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Verfahren : 2017/2830(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B8-0512/2017

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 14/09/2017 - 8.3

Angenommene Texte :

P8_TA(2017)0349

Angenommene Texte
PDF 178kWORD 47k
Donnerstag, 14. September 2017 - Straßburg
Gabun: Unterdrückung der Opposition
P8_TA(2017)0349RC-B8-0512/2017

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. September 2017 zu Gabun: Unterdrückung der Opposition (2017/2830(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Gabun, insbesondere auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Krise der Rechtsstaatlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo und in Gabun(1),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) und von Neven Mimica, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, vom 24. September 2016 im Anschluss an die Bekanntgabe der amtlichen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl 2016 durch das gabunische Verfassungsgericht,

–  unter Hinweis auf die Presseerklärung der Afrikanischen Union vom 1. September 2016, in der die Gewalt verurteilt und eine friedliche Lösung des Konflikts, der nach der Wahl in Gabun ausgebrochen ist, gefordert wird,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2017 zu neuen Impulsen für die Partnerschaft Afrika-EU,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Sprecher der VP/HV, Federica Mogherini, und von Neven Mimica, Mitglied der Kommission mit Zuständigkeit für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, vom 11. September 2016 zu Gabun,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der EU vom 9. März 2017 auf der 34. Tagung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen im Rahmen des Tagesordnungspunkts 2, der den interaktiven Dialog mit dem Hohen Kommissar betraf,

–  unter Hinweis auf die Entschließung 359(LIX) der Afrikanischen Kommission für die Menschenrechte und Rechte der Völker vom 4. November 2016 zur Menschenrechtslage in der Gabunischen Republik,

–  unter Hinweis auf die Verfassung von Gabun,

–  unter Hinweis auf das überarbeitete Partnerschaftsabkommen von Cotonou,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker vom Juni 1981,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom Dezember 1966,

–  unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission,

–  unter Hinweis auf die Afrikanische Charta für Demokratie, Wahlen und Staatsführung,

–  gestützt auf Artikel 135 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass nach der Präsidentschaftswahl in Gabun vom August 2016 Vorwürfe der Wahlmanipulation laut wurden; in der Erwägung, dass in den Tagen nach der Wahl das Parlamentsgebäude des Landes in Brand gesetzt wurde und mehrere Demonstranten getötet und Hunderte festgenommen wurden; in der Erwägung, dass sich die Sicherheitslage zwar weitgehend stabilisiert hat, die politischen und gesellschaftlichen Spannungen in dem Land jedoch nach wie vor beträchtlich sind und durch die schlechte Wirtschaftslage verschärft werden;

B.  in der Erwägung, dass es zu den Merkmalen von Demokratien gehört, dass die Verfassung geachtet wird, auf die Staat, Institutionen und Rechtsstaatlichkeit gründen; in der Erwägung, dass eine friedliche, glaubwürdige und transparente Wahl in Gabun erheblich dazu beigetragen hätte, die Herausforderung des demokratischen Fortschritts und des Machtwechsels in der zentralafrikanischen Region zu bewältigen; in der Erwägung, dass die Parlamentswahl in Gabun, die ursprünglich für Dezember 2016 geplant war, zweimal verschoben wurde und jetzt im April 2018 – nach Ablauf der verfassungsmäßigen Frist – stattfinden soll;

C.  in der Erwägung, dass es in Gabun insbesondere seit der Gewalt nach der Wahl im August 2016 Berichten von mehreren internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zufolge zu Festnahmen, Tötungen und Verschleppungen kam; in der Erwägung, dass in Gabun eine Zunahme der politischen Gewalt zu verzeichnen ist, insbesondere in der Hauptstadt Libreville, wo es zu Angriffen auf mehrere Wohnhäuser von Mitgliedern der politischen Opposition gekommen sein soll;

D.  in der Erwägung, dass die Behörden gegen Mitglieder der Opposition und der Zivilgesellschaft, die sich der amtierenden Regierung entgegenstellten, scharf vorgegangen sind; in der Erwägung, dass Menschenrechtsgruppen fortlaufend über die Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Lage in Bezug auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit berichten, wozu die Anwendung exzessiver Gewalt gegenüber friedlichen Demonstranten, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie politisch motivierte Gerichtsverfahren zählen;

E.  in der Erwägung, dass dem Regime von Ali Bongo bei zahlreichen Gelegenheiten vor und nach der Wahl von 2016 Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden, zu denen willkürliche Festnahmen und langfristige Inhaftierungen unter menschenunwürdigen Bedingungen, Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Verschleppungen von Zivilpersonen und Journalisten zählen, die ihre oppositionelle Haltung in Bezug auf sein Regime bzw. seine Wiederwahl kundgetan haben;

