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Verfahren : 2013/0297(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0300/2016

Eingereichte Texte :

A8-0300/2016

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/10/2016 - 5.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2016)0398

Angenommene Texte
PDF 261kWORD 42k
Dienstag, 25. Oktober 2016 - Straßburg
Statistik des Eisenbahnverkehrs - Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle ***II
P8_TA(2016)0398A8-0300/2016

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2016 zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs im Hinblick auf die Erfassung von Daten über Güter, Fahrgäste und Unfälle (10000/1/2016 – C8-0365/2016 – 2013/0297(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

—  unter Hinweis auf den Standpunkt des Rates in erster Lesung (10000/1/2016 – C8‑0365/2016),

—  unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung(1) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0611),

–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf Artikel 76 seiner Geschäftsordnung,

—  unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A8-0300/2016),

1.  billigt den Standpunkt des Rates in erster Lesung;

2.  stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Standpunkt des Rates erlassen wird;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 297 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu unterzeichnen;

4.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem bestätigt worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte vom 11.3.2014, P7_TA(2014)0197.

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