ausgerichtet sein sollten; fordert die EIB in diesem Zusammenhang auf, gemeinsam mit ihren Projektpartnern für jedes abgeschlossene Projekt eine Ergebnisliste mit einer Bewertung der Wirksamkeit der EIB-Finanzierung vorzulegen;

80.  nimmt zur Kenntnis, dass am 27. Oktober 2015 die Dreiervereinbarung ausgelaufen ist, die in Artikel 287 Absatz 3 AEUV über die Zusammenarbeit zwischen der EIB, der Kommission und dem Rechnungshof mit Blick auf die Modalitäten der vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen der Tätigkeiten der EIB bei der Verwaltung der Mittel der EU und ihrer Mitgliedstaaten erwähnt wird; fordert die drei Organe auf, bei der Erneuerung und Aktualisierung dieser Vereinbarung zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass mit der erneuerten Vereinbarung die bereits vorhandenen und alle neuen EIB-Instrumente und Initiativen abgedeckt werden, für die öffentliche Mittel der EU oder aus dem Europäischen Entwicklungsfonds aufgewandt werden; fordert in diesem Zusammenhang, dass dem Europäischen Rechnungshof zusätzliche Kompetenzen übertragen werden, damit er die Darlehensvergabe der EIB und die entsprechenden Instrumente und Initiativen – sofern ein direkter Bezug zur Verwendung von EU-Mitteln besteht – sorgfältiger beurteilen und darüber berichten kann;

Auf dem Weg zu einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle

81.  ist der Auffassung, dass es aufgrund der zunehmenden Komplexität und der wachsenden Zahl an EIB-Tätigkeiten in Zusammenwirkung mit der anhaltenden Unsicherheit an den Finanzmärkten immer dringlicher wird, Lösungen für eine wirksame Kontrolle der EIB durch eine Aufsichtsbehörde zu finden; bedauert daher, dass die zu einem früheren Zeitpunkt unterbreiteten Vorschläge des Parlaments über die Einführung einer geregelten externen Aufsicht weder von der Kommission noch von der EIB berücksichtigt wurden;

82.  befürwortet die Bemühungen der beteiligten Akteure, eine interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der EIB auszuarbeiten, in der eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Organen vorgesehen ist; fordert einen regelmäßigen strukturierten Dialog zwischen dem Präsidenten der EIB und dem Europäischen Parlament, damit die EIB-Tätigkeiten besser parlamentarisch kontrolliert werden können; fordert die EIB zudem auf, im Rahmen dieser interinstitutionellen Vereinbarung der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Parlament zuzustimmen, die es den Mitgliedern des Europäischen Parlaments – wie bereits beim Präsidenten der EZB – ermöglicht, direkte Anfragen an den Präsidenten der EIB zu richten, die innerhalb einer vereinbarten Frist zu beantworten sind;

o
o   o

83.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Europäischen Investitionsbank und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0201.
(2) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0183.
(3) Angenommene Texte, P7_TA(2014)0161.
(4) ABl. L 169 vom 1.7.2015, S. 1.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen