Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2015/2327(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0389/2016

Eingereichte Texte :

A8-0389/2016

Aussprachen :

PV 01/02/2017 - 20
CRE 01/02/2017 - 20

Abstimmungen :

PV 02/02/2017 - 7.7
CRE 02/02/2017 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0018

Angenommene Texte
PDF 368kWORD 74k
Donnerstag, 2. Februar 2017 - Brüssel
Durchführung von Erasmus+
P8_TA(2017)0018A8-0389/2016

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG (2015/2327(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 14,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG(1),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen(2),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018)(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen(4),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2010 zum Thema „Bildung für nachhaltige Entwicklung“,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Januar 2011 mit dem Titel „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (COM(2011)0012),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu „Jugend in Bewegung – ein Rahmen für die Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa“(5),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2011 mit dem Titel „Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen“ (COM(2011)0567),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 28. November 2011 zu einer erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung(6),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. und 29. November 2011 zu einer Benchmark für die Lernmobilität(7),

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens(8),

–  unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission (2012) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) – „Die allgemeine und berufliche Bildung in einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Europa“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Oktober 2013 zu neuen Denkansätzen für die Bildung(10),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zu wirksamer Lehrerausbildung,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Mai 2014 zur Qualitätssicherung in der allgemeinen und beruflichen Bildung,

–  unter Hinweis auf die Erklärung zur Förderung von Bürgersinn und der gemeinsamen Werte Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung (Erklärung von Paris), die auf dem informellen Treffen der Bildungsminister der Europäischen Union am 17. März 2015 in Paris angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zur Förderung des Unternehmergeists junger Menschen durch Bildung und Ausbildung(11),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. September 2015 mit dem Titel „Entwurf des gemeinsamen Berichts 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“ (COM(2015)0429),

–  unter Hinweis auf den gemeinsamen Bericht des Rates und der Kommission (2015) über die Umsetzung des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) – Neue Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung(12),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zu der Rolle der frühkindlichen Bildung und der Grundschulbildung bei der Förderung von Kreativität, Innovation und digitaler Kompetenz(13),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu dem Erwerb von Kenntnissen über die EU an Schulen(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2016 zu Erasmus+ und anderen Instrumenten zur Förderung der Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung - ein Ansatz des lebenslangen Lernens(16),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur Entwicklung der Medienkompetenz und des kritischen Denkens durch allgemeine und berufliche Bildung,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Mai 2016 zur Rolle des Jugendsektors bei einem integrierten und bereichsübergreifenden Ansatz zur Prävention und Bekämpfung der in Gewaltbereitschaft mündenden Radikalisierung junger Menschen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Juni 2016 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016)0381),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2016 zu den Folgemaßnahmen zum strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020)(17),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 zum Verfahren für die Genehmigung von Initiativberichten ,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A8-0389/2016),

A.  in der Erwägung, dass Erasmus+ zu den erfolgreichsten Programmen der Union gehört und das wichtigste Instrument zur Förderung von Aktivitäten in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport ist und darauf ausgerichtet ist, die Karrierechancen junger Menschen zu verbessern und eine gesellschaftliche Vernetzung der Teilnehmer zu ermöglichen; das im Zeitraum 2014-2020 über 4 Millionen Europäern die Möglichkeit bietet, in einem anderen Land zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren oder Freiwilligentätigkeiten zu leisten;

B.  in der Erwägung, dass die Kommission sich flexibel gezeigt und innovative Schritte unternommen hat, um neue Herausforderungen wie einen Vorschlag für Flüchtlinge ins Visier zu nehmen und um im Rahmen der Erasmus+-Anreize staatsbürgerliche Werte zu fördern und einen aktiveren und stärker partizipativen interkulturellen Dialog zu entwickeln;

C.  in der Erwägung, dass sich die große pädagogische, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bedeutung des Programms in der Aufstockung der Finanzmittel um 40 % im laufenden Programmzeitraum und der Mittelbindungsrate der bereitgestellten Finanzmittel, die aufgrund der hohen Zahl von Bewerbungen beinahe 100 % erreicht hat, niederschlägt;

D.  in der Erwägung, dass noch nicht alle relevanten Daten für eine vollständige quantitative und qualitative Bewertung der Umsetzung zur Verfügung stehen, und in der Erwägung, dass es für eine qualitative Bewertung der Auswirkungen des Programms daher zu früh ist;

E.  in der Erwägung, dass aus der Folgenabschätzung von 2014 zum Erasmus-Programm(18) hervorgeht, dass Personen, die im Ausland studiert oder eine Ausbildung absolviert haben, mit doppelt so großer Wahrscheinlichkeit Arbeit finden wie diejenigen, denen vergleichbare Erfahrungen fehlen; in der Erwägung, dass 85 % der Erasmusstudenten im Ausland studieren oder eine Ausbildung absolvieren, um ihre Beschäftigungsfähigkeit im Ausland zu erhöhen; in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote derer, die im Ausland studiert oder eine Ausbildung absolviert haben, fünf Jahre nach dem Abschluss um 23 % niedriger ist; in der Erwägung, dass aus der Erasmus-Folgenabschätzung ferner hervorgeht, dass 64 % der Arbeitgeber der Ansicht sind, dass Auslandserfahrung ein wichtiger Faktor für die Einstellung ist (im Jahr 2006 vertraten nur 37 % diese Ansicht) und Hochschulabsolventen mit Auslandserfahrung größere berufliche Verantwortung zugeteilt wird; in der Erwägung, dass einer von drei Erasmus-Praktikanten ein Arbeitsplatzangebot von dem Unternehmen erhält, in dem er sein Praktikum absolviert hat und dass einer von 10 Praktikanten, die ein Praktikum im Rahmen des Erasmusprogramms absolviert haben, ein eigenes Unternehmen gegründet haben und drei von vier dies beabsichtigen oder für möglich halten;

Wichtigste Schlussfolgerungen

1.  weist darauf hin, dass Erasmus+ das Leitprogramm der EU in den Bereichen Mobilität, Hochschul- und Berufsbildung ist und die entsprechenden Mittel dafür im Vergleich zum Zeitraum 2007–2013 angesichts der positiven Ergebnisse und der starken Nachfrage um 40 % aufgestockt wurden;

2.  stellt fest, dass bei einer großen Mehrheit der Nationalen Agenturen die Erwartung vorherrscht, dass die Ziele des Programms Erasmus+ in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport erreicht werden;

3.  vertritt die Auffassung, dass das Programm Erasmus+ eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der europäischen Identität und Integration, der Solidarität, des inklusiven und nachhaltigen Wachstums, der hochwertigen Beschäftigung, der Wettbewerbsfähigkeit, des sozialen Zusammenhalts sowie der Mobilität junger Arbeitskräfte spielt, da es zur Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungssysteme, des lebenslangen Lernens, der aktiven Unionsbürgerschaft sowie der Beschäftigungsfähigkeit in Europa beiträgt und Europäern die Möglichkeit bietet, transversale und übertragbare persönliche und berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen im Rahmen eines Studienaufenthalts, einer Ausbildung sowie einer beruflichen oder einer freiwilligen Tätigkeit im Ausland zu sammeln, und da dadurch die Selbständigkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen gefördert werden;

4.  betont, dass auch wenn die Sichtbarkeit des Gesamtprogramms gegenüber dem Vorläuferprogramm verbessert wurde, die Programme der einzelnen Bereiche nun weniger sichtbar sind; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Besonderheiten und Eigenschaften der verschiedenen Bereiche bei der Umsetzung des Programms berücksichtigt werden müssen;

5.  betont, dass sektorspezifische Formate wie Grundtvig-Workshops und einzelstaatliche Jugendinitiativen, die informellen Gruppen offenstehen, wieder eingeführt werden sollten, und dass transnationale Jugendinitiativen leichter zugänglich sein sollten; regt an, die Wirkung des Programms mithilfe neuer förderfähiger Maßnahmen zu maximieren, was beispielsweise durch die Einführung groß angelegter Jugendaustauschmaßnahmen nach dem Vorbild des groß angelegten Europäischen Freiwilligendienstes im Rahmen der Leitaktion 1 geschehen könnte;

6.  betont, dass sich das wachsende Interesse der europäischen Bürger an Erasmus+ am stärksten auf das Jugendkapitel des Programms richtet; weist darauf hin, dass derzeit 36 % aller Anträge für Erasmus+ im Bereich Jugend eingereicht werden und dass die Zahl der eingereichten Anträge zwischen 2014 und 2016 um 60 % zugenommen hat;

7.  erkennt an, wie wichtig der strukturierte Dialog der EU zu Fragen der Jugend ist, ein partizipatorischer Prozess, der jungen Menschen und Jugendorganisationen die Möglichkeit bietet, sich an der Gestaltung der EU-Jugendpolitik zu beteiligen und darauf Einfluss zu nehmen, und begrüßt die Unterstützung, die der Prozess von Seiten des Programms durch die Unterstützung nationaler Arbeitsgruppen und die Projekte zum strukturierten Dialog im Rahmen der Leitaktion 3 erfährt; stellt fest, dass der Europäische Freiwilligendienst ein intensives Lern- und Erfahrungsformat für junge Leute ist und hochqualitative Rahmenbedingungen benötigt; betont, dass der Zugang zum Erasmus+-Programm weiterhin in erster Linie der Zivilgesellschaft vorbehalten sein sollte;

8.  entnimmt den Berichten von Beteiligten auf allen Ebenen, dass die ersten zweieinhalb Jahre der Umsetzung schwierig und herausfordernd waren, inzwischen aber Verbesserungen vorgenommen wurden, wobei jedoch die mit dem Pauschalansatz („one-size-fits-all approach“) eingeführten Vereinfachungen in vielen Fällen das Gegenteil bewirkt haben; ist der Auffassung, dass ein Abbau der bürokratischen Hürden zu einem breiteren und besser zugänglichen Programm führen würde; fordert daher, dass weitere Anstrengungen zum Abbau von Bürokratie über den gesamten Projektzyklus hinweg unternommen und die Kosten in einem angemessen Verhältnis zum Budget bzw. zur Art des Projekts festgelegt werden; legt der Kommission zugleich nahe, den Dialog mit den Sozialpartnern, lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft zu stärken, um den breitestmöglichen Zugang zum Programm sicherzustellen; bedauert, dass der hohe Verwaltungsaufwand kleineren Organisationen den Weg zu Fördermitteln aus Erasmus+ versperren kann; ist der Ansicht, dass der Verwaltungsaufwand und die Berichtspflichten vereinfacht werden sollten;

9.  bedauert, dass die Kommission keine Daten zur Qualität der erfolgreichen Projekte vorlegt; betont, dass die Qualitätsprüfung der einzelnen Projekte und die transparente Offenlegung der Ergebnisse eine Maßnahme sind, die die Kommission selbstverständlich unternehmen sollte und die zu einer höheren Erfolgsquote bei den Bewerbungen beitragen könnte;

10.  betont, dass das Ziel einer einfacheren, benutzerfreundlicheren und flexibleren Umsetzung bislang noch nicht erreicht wurde; bedauert in diesem Zusammenhang, dass nach wie vor nicht genügend Klarheit, ein uneinheitlicher Detaillierungsgrad des Leitfadens und übermäßig komplizierte Bewerbungsformulare festzustellen sind, wodurch kleinere, weniger erfahrene und nicht professionelle Antragsteller erheblich benachteiligt werden; betont, dass Verbesserungen am Programm vorgenommen werden müssen, durch die es benutzerfreundlicher wird, wobei berücksichtigt werden muss, dass es wichtig ist, zwischen verschiedenen Bereichen und Empfängergruppen zu unterscheiden; bedauert, dass die langen Zahlungsfristen im Rahmen von Erasmus+ es kleineren Organisationen erschweren, Finanzhilfen zu beantragen;

11.  fordert die Kommission auf, das Antragsverfahren deutlich zu vereinfachen und den Programmleitfaden nutzerfreundlicher und sektorspezifischer zu gestalten, indem alle maßgeblichen Informationen zu den einzelnen Programmbereichen jeweils in einem Kapitel zusammengefasst werden; fordert die Kommission ferner auf, die Antragsformulare in allen Amtssprachen zeitgleich mit dem Programmleitfaden und rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu veröffentlichen und mit klaren Hinweisen zu versehen, welche Unterlagen in welcher Verfahrensphase vorzulegen sind; fordert insbesondere, den Finanzteil des elektronischen Formulars klarer und einfacher zu gestalten; betont, dass für die Prüfung der Anträge eine koordinierte und einheitliche Bewertung, die von unabhängigen Experten unterstützt wird, erforderlich ist;

12.  hebt hervor, dass klare Lernziele und spezifische Tätigkeitsbeschreibungen für Berufserfahrungen im Ausland im Rahmen von Erasmus+ für Schüler, Praktikanten, Auszubildende und Freiwillige in der beruflichen Aus- und Weiterbildung wichtig sind; betont, dass die Vorbereitung der Bewerber vor ihren internationalen Erfahrungen ein grundlegender Bestandteil der Tätigkeit ist und dass sie Veranstaltungen zur Berufsorientierung sowie Fremdsprachenunterricht und Kurse zur Förderung der sozialen und kulturellen Eingliederung, einschließlich der interkulturellen Kommunikation, umfassen muss, da auf diesem Wege die Teilnahme der Personen am gesellschaftlichen Leben gefördert und ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verbessert werden; ist der Auffassung, dass angesichts der großen Bedeutung, die eine Stärkung der Mehrsprachigkeit für die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen hat, größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Mehrsprachigkeit im Rahmen des Programms Erasmus+ zu fördern und zu unterstützen; begrüßt, dass Fremdsprachenkenntnisse der Teilnehmer des Erasmus+-Projekts – auch in den Sprachen der jeweiligen Nachbarländer – gefördert werden, da dies dazu beitragen kann, die Mobilität und die Beschäftigungsfähigkeit auf dem grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu steigern; vertritt die Auffassung, dass die Sprachkurse, die sich an neue Mobilitätsteilnehmer richten, zusammen mit den Bildungseinrichtungen und den Unternehmen, die Praktikanten aufnehmen, organisiert und auf das jeweilige Studienfach oder Praktikum der Teilnehmer zugeschnitten werden sollten;

13.  weist erneut darauf hin, dass trotz der erheblichen Aufstockung der Gesamtmittel des Programms im MFF für die erste Hälfte des Programmzeitraums nur eine begrenzte Aufstockung vorgesehen wurde, was bedauerlicherweise zur Ablehnung zahlreicher hochwertiger Projekte und in der Folge zu einer niedrigen Erfolgsquote und großem Unmut bei den Antragsstellern geführt hat;

14.  begrüßt die Erhöhung der verfügbaren Mittel für das Programm Erasmus+ für das Jahr 2017 um nahezu 300 Mio. EUR im Vergleich zu 2016; unterstreicht ferner, dass diese Mittel zum Teil zur Verbesserung der Schwachstellen des Programms und zum größten Teil für die Steigerung der Anzahl erfolgreicher hochwertiger Projekte eingesetzt werden müssen;

15.  würdigt, dass die aus dem EU-Haushalt in Erasmus+ investierten Mittel maßgeblich zur Kompetenzförderung, zur Beschäftigungsfähigkeit und zu einem niedrigeren Risiko für Langzeitarbeitslosigkeit unter jungen EU-Bürgern sowie zur aktiven Bürgerschaft und zur sozialen Inklusion junger Menschen beitragen;

16.  ist der Auffassung, dass die Aufstockung der Gesamtmittel im Jahr 2017 um 12,7 % gegenüber 2016 und weitere jährliche Aufstockungen in den verbleibenden Programmjahren zu höheren Erfolgsquoten und größerer Zufriedenheit bei den Antragstellern führen werden; erwartet, dass die Kommission ihre Absicht wahr macht und für den verbleibenden Programmzeitraum zusätzlich 200 Mio. EUR bereitstellt, obgleich eigentlich noch mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssten, um die Nachfrage in den unterfinanzierten Sektoren zu decken, die in Wahrheit deutlich höher ist als die verfügbaren Mittel; weist darauf hin, dass 48 % der nationalen Agenturen (NA) die Maßnahmen des Programms für unterfinanziert halten;

17.  fordert die Kommission auf, die Leitaktionen und Bereiche des Programms, die offensichtlich unterfinanziert sind, wie etwa Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften, Erwachsenenbildung, Jugend, Schulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Hochschulbildung, sowie die Bereiche, die am stärksten von der Mittelaufstockung profitieren würden, einer Prüfung zu unterziehen; unterstreicht, dass weiterhin ein fortlaufendes Monitoring des Programms erfolgen muss, um diese Felder und Bereiche zu identifizieren, damit so rasch wie möglich Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können; betont, dass genügend Gelder für die Mobilität bereitgestellt werden müssen und dabei besonderes Augenmerk auf die Steigerung der Mobilität der unterrepräsentierten Gruppen zu legen ist; betont, dass aufgrund bereichsspezifischer Bedürfnisse spezifische Haushaltslinien für verschiedene Bereiche erforderlich sind; weist darauf hin, dass die Mittel ausschließlich im Rahmen der Programmvorgaben zu verwenden sind;

18.  betont, dass virtuelle Hilfsmittel eine Möglichkeit zur Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen sind, dass aber persönliche Kontakte und Präsenzaktivitäten eine sehr wichtige Rolle für Projekterfolge und den Erfolg des Gesamtprogramms spielen; ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass Sensibilisierungskampagnen in den Mitgliedstaaten Workshops und Aktivitäten umfassen sollten, an denen potenzielle Teilnehmer persönlich teilnehmen können;

19.  betont ferner, dass ein solider Bestandteil von Erasmus+ für alle Teilnehmer in der Erweiterung ihrer Sprachkompetenz besteht; begrüßt daher die von der Kommission angebotenen Online-Sprachtools, erinnert aber daran, dass für eine erfolgreiche Mobilität begleitende (nationale, regionale, lokale) Rahmenbedingungen insbesondere für Schüler, Personen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und auch Mitarbeiter geschaffen werden müssen, um sie bei der Eingliederung in unterschiedliche Umgebungen zu unterstützen;

20.  stellt fest, dass gegenwärtig nur 1 % der jungen Menschen in dualen Berufsausbildungen – dazu zählen auch Auszubildende – während ihrer Ausbildung an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen; weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für eine Verbesserung der Mobilität von Auszubildenden innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden müssen, damit sie dieselben Chancen wie Studierende erhalten und auf diese Weise die Ziele im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – insbesondere junger Menschen – erreicht werden;

21.  unterstreicht, wie wichtig informelles und nicht formales Lernen, Jugendarbeit, Teilnahme am Sport und Freiwilligentätigkeiten im Rahmen des Programms Erasmus+ sind, um die Entwicklung staatsbürgerlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen sowie soziale Eingliederung und bürgerschaftliches Engagement der jungen Menschen zu fördern und einen Beitrag zur Entwicklung ihres menschlichen und sozialen Kapitals zu leisten;

22.  hebt hervor, dass die Programme Erasmus und Leonardo früher vornehmlich auf junge, hochqualifizierte Menschen mit besseren Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt ausgerichtet waren und die schutzbedürftigsten Personen nicht erreichten; weist auf das EU-Ziel hin, die Schulabbrecherquote zu verringern und die Armut zu senken; betont, dass Schulabbrecher – eine Gruppe, die einem hohen Armuts- und Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt ist – bei der Umsetzung des Programms Erasmus+ eine wichtige Zielgruppe für die Mitgliedstaaten darstellen sollten; hebt hervor, dass Programme für Schulabbrecher nicht dem Standard der gängigen Berufsausbildungs- oder Austauschprogramme entsprechen können und dass bei ihnen der Schwerpunkt auf die besonderen Bedürfnisse von Schulabbrechern, einen einfachen Zugang und eine unkomplizierte Finanzierung im Zusammenhang mit informellen und nicht formalen Lernumgebungen gelegt werden sollte;

23.  weist auf die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen und die Tätigkeitsprofile hin, die einem ständigen Wandel unterworfen sind; weist erneut darauf hin, dass das Programm Erasmus+ junge Menschen auch auf den Arbeitsmarkt vorbereitet; ist der Ansicht, dass der Schwerpunkt von den berufsbezogenen auf die sozialen Kompetenzen verlagert werden sollte, indem der Erwerb von transversalen und übertragbaren Fähigkeiten und Kompetenzen – dazu zählen Unternehmergeist, der Umgang mit Informationstechnologien, kreatives Denken, Problemlösungskompetenz, eine innovative Geisteshaltung, Selbstbewusstsein, Anpassungsfähigkeit, Teamarbeit, Projektmanagement, Risikobewertung und Risikobereitschaft sowie gesellschaftliche und bürgerliche Kompetenzen, die für den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung sind – gefördert wird; ist der Auffassung, dass hierbei auch das Wohlergehen am Arbeitsplatz, eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, sowie die Integration schutzbedürftiger Personen in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft einbezogen werden sollte;

24.  stellt fest, dass die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen erst im Februar 2015, nach Unterzeichnung der Übertragungsvereinbarung mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Dezember 2014, eingeführt wurde und dass sich an diesem innovativen Instrument bislang nur vier Banken in Frankreich, Spanien und Irland beteiligen; bedauert, dass dieses Finanzinstrument bei weitem nicht die erwarteten Ergebnisse erzielt, da bis dato nur 130 Masterstudierende teilnehmen; fordert eine kritische Bewertung der Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen unter Prüfung der Zweckmäßigkeit und Zugänglichkeit in ganz Europa und fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Abstimmung mit dem Parlament eine Strategie zur Neuzuteilung eines Teils der Haushaltsmittel, die bis 2020 wahrscheinlich nicht genutzt werden, vorzuschlagen; betont, dass der Gesamtverschuldungsgrad von Studierenden überwacht werden sollte, um zu gewährleisten, dass sich die umfassenden Finanzinstrumente des Programms in einer höheren Anzahl von Personen niederschlagen, die Hilfe empfangen;

25.  bedauert, dass Organisationen, die auf lokaler Ebene Amateursportler und vor allem Sportler mit Behinderungen, vertreten, als Projektteilnehmer bei der Umsetzung von Projekten im Breitensport stark unterrepräsentiert sind; begrüßt die Einführung kleiner Kooperationspartnerschaften mit geringeren verwaltungstechnischen Anforderungen als wichtigen Schritt, um kleineren Breitensportorganisationen die Teilnahme am Programm und eine Aufwertung zu ermöglichen; betont, dass bereichsübergreifendes Handeln, in diesem Fall die engere Verknüpfung von Sport und Bildung, zur Behebung dieses Mangels beitragen kann; stellt fest, dass dieses Verfahren auf andere Sektoren der Erasmus+-Projektfinanzierung ausgeweitet werden sollte, insbesondere für Freiwilligenorganisationen;

26.  begrüßt besonders die Beteiligung des Programms Erasmus+ bei der Zusammenarbeit und Aktivitäten im Breitensport; fordert die Kommission auf, den Zugang zum Programm und die Mitwirkung von Akteuren an der Basis wie Sportvereinen zu verbessern; fordert die Kommission auf zu überprüfen, ob die derzeit im Rahmen von Erasmus+ zur Verfügung stehenden Mittel für den Sport effektiv und zugunsten des Breitensports genutzt werden und, falls dies nicht der Fall ist, Verbesserungsmöglichkeiten mit Schwerpunkt auf Breitensport und Unterricht zu identifizieren, die Sichtbarkeit zu verbessern, körperliche Aktivitäten zu fördern und allen Bürgern in der EU einen leichteren Zugang zu sportlicher Betätigung zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, bei allen relevanten Maßnahmen von Erasmus+ einen sektorübergreifenden Ansatz im Hinblick auf den Breitensport zu stärken und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu koordinieren, um ihre Wirksamkeit und die gewünschten Auswirkungen sicherzustellen;

27.  betont, welchen Mehrwert Erasmus+-Maßnahmen für die berufliche Bildung haben, indem sie die Eingliederung oder Wiedereingliederung benachteiligter Gruppen in berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützen, um ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt zu verbessern;

28.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die dezentralen Einrichtungen der EU wie beispielsweise das Cedefop auf, die Qualität der Mobilitätsprogramme der beruflichen Bildung, den Zugang zu ihnen und die Chancengleichheit beim Zugang zu verbessern, sodass die Programme mit Blick auf die Qualifikationen, die Anerkennung wie auch die Inhalte allen Teilnehmern einen Mehrwert bieten, und dafür zu sorgen, dass Qualitätsstandards für Ausbildungsprogramme eingeführt werden;

29.  erkennt an, dass ein Hauptziel von Erasmus+ im Hinblick auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedstaaten darin liegen sollte, junge Menschen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten; betont gleichzeitig, dass der Stellenwert von Aktivitäten jenseits von Schule, Berufsausbildung und Studium im Programm Erasmus+ beibehalten werden muss;

30.  weist die Kommission darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen, wie z. B. Hörgeschädigte, besondere Bedürfnisse haben, weshalb sie angemessene Finanzierung und geeignete Unterstützung, z. B. Gebärdensprachendolmetscher, sowie Zugriff auf zusätzliche Informationen und ausreichende Unterstützung beim Zugang zum Programm Erasmus+ benötigen; fordert die Kommission daher auf, die Einführung weiterer Maßnahmen fortzusetzen, um Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien und nichtdiskriminierenden Zugang zu allen Förderprogrammen im Rahmen von Erasmus+ zu gewähren; erachtet es als sinnvoll – sofern dies erforderlich erscheint –, „Coaches“ bei den nationalen Agenturen einzusetzen, die im Hinblick auf die bestmögliche Nutzung von Fördermitteln beratend tätig sind;

31.  betont, dass kleine und mittlere Unternehmen, die eine Berufsausbildung im Rahmen des Programms Erasmus+ anbieten, finanziell oder durch Steuererleichterungen unterstützt werden müssen;

Empfehlungen

32.  ist der Ansicht, dass das Programm Erasmus+ eine tragende Rolle dabei spielt, die EU‑Bürger mit dem Konzept des lebenslangen Lernens vertraut zu machen; fordert die Kommission daher auf, die lebenslange Lerndimension des Programms voll auszuschöpfen, indem die sektorübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen von Erasmus+ gefördert und erleichtert wird, das gegenüber den Vorläuferprogrammen deutlich umfassender ist, und in der Ende 2017 vorzustellenden Halbzeitbewertung auch die sektorübergreifende Zusammenarbeit zu bewerten; erkennt an, dass sektorübergreifende Projekte und Aktivitäten ein Potenzial zur Verbesserung der Programmleistung aufweisen; fordert dazu auf, die Bildungsmobilität in Programme für die Hochschulbildung oder Berufsbildung einzubeziehen, um die Qualität des Hochschulbildungs- und beruflichen Bildungssystems zu verbessern, Einzelpersonen bei der Verbesserung ihrer beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen sowie ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und das Bewusstsein für Kompetenzen zu stärken, die während der Mobilität in allen Zielsektoren erworben wurden, und die Kenntnisse über allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugendarbeit zu fördern; fordert nachdrücklich bessere Chancen für Studierende, während der beruflichen Aus- und Fortbildung in benachbarten Ländern ein Praktikum oder ein Teil ihres Studiums absolvieren zu können, zum Beispiel durch die Finanzierung der Fahrtkosten für diejenigen Studierenden, die weiterhin in ihrem Land wohnhaft bleiben;

33.  weist darauf hin, dass das Programm Erasmus+ ein wichtiges Instrument ist, um die Qualität der beruflichen Bildung in der EU zu verbessern; betont, dass der inklusiven und hochwertigen beruflichen Bildung und der Mobilität im Zusammenhang mit beruflicher Bildung angesichts des sich schnell wandelnden Arbeitsmarkts eine wichtige wirtschaftliche und soziale Bedeutung in Europa zukommt, da auf diesem Wege jungen Menschen und Erwachsenen die für den Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Lebenskompetenzen vermittelt werden; betont, dass in der beruflichen Bildung und der Mobilität im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung ein besonderes Augenmerk auf die Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und soziale Inklusion aller Bürger, einschließlich Frauen, die in der beruflichen Bildung unterrepräsentiert sind, und schutzbedürftiger Personen – dazu zählen Roma, arbeitslose Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, Einwohner abgelegener Regionen und Migranten – zu legen ist; empfiehlt, auch geringqualifizierten Begünstigten Aufmerksamkeit zu widmen, um ihre Teilnahme zu steigern und dadurch die Reichweite der Programme zu verbessern;

34.  weist darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten bei der Beantragung der Mobilität weiterhin soziale Selektivität besteht; bedauert, dass die Ungleichheiten innerhalb von und zwischen Mitgliedstaaten den Zugang zum Programm erschwert, da sie ein Hindernis für Bewerber darstellen, insbesondere für Studierende mit geringerem Einkommen; macht auf den hohen Anteil Studierender in Mobilität aufmerksam, die von Dritten (Familie, Eltern, Partner, den Empfängern nahestehende lokale Akteure) unterstützt werden; stellt fest, dass viele Werkstudenten aufgrund des möglichen Einkommensverlusts von der Teilnahme an der Mobilität zurücktreten; weist darauf hin, dass der Abbau von Mobilitätshindernissen, wie etwa finanzielle Hürden, und eine bessere Anerkennung internationaler Arbeits-/Studienergebnisse wichtige Instrumente darstellen, wenn es darum geht, die Ziele der Leitaktion 1 zu erreichen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund finanzieller Zwänge nicht am Programm teilnehmen können, weiter zu erhöhen und nach weiteren Möglichkeiten zur Erleichterung der Mobilität dieser Personen zu suchen, damit Erasmus+ wirklich für alle zugänglich wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Gleichstellung der Geschlechter und einen gleichberechtigten Zugang zum Programm zu sorgen;

35.  fordert die Kommission auf, die europaweite Mobilität auch in Zeiten der Krise zu gewährleisten und Optionen beizubehalten, die den Teilnehmerländern des Europäischen Hochschulraums einen Zugang zum Erasmus+-Programm ermöglichen;

36.  hat weiterhin Bedenken, dass Erasmus+ von jungen Menschen und der breiteren Öffentlichkeit vorwiegend als Programm für Hochschulstudenten aufgefasst wird; empfiehlt daher, dass der Schärfung des Profils auf Unionsebene sowie auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene in den einzelnen Sektoren, für die sich Interessenten bewerben können – einschließlich der schulischen Bildung, der höheren Bildung, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, den Bereichen Jugend und Sport sowie Freiwilligentätigkeiten – ein größerer Stellenwert einzuräumen ist, und dass darüber hinaus, insbesondere mithilfe von Informationskampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, stärker auf die Möglichkeit bereichsübergreifender Projekte aufmerksam gemacht werden muss;

37.  erachtet die alteingeführten Markenbezeichnungen (Comenius, Erasmus, Erasmus Mundus, Leonardo da Vinci, Grundtvig und Jugend in Aktion) und ihre Logos als wichtige Instrumente zur Förderung der Vielfalt des Programms; vertritt ferner die Auffassung, dass sich die Bezeichnung „Erasmus+“ besonders für Neulinge zur am besten bekannten Bezeichnung entwickelt; betont, dass die neue Bezeichnung Erasmus+ des Programms gewahrt werden sollte und ferner verschiedene Methoden zur Sensibilisierung eingesetzt werden sollten; regt an, dass die Kommission den Zusammenhang zwischen dem Programm Erasmus+ und den Markenbezeichnungen sowie die Vielfalt der zugehörigen Unterprogramme stärker herausstellen sollte; fordert, dass die Bezeichnung „Erasmus+“ zu den einzelnen Programmen hinzuzugefügt wird (so dass diese künftig „Erasmus+ Comenius“, „Erasmus+ Mundus“, „Erasmus+ Leonardo da Vinci“, „Erasmus+ Grundtvig“ und „Erasmus+ Jugend in Aktion“ lauten); fordert alle Beteiligten auf, diese Bezeichnungen weiterhin zu verwenden, insbesondere in Veröffentlichungen und Broschüren, um die Identität der Bereichsprogramme zu bewahren und zu stärken, eine bessere Wiedererkennbarkeit zu gewährleisten und Verwirrung bei Förderungsempfängern zu vermeiden; fordert die Kommission auf, den Erasmus+-Leitfaden anhand der alteingeführten Markenbezeichnungen zu strukturieren und diese Bezeichnungen auch im Leitfaden stringent zu verwenden.

