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Verfahren : 2017/2208(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0046/2018

Eingereichte Texte :

A8-0046/2018

Aussprachen :

PV 12/03/2018 - 20
CRE 12/03/2018 - 20

Abstimmungen :

PV 13/03/2018 - 7.8
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0067

Angenommene Texte
PDF 379kWORD 55k
Dienstag, 13. März 2018 - Straßburg
Strukturschwache Gebiete in der EU
P8_TA(2018)0067A8-0046/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2018 zu strukturschwachen Gebieten in der EU (2017/2208(INI))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Artikel 174, 175 und 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates(1),

—  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)(2),

—  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Dezember 2015 mit dem Titel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (COM(2015)0639),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Oktober 2013 zu den Auswirkungen von Haushaltsengpässen auf regionale und lokale Behörden hinsichtlich der EU-Strukturfondsausgaben in den Mitgliedstaaten(3),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2016 zur Vorbereitung der Überarbeitung des MFR 2014–2020 nach der Wahl: Beitrag des Parlaments im Vorfeld des Kommissionsvorschlags(4),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 2017 zu Investitionen in Beschäftigung und Wachstum – Maximierung des Beitrags der europäischen Struktur- und Investitionsfonds: Bewertung des Berichts gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Dachverordnung(5),

—  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2017 zu der Verstärkung des Engagements der Partner und der Sichtbarkeit im Hinblick auf die Leistung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juni 2017 zu Bausteinen für die Kohäsionspolitik der EU in der Zeit nach 2020(7),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2017 zu dem Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen(8),

–  unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 10. April 2017 über Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum: Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand (SWD(2017)0132),

–  unter Hinweis auf die Ex-ante-Konditionalitäten für die Strategien für intelligente Spezialisierung,

–  unter Hinweis auf den siebten, von der Kommission am 9. Oktober 2017 veröffentlichten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,

—  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

—  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für regionale Entwicklung sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Fischereiausschusses (A8-0046/2018),

A.  in der Erwägung, dass die langwierige Wirtschafts- und Finanzkrise in der EU das Wirtschaftswachstum auf regionaler Ebene beeinträchtigt hat, obgleich die Kohäsionspolitik mit etwa einem Drittel des EU-Haushalts zur Stärkung des Wachstums und der Beschäftigung und zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen der EU beigetragen hat; in der Erwägung, dass die Kommission in diesem Zusammenhang und im Kontext des Europäischen Semesters eine regionale und nationale Kofinanzierung im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sowie deren Auswirkungen auf die nationalen Defizite untersuchen sollte;

B.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik, die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Kohäsionsfonds umgesetzt wird, die wichtigste Investitions-, Wachstums- und Entwicklungspolitik der EU ist, an den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ausgerichtet ist und darauf abzielt, wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheiten zwischen den Regionen zu verringern, die Konvergenz zu fördern und letztendlich die Lebensqualität der europäischen Bürger zu verbessern;

C.  in der Erwägung, dass der EFRE, der ESF und der Kohäsionsfonds im Zeitraum 2014–2020 in erster Linie auf Investitionen in Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet sind, mit denen der Arbeitsmarkt, die regionale Wirtschaft und die europäische regionale Zusammenarbeit gestärkt, die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit innerhalb der Union verbessert und im Endeffekt die Unterschiede in der Entwicklung der einzelnen Regionen Europas verringert werden sollen;

D.  in der Erwägung, dass dem Bericht der Kommission über strukturschwache Gebiete zufolge 47 Regionen in acht Mitgliedstaaten strukturschwach sind; in der Erwägung, dass der Bericht zu einem besseren Verständnis der Komplexität der Herausforderungen führen kann, mit denen strukturschwache Gebiete konfrontiert sind, und daher in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein sollte;

E.  in der Erwägung, dass die Kohäsionspolitik eine wichtige Rolle in allen strukturschwachen Gebieten spielt und ein sehr hoher Anteil der öffentlichen Investitionen in den meisten dieser Gebiete auf sie zurückzuführen ist;

F.  in der Erwägung, dass die Kennzahlen für Produktivität, Beschäftigung und Schulbesuch in strukturschwachen Gebieten niedriger sind als in anderen Regionen desselben Mitgliedstaats;

G.  in der Erwägung, dass in dem Bericht der Kommission zwischen zwei Arten von strukturschwachen Regionen unterschieden wird, nämlich „Regionen mit geringem Wachstum“, zu denen weniger entwickelte Regionen und Übergangsregionen in Mitgliedstaaten gehören, deren Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandard (KKS) unter dem EU-Durchschnitt aus dem Jahr 2013 liegt und die sich zwischen 2000 und 2013 nicht dem EU-Durchschnitt angenähert haben (d.h. nahezu alle weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen in Griechenland, Spanien, Italien und Portugal) sowie „Regionen mit geringem Einkommen“, zu denen alle Regionen gehören, deren Pro-Kopf-BIP in KKS unter 50 % des EU-Durchschnitts aus dem Jahr 2013 liegt (d.h. mehrere weniger entwickelte Regionen in Bulgarien, Ungarn, Polen und Rumänien);

H.  in der Erwägung, dass Regionen mit geringem Wachstum im Gegensatz zu Regionen mit geringem Einkommen, die im Allgemeinen über ein anhaltendes Entwicklungspotenzial verfügen, unter einer wirtschaftlichen Stagnation, insbesondere aufgrund eines Rückgangs der öffentlichen und privaten Investitionen, leiden;

I.  in der Erwägung, dass strukturschwache Gebiete in höherem Maße als andere Regionen von einem Mangel an öffentlichen und privaten Investitionen beeinträchtigt sind, was unter anderem auf die im Stabilitätspakt verankerte Verpflichtungen zur Senkung der öffentlichen Verschuldung zurückzuführen ist;

J.  in der Erwägung, dass für strukturschwache Gebiete häufig ein Mangel an Strukturreformen kennzeichnend ist, wodurch die Wirkung der bereits begrenzten öffentlichen Investitionen geschwächt wird;

K.  in der Erwägung, dass strukturschwache Gebiete erheblich benachteiligt sind, was den öffentlichen Verkehr sowie die Wirtschafts- und Energieinfrastruktur betrifft, und effizientere und wirksamere Investitionen benötigen;

L.  in der Erwägung, dass die Kommission der Auffassung ist, dass ein engerer Bezug zwischen der Kohäsionspolitik und den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters vonnöten ist;

M.  in der Erwägung, dass strukturschwache Gebiete und insbesondere Regionen mit geringem Einkommen häufig mit der Abwanderung von jungen Menschen und Facharbeitern konfrontiert sind, wobei beide Kategorien notwendige Ressourcen sind, wenn es um die wirtschaftliche und soziale Revitalisierung der betroffenen Gebiete geht, da diese Regionen ansonsten im Hinblick auf Beschäftigung und Investitionen an Attraktivität einbüßen;

N.  in der Erwägung, dass die Definition der Begriffe „Regionen mit geringem Einkommen“ und „Regionen mit geringem Wachstum“ präzisiert werden sollte;

O.  in der Erwägung, dass regionale und lokale, von der EU finanzierte Programme und die damit erzielten Ergebnisse unabhängig davon, wie viele Fördermittel in eine bestimmte Region fließen, bei den Begünstigten bekannt gemacht werden müssen;

P.  in der Erwägung, dass in strukturschwachen Gebieten ein verantwortliches Regierungshandeln und eine effiziente öffentliche Verwaltung vonnöten sind, da sie erheblich dazu beitragen, Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum zu schaffen; in der Erwägung, dass der Abbau übermäßiger Regelungen und Kontrollen, die Verringerung der Dauer und Komplexität der Verfahren und ein verbesserter Einsatz von IKT-Werkzeugen dazu beitragen würden, die Effizienz und das verantwortliche Regierungshandeln in strukturschwachen Gebieten zu stärken;

