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Verfahren : 2018/2618(DEA)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B8-0187/2018

Eingereichte Texte :

B8-0187/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0106

Angenommene Texte
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Mittwoch, 18. April 2018 - Straßburg
Keine Einwände gegen einen delegierten Rechtsakt: Unionsmarke
P8_TA(2018)0106B8-0187/2018

Beschluss des Europäischen Parlaments keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung der Kommission vom 5. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1430 zu erheben (C(2018)01231 – 2018/2618(DEA))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Delegierte Verordnung der Kommission (C(2018)01231), („die delegierte Änderungsverordnung“),

–  unter Hinweis auf das Schreiben der Kommission vom 23. März 2018, in dem diese das Parlament ersucht, zu erklären, dass es keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung erheben wird,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Rechtsausschusses vom 27. März 2018 an den Vorsitzenden der Konferenz der Ausschussvorsitze,

–  gestützt auf Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke(1), geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2869/95 der Kommission über die an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Marken, Muster und Modelle) zu entrichtenden Gebühren(2) und anschließend kodifiziert als Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke(3),

–  unter Hinweis auf die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431 der Kommission vom 18. Mai 2017 der Kommission mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Unionsmarke(4), beinhaltet die Aktualisierung der Querverweise auf die Verordnung (EU) 2017/1001,

–  unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses,

–  gestützt auf Artikel 105 Absatz 6 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis darauf, dass innerhalb der in Artikel 105 Absatz 6 dritter und vierter Spiegelstrich seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Frist, die am 17. April 2018 auslief, keine Einwände erhoben wurden,

A.  in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 durch die Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 kodifiziert wurde;

B.  in der Erwägung, dass in den in einer delegierten Verordnung enthaltenen Querverweisen die im Zuge einer Kodifizierung des Basisrechtsakts erfolgte Neunummerierung der Artikel nachvollzogen werden sollte;

C.  in der Erwägung, dass die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1430 der Kommission vom 18. Mai 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 216/96 der Kommission(5) daher aufgehoben und die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430 mit den aktualisierten Querverweisen auf die Verordnung (EU) 2017/1001 in der geänderten Delegierten Verordnung niedergelegt werden sollten;

D.  in der Erwägung, dass die Delegierte Änderungsverordnung daher zu keiner Änderung des Inhalts der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1430 führt;

E.  in der Erwägung, dass durch die zügige Veröffentlichung der geänderten Delegierten Verordnung im Amtsblatt ein baldiger Geltungsbeginn ermöglicht und Kontinuität bei der Anwendung der in den Schlussbestimmungen der geänderten Delegierten Verordnung festgelegten Übergangsregelung sichergestellt würde;

1.  erklärt, keine Einwände gegen die Delegierte Verordnung zu erheben;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.
(2) ABl. L 341 vom 24.12.2015, S. 21.
(3) ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.
(4) ABl. L 205 vom 8.8.2017, S. 39.
(5) ABl. L 205 vom 8.8.2017, S. 1.

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen