Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2017 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018–2022 (14423/2016 – C8-0528/2016 – 2016/0204(APP))
(Besonderes Gesetzgebungsverfahren – Zustimmung)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (14423/2016),
– unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0528/2016),
– gestützt auf Artikel 99 Absätze 1 und 4 seiner Geschäftsordnung,
– unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0177/2017),
1. gibt seine Zustimmung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.