Q.  in der Erwägung, dass strukturschwache Gebiete dem siebten Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zufolge im Rahmen des Europäischen Indizes für Regierungsqualität auf den hinteren Plätzen eingestuft werden, was dazu führt, dass öffentliche Investitionen nur begrenzt Wirkung entfalten;

R.  in der Erwägung, dass verlässliche und aufgeschlüsselte Statistiken auf dem neusten Stand für sachkundige, transparentere, unvoreingenommene und fairere politische Entscheidungen von Bedeutung sind;

S.  in der Erwägung, dass in strukturschwachen Gebieten Wachstumshindernisse beseitigt und Lücken in der Infrastruktur verringert werden sollten;

T.  in der Erwägung, dass sich KMU in strukturschwachen Gebieten mit viel höheren Zinsen finanzieren müssen und größere Schwierigkeiten haben, Bankdarlehen für die Kofinanzierung von ESI-Fonds-Projekten zu erhalten;

U.  in der Erwägung, dass in vier von fünf strukturschwachen Gebieten mindestens 25 % der Bevölkerung in einer Stadt bzw. ihrem Einzugsgebiet (funktionales Stadtgebiet) leben und dass in einem von fünf strukturschwachen Gebieten mehr als 50 % der Bevölkerung in einem funktionalen Stadtgebiet leben;

V.  in der Erwägung, dass traditionelle Tätigkeiten, etwa die kleine handwerkliche Fischerei oder Landwirtschaft, in den meisten strukturschwachen Küstengebieten und ländlichen Gebieten Identitäten und Lebensweisen prägen und von wirtschaftlicher, territorialer, sozialer und kultureller Bedeutung sind; in der Erwägung, dass es Entwicklungsstrategien bedarf, damit die Fähigkeit gestärkt wird, Talente anzuziehen und zu binden, neue Technologien anzunehmen und Anreize für neue Investitionen zu schaffen;

1.  begrüßt, dass die Kommission eine Arbeitsunterlage ihrer Dienststellen zum Thema Wettbewerbsfähigkeit in Regionen mit niedrigem Einkommen und niedrigem Wachstum – Bericht über die Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgelegt hat; weist darauf hin, dass in dem Bericht eine Reihe von konstruktiven Lösungen zur Förderung von Wirtschaftswachstum, nachhaltiger Entwicklung und der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen vorgeschlagen wird; betont ferner, dass die Analyse hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit einen wichtigen Beitrag zur künftigen Debatte über die Kohäsionspolitik leistet;

2.  begrüßt die Umsetzung der Pilotinitiativen für strukturschwache Gebiete in zwei Regionen in Rumänien und zwei Regionen in Polen (letztere in Zusammenarbeit mit der Weltbank), insbesondere die Festlegung strategischer Prioritäten und konkreter, schnell durchführbarer Maßnahmen; blickt erwartungsvoll auf die Veröffentlichung der entsprechenden Ergebnisse;

3.  unterstreicht, dass der Kohäsionspolitik ein hoher Stellenwert für die Sicherung und Förderung öffentlicher und privater Investitionen in allen Regionen der EU zukommt, da sie sowohl unmittelbar Wirkung zeitigt als auch einen Beitrag zur Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds leistet; ist der Auffassung, dass die EU als Ganzes zur Förderung ihrer harmonischen Gesamtentwicklung Maßnahmen durchführen sollte, durch die ihr wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt gestärkt wird und Ungleichheiten beim Stand der Entwicklung der einzelnen Regionen und der Rückstand strukturschwacher Gebiete verringert werden;

4.  fordert die Kommission auf, strukturschwache Gebiete auf NUTS-III-Ebene anhand allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Bedingungen zu definieren und diese Gebiete im Einklang mit den Programmplanungszyklen der ESI-Fonds zielgerichteter zu finanzieren;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jeweils maßgeschneiderte Strategien, Programme und Maßnahmen für die unterschiedlichen strukturschwachen Gebiete auszuarbeiten, wobei den Tendenzen und subregionalen Unterschieden Rechnung zu tragen ist, zumal die eingeschlagenen Wege und die Herausforderungen für Regionen mit geringem Einkommen bzw. Wachstum je nach ihren Besonderheiten stark variieren, und Strategien für intelligente Spezialisierung heranzuziehen sind, um die Konvergenz der Gebiete zu beschleunigen und die besten Lösungen mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung zu sichern; ist der Ansicht, dass diese Strategien, Programme oder Maßnahmen mit der Städteagenda abgestimmt werden sollten, da strukturschwache Gebiete keinen rein ländlichen Charakter haben;