38.  fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen um eine offene, auf Konsultationen beruhende und transparente Arbeitsweise zu verstärken und ihre Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft (einschließlich gegebenenfalls Elternverbänden, Studierenden, lehrenden und nicht lehrenden Personals und Jugendorganisationen) auf allen Ebenen der Umsetzung weiter zu verbessern; betont, dass das Programm Erasmus+ ein von den EU-Bürgern anerkanntes Leitprogramm der Europäischen Union für Transparenz werden sollte, das sich dahingehend entwickeln sollte, dass bei sämtlichen Entscheidungen und Verfahren vollständige Transparenz herrscht, insbesondere im Hinblick auf ihre finanziellen Dimensionen; verweist darauf, dass vollständig transparente Entscheidungen ein besseres Verständnis dieser Projekte und für Personen ermöglichen, deren Anträge nicht erfolgreich waren;

39.  betont, dass dem durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 zur Einrichtung von Erasmus+ eingeführten Programmausschuss eine wichtige Rolle als Schlüsselakteur bei der Umsetzung des Programms zukommt, da er den europäischen Mehrwert durch verbesserte Komplementarität und Synergien mit dem Programm Erasmus+ und Maßnahmen auf nationaler Ebene fördert; fordert eine stärkere Rolle des Programmausschusses und seiner Rolle bei strategischen Entscheidungen; fordert die Kommission auf, weiterhin detaillierte Informationen über die Zuweisung zentralisierter Mittel an den Programmausschuss zur Verfügung zu stellen;

40.  betont, dass IT-Instrumente nicht allein als Vektoren für Verwaltungs-, Bewerbungs- und Antragsverfahren betrachtet werden sollten, sondern auch nützlich dafür sein können, mit den Empfängern in Verbindung zu bleiben und den Kontakt zwischen ihnen zu fördern, wobei sie potenziell viele andere Prozesse wie z.B. Rückmeldungen von Empfängern, gegenseitiges Mentoring und die Stärkung der Sichtbarkeit des Programms unterstützen können;

41.  fordert die Kommission auf, einen regelmäßigen Informationsaustausch und eine gute Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, den Durchführungsstellen und den Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene und den nationalen Agenturen sowohl im Hinblick auf dezentrale als auch auf zentrale Programmmaßnahmen zu gewährleisten; ruft die nationalen Agenturen dazu auf, auf ihren Homepages möglichst alle notwendigen Informationen im gleichen Format und mit gleichem Inhalt anzubieten;

42.  ersucht die Kommission bzw. die Generaldirektion Bildung und Kultur (GD EAC) und die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), eine weitere Förderung dezentraler Maßnahmen wie der Leitaktion 2 zu ermöglichen, indem sie eine geeignete Mittelausstattung vorschlagen, die dem Rahmen der Maßnahmen angemessen ist;

43.  regt eine weitere Förderung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Agenturen und der EACEA an, um zentrale Maßnahmen des Programms Erasmus+ zu fördern, die erforderliche Unterstützung bereitzustellen, die Bekanntheit des Programms zu erhöhen, den Antragstellern zusätzliche Informationen über das Programm zur Verfügung zu stellen und Rückmeldungen über die Verbesserung des zugehörigen Umsetzungsprozesses auszutauschen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen europäische Umsetzungsleitlinien für die nationalen Agenturen zum Programm Erasmus+ zu erarbeiten; befürwortet die Förderung von Kontakten zwischen der Kommission, den nationalen Agenturen, Empfängern im Rahmen des Programms, Vertretern der Zivilgesellschaft und der EACEA durch die Entwicklung einer gemeinsamen Kommunikationsplattform für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, über die alle verbundenen Beteiligten hochwertige Informationen erhalten sowie ihre Erfahrungen und Vorschläge für weitere Verbesserungen des Programms miteinander teilen können; betont, dass interessierte Akteure und Empfänger an den Sitzungen des Programmausschusses teilnehmen müssen; hebt hervor, dass dies im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durch die Einrichtung ständiger Unterausschüsse, an denen Vertreter von Beteiligten und Empfängern, bereichsspezifische nationale Agenturen, Mitglieder des Europäischen Parlaments und Vertreter der Mitgliedstaaten beteiligt sind, erleichtert werden könnte;

44.  fordert die Kommission ebenso auf, die Auszahlungsmodalitäten an die Nationalagenturen, die Fristen für die Antragsstellung sowie die Bewilligungszeiträume zu überprüfen und entsprechend anzupassen; weist darauf hin, dass den nationalen Agenturen mehr Flexibilität im Hinblick auf die Höhe der Mobilitätsstipendien und Verwaltungskosten zugunsten längerer Auslandsaufenthalte eingeräumt werden sollte; fordert die Kommission auf, den nationalen Agenturen mehr Flexibilität bei der Umschichtung von Mitteln innerhalb der Leitaktionen einzuräumen, um auf Grundlage der Bedürfnisse der Empfänger mögliche Finanzierungslücken zu überbrücken; schlägt vor, die nationalen Agenturen mit dieser Aufgabe zu betrauen, da sie damit vertraut sind, mit Finanzierungslücken in ihren jeweiligen Ländern umzugehen; weist darauf hin, dass eine erhöhte Flexibilität mit einer entsprechenden Beaufsichtigung und Transparenz einhergehen muss;

45.  ist besorgt über die rückläufige Zahl von Poolprojekten unter Leonardo und fordert, dass die Nationalen Agenturen in diesem Zusammenhang wieder mehr Entscheidungsspielraum über die Höhe der Verwaltungskostenzuschüsse erhalten, um nationale Besonderheiten wie das duale System besser berücksichtigen zu können;

46.  nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die nationalen Agenturen Schwierigkeiten mit der Auslegung und Anwendung der Programmbestimmungen haben, und dass 82 % der Haushaltsmittel für Erasmus+ im Rahmen dezentraler Maßnahmen verwaltet werden; fordert die Kommission auf, die Definitionen zu vereinheitlichen, die Leitlinien für dezentrale Maßnahmen zu verbessern, eine einheitliche Anwendung der Regeln und Vorschriften durch alle nationalen Agenturen unter Einhaltung gemeinsamer Qualitätsstandards, Projektevaluierung und Verwaltungsverfahren sicherzustellen und so die einheitliche, kohärente Umsetzung des Programms Erasmus+, optimale Ergebnisse für den EU-Haushalt und die Vermeidung von Fehlerquoten sicherzustellen;

47.  ist der Ansicht, dass die Leistung der nationalen Agenturen regelmäßig überprüft und verbessert werden sollte, damit der Erfolg EU-finanzierter Maßnahmen gewährleistet wird; stellt fest, dass die Beteiligungsquoten und die Erfahrungen der Teilnehmer und Partner hierfür ausschlaggebend sein sollten;

48.  empfiehlt, dass die Organisationsstruktur der einschlägigen Kommissionsdienststellen auf die Struktur des Programms ausgerichtet wird;

49.  fordert, dass maßgebliche IT-Instrumente weiterentwickelt werden und der Schwerpunkt auf die Vereinheitlichung, Nutzerfreundlichkeit und Verbesserung der Verbindungen zwischen den bestehenden Instrumenten statt auf die Entwicklung neuer Instrumente gelegt wird; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass neue IT-Anwendungen für junge Bürger zu den beliebtesten Kommunikationsmitteln im Internet gehören; unterstreicht, dass IT-Technologien eine wichtige Rolle im Hinblick auf eine verbesserte Sichtbarkeit des Programms spielen können;

50.  fordert die Kommission auf, die IT-Plattformen eTwinning, School Education Gateway, Open Education Europa, EPALE, Europäisches Jugendportal und VALOR weiterzuentwickeln und sie damit attraktiver und benutzerfreundlicher zu gestalten; fordert die Kommission auf, eine Bewertung dieser Plattformen in die Ende 2017 vorzulegende Halbzeitbewertung von Erasmus+ aufzunehmen;

51.  fordert die Kommission auf, die Leistungsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit von IT‑Instrumenten wie dem Mobilitätsinstrument und von anderen IT‑Plattformen wie der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa (EPALE) zu steigern, um sicherzustellen, dass die Begünstigten des Programms den größtmöglichen Nutzen aus ihren Erfahrungen ziehen können, sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und des Austausch bewährter Verfahren zu fördern;

52.  fordert die Kommission auf, die auf die Schulbildung bezogene Dimension des Programms zu verbessern, um eine größere Mobilität von Schülern und eine Vereinfachung der Finanzierung und der Verwaltungsverfahren für die Schulen und nicht formalen Bildungseinrichtungen zu ermöglichen und dabei die allgemeine Zielsetzung von Erasmus+ zur Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zu nutzen und nicht formale Bildungseinrichtungen darin zu bestärken, sich an Partnerschaften mit Schulen zu beteiligen; fordert die Kommission auf, Verfahren zur Entwicklung von Jugendarbeit und nicht formalem Lernen innerhalb des Programms durch die Unterstützung von Jugendorganisationen und anderen Jugendarbeitsträgern sowie durch die Fortsetzung der Unterstützung der Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat zu stärken;