F.  in der Erwägung, dass Gabun Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist, gerade dessen Bestimmungen in nationales Recht umsetzt und die Pflicht hat, Informationen über die seit der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2011 erzielten Fortschritte und die Ereignisse nach der Wahl im Jahr 2016 an die Vereinten Nationen weiterzugeben; in der Erwägung, dass der Ausschuss der Vereinten Nationen über das Verschwindenlassen derzeit den Bericht Gabuns durchleuchtet und die Fortschritte bei der Umsetzung überprüft;

G.  in der Erwägung, dass Präsident Ali Bongo als Teil der Bemühungen, die durch seine Wiederwahl ausgelöste Krise zu bewältigen, einen „nationalen Dialog“ eingeleitet hat, an dem Angaben des Premierministers, Emmanuel Issoze-Ngondet, zufolge Vertreter von 1200 Gruppen der Zivilgesellschaft und etwa 50 politischen Parteien teilnahmen; in der Erwägung, dass Jean Ping und weitere hochrangige Oppositionsführer die Gespräche boykottiert haben;

H.  in der Erwägung, dass Präsidentschaftskandidat Jean Ping am 18. August 2017 die Bevölkerung Gabuns zu „zivilem Ungehorsam“ aufrief und forderte, dass der Präsident abgelöst wird;

I.  in der Erwägung, dass in den vergangenen Wochen am Rande friedlicher, nicht genehmigter Demonstrationen für Jean Ping dutzende Menschen festgenommen wurden und sich mehrere von ihnen immer noch in Haft befinden;

J.  in der Erwägung, dass der Oppositionsführer und ehemalige Präsidentschaftskandidat Jean Ping und die Führer von über zwanzig Oppositionsparteien am 2. September 2017 ohne Ankündigung und ohne Veröffentlichung einer Liste der Betroffenen daran gehindert wurden, das Land zu verlassen; in der Erwägung, dass diese Maßnahme am 8. September 2017 aufgehoben wurde;

K.  in der Erwägung, dass die Regierung es politischen Gegnern, die den Wahlsieg von Ali Bongo infrage stellen, untersagt hat, sich in privaten oder öffentlichen Medien zu äußern;

L.  in der Erwägung, dass bei französischen Gerichten einzelne Klagen gegen bekannte gabunische Staatsangehörige wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und unrechtmäßig erzielter Gewinnen eingereicht wurden;

M.  in der Erwägung, dass die französische Justiz aufgrund von Klagen der französischen Zweigstelle von Transparency International und eines gabunischen Staatsbürgers vor Kurzem eine Untersuchung zu rechtswidrig erzielten Gewinnen aus Gabun, die in Frankreich investiert worden waren, abschloss und Waren im Wert von 50 bis 60 Mio. EUR ausfindig machte und beschlagnahmte; in der Erwägung, dass die Untersuchung ergab, dass auf ein Bankkonto, das in Frankreich zum Erwerb von Gütern für die Familie Bongo genutzt wird, ein Betrag von 1,3 Mio. EUR eingezahlt wurde;

N.  in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission der EU, die von der Regierung Gabuns anlässlich der Präsidentschaftswahl eingeladen wurde, in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss kam, dass es bei der Wahl an Transparenz fehlte, insbesondere was die Feststellung der Wahlergebnisse und das Beschwerdeverfahren betrifft; in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission zu dem Schluss gelangt ist, dass diese Auffälligkeiten die Integrität des Verfahrens zur Feststellung der Ergebnisse und des Endergebnisses der Wahl infrage stellen;

1.  ruft in Erinnerung, dass sich Gabun im Rahmen des Cotonou-Abkommens zur Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verpflichtet hat, zu denen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der Zugang zu den Medien, eine verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz in politischen Ämtern zählen;

2.  erinnert Gabun an seine Pflichten und Verantwortlichkeiten als Vertragsstaat sowie daran, dass es unter anderem eindeutige und konkrete Informationen über die seit der Ratifizierung umgesetzten Reformen, die im Anschluss an die Wahl verübten Gewaltakte und die im Interesse der Wahrheitsfindung ergriffenen Maßnahmen bereitstellen und dafür sorgen muss, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

3.  hebt die grundlegende Rolle hervor, die der Opposition in einer demokratischen Gesellschaft zukommt; verurteilt aufs Schärfste den Druck und die Einschüchterung, denen die Mitglieder der Opposition in Gabun ausgesetzt sind; hält es für nicht hinnehmbar, dass mehrere Oppositionsführer in Gabun, darunter auch der Kandidat für die Präsidentschaftswahl 2016, Jean Ping, vorübergehend das Recht verwehrt wurde, das Land zu verlassen; erinnert daran, dass diese außergewöhnliche Maßnahme nach gabunischem Recht lediglich für Personen vorgesehen ist, gegen die strafrechtlich ermittelt wird; ist daher der Ansicht, dass diese Maßnahme willkürlichen Charakter hat;

4.  verurteilt entschieden die anhaltenden Drohungen und Angriffe, die ständige Anwendung von Gewalt sowie die erheblichen Restriktionen und Einschüchterungen, mit denen sich die Mitglieder der Opposition, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten in Gabun konfrontiert sehen; fordert die Behörden auf, das Recht der Opposition auf friedlichen Protest zu achten und unverzüglich alle Personen, die derzeit noch rechtswidrig inhaftiert sind, freizulassen, jegliche Belästigung, Einschüchterung oder Verfolgung von Mitgliedern der Opposition einzustellen und konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit zu ergreifen;

5.  fordert die Regierung Gabuns eindringlich auf, das Wahlrecht unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission umfassend und zügig zu reformieren, damit es verbessert wird und schließlich uneingeschränkt transparent und glaubwürdig ist; betont, dass die Behörden Gabuns Gewähr für die umfassende und aufrichtige Zusammenarbeit mit allen einschlägigen nationalen und internationalen Interessenträgern leisten müssen, damit die nächste Parlamentswahl, die bereits überfällig ist, uneingeschränkt transparent und glaubwürdig ist und in einem freien, demokratischen, alle einbeziehenden und friedlichen Umfeld stattfindet;

6.  nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der EU und Gabun ein intensivierter politischer Dialog im Einklang mit den Bestimmungen des Cotonou-Abkommens stattfindet; fordert alle Beteiligten auf, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten und darauf hinzuarbeiten, dass dieser Prozess zu einem konkreten Erfolg wird;

7.  äußert Bedenken bezüglich der Inklusivität und daher auch der Glaubwürdigkeit und Relevanz des nationalen Dialogs, den die Regierung eingeleitet hat; weist darauf hin, dass Jean Ping und seine Koalition für die neue Republik eine Beteiligung am Dialog ablehnten;

8.  ist der Ansicht, dass die gegenwärtigen tiefen politischen und sozialen Spaltungen in Gabun eine eindeutige politische Reaktion erfordern, damit die Stabilität des Landes bewahrt, das Vertrauen der Bürger Gabuns gestärkt und den Institutionen eine wirkliche Legitimität verliehen wird; fordert eine internationale Untersuchung unter der Leitung der Vereinten Nationen, deren Gegenstand die Wahl und die Rechtsverletzungen sind, zu denen es im Anschluss gekommen ist, um festzustellen, wie ein politischer Dialog in die Wege geleitet werden kann, der es ermöglicht, die Krise unter Wahrung der demokratischen Rechte des gabunischen Volks zu überwinden;

9.  fordert vor allem Frankreich – angesichts seiner starken und historischen Verbindungen zu Gabun – eindringlich auf, seinen politischen und wirtschaftlichen Einfluss auf die Regierung Gabuns uneingeschränkt geltend zu machen und in diesem Zusammenhang eine konstruktive Rolle innerhalb der Organe der EU einzunehmen;

10.  fordert die Delegation der Europäischen Union in Gabun auf, die Entwicklungen in Gabun weiter genau zu beobachten und alle geeigneten Mittel und Instrumente sowie den intensivierten politischen Dialog zu nutzen, um die wesentlichen Aspekte des Cotonou-Abkommens zu fördern und pro-demokratische Bewegungen zu unterstützen;

11.  fordert die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Politik gegenüber Gabun zu überprüfen und die Verhängung gezielter Sanktionen gegen die Personen in Erwägung zu ziehen, die für den Wahlbetrug und die daraufhin in Gabun verübte Gewalt verantwortlich sind;

12.  fordert die Regierung Gabuns erneut auf, ein Justizsystem und eine Sanktionsregelung einzuführen, mit denen sichergestellt würde, dass Festnahmen und Urteile verhältnismäßig zur Schwere der Verbrechen sind;

13.  fordert die Regierung mit Nachdruck auf, konkret auf die Bedenken der internationalen Gemeinschaft einzugehen und zu diesem Zweck ein schnell einsetzbares, alle einbeziehendes, transparentes und unparteiisches beratendes Forum für den Dialog einzurichten; fordert die Opposition auf, die Glaubwürdigkeit dieses Prozesses zu bewerten;

14.  fordert alle politischen Akteure auf, Verantwortung und Zurückhaltung an den Tag zu legen und insbesondere davon abzusehen, zu Gewalt aufzurufen;

15.  fordert die Teilnehmer des nächsten EU-Afrika-Gipfels in Abidjan auf, die Lage in Gabun auf die Tagesordnung zu setzen und Gabun an seine Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu erinnern;

16.  begrüßt die in Frankreich durchgeführte Untersuchung in Bezug auf die rechtswidrig erzielten Gewinne aus Gabun und hofft, dass alle Personen, die an illegalen Aktivitäten beteiligt sind, zur Rechenschaft gezogen werden; fordert größtmögliche Transparenz im Zusammenhang mit der Einzahlung von 1,3 Mio. EUR auf ein französisches Bankkonto, das mit der Familie Bongo in Verbindung gebracht werden kann;

17.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, dem Präsidenten und dem Parlament Gabuns, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0017.

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