6.  betont, dass neben der geringen Entwicklung von und den geringen Investitionen in KMU die Arbeitslosigkeit – und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit – nach wie vor dramatisch hoch ist und eines der dringlichsten und schwerwiegendsten Probleme in einem überwiegenden Teil der strukturschwachen Gebiete darstellt; unterstreicht den hohen Stellenwert der höheren Schulbildung, der Hochschulbildung, der beruflichen Bildung, der Ausbildung am Arbeitsplatz und des Wissenstransfers, wenn es um die Bekämpfung der alarmierend hohen Jugendarbeitslosigkeit und der hohen Quote der Abwanderung junger Menschen aus diesen Gebieten geht; betont, wie wichtig die allgemeine und berufliche Bildung sowie verstärkte Investitionen im Hinblick auf die Bedürfnisse und die Entwicklung von KMU und Familienbetrieben sind; ist der Ansicht, dass die Einbindung junger Menschen zu verbesserten Leistungen führt, da sie häufig innovative Lösungen bereitstellen;

7.  weist darauf hin, dass sich der Bestand an geschulten und ausgebildeten Arbeitskräften, der den Bedarf der regionalen Wirtschaft erfüllt, in hohem Maße auf die Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und Anziehungskraft des Arbeitsmarkts auswirkt, der dann in einem Umfeld von Wachstum, Transparenz und privaten Investitionen florieren kann; ist der Auffassung, dass dabei die gegenwärtige Lage der strukturschwachen Gebiete berücksichtigt werden sollte, insbesondere die Abwanderung und ihre negativen Folgen für die Beschäftigung; hebt die Rolle hervor, die Landwirtschaft und Fischerei in strukturschwachen Gebieten spielen, da sie über die Förderung von Familienbetrieben und Arbeitsplätzen und die Erleichterung der sozialen Inklusion Nahrungsmittel bereitstellen und Ernährungssicherheit gewährleisten;

8.  stellt fest, dass die Diversifizierung für Landwirte und Fischer, insbesondere in den strukturschwachen Gebieten, zu einer Notwendigkeit geworden ist, die ihnen zusätzliche Einkommensquellen bietet und wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Tätigkeiten vorantreibt; merkt allerdings an, dass eine solche Diversifizierung unter keinen Umständen herkömmlichere Tätigkeiten ersetzen darf, etwa die nachhaltige Fischerei; legt den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Behörden nahe, Projekte im Rahmen der blauen Wirtschaft und ähnliche Projekte zu unterstützen, damit den Menschen in strukturschwachen Gebieten beim Aufbau ökologisch nachhaltiger Einkommensquellen geholfen werden kann;

9.  hofft, dass bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung und allgemeine und berufliche Bildung sowie der künftigen langfristigen EU-Strategie und ihrer Ziele den konkreten Bedürfnissen strukturschwacher Gebiete auch künftig gebührend Rechnung getragen wird, wobei besonderes Augenmerk auf die nach wie vor bestehenden Infrastrukturlücken und die Entwicklung des Humankapitals und hier insbesondere auf die Schulabbrecherquote und deren negative Auswirkungen auf die Beschäftigung gerichtet werden sollte; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Auswirkungen einer möglichen Erhöhung des ESF-Kofinanzierungssatzes im nächsten Finanzierungszeitraum zu untersuchen;