53.  begrüßt die Einführung von zwei Arten von strategischen Partnerschaften als ersten und bedeutenden Schritt hin, durch den sich für kleine Organisationen die Chancen verbessern, am Programm teilzunehmen, da diese sich häufig schwertun, die Anforderungen zu erfüllen und somit diskriminiert werden, was dem Programm seine Reputation und Überzeugungskraft nimmt; fordert die Kommission auf, für Verbesserungen zu sorgen, die das Programm noch attraktiver machen, damit sichergestellt ist, dass mehr kleine Organisationen in Programmaktivitäten einbezogen werden, wobei das Ziel letztlich darin bestehen sollte, unter Beachtung der Qualitätsanforderungen ihren Anteil am Programm zu steigern; begrüßt die Einrichtung europäischer Umsetzungsleitlinien und eine detailliertere FAQ-Website, um zur Erklärung der Auswahl und zur besseren Unterstützung kleiner Organisationen die Antworten über Auswahlkriterien zu vereinheitlichen und ausgewählte Projekte exemplarisch vorzustellen; betont, dass vielfältige teilnehmende Organisationen in die Aktivitäten des Programms eingebunden werden müssen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Organisationen gewahrt werden muss;

54.  empfiehlt, die Fördersummen im Bereich der Schulkooperationen zugunsten der Anzahl geförderter Projekte zu reduzieren, um den Schüleraustausch direkter zu fördern und damit mehr persönliche Begegnungen von Menschen verschiedener Kultur- und Sprachkreise zu ermöglichen; unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Erfahrung mit Menschen anderer kultureller Herkunft gerade im Hinblick auf die Förderung der europäischen Identität und der Grundidee der europäischen Integration und empfiehlt, nichts unversucht zu lassen, eine möglichst große Anzahl von Menschen daran teilhaben zu lassen, was sicherlich für alle Programmziele gelten sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang bereits erfolgte Verbesserungen, erwartet aber weiterhin eine Flexibilisierung der Regeln im Rahmen der strategischen Partnerschaften durch die nationalen Agenturen sowie die Kommission;

55.  ist der Auffassung, dass angesichts der großen Bedeutung, die eine Stärkung der Mehrsprachigkeit für die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen hat(19), größere Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Mehrsprachigkeit im Rahmen des Programms Erasmus+ zu fördern und zu unterstützen;

56.  stellt fest, dass im Zusammenhang mit neuen gesellschaftlichen Herausforderungen für Europa eine europäische Herangehensweise gestärkt werden muss, um durch die Unterstützung großer Innovationsprojekte in den Bereichen Bildung, Fortbildung und Jugend, die von europäischen zivilgesellschaftlichen Netzwerken durchgeführt werden, gemeinsame europäische Herausforderungen anzugehen; weist darauf hin, dass sich dies erreichen lässt, indem ein Teil der Erasmus+-Gesamtmittel für die Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und Austausch von bewährten Verfahren“ zentralen Maßnahmen zugewiesen werden;

57.  weist darauf hin, dass 75 % der nationalen Agenturen einen hohen Verwaltungsaufwand melden, aufgrund dessen die Investitionskapazitäten des EU-Haushalts sinken und den Empfängern eine unmittelbare Beeinträchtigung droht; fordert die GD EAC und die EACEA auf, die Durchführung insbesondere des Verfahrens der Antragstellung zu verbessern;

58.  begrüßt die Aufnahme des Systems der Einheitskosten in das Programm, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten; begrüßt ferner die von der Kommission 2016 vorgenommenen und für 2017 vorgesehenen Anpassungen; weist darauf hin, dass einige Mitgliedstaaten dieses aufgrund von regulatorischen Vorgaben nicht anwenden können bzw. der Kostenumfang im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten unzureichend ist; hält die weitere Erhöhung des Niveaus der Einheitskosten für notwendig, um den Projektteilnehmern ausreichende finanzielle Unterstützung zu gewähren, und hebt hervor, dass sichergestellt werden muss, dass Teilnehmer und Organisationen aus entlegenen und Grenzregionen nicht durch das System der Einheitskosten benachteiligt werden; fordert, dass das hohe persönliche Engagement insbesondere der vielen Freiwilligen, Lehrerinnen und Lehrer sowie aller anderen Antragssteller angemessen belohnt wird; fordert die (Wieder-)Einbeziehung der Projektanbahnung in die Finanzierung wie die Kontaktaufnahme mit potentiellen Kooperationspartnern oder Vorbereitungstreffen oder beispielsweise eine ausreichende Gesamtpauschale zur Deckung auch dieser Kosten; betont, dass Transparenz in diesem Bereich einen wesentlichen Bestandteil der Transparenzanforderungen und -ziele des Gesamtprogramms Erasmus+ darstellt;

59.  begrüßt die mit der durch die Verwendung von Finanzierungen für Pauschalbeträge und Einheitssätzen eingeführten Vereinfachungen; fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen, das komplizierte Verwaltungsverfahren für Antragsteller aus den verschiedenen Programmbereichen weiter zu verbessern; ist beunruhigt darüber, dass die nationalen Agenturen von einem höheren Prüfungsaufwand berichten;

60.  stellt fest, dass die betriebliche Unterstützung für europäische Netzwerke im Rahmen der Leitaktion 3 „Unterstützung politischer Reformen“ gestärkt werden muss, um die Förderung und Verbreitung der Chancen, die Erasmus+ bietet, zu maximieren;

61.  fordert die Kommission auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um die Freiwilligenarbeit als Quelle für eigene Beiträge zum Projektbudget anzuerkennen, da dies kleineren Organisationen, insbesondere im Sportbereich, die Teilnahme erleichtert, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Rahmen von Erasmus+ der Zeitaufwand von Freiwilligen als Kofinanzierung in Form von Sachleistungen anerkannt werden kann, und dass dies als Möglichkeit in den neuen Vorschlag der Kommission für Finanzleitlinien aufgenommen wird; hebt hervor, dass der Beitrag von Freiwilligen anerkannt und sichtbar gemacht werden muss, da er für das Programm von besonderer Bedeutung ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass er überwacht wird, um sicherzustellen, dass die Freiwilligenarbeit die investierten öffentlichen Mittel ergänzt und nicht an deren Stelle tritt;

62.  würdigt den wirtschaftlichen und sozialen Wert der Freiwilligentätigkeit und fordert die Kommission auf, Freiwilligenorganisationen durch die Maßnahmen des Programms stärker zu unterstützen;

63.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, einen Europäischen Solidaritätskorps einzurichten; fordert die Kommission auf, bei der Entwicklung dieser neuen Initiative Freiwilligenorganisationen einzubeziehen, um den Mehrwert und ergänzenden Wert der Initiative bei der Stärkung von Freiwilligentätigkeiten in der Europäischen Union sicherzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mittel aufzuwenden, um dieser neuen Initiative Rechnung zu tragen, ohne dass andere laufende oder vorrangige Programme unterfinanziert werden, und fordert die Sondierung von Möglichkeiten, die Initiative im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes in der EU zu integrieren, ohne dass es zu Überschneidungen von Initiativen oder Programmen kommt;

64.  betont, dass die Freiwilligentätigkeit ein Ausdruck von Solidarität, Freiheit und Verantwortungsbewusstsein ist, die dazu beiträgt, die aktive Bürgerschaft zu stärken und die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln; weist darauf hin, dass die Freiwilligentätigkeit darüber hinaus ein wesentliches Instrument für die soziale Inklusion und Kohäsion, für Bildung, Ausbildung wie auch für den interkulturellen Dialog ist und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung der europäischen Werte leistet; ist der Auffassung, dass die Bedeutung des Europäischen Freiwilligendienstes für die Förderung des Erwerbs von Kompetenzen und Fähigkeiten, durch die den Teilnehmern des Europäischen Freiwilligendienstes der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert wird, anerkannt werden sollte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass für Freiwillige angemessene Arbeitsbedingungen herrschen, und zu überwachen, ob die Beschäftigungsverträge von Freiwilligen vollständig eingehalten werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Teilnehmer des Europäischen Freiwilligendienstes niemals als Arbeitskräfteersatz betrachtet werden;

65.  fordert, dass die Entscheidungsdauer so kurz wie möglich gehalten wird und die Evaluierung der Anträge auf kohärente und koordinierte Weise erfolgt und dass bei Ablehnung eines Antrags eine transparente und nachvollziehbare Begründung gegeben wird, damit es nicht zu einem massiven Anreizverlust bei der Nutzung der EU-Programme kommt;

66.  fordert größere Transparenz bei der Bewertung von Bewerbungen und der Qualitätsrückmeldung für alle Bewerber; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass den Begünstigten des Programms ein wirksames System zur Verfügung steht, über das sie der Kommission Unregelmäßigkeiten, die ihnen in Bezug auf die Umsetzung des Programms Erasmus+ auffallen, melden können; fordert die Kommission ferner auf, den Informationsfluss zwischen den Organen der EU, den für die Durchführung des Programms zuständigen Stellen und den einzelstaatlichen Behörden zu verbessern und auszubauen; bestärkt die nationalen Agenturen und die EACEA darin, Schulungen für Evaluierende anzubieten und regelmäßige Sitzungen mit Begünstigten sowie Projektbesichtigungen zu organisieren, um die Umsetzung des Programms zu verbessern;

67.  stellt fest, wie wichtig die Stärkung der lokalen Dimension des EFD ist; schlägt vor, dass EFD-Freiwilligen Hilfestellung nicht nur vor der Abfahrt, sondern auch bei der Rückkehr in die örtlichen Gemeinschaften in Form von Schulungen im Bereich der Orientierung und Integration nach der Erfahrung zur Verfügung gestellt wird, um sie bei der Weitergabe ihres europäischen Know-hows und der Förderung von Freiwilligentätigkeiten auf lokaler Ebene zu unterstützen;

68.  spricht sich dafür aus, Wirksamkeit und Effizienz durch größere Projekte zu verbessern; weist jedoch darauf hin, dass zwischen kleinen und großen Gruppen von Antragstellern ein ausgewogenes Verhältnis herrschen muss;

69.  fordert die Kommission auf, die angegebenen Vorfinanzierungssätze programmweit so weit wie möglich zu harmonisieren, um allen Empfängern gleiche Vorteile zu bieten und insbesondere kleinen Organisationen die Umsetzung von Projekten zu erleichtern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass große Einrichtungen bei der Antragstellung nicht gegenüber kleineren und weniger etablierten Einrichtungen bevorzugt werden;

