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Verfahren : 2014/0224(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0148/2016

Eingereichte Texte :

A8-0148/2016

Aussprachen :

PV 07/06/2016 - 14
CRE 07/06/2016 - 14

Abstimmungen :

PV 08/06/2016 - 12.9
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0261

Angenommene Texte
PDF 246kWORD 60k
Mittwoch, 8. Juni 2016 - Straßburg
Rahmenabkommen EU/Philippinen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (Beitritt Kroatiens) ***
P8_TA(2016)0261A8-0148/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juni 2016 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss – im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten – des Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13085/2014 – C8-0009/2015 – 2014/0224(NLE))

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (13085/2014),

–  unter Hinweis auf den Entwurf eines Protokolls zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (13082/2014),

–  unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 207, Artikel 209 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0009/2015),

–  gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3, Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A8-0148/2016),

1.  gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Protokolls;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik der Philippinen zu übermitteln.

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