10.  hält es für notwendig, bei der Programmplanung und Umsetzung der ESI-Fonds das richtige Gleichgewicht zwischen strukturellen, sozialpolitischen und industriepolitischen Maßnahmen zu erreichen, um Wirtschaftswachstum, nachhaltige Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, indem Finanzhilfen mit Finanzierungsinstrumenten kombiniert werden und zusätzliche finanzielle Unterstützung mobilisiert wird, sodass dadurch dazu beigetragen wird, gegen die verbleibenden Defizite vorzugehen; betont in diesem Zusammenhang, dass wann immer die Wirtschaftsprognose dies erlaubt, Finanzierungsinstrumenten mit niedrigem Risikoprofil Vorzug gegenüber risikobehafteteren Instrumenten erhalten könnten;

11.  stellt fest, dass die Kohäsionspolitik als Korrektiv gegen Lücken und Ungleichgewichte bei der Wettbewerbsfähigkeit sowie bei makroökonomischen Asymmetrien zwischen den Regionen fungieren kann, da sie die Schaffung eines attraktiven und tragfähigen Umfelds für Unternehmen und Bürger fördert; betont, dass in Regionen mit geringem Wachstum der Zugang zu Krediten, die Durchsetzung von Verträgen und der Schutz von Minderheitsbeteiligungen die wichtigsten ermittelten Probleme darstellen, während in Regionen mit geringem Einkommen die Lösung von Insolvenzfällen, die Elektrizitätsversorgung und die Durchsetzung von Verträgen die schwierigsten Fragen aufwerfen;

12.  merkt an, dass strukturschwache Gebiete unter erheblichem Migrationsdruck stehen; vertritt die Auffassung, dass der Beitrag der ESI-Fonds zur Bewältigung dieser Herausforderung nur dann erfolgreich sein kann, wenn auch der Grundsatz der Solidarität wirksam angewandt wird; ist der Ansicht, dass Flüchtlinge und Migranten, die internationalen Schutz genießen, ausreichend ausgebildet und geschult werden müssen, damit sie in den Arbeitsmarkt integriert werden können;

13.  stellt fest, dass zahlreiche Probleme der strukturschwachen Gebiete denen der Gebiete in äußerster Randlage ähneln; begrüßt daher die von der Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“(9) vorgeschlagene Strategie;

14.  ist der Auffassung, dass die Kriterien für die demografische und soziale Entwicklung, beispielsweise der Index für sozialen Fortschritt in den Regionen sowie umweltbezogene oder anderweitige Indikatoren, zusammen mit dem BIP im Kontext der Kohäsionspolitik berücksichtigt und in künftige Berichte der Kommission über strukturschwache Gebiete aufgenommen werden könnten, damit das Potenzial strukturschwacher Gebiete ausgeschöpft wird;

15.  betont die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise, insbesondere auf Regionen mit geringem Wachstum, in deren Zuge haushaltspolitische Spielräume enger wurden, was zu Kürzungen bei den Investitionen der öffentlichen Hand geführt hat; hebt andererseits hervor, dass der Schuldenabbau wichtig ist, wenn das Haushaltsdefizit beseitigt und öffentliche Investitionen auf den Entwicklungsbedarf maßgeschneidert werden sollen;

16.  ist der Auffassung, dass die Kohäsionspolitik eine positive Wirkung auf die Schaffung von Wachstum und Beschäftigung entfaltet; betont, dass der vereinbarte Standpunkt zum Stabilitäts- und Wachstumspakt bezüglich der Flexibilität im Hinblick auf Konjunkturlage, Strukturreformen und staatliche Investitionen mit dem Ziel Anwendung finden muss, größere Strukturreformen und ähnliche Projekte durchzuführen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 verwirklicht werden können; erkennt an, dass der Kontext und der Bereich der Anwendung von Strukturreformen im Rahmen der Kohäsionspolitik geklärt werden müssen; merkt allerdings an, dass solche Strukturreformen in Mitgliedstaaten und Regionen, die Unterstützungsprogramme durchlaufen, dabei behilflich sein können, ein besseres Ergebnis bei Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik zu erzielen;

17.  fordert verstärkte Maßnahmen für eine größere Konvergenz zwischen allen Regionen, einschließlich Maßnahmen zur Sicherung ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber plötzlichen Erschütterungen;

18.  stellt fest, dass der Zugang zu Krediten in strukturschwachen Gebieten und insbesondere in Regionen mit geringem Einkommen schwieriger ist, da die Zinssätze höher sind und die Kreditbranche bis zu einem gewissen Punkt nur geringe Risikobereitschaft an den Tag legt; betont, wie wichtig es ist, für einen einfacheren Zugang zu Krediten zu sorgen, damit KMU unterstützt werden, neue Geschäftsmodelle voranzutreiben, und das Wachstum in strukturschwachen Gebieten gefördert wird;

19.  hebt die Bedeutung der EU-Finanzmittel bei der Förderung von wirtschaftlicher Widerstandsfähigkeit und Kohäsion in diesen Gebieten sowie von Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit hervor; erkennt daher den Beitrag lokaler Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung lokaler Strategien an; regt an, dass die Kommission die Möglichkeit untersucht, vorzuschlagen, der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung einen größeren Anteil der Unterstützung zuzuweisen, sodass dadurch dazu beigetragen wird, sowohl Herausforderungen zu bewältigen als auch Kapazitäten aufzubauen; weist darauf hin, dass strukturschwache Gebiete häufig auf Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln stoßen und mit bürokratischen und administrativen Verzögerungen konfrontiert werden, wodurch die Funktionsweise von EU-Fonds behindert wird;

20.  vertritt die Auffassung, dass positive Anreize für die Regionen innerhalb des bestehenden Rahmens der vom Europäischen Semester vorgegebenen makroökonomischen Bedingungen angestrebt werden könnten;

21.  berücksichtigt die Bedeutung einer soliden wirtschaftlichen Steuerung für eine effiziente Gesamtleistung der ESI-Fonds, wobei das letztendliche Ziel darin besteht, Defizite zu beheben und Verzögerungen zu vermeiden; hält es in diesem Zusammenhang für geboten, die eigentliche Grundlage des Bezugs zwischen dem Europäischen Semester und der Kohäsionspolitik zu analysieren und anschließend zu überprüfen;

22.  vertritt die Auffassung, dass sich Solidarität, stärkere institutionelle Kapazitäten, die Einhaltung des Grundsatzes des guten Regierens, eine bessere Vernetzung und Digitalisierung in diesen Regionen erheblich auf deren Wirtschaftswachstum und auf die effizientere und wirksamere Nutzung der vorhandenen Ressourcen auswirken; weist aus diesem Grund auf die Frage der Unterstützung und Verbesserung der Qualität der Verwaltung und der Institutionen in den betroffenen Gebieten hin; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Beispiele bewährter Verfahren zu verbreiten, was die verbesserte Effizienz der öffentlichen Verwaltung betrifft, zumal eine wirksame Verwaltung die grundlegende Empfehlung für strukturschwache Gebiete sein sollte;

23.  betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Partnerschaftsprinzips und des Regierens auf mehreren Ebenen, das gestärkt werden muss, ohne dass das Subsidiaritätsprinzip beeinträchtigt wird; ist davon überzeugt, dass die Einbindung aller Regierungsebenen und Interessengruppen in die Gestaltung und Umsetzung von auf diese Regionen ausgerichteten Strategien sowie spezifischen Programme und Maßnahmen von grundlegender Bedeutung ist, um einen tatsächlichen europäischen Mehrwert für die Bürger zu schaffen;

24.  weist erneut darauf hin, dass Innovationen und Digitalisierung von Bedeutung sind und die lokalen Dienste (Gesundheit, Soziales, Postdienste) sowie die Infrastruktur verbessert werden müssen, damit für ein positives Umfeld und eine solide Grundlage dafür gesorgt ist, dass in strukturschwachen Gebieten Wachstum und Kohäsion gefördert werden; ist der Ansicht, dass die Bereitstellung von Hochgeschwindigkeitsinternetanschlüssen eine Voraussetzung dafür ist, dass ländliche Gebiete und Berggebiete lebensfähig sind; hebt das Potenzial von sektorübergreifenden Projekten hervor, durch die die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung gefördert wird, indem dabei Synergien zwischen europäischen Fonds genutzt werden;

25.  schlägt vor, dass länderspezifische Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters für mehrere Jahre – mit einer Halbzeitbewertung und ‑überarbeitung – konzipiert und als Positivanreize für die Einleitung von Strukturreformen und keinesfalls als Instrumente angelegt werden, die den Zugang zu Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik verbauen könnten, damit ein Beitrag zu den gemeinsamen Zielen der Union geleistet wird;

26.  ist der Überzeugung, dass die Maßnahmen zur Kopplung der Effektivität der ESI-Fonds an eine solide wirtschaftspolitische Steuerung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, unter anderem indem sämtliche Interessenträger eingebunden werden, sorgfältig untersucht werden sollten; ist ferner der Überzeugung, dass die Grundidee hinter der Verknüpfung zwischen den ESI-Fonds und einer soliden wirtschaftspolitischen Steuerung im Hinblick auf den kommenden Programmplanungszeitraum und unter Berücksichtigung ihrer Umsetzung im Zeitraum von 2014 bis 2020 überdacht werden sollten; ist der Auffassung, dass die Kommission Anpassungen bei der Kopplung des Europäischen Semesters an die Kohäsionspolitik erwägen sollte; schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ein System positiver Anreize samt Spielräumen geschaffen wird, die als Finanzausstattung dienen könnten und zum Einsatz kommen sollen, wenn Mitgliedstaaten sich an die länderspezifischen Empfehlungen halten und weitere Anforderungen im Rahmen des Europäischen Semesters erfüllen;

27.  hält es vor allem für erforderlich, Produktionstätigkeiten und Tätigkeiten der heimischen Wirtschaft zu unterstützen, die für strukturschwache Gebiete kennzeichnend sind, darunter nachhaltigen Tourismus, Kreislaufwirtschaft, die Energiewende vor Ort, Landwirtschaft, Erzeugnisse des verarbeitenden Gewerbes und insbesondere auf KMU ausgerichtete Innovationen; ist der Auffassung, dass die Synergien, die sich aus der wirksamen Kombination der Finanzierung aus regionalen und nationalen Stellen sowie aus EU-Instrumenten unter Heranziehung integrierter territorialer Investitionen ergeben, dazu beitragen dürften, wirtschaftliche Chancen, insbesondere für junge Menschen, zu schaffen;

28.  hält es für geboten, dass sämtliche Chancen, die die EU für die nachhaltige Entwicklung und das Wachstum in diesen Regionen eröffnet, genutzt werden; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung operationeller Programme und grenzübergreifender Kooperationsprogramme strukturschwachen Gebieten besondere Aufmerksamkeit einräumen sollten; weist daher darauf hin, dass es wichtig ist, die Inanspruchnahme von Fonds mit direkter Mittelverwaltung und der ESI-Fonds zu fördern, wobei dies parallel zu und in Abstimmung mit den im Rahmen der Kohäsionspolitik gebotenen Möglichkeiten erfolgen soll;

29.  betont, wie wichtig verlässliche, aktualisierte und aufgeschlüsselte Statistiken sind; fordert daher, dass die Kommission und Eurostat möglichst detaillierte und geografisch aufgeschlüsselte Statistiken bereitstellen, sodass sie dafür herangezogen werden können, geeignete kohäsionspolitische Maßnahmen, auch in strukturschwachen Gebieten, zu konzipieren; begrüßt in diesem Zusammenhang die in dem Kommissionsbericht bereitgestellten Informationen;