70.  weist darauf hin, dass auf Unionsebene und zwischen den Gebieten in den einzelnen Mitgliedstaaten regionale Unterschiede bei der Beteiligung an den im Rahmen von Erasmus+ geförderten Maßnahmen bestehen; ist besorgt darüber, dass die Erfolgsquoten dieser Maßnahmen relativ niedrig und EU-weit unterschiedlich sind; fordert gezielte und zeitnahe Maßnahmen, mit denen die Beteiligung ausgeweitet und die Erfolgsquote gesteigert wird, und zwar unabhängig von der Herkunft der Antragsteller, wobei insbesondere in den Regionen, in denen der Fonds bislang nur wenig Zuspruch erfahren hat, ein Teil der Finanzmittel in konkrete Werbungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen fließen sollte;

71.  weist darauf hin, dass aus der Umsetzung von Erasmus+ in den EU-Regionen hervorgeht, dass der Finanzierungsbedarf und die Aktionsschwerpunkte variieren, und dass einige Mitgliedstaaten den Schwerpunkt der Fördermaßnahmen dementsprechend anpassen müssen, damit die Mittel kosteneffizient eingesetzt werden;

72.  stellt fest, dass es bei der Gewährung von Finanzhilfen zwischen Ländern und deren Zuweisungsmethoden zu nicht gerechtfertigten Abweichungen kommt; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser Unterschiede in dem Bemühen um die Minimierung sozioökonomischer Ungleichheiten zu untersuchen; fordert die weitere Erhöhung der Finanzhilfensätze und ihre Anpassung an die Lebenshaltungskosten im Land der Mobilität, um die Teilnahme von sozioökonomisch benachteiligten Studierenden, Studierenden und Personal mit besonderen Bedürfnissen sowie Studierenden und Personal aus entlegenen Regionen zu fördern;

73.  weist auf das Missverhältnis zwischen dem in Ost- und Südeuropa erzielten größeren Erfolg der Mobilitätszuschüsse im Rahmen von Erasmus+ und der entsprechend stärkeren Nachfrage einerseits und den begrenzten Gesamthaushaltsmitteln des Programms andererseits hin, was zur Folge hat, dass ein hoher Anteil an Anträgen abgelehnt wird; schlägt vor, dass die Kommission ihre Bemühungen verstärkt, die Mobilität von West- nach Osteuropa zu fördern;

74.  bedauert, dass die zunehmende Ungleichheit innerhalb einiger Mitgliedstaaten und zwischen ihnen sowie die hohe Jugendarbeitslosigkeit in der EU den Zugang zu dem Programm erschweren, da sie die Mobilität von Bewerbern aus ärmeren und in höherem Maße von der Wirtschaftskrise und von den Sparmaßnahmen betroffenen Regionen einschränken; hält es für geboten, dass das Programm Erasmus+ und Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung auch abgelegene Gebiete und Grenzregionen der EU erreichen; ist der Ansicht, dass es höchst vorteilhaft ist, wenn die Bewohner dieser Regionen in den Genuss von Zugang und Chancengleichheit kommen, da hierdurch die Jugendarbeitslosigkeit verringert und die Wirtschaft angekurbelt werden kann;

75.  betont, dass Finanzhilfen zur Unterstützung der Mobilität von Einzelpersonen im Rahmen des Programms Erasmus+ von Steuern und Sozialabgaben befreit werden sollten;

76.  fordert die Kommission auf, die Besonderheiten von Projekten und Auslandsaufenthalten anzuerkennen, an denen Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder aus benachteiligten Gruppen beteiligt sind; fordert dazu auf, die Möglichkeiten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder aus benachteiligten Gruppen, einschließlich Flüchtlingen, am Programm teilzunehmen, stärker zu fördern, und fordert, dass der Zugang dieser Menschen zum Programm erleichtert wird;

77.  betont, dass bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienzeiträumen, Studienleistungen, Kompetenzen und Fähigkeiten durch nicht formales und informelles Lernen zwar Fortschritte erzielt wurden, diese Schwierigkeiten jedoch weiter bestehen; unterstreicht, dass die Anerkennung internationaler Qualifikationen wesentlich für die Mobilität ist und das Fundament für weitere Zusammenarbeit im Europäischen Hochschulraum bildet; hebt hervor, wie wichtig die volle Ausnutzung aller EU-Instrumente für die Validierung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ist, die wesentlich für die Anerkennung von Qualifikationen ist;

78.  unterstreicht, dass die Zahl der im Rahmen des Erasmus-Programms absolvierten Auslandsaufenthalte von Studierenden seit 2008 trotz der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise kontinuierlich zugenommen hat; weist darauf hin, dass die Zahl der Auslandspraktika im gleichen Zeitraum exponentiell angestiegen ist; stellt fest, dass Praktika offensichtlich von Jugendlichen als ausgezeichnete Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit wahrgenommen werden; ist der Ansicht, dass die Kommission, die nationalen Agenturen, die Träger und die Einrichtungen dieser Entwicklung Rechnung tragen sollten;

79.  betont, dass mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen(20) deutliche Verbesserungen bei den Anerkennungs- und Validierungssystemen für Zeugnisse, Leistungspunkte, Ausbildungszeugnisse und Befähigungsnachweise in den Bereichen Bildung und berufliche Bildung erreicht wurden, jedoch weiterhin Probleme bestehen; betont, dass die im Rahmen der internationalen Mobilitätserfahrungen in allen Umgebungen – dazu zählen formelle Lernumgebungen, Unternehmenspraktika, Freiwilligentätigkeiten und Jugendaktivitäten – erlangten Kompetenzen und Qualifikationen im System der Herkunftseinrichtung sachgemäß dokumentiert, validiert, anerkannt und in eine vergleichbare Form gebracht werden müssen; fordert die Kommission auf, Reformen durchzuführen und Fortschritte zu vollziehen, um den Europäischen Qualifikationsrahmen, der derzeit die Form einer Empfehlung hat, in ein rechtlich stärkeres Instrument umzuwandeln und so die Freizügigkeit zu fördern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die bestehenden EU-Instrumente wie den Europass, den Jugendpass und das ECVET systematisch zu nutzen und weiterzuentwickeln; unterstützt die Ausarbeitung gemeinsamer Qualifikationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, durch die die internationale Anerkennung von Qualifikationen sichergestellt werden kann; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens vollständig und zügig umzusetzen;

80.  betont, dass die nicht formale Erwachsenenbildung und das nicht formale Lernen grundlegende Kompetenzen und persönliche Kompetenzen, wie z. B. soziale Fähigkeiten und Bürgerkompetenzen, die für den Arbeitsmarkt, das Wohlergehen am Arbeitsplatz und eine gute Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben wichtig sind, steigern; weist darauf hin, dass die nicht formale Erwachsenenbildung und das nicht formale Lernen einerseits eine entscheidende Rolle dabei spielen, benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft zu erreichen und sie dabei zu unterstützen, sich die Kompetenzen anzueignen, die ihnen den Berufseinstieg erleichtern und die bei der Suche nach einem nachhaltigen und hochwertigen Arbeitsplatz oder bei der Verbesserung ihrer Arbeitsverhältnisse hilfreich sind, und dass sie andererseits zu einem demokratischeren Europa beitragen;

81.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Programme der beruflichen Bildung zu fördern, weist darauf hin, dass Praktika und Ausbildungen Ausbildungsmöglichkeiten bieten, aber keine beruflichen Vollzeitpositionen ersetzen können, dass sie würdige Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung für Auszubildende gewährleisten müssen und dass die den Empfängern zugewiesenen Kompetenzen keinesfalls durch einem Arbeitnehmer angemessene Kompetenzen ersetzt werden dürfen;

82.  stellt fest, dass sich für die NA unter dem laufenden Programm anspruchsvollere Umsetzungsarbeiten ergeben; fordert die Kommission auf, die NA mit ausreichenden Mitteln und der erforderlichen Unterstützung auszustatten, um eine effizientere Umsetzung des Programms zu ermöglichen und die NA in die Lage zu versetzen, neue Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus der Mittelerhöhung ergeben;

83.  fordert die Kommission auf, die von den Nationalen Agenturen bei Projektevaluierungen angewandten Qualitätskriterien zu überwachen und bewährte Verfahren hierzu auszutauschen; fordert Schulungsprogramme für Bewerter, um sie in die Lage zu versetzen, sich weiterzuentwickeln, insbesondere in Bezug auf sektorübergreifende Projekte, und allen Antragstellern hochwertige Rückmeldungen zu geben, um die Erfüllung der Ziele in zukünftigen Projekten zu ermöglichen und die Leistungen zukünftiger Antragsteller zu verbessern;

84.  vertritt die Ansicht, dass eine qualitative Beurteilung genauso wichtig wie eine quantitative Beurteilung ist; fordert die Ausarbeitung der Ersteren im Rahmen des Erasmus+-Programms;

85.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Validierung und Anerkennung von formalen und nicht formalen Lernaktivitäten sowie Ausbildungen auf; fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Auszubildende besser über die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu informieren, Ausbildungszentren, die sich dem Programm Erasmus+ zuwenden möchten, besser zu unterstützen und im Fall von grenzüberschreitenden Mobilitätserfahrungen in Nachbarländern zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Auszubildenden im Hinblick auf Unterkunft und Transport zu ergreifen;

86.  spricht sich dafür aus, im Rahmen der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die Mobilität in der Bildung, in Ausbildungsprogrammen und bei Praktika zu stärken, um so auf eine Senkung der hohen Jugendarbeitslosigkeit hinzuwirken und die geografischen Ungleichgewichte innerhalb der EU abzubauen;

87.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, aktuelle ungleiche Beteiligung von Institutionen der beruflichen Bildung in den EU-Mobilitätsprogrammen in Ländern und Regionen zu identifizieren, um diese Unterschiede durch bessere Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen den Nationalen Agenturen für Erasmus+ zu verringern und dabei die Teamarbeit zwischen Institutionen der beruflichen Bildung durch die Vernetzung erfahrener Institutionen der beruflichen Bildung mit anderen Institutionen zu fördern, Institutionen der beruflichen Bildung politische Fördermaßnahmen und spezifische Vorschläge anzubieten und die bereits bestehenden Fördersysteme für Institutionen der beruflichen Bildung zu verbessern;

88.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Förderung der Mobilität von Professoren, Lehrbeauftragten und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern ihre Teilnahme an Mobilitätsprogramm als wichtigen Bestandteil ihrer Laufbahnentwicklung anzuerkennen und wenn möglich ein mit der Teilnahme an Mobilitätsprogrammen verknüpftes Anreizsystem einzuführen, zum Beispiel in Form von finanziellen Anreizen oder einer Verringerung des Arbeitspensums;

89.  fordert die Nationalen Agenturen auf, bei der Projektevaluierung für uneingeschränkte Transparenz zu sorgen, indem die Liste ausgewählter Projekte gemeinsamen mit ihrem laufenden Fortschritt und der ausgewiesenen finanziellen Unterstützung veröffentlicht wird;

90.  fordert bei Leitaktion 1 die Fortführung der am besten funktionierenden Verfahren aus Comenius wie die Förderung von Austauschprogrammen für Schulklassen und die Möglichkeit für Schulpersonal, als Einzelpersonen Mobilitätszuschüsse im Rahmen der Leitaktion 1 zu beantragen;

91.  stellt fest, dass im Rahmen der Leitaktion 2 viele Projekte trotz ihrer hohen Qualität wegen begrenzter Mittel abgelehnt wurden; fordert die Kommission auf, diese Projekte zu kennzeichnen, damit diese leichter Investitionen aus anderen Quellen anwerben können; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Projekte anzuerkennen, die benotet wurden, indem ihnen beim Zugang zu öffentlichen Mitteln für ihre Durchführung Vorrang gewährt wird, soweit Mittel verfügbar sind;

92.  fordert die Kommission auf, sich weiter darum zu bemühen, die Finanzierungsschwierigkeiten für europäische Organisationen mit Sitz in Brüssel zu beheben, um ihren Beitrag zur Entwicklung europäischer politischer Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport zu fördern;

93.  stellt fest, dass die nationalen Agenturen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahme „International Credit Mobility“ (ICM) haben; fordert eine größere Flexibilität der nationalen Agenturen bei der Umverteilung von Mitteln aus bestimmten Ländern und Regionen an andere, um die Kooperationsprioritäten der Hochschuleinrichtungen zu erfüllen;

94.  stellt fest, dass die Zahl individueller Mobilitätsteilnehmer außerhalb von Erasmus+ abnimmt, weil die europäischen Hochschuleinrichtungen ein institutionalisiertes Mobilitätssystem bevorzugt behandeln; fordert die Kommission und die nationalen Behörden auf, die Möglichkeiten zur Mobilitätsteilnahme für einzelne Antragsteller zu erneuern;

95.  fordert die Kommission auf, das berufliche Bildungssystem durch die Förderung von Leonardo-da-Vinci-Unterprogrammen unter den neuen Organisationen und kleineren Einrichtungen zu stärken und diese zusätzlich bei der Beantragung der geeigneten Finanzierung durch weitere Beratung, Online-Schulungen und personalisierte Unterstützung bei der Erstellung hochwertiger Finanzierungsanträge durch den Kontakt mit nationalen Erasmus+-Agenturen zu unterstützen;

96.  fordert die weltweite Förderung des Europäischen Hochschulraums sowie des individuellen Wissens weltweit durch Stärkung aller relevanten Beteiligten (Mitgliedstaaten, Hochschuleinrichtungen, Hochschulverbände), um die gemeinsamen Master-Studiengänge des Erasmus-Mundus-Programms attraktiver zu machen;

97.  schlägt eine stärkere Einbeziehung der nationalen Agenturen in die Entwicklung der Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch eine Stärkung der Verbindungen zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und nationalen Agenturen vor;

Nächster Programmzeitraum

98.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfahren zu vereinfachen und den hohen Verwaltungsaufwand für die Studierenden, die Einrichtungen und die aufnehmenden Unternehmen, die an Erasmus+-Projekten teilnehmen – insbesondere für diejenigen, die diese Möglichkeit noch nicht in einem ausreichenden Maße nutzen –, zu verringern, damit die Gleichberechtigung beim Zugang sowie die Registrierungs-, Validierungs- und Anerkennungsverfahren verbessert und vereinfacht werden; vertritt die Auffassung, dass Informationen über dieses Programm in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine stärkere Beteiligung zu fördern; fordert die Kommission und die nationalen Agenturen auf, die Zugangskriterien zu vereinheitlichen, damit möglichst viele Bewerber Zugang zu dem Programm erhalten;

99.  empfiehlt, vorrangig von weiterer Harmonisierung oder wesentlichen Änderungen der Programmstruktur abzusehen und stattdessen das bisher Erreichte zu sichern und zu festigen und dabei soweit erforderlich schrittweise Verbesserungen vorzunehmen;

100.  empfiehlt zudem, dass die Bedeutung und Sichtbarkeit der non-formalen Bildung sowohl für die Jugendarbeit als auch für die Erwachsenenbildung in Erasmus+ erhöht werden sollte, da gerade auch die non-formale Bildung im Bereich europäische Bürgerschaft sowie Demokratieförderung und Wertebildung wichtig ist, das Programm aufgrund des Namens aber häufig nur mit formaler Bildung in Verbindung gebracht wird;

101.  fordert die Kommission auf, alle relevanten Beteiligten in die Arbeiten zum kommenden Programmzeitraum und die Einführung möglicher Verbesserungen einzubeziehen, um den weiteren Erfolg und Mehrwert des Programms sicherzustellen;

102.  empfiehlt, dass mit Erasmus+ die individuelle sektorübergreifende Mobilität innerhalb der Leitaktion 1 weiterentwickelt wird, damit Lernende, Lehrkräfte, Erzieher, Ausbilder, Auszubildende, Arbeitnehmer und junge Menschen voll an der sektorübergreifenden Mobilität teilnehmen können;

103.  fordert dazu auf, dass eine eindeutige Definition sektorübergreifender Projekte erarbeitet wird, um Verwirrung aufgrund von fehlerhafter Auszeichnung von Projekten zu verhindern;

104.  fordert nicht nur, dass die aktuelle Höhe der Finanzmittel bei der nächsten Programmerstellung im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens gesichert wird, sondern vertritt die Auffassung, dass eine weitere Aufstockung der Finanzmittel, die eine mindestens gleichwertige Höhe der jährlichen Finanzierung der kommenden Generation der Programme wie das letzte Jahr der Umsetzung des aktuellen Rahmenwerks sicherstellt, eine absolut grundlegende Voraussetzung für den weiteren Erfolg des Programms darstellt; schlägt vor, dass die Kommission die Möglichkeit prüft, die Vorfinanzierung zu erhöhen;

105.  begrüßt die Struktur des Programms und fordert die Kommission auf, im Vorschlag für die nächste Programmgeneration die gesonderten Kapitel mit jeweils eigenen Haushaltsmitteln für allgemeine und berufliche Bildung, für Jugend und für Sport beizubehalten, und zwar unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten, und die Antragsformulare, die Berichtssysteme und die Anforderungen an die entwickelten Produkte sektorspezifisch anzupassen;

106.  bestärkt die nationalen Agenturen darin, nach jeder Antragsrunde einen einfachen Zugang zu den pro Leitaktion und Sektor zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten, damit die Antragsteller ihre Zukunft strategisch planen können, sowie darin, die Ergebnisse der Projektauswahl und die Haushaltslinien zu veröffentlichen, damit eine angemessene Überwachung des Programms stattfinden kann;

107.  fordert die Kommission auf, die Höhe der finanziellen Unterstützung wie z. B. der pauschalen Reisekostenvergütung und der Tagegelder regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den tatsächlichen Kosten für den Lebensunterhalt entsprechen, und um der Verschuldung infolge einer Ausbildung vorzubeugen und so einer Diskriminierung und Vernachlässigung von Menschen mit geringeren Finanzmitteln und/oder besonderen Bedürfnissen entgegenzuwirken;

108.  weist darauf hin, dass benachteiligte Gruppen im Bereich Jugend eine spezifische Zielgruppe darstellen; schlägt die Ausweitung der Inklusions- und Diversitätsstrategie auf alle Programmbereiche vor, um die soziale Eingliederung und die Teilnahme von Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder geringeren Chancen am Programm Erasmus+ zu fördern;

109.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Ausbildungen und einen Vorschlag für mehr Mobilität von Auszubildenden vorzulegen, in deren Rahmen Auszubildenden, Praktikanten und Lernenden in der beruflichen Bildung bestimmte Rechte zugesichert werden, damit sichergestellt ist, dass sie ausreichend geschützt werden und dass die Mobilitätsprogramme nie dazu genutzt werden, normale Beschäftigungsverträge zu ersetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Vorschläge zu billigen; fordert hochwertige und bezahlte Ausbildungs- und Praktikumsplätze, und ersucht die Mitgliedstaaten, Situationen, in denen die Aufgaben oder Rechte von Begünstigten des Erasmus+-Programms verletzt wurden, mitzuteilen;

110.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und wichtigen Akteuren (lokale/regionale Behörden, Sozialpartner, die Privatwirtschaft, Jugendvertreter, Einrichtungen der beruflichen Bildung, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisation) gestärkt wird, um die Fähigkeit der Bildungssysteme und der Systeme der beruflichen Bildung zur Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse des Arbeitsmarkts zu erhöhen, und sicherzustellen, dass sich diese Zusammenarbeit im Programm Erasmus+ widerspiegelt; vertritt die Ansicht, dass die Machbarkeit, der Erfolg und der Mehrwert des Programms gesteigert werden, wenn die Begünstigten sowie sämtliche Beteiligten an seiner Gestaltung, Organisation, Überwachung, Durchführung und Bewertung beteiligt werden;

111.  tritt dafür ein, mobilen Studierenden im Rahmen des Programms die Kombination eines Auslandsstudiums mit einem studienbezogenen Praktikum zu ermöglichen und damit ihren Auslandsaufenthalt zu erleichtern, soziale Selektivität zu verringern, die Zahl der mobilen Studierenden zu erhöhen, die Fähigkeiten der Studierenden auszubauen und die Verbindungen zwischen Hochschulen und Arbeitswelt zu verbessern; fordert die Kommission auf, bei der Vergabe von Erasmus+-Stipendien vor allem auf die langfristige Mobilität der Auszubildenden zu achten;

112.  stellt fest, dass hinsichtlich der Kriterien für den Zugang zum Programm Erasmus+ Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten bestehen; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die nationalen Agenturen die Regeln des Programms auf einheitliche Weise anwenden, wobei gemeinsame Qualitätsstandards und Vorgehensweisen einzuhalten sind, damit die interne und externe Kohärenz von Erasmus+ sichergestellt ist und es als ein wirklich europäisches Programm positioniert wird; fordert die Kommission daher auf, eine Leitlinie betreffend die europaweite Umsetzung des Programms Erasmus+ für die nationalen Agenturen auszuarbeiten; bestärkt die nationalen Agenturen – die ein grundlegender Bestandteil des Überwachungsprozesses sein müssen – darin, sich auch auf die Einrichtung eines Forums für einen konstruktiven Dialog zwischen den Behörden, die für das Bildungswesen und die Beschäftigungspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sind, zu konzentrieren; fordert eine bessere Abstimmung der Agenturen, damit die Projekte, die sich inhaltlich ähneln, aneinander angeglichen werden;

113.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland zu steigern, die berufliche Bildung so zu positionieren, dass sie eine herausragende Option zur Integration in den Arbeitsmarkt und den Ausgangspunkt für vielversprechende Karrieren darstellt, und dafür zu sorgen, dass Zugänglichkeit für alle Altersgruppen sowie eine angemessene Finanzierung gewährleistet sind, da die für die berufliche Bildung vorgesehenen Mittel in keinem angemessenen Verhältnis(21) zu der möglichen Bewerberzahl der angebotenen Mobilitätsprogramme stehen; spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass die Mobilität von Frauen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung wirksam beworben und unterstützt wird; ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten hierbei ehrgeizige Ziele setzen sollten und dass der Fortschritt überwacht werden sollte;

114.  hebt hervor, dass Berufsbilder und Fähigkeiten neu definiert werden, insbesondere da sich ein Übergang zu einer verstärkt digitalisierten Wirtschaft mit neuen Unternehmensanforderungen und zukunftsorientierten Branchen vollzieht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass das Programm Erasmus+ diese Realität abbildet;

115.  fordert, dass die Mobilitätsprogramme für die höheren Stufen der Hochschulbildung verstärkt gefördert werden, damit für Mobilität zwischen den europäischen Forschungszentren gesorgt ist und damit das Ziel der Internationalisierung der europäischen Hochschulen vorangebracht wird;

116.  betont, dass das Bewusstsein der Menschen im Hinblick auf das Programm Erasmus+ als ein Instrument, das dazu dient, die persönlichen Kompetenzen zu verbessern und diese zu erweitern, geschärft werden muss, um eine angemessene Nutzung dieses Instruments sicherzustellen, so dass es seine Wirkung entfalten kann und nicht als reine Lebenserfahrung begriffen wird;

117.  fordert die Kommission auf, aktualisierte Statistiken zu erstellen und verfügbar zu machen und den Verlauf der Umsetzung des Programms Erasmus+ zu untersuchen, wobei insbesondere seine Nutzung durch junge Menschen – aufgeschlüsselt nach Region und Geschlecht – seine Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit, -quote und -art, seine Auswirkungen auf das Gehalt sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu ermitteln sind; fordert die Kommission auf, Untersuchungen darüber anzustellen, warum sich einige Länder in höherem Maße um die Teilnahme an Mobilitätsprogrammen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung bewerben, wo das Geschlechtergefälle am größten ist, was die Ursachen dafür sind oder wo die Zahl der Bewerber mit Behinderungen größer ist, und einen Plan zur Steigerung der Beteiligung der anderen Länder zu erstellen; fordert daher die nationalen Agenturen der Mitgliedstaaten auf, beim Austausch von Informationen und Statistiken eng zusammenzuarbeiten; ist der Ansicht, dass die Ergebnisse der Studien und Statistiken in die nächste Halbzeitbewertung des Erasmus+-Programms einfließen und dort berücksichtigt werden sollten;

118.  weist darauf hin, dass das Instrument Erasmus+ angesichts der schwerwiegenden Krise der EU-Grundwerte eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet, die Integration, das gegenseitige Verständnis und die Solidarität unter jungen Menschen zu fördern; fordert daher die Förderung der Integration junger Menschen durch die Vermittlung unterschiedlicher Kulturen und Traditionen und durch deren gegenseitige und unbedingte Achtung;

119.  empfiehlt, dass die Kommission die Unterweisung in unternehmerischen Fragen und entsprechende Schulungen als eines der Ziele eines zukünftigen Programms Erasmus+ im nächsten Finanzierungszeitraum (nach 2020) auch im Bereich Mobilität beibehält und die folgenden Aspekte in das Programm einbezieht:

   i) die sorgfältige Bewertung der Auswirkungen bestehender Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums durch Bildung und Ausbildung und gegebenenfalls ihre Anpassung, wobei besondere Aufmerksamkeit auf die Auswirkungen auf unterrepräsentierte und benachteiligte Gruppen gerichtet wird;
   ii) die Förderung von genauer festgelegten Lerninhalten und Instrumenten für die formale und nicht formale Bildung, die sich an alle Schüler und Studenten richtet – sowohl in theoretischen als auch in praktischen Modulen, wie z. B. studentischen Unternehmensprojekten;
   iii) die Förderung von Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Trägern im Bereich der nicht formalen Bildung, um passende Kurse zu konzipieren und Schülern die erforderlichen praktischen Erfahrungen und Modelle zu bieten;
   iv) die Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen unternehmerische Verfahren, Finanzwissen, IKT, Kreativität, Problemlösung und Innovationsgeist, Selbstvertrauen, Anpassungsfähigkeit, Teamarbeit, Projektmanagement, Risikobewertung und Risikobereitschaft sowie von spezifischen unternehmerischen Fähigkeiten und Kenntnissen;
   v) die Hervorhebung des nicht formalen und informellen Lernens als eine für den Erwerb unternehmerischer Kompetenzen besonders förderliche Umgebung;

120.  legt den Mitgliedstaaten nahe, sich stärker am Programm Erasmus für junge Unternehmer zu beteiligen und bei jungen Menschen, die unternehmerisch tätig werden möchten, dafür zu werben, damit diese Auslandserfahrung sammeln und sich neue Kompetenzen aneignen können, die ihnen dabei dienlich sein werden, ihre Geschäftsprojekte erfolgreich durchzuführen;

121.  befürwortet nachdrücklich das Peer-Learning im Anschluss an Studium, Ausbildung, und Arbeitserfahrung im Ausland, damit die Wirkung des Programms Erasmus+ auf örtliche Gemeinschaften gesteigert wird; hebt hervor, dass der Austausch bewährter Verfahren wichtig ist, um die Qualität der im Rahmen von Erasmus+ durchgeführten Projekte zu verbessern; begrüßt die Erasmus+-Plattform zur Verbreitung von Projektergebnissen und fordert ein entschlosseneres Vorgehen in Hinblick auf den Austausch bewährter Verfahren und den internationalen Meinungsaustausch zwischen nationalen Agenturen, Partnern und Begünstigten des Programms; fordert die Kommission auf, Programmbewerber bei der Suche nach internationalen Partnern zu unterstützen, indem benutzerfreundliche Plattformen, auf denen öffentliche Informationen über die verschiedenen Begünstigten und ihre Projekte zusammenlaufen, entwickelt werden;

122.  fordert die Kommission auf, den Programmleitfaden zu verbessern, ihn benutzerfreundlicher und verständlicher zu gestalten und spezifische Informationsbroschüren zu jeder einzelnen Leitaktion zu erstellen; fordert die Kommission auf, das Bewerbungsverfahren in Hinblick auf den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen;

123.  befürwortet den Ausbau von Einrichtungen der Erwachsenenbildung durch kontinuierliche Angebote zur beruflichen Weiterentwicklung und Mobilitätsangebote für Lehrkräfte, Schulleiter, Ausbilder und andere im Bildungsbereich beschäftigte Personen; fordert, dass Fähigkeiten und Kompetenzen, insbesondere bei der wirksamen Anwendung von IKT in der Erwachsenenbildung ausgebaut werden, um bessere Lernergebnisse zu erzielen; betont, dass der Austausch bewährter Verfahren wichtig ist;

124.  begrüßt die Entwicklung von Pilotprojekten, wie z. B. dem Projekt „Europäische Rahmenbedingungen für die Mobilität von Lehrlingen: Förderung von europäischem Bürgersinn und Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt durch Mobilität“ – einem Projekt, das darauf abzielt, kostengünstige grenzüberschreitende Mobilitätsprogramme für Auszubildende zwischen Einrichtungen der beruflichen Aus‑ und Weiterbildung und/oder anderen geeigneten Organisationen umzusetzen, Lernergebnisse formal anzuerkennen und zu validieren und die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen zu fördern – oder dem Projekt „Youth mobility in vocational training – Better youth mobility“, das darauf abzielt, die Mobilität von jungen Menschen in der Berufsausbildung zu steigern; fordert die Kommission auf, die beiden Pilotprojekte wirksam umzusetzen und langfristig in das Programm Erasmus+ einzubinden;

125.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport verstärkte und langfristigere strukturelle Unterstützung durch Beiträge zu den Betriebskosten zuzusichern, da diese Organisationen den Bürgern und Einwohnern der EU Bildungsangebote und Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung bei der Gestaltung und Umsetzung von EU-Maßnahmen bereitstellen;

126.  fordert die Kommission auf, eine geeignete Lösung für die Situation von nichtstaatlichen Organisationen auf EU‑Ebene, die ihren Sitz in Brüssel haben und einen Finanzhilfeantrag bei den belgischen nationalen Agenturen stellen, in Erwägung zu ziehen;

o
o   o

127.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 50.
(2) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(3) ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.
(4) ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 29.
(5) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 77.
(6) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 1.
(7) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 31.
(8) ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.
(9) ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.
(10) ABl. C 208 vom 10.6.2016, S. 32.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2015)0292.
(12) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 25.
(13) ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 17.
(14) ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 36.
(15) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0106.
(16) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0107.
(17) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0291.
(18) http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/repository/education/library/study/2014/erasmus-impact_en.pdf
(19) JRC Science and Policy Report on Languages and Employability, 2015 (Wissenschafts- und Politikbericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission aus dem Jahr 2015 zum Thema Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit).
(20) ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1.
(21) Der Kommission zufolge lag die Erfolgsquote der zulässigen Bewerbungen für Mobilitätsprogramme im Rahmen von Erasmus+ im Bereich der beruflichen Bildung im Jahr 2016 aufgrund der unzureichenden Finanzierung bei 42 %. Diese Situation hat sich im Laufe der Jahre verschlechtert – so lag die Erfolgsquote im Jahr 2014 bei 54 %, im Jahr 2015 hingegen bei 48 %. Die verfügbaren Finanzmittel sind mit der Zeit leicht gestiegen, bei der Nachfrage ist jedoch ein deutlich größerer Zuwachs zu verzeichnen, und aufgrund der begrenzten Mittel, die für das Programm Erasmus+ zur Verfügung stehen, kann die Finanzierung nicht mit der Nachfrage Schritt halten.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen