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Verfahren : 2017/2058(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0196/2017

Eingereichte Texte :

A8-0196/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 17/05/2017 - 10.1

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0209

Angenommene Texte
PDF 274kWORD 50k
Mittwoch, 17. Mai 2017 - Straßburg
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung – Antrag EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems
P8_TA(2017)0209A8-0196/2017
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 2017 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands – EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems) (COM(2017)0157 – C8-0131/2017 – 2017/2058(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2017)0157 – C8-0131/2017),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006(1),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel 12,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3), insbesondere auf Nummer 13,

–  unter Hinweis auf das in Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 vorgesehene Trilogverfahren,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0196/2017),

A.  in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein;

B.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer im Einklang mit der Gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, die in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 angenommen wurde, und unter gebührender Beachtung der IIV vom 2. Dezember 2013 hinsichtlich des Erlasses von Beschlüssen über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

C.  in der Erwägung, dass die Union die Globalisierung vorantreibt; in der Erwägung, dass sich die Union der Menschen, die vorübergehend dem Wandel auf dem Weltmarkt ausgesetzt sind, annimmt; in der Erwägung, dass im Erlass der EGF-Verordnung die Vereinbarung zwischen Parlament und Rat zum Ausdruck kommt, das Kriterium der krisenbedingten Inanspruchnahme des Fonds wiedereinzuführen, den Finanzbeitrag der Union auf 60 % der geschätzten Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen festzusetzen, die förderfähigen Maßnahmen und den Kreis der Begünstigten auszudehnen, indem Selbständige und junge Menschen einbezogen werden, und finanzielle Anreize zur Unternehmensgründung zu setzen;

D.  in der Erwägung, dass Finnland den Antrag EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems auf die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF infolge von Entlassungen im Wirtschaftszweig NACE Rev. 2, Abteilung 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen) bei Nokia Oy (Nokia Network Systems) und drei Zulieferanten bzw. nachgeschalteten Herstellern insbesondere in den NUTS-2-Regionen Helsinki-Uusimaa (Uusimaa) (FI1B), Länsi-Suomi (Pirkanmaa) (FI19) und Pohjois- ja Itä-Suomi (Pohjois-Pohjanmaa) (FI1D) eingereicht hat, und in der Erwägung, dass davon auszugehen ist, dass 821 von 945 entlassenen Arbeitnehmern, die für eine Förderung durch den EGF in Betracht kommen, an den Maßnahmen teilnehmen werden;

E.  in der Erwägung, dass der Antrag auf das Interventionskriterium nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung gestützt ist, wonach es in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss, wobei dies auch arbeitslos gewordene Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern einschließt;

1.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung erfüllt sind und dass Finnland daher Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 2 641 800 EUR hat, was 60 % der sich auf 4 403 000 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht;

2.  stellt fest, dass Finnland den Antrag auf die Gewährung eines Finanzbeitrags aus dem EGF am 22. November 2016 gestellt hat und dass die Bewertung dieses Antrags nach der unverzüglichen Übermittlung zusätzlicher Informationen durch Finnland am 7. April 2017 von der Kommission abgeschlossen und dem Europäischen Parlament noch am selben Tag übermittelt wurde;

3.  weist darauf hin, dass im Wirtschaftszweig „Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen“ bislang 15 EGF-Anträge gestellt wurden, von denen drei von Finnland eingereicht wurden(4) und sich auf das Globalisierungskriterium stützten; nimmt zur Kenntnis, dass vier der 15 Anträge Unternehmen des Nokia-Konzerns betrafen; stellt fest, dass aus dem Abschlussbericht des Falls von 2012 hervorgeht, dass 44 % der Teilnehmer an Maßnahmen des EGF zwei Jahre nach dem Datum der Beantragung von EGF-Mitteln durch Finnland in Beschäftigung standen und dass dieser Prozentsatz bei dem Fall aus dem Jahr 2013 65 % betrug; erwartet, dass die Kommission in ihre am 30. Juni 2017 fällige Halbzeitevaluierung(5) detaillierte Angaben zur langfristigen Wiedereingliederungsquote von Teilnehmern an aus dem EGF finanzierten Maßnahmen aufnimmt und somit der in der Entschließung des Parlaments vom 15. September 2016(6) geäußerten Forderung nachkommt;

4.  weist darauf hin, dass der IKT-Branche eine strukturell große Bedeutung für die finnische Wirtschaft zukommt; ist der Ansicht, dass die aktuellen Entlassungen bei Nokia Oy eine Tendenz widerspiegeln, die in der gesamten finnischen Technologiebranche zutage tritt und die darin besteht, dass die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse in den letzten beiden Jahren höchst instabil ist, was wiederum dem hohen Druck zur Erhöhung der Effizienz und zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse geschuldet ist;

5.  ruft in Erinnerung, dass die IKT-Branche in besonders hohem Maße dem Wandel auf dem Weltmarkt ausgesetzt ist; stellt fest, dass der Wettbewerb in der Branche global ist, was bedeutet, dass sich sämtliche Marktakteure um dieselben Kunden bemühen können und dass dem Standort und dem kulturellen Hintergrund der Mitarbeiter lediglich eingeschränkte Bedeutung zukommt;

6.  stellt fest, dass die Entlassungen bei Nokia Oy zum weltweiten Umstrukturierungsprogramm des Unternehmens gehören, das erforderlich ist, damit das Unternehmen im Wettbewerb mit den Konkurrenten aus Ostasien bestehen kann;

7.  weist darauf hin, dass Nokia Oy im Anschluss an die Errichtung eines Gemeinschaftsunternehmens für Netzwerktechnologie mit Siemens eine Reihe von Maßnahmen ergriffen hat, zu denen auch die Übertragung von Ressourcen auf Zukunftstechnologien und der Abbau von Personal gehören, mit denen die jährlichen Betriebskosten bis Ende 2018 um 900 Mio. EUR gesenkt werden sollen;

8.  stellt fest, dass die im Jahr 2016 bei Nokia Oy entlassenen Arbeitnehmer entweder Hochschulabsolventen sind (40 %) oder einen Abschluss der Sekundarstufe haben (60 %), in der Programmierung und der Konzipierung beschäftigt waren und ihre beruflichen Kenntnisse zumeist veraltet sind; nimmt zur Kenntnis, dass 21 % der als Begünstigte in Frage kommenden Personen älter als 54 Jahre und somit in einem Alter sind, in dem eine Neuanstellung auf dem Arbeitsmarkt mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist; nimmt außerdem zur Kenntnis, dass die Arbeitslosenquote in zwei der drei betroffenen Regionen seit langer Zeit über dem Landesdurchschnitt liegt und dass hoch qualifizierte Personen in diesen Regionen besonders häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, was sich bei Personen, die älter als 50 Jahre sind, als besonders problematisch erweist;

9.  weist darauf hin, dass Finnland das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den Interessenträgern ausgearbeitet hat und dass das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen hat, der Vertreter der in Frage kommenden Begünstigten sowie der Sozialpartner und nationaler und regionaler Partner angehören;

10.  stellt fest, dass Finnland sieben verschiedene Maßnahmen plant: (i) Coaching-Maßnahmen und sonstige vorbereitende Maßnahmen, (ii) Beschäftigungs- und Unternehmensdienstleistungen, (iii) Schulungen, (iv) Beihilfen zur Unternehmensgründung, (v) Bewertungen durch Experten, (vi) Gehaltszuschüsse und (vii) Beihilfen zu Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten; weist darauf hin, dass diese Maßnahmen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen sind; stellt fest, dass diese Maßnahmen zur Wiederbeschäftigung der entlassenen Arbeitnehmer beitragen werden;

11.  weist darauf hin, dass die einkommensunterstützenden Maßnahmen 13,34 % des Gesamtpakets personalisierter Maßnahmen ausmachen und damit weit unter dem in der EGF-Verordnung festgelegten Höchstwert von 35 % liegen und dass diese Maßnahmen an die aktive Teilnahme der Begünstigten an den Aktivitäten zur Arbeitssuche bzw. Weiterbildung geknüpft sind;

12.  begrüßt, dass die EURES-Netzwerkdienste in Anspruch genommen werden, sodass finnische Arbeitssuchende Informationen über freie Stellen im Ausland erhalten; nimmt zur Kenntnis, dass in Zusammenarbeit mit EGF- und EURES-Stellen auf regionaler Ebene internationale Anwerbungsveranstaltungen ausgerichtet werden; begrüßt diese Maßnahmen und den Umstand, dass die finnischen Behörden die entlassenen Arbeitnehmer ermutigen, ihr Recht auf Freizügigkeit in vollem Umfang zu nutzen;

13.  begrüßt die verschiedenen Weiterbildungs- und Beratungsangebote und die Unterstützung für Personen, die sich außerhalb Finnlands um eine Beschäftigung bemühen, sowie für Start-ups; hält diese Maßnahmen in Anbetracht des Altersprofils und der Kompetenzen der betroffenen Arbeitnehmer für besonders geeignet;

14.  begrüßt, dass die finnischen Behörden am 2. Juni 2016, also lange vor der Einreichung des Antrags auf Gewährung einer EGF-Unterstützung für das vorgeschlagene koordinierte Paket, mit der Erbringung der personalisierten Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitnehmer begonnen haben;

15.  weist darauf hin, dass im Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung bei der Ausarbeitung des aus dem EGF geförderten koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen werden sollte und dass dieses Paket mit dem Umstieg auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Wirtschaft vereinbar sein sollte;

16.  begrüßt, dass 59 000 EUR für Information und Werbung vorgesehen sind, und betont, dass diese Mittel von großer Bedeutung dafür sind, dass die in Frage kommenden Begünstigten zur Teilnahme an den vom EGF finanzierten Maßnahmen angehalten werden;

17.  nimmt zur Kenntnis, dass genügend Mittel für Kontrolle und Berichterstattung vorgesehen sind; stellt fest, dass eine systematische Berichterstattung über die vom EGF unterstützten Maßnahmen die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel fördern wird; begrüßt, dass 20 000 EUR für Kontrolle und Berichterstattung eingestellt wurden;

18.  nimmt zur Kenntnis, dass Nokia Network Systems seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und sämtliche betroffenen Interessenträger angehört hat;

19.  hebt hervor, dass die finnischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Finanzbeiträge aus anderen Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen werden;

20.  weist darauf hin, dass es wichtig ist, die Vermittelbarkeit aller Arbeitnehmer durch eine adäquate Fortbildung und die Anerkennung der während der beruflichen Laufbahn eines Arbeitnehmers erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern; erwartet, dass die im koordinierten Paket angebotenen Fortbildungsmaßnahmen nicht nur auf den Bedarf der entlassenen Arbeitnehmer, sondern auch auf das tatsächliche Unternehmensumfeld abgestimmt werden;

21.  weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, die aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifvereinbarungen in die Verantwortung der Unternehmen fallen, und auch kein Ersatz für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen sein darf; stellt fest, dass Finnland bestätigt hat, dass der Beitrag aus dem EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt;

22.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, Synergien mit anderen auf nationaler Ebene oder von der EU finanzierten Maßnahmen zu ermitteln und zusätzlich zu den EGF-Maßnahmen weitere Programme der Union in Anspruch zu nehmen;

23.  fordert die Kommission auf, die mit den EGF-Fällen zusammenhängenden Unterlagen offenzulegen;

24.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

25.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

26.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(4) EGF/2007/004 FI/Perlos, EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, EGF/2013/001 FI/Nokia.
(5) Verordnung (EU) Nr. 1309/2013, Artikel 20.
(6) Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2016 zu den Tätigkeiten, den Auswirkungen und dem Mehrwert des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zwischen 2007 und 2014 (Angenommene Texte, P8_TA(2016)0361).


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Finnlands – EGF/2016/008 FI/Nokia Network Systems)

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2017/951.)

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