30.  fordert die Kommission auf, eine Überprüfung des Verhältnisses zwischen der Kohäsionspolitik und der makroökonomischen Steuerung zu erwägen, und weist darauf hin, dass die Legitimität der Kohäsionspolitik unmittelbar aus den Verträgen herrührt und dass sie eine der am besten sichtbaren europäischen Politikbereiche sowie der wichtigste Ausdruck europäischer Solidarität und eines europäischen Mehrwerts in allen Regionen Europas ist; ist davon überzeugt, dass eine Verknüpfung zwischen der Kohäsionspolitik und den Verfahren der wirtschaftspolitischen Steuerung im Rahmen des Europäischen Semesters ausgewogen und wechselseitig sein sowie auf einem System positiver Anreize fußen muss; befürwortet eine weitergehende Anerkennung der territorialen Dimension, die im Hinblick auf das Europäische Semester von Vorteil sein könnte; hält es dementsprechend für notwendig, bei der wirtschaftspolitischen Steuerung und den Zielen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß den Verträgen sowie bei nachhaltigem Wachstum, der Beschäftigung und dem Umweltschutz einen ausgewogenen Ansatz zu verfolgen;

31.  weist darauf hin, dass alle politischen Akteure den Stellenwert der Kohäsionspolitik anerkennen müssen, da es sich hier um das wichtigste Instrument der europäischen Wirtschaftspolitik handelt, mit dem öffentliche und private Investitionen gefördert werden, die den besonderen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Gegebenheiten der Regionen Rechnung tragen;

32.  fordert die Mitgliedstaaten auf, wie im Bericht der Kommission vorgeschlagen nationale und regionale Entwicklungsstrategien und -programme zu verabschieden, mit denen strukturschwache Gebiete unterstützt und deren Verwaltungskapazitäten, Verwaltung und weitere Schlüsselfaktoren für Wachstum verbessert werden sollen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, für die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen technische, fachliche und praktische Unterstützung bereitzustellen, damit bewährte Verfahren angewandt werden, und die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen zu unterstützen;

33.  fordert, dass die Union der Kohäsionspolitik auch künftig Priorität einräumt und diese dementsprechend mit einer ehrgeizigen Finanzierung unterstützt, auch angesichts der Haushaltszwänge der EU, und dass die Synergien mit weiteren EU-Fonds erhöht und zusätzliche finanzielle Unterstützung über Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Programmplanung für die Jahre nach 2020 mobilisiert wird; betont, dass die Werte der europäischen Solidarität, die in der Kohäsionspolitik zum Ausdruck kommen, nicht untergraben werden dürfen;

34.  verweist auf die Verantwortung des Parlaments bei der Gestaltung und Verabschiedung des geeigneten Rechtsrahmens für die künftige Kohäsionspolitik; betont, dass die grundlegende Rolle und das grundlegende Ziel der Kohäsionspolitik im Einklang mit Artikel 174 AEUV beibehalten werden müssen, und zwar nicht nur, um Konvergenz zu erzielen, sondern auch um zu verhindern, dass Gebiete den Anschluss verlieren; weist darauf hin, dass Vorschriften gestrafft werden müssen und dass ein geeignetes Gleichgewicht zwischen der Vereinfachung der Politik und adäquaten Kontrollen sichergestellt werden muss, wobei zugleich übermäßiger Verwaltungsaufwand abzubauen ist; ist der Auffassung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Ausweitung der Bestimmungen von Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Erwägung ziehen sollten, sodass die Verbindungen zwischen Städten und ihrem Umland in strukturschwachen Gebieten finanziert werden;

35.  fordert die Kommission auf, die Entwicklung von Innovationssystemen, beispielsweise die Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung, stärker zu unterstützen und das Zusammenwirken von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Gebieten zu verstärken; betont ferner, dass gut vernetzte Gebiete für die Tätigkeit von Forschungspartnerschaften – einschließlich der Initiativen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft – von grundlegender Bedeutung sind, damit die nachhaltige Entwicklung von Agrarbetrieben und verbundenen Unternehmen in strukturschwachen Gebieten durch innovative Verfahren zusätzlich gefördert werden kann;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 259.
(3) ABl. C 181 vom 19.5.2016, S. 29.
(4) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0309.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0053.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0245.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0254.
(8) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0401.
(9) Mitteilung der Kommission vom 24. Oktober 2017, (COM(2017)0623).

Letzte Aktualisierung: 6. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen