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Verfahren : 2017/2137(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0105/2018

Eingereichte Texte :

A8-0105/2018

Aussprachen :

PV 18/04/2018 - 10
CRE 18/04/2018 - 10

Abstimmungen :

PV 18/04/2018 - 12.19

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0124

Angenommene Texte
PDF 250kWORD 99k
Mittwoch, 18. April 2018 - Straßburg
Entlastung 2016: Gesamthaushaltsplan der EU – Parlament
P8_TA(2018)0124A8-0105/2018
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan I – Parlament (2017/2137(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016(1),

–  unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 (COM(2017)0365 – C8-0248/2017)(2),

–  unter Hinweis auf den Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan I – Europäisches Parlament(3),

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Internen Prüfers für das Haushaltsjahr 2016,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016, zusammen mit den Antworten der Organe(4),

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge(5),

–  gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und Artikel 318 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(6), insbesondere auf die Artikel 164, 165 und 166,

–  gestützt auf den Beschluss des Präsidiums vom 16. Juni 2014 mit den Internen Vorschriften für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments(7), insbesondere auf Artikel 22,

–  gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0105/2018),

A.  in der Erwägung, dass der Präsident den Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 am 28. Juni 2017 angenommen hat;

B.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär als oberster bevollmächtigter Anweisungsbefugter am 10. Juli 2017 bestätigt hat, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass die dem Parlament zugewiesenen Haushaltsmittel entsprechend ihrer Zweckbestimmung und gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die notwendige Gewähr bezüglich Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge bieten;

C.  in der Erwägung, dass nach Artikel 166 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 die Organe der Union alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen im Entlastungsbeschluss des Europäischen Parlaments nachzukommen;

1.  erteilt seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2016;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. L 48 vom 24.2.2016.
(2) ABl. C 323 vom 28.9.2017, S. 1.
(3) ABl. C 266 vom 11.8.2017, S. 1.
(4) ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 1.
(5) ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 10.
(6) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(7) PE 422.541/Bur.


2. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2018 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan I – Parlament, sind tatatt(2017/2137(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016, Einzelplan I – Parlament,

–  gestützt auf Artikel 94, Artikel 98 Absatz 3 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A8‑0105/2018),

A.  in der Erwägung, dass der Rechnungsführer des Europäischen Parlaments in seiner Bescheinigung des Rechnungsabschlusses bestätigt hat, dass der Abschluss die Vermögens- und Finanzlage, die Ergebnisse der Vorgänge und die Cashflows des Parlaments in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellt;

B.  in der Erwägung, dass der Verwaltung des Parlaments entsprechend dem üblichen Verfahren 141 Fragen übersandt wurden, auf die schriftliche Antworten eingingen, die vom Haushaltskontrollausschuss in Anwesenheit des für den Haushalt zuständigen Vizepräsidenten, des Generalsekretärs und des Internen Prüfers in öffentlicher Sitzung erörtert wurden;

C.  in der Erwägung, dass die Qualität, Effizienz und Effektivität der Verwaltung der öffentlichen Mittel ständig verbessert werden können und dass Kontrollen notwendig sind, um sicherzustellen, dass die politische Führung und die Parlamentsverwaltung ihrer Verantwortung gegenüber den Unionsbürgern nachkommen;

Aufsicht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Parlaments

1.  stellt fest, dass sich das formelle System für die Aufsicht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des Parlaments aus vier Hauptbestandteilen zusammensetzt:

   der Bescheinigung des Rechnungsabschlusses durch den Rechnungsführer des Parlaments,
   den Jahresberichten des Internen Prüfers und seiner Stellungnahme zum internen Kontrollsystem,
   der Bewertung der Verwaltungsausgaben und der sonstigen Ausgaben für alle Unionsorgane, einschließlich des Parlaments, durch seinen externen Prüfer, den Rechnungshof,
   dem Entlastungsverfahren des Haushaltskontrollausschusses, das mit einem Beschluss des Parlaments, seinem Präsidenten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments zu erteilen, endet;

2.  begrüßt, dass der Rechnungshof die Stichprobe entsprechend der Anzahl der Vorgänge des Parlaments vergrößert hat, und fordert den Rechnungshof auf, auf diesem Weg fortzufahren, da das Risiko der Rufschädigung relativ hoch ist, zumal sich Fehler im Finanzmanagement und in der Haushaltsführung negativ auf das Ansehen des Organs auswirken könnten;

3.  fordert den Rechnungshof auf, in Erwägung zu ziehen, mehr Sonderberichte über spezifische Tätigkeitsbereiche des Parlaments anzufertigen, etwa über seine Kommunikationsstrategien und die Verwaltung der Finanzhilfen für europäische Parteien und europäische politische Stiftungen, und zwar mit einem besonderen Schwerpunkt auf der ergebnisorientierten Haushaltsplanung;

4.  begrüßt, dass die Verwaltung den Ausbau des internen Fachwissens im Bereich Rechnungsabschlüsse und Rechnungsprüfung durch die Einrichtung eines zusätzlichen Dienstes für die Mitglieder, die an Verfahren zur Entlastung der EU-Organe beteiligt sind, weiterverfolgt hat und dadurch Hilfe und Unterstützung in Bezug auf Verständnis und Auslegung der Ergebnisse der jährlichen Rechnungslegungs- und Prüfberichte bietet;

Haushaltsführung und Finanzmanagement des Parlaments

5.  stellt fest, dass sich die endgültigen Mittel des Parlaments für 2016 auf insgesamt 1 838 613 983 EUR beliefen, was 19,39 % der Mittel von Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens(1) (MFR) entspricht, die für die Verwaltungsausgaben aller Unionsorgane für 2016 veranschlagt wurden, und eine Zunahme um 2,4 % gegenüber dem Haushaltsplan 2015 bedeutet (1 794 929 112 EUR);

6.  stellt fest, dass sich die im Jahresabschluss ausgewiesenen Gesamteinnahmen zum 31. Dezember 2016 auf 183 381 513 EUR (2015: 176 367 724 EUR), einschließlich zweckgebundener Einnahmen in Höhe von 30 589 787 EUR (2015: 27 988 590 EUR), beliefen;

7.  betont, dass 69,92 % der Gesamtmittel für Verpflichtungen auf vier Kapitel entfielen, nämlich Kapitel 10 (Mitglieder des Organs), Kapitel 12 (Beamte und Bedienstete auf Zeit), Kapitel 20 (Gebäude und Nebenkosten) und Kapitel 42 (Ausgaben für parlamentarische Assistenz), woran sich erkennen lässt, dass ein Großteil der Ausgaben des Parlaments nur in geringem Maße Änderungen unterliegt;

8.  nimmt die Beträge zur Kenntnis, auf deren Grundlage der Rechnungsabschluss des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 erstellt wurde:

(a)  Verfügbare Mittel (EUR)

Mittel für 2016:

1 838 613 983

nicht automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2015:

-

automatische Mittelübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2015:

289 323 907

Mittel, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, für 2016:

30 589 787

Mittelübertragungen, die zweckgebundenen Einnahmen entsprechen, aus dem Haushaltsjahr 2015:

103 055 269

Gesamt:

2 261 582 946

(b)  Verwendung der Mittel im Haushaltsjahr 2016 (EUR)

Mittelbindungen:

2 225 465 435

getätigte Zahlungen:

1 900 199 164

automatische Mittelübertragungen, einschließlich Mittel aus zweckgebundenen Einnahmen:

324 909 094

nicht automatische Mittelübertragungen:

-

in Abgang gestellte Mittel:

36 094 295

(c)  Einnahmen (EUR)

im Jahr 2016:

183 381 513

(d)  Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2016 (EUR)

1 574 480 381

9.  stellt fest, dass 99,2 % der in den Haushaltsplan des Parlaments eingesetzten Mittel (1 823 844 172 EUR) gebunden und 0,8 % der Mittel in Abgang gestellt wurden; begrüßt, dass wie in den Vorjahren eine sehr hohe Ausführungsrate der Haushaltsmittel erreicht wurde; stellt fest, dass sich die Zahlungen auf insgesamt 1 538 531 527 EUR beliefen, was einer Ausführungsrate von 84,4 % entspricht und gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 0,7 % darstellt;

10.  betont, dass ein Großteil der für 2016 in Abgang gestellten Mittel in Höhe von 14 769 811 EUR auf Dienstbezüge und sonstige Ansprüche sowie einmal mehr auf Ausgaben im Zusammenhang mit Gebäuden entfällt;

11.  stellt fest, dass für das Haushaltsjahr 2016 sieben Mittelübertragungen gemäß den Artikeln 27 und 46 der Haushaltsordnung(2) in Höhe von 66 655 000 EUR genehmigt wurden, was 3,6 % der endgültigen Mittel entspricht; stellt besorgt fest, dass einmal mehr ein Großteil der Übertragungen mit der Gebäudepolitik des Parlaments, und insbesondere mit dem Konrad-Adenauer-Bauprojekt, im Zusammenhang stand; hält die Sammelmittelübertragung weiterhin für sehr hoch; ist der festen Überzeugung, dass es eine effiziente Haushaltsführung erlauben sollte, solche Übertragungen auf ein Minimum zu reduzieren; fordert nachdrücklich, dass die Gebäudepolitik des Parlaments mit ausreichender Deutlichkeit als Teil der Haushaltspolitik festgelegt wird;

Stellungnahmen des Rechnungshofs zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 2016 und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

12.  erinnert daran, dass der Rechnungshof eine einzige spezifische Bewertung der Verwaltungs- und sonstigen Ausgaben für alle Organe der EU durchführt; weist darauf hin, dass die Verwaltungsausgaben und damit verbundenen Ausgaben die Ausgaben für Personal (Gehälter, Zulagen und Versorgungsbezüge), welche 60 % der gesamten Verwaltungsausgaben ausmachen, sowie Ausgaben für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie umfassen;

13.  verweist darauf, dass die Prüfung die Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe von 100 Zahlungsvorgängen umfasste, einschließlich einer risikobasierten Stichprobe von 20 Mittelbindungen, die kurz vor Ende des Haushaltsjahrs 2016 bewilligt und automatisch auf das Haushaltsjahr 2017 übertragen wurden, um zu überprüfen, ob die Haushaltsmittel im Einklang mit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit verwendet wurden;

14.  entnimmt den Angaben des Rechnungshofs, dass aus den Prüfungsnachweisen insgesamt hervorgeht, dass die Ausgaben für die Rubrik „Verwaltung“ nicht in wesentlichem Ausmaß fehlerbehaftet waren; stellt fest, dass sich auf der Grundlage der 12 quantifizierten Fehler die geschätzte Fehlerquote in der Rubrik 5 des MFR („Verwaltung“) auf 0,2 % beläuft (2015: 0,6 %);

Mittelverwaltung bei den Fraktionen

15.  erinnert daran, dass die Fraktionen gegenüber dem Parlament in Bezug auf die Verwaltung der ihnen zugewiesenen Mittel im Rahmen der Befugnisse, die ihnen vom Präsidium übertragen werden, rechenschaftspflichtig sind; stellt mit Besorgnis fest, dass der Rechnungshof in Bezug auf die Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF) festgestellt hat, dass Mängel bei den Kontrollen der Genehmigung und Begleichung von Ausgaben vorliegen und dass die geleisteten Zahlungen nicht infolge von Vergabeverfahren vertragsmäßig vorgesehen waren; betont, dass der externe Prüfer „Ernst and Young“ ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben hat; fordert das Präsidium auf, in Bezug auf die ENF-Fraktion geeignete Maßnahmen zu ergreifen, unter anderem eine mögliche Kostenerstattung;

16.  nimmt zur Kenntnis, dass der Jahresbericht des Rechnungshofs für 2016 Feststellungen enthält, die konkret das Parlament betreffen; nimmt zur Kenntnis, dass der Rechnungshof in Bezug auf eine Zahlung, die an eine Fraktion geleistet wurde, Mängel bei den Kontrollen der Genehmigung und Begleichung von Ausgaben, die 2015 getätigt, aber erst 2016 abgerechnet wurden, feststellte; nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Rechnungshof festgestellt hat, dass Zahlungen geleistet wurden, die nicht infolge von Vergabeverfahren vertragsmäßig vorgesehen waren; stellt schließlich fest, dass der Rechnungshof 2015 bei einem Vorgang im Zusammenhang mit einer anderen Fraktion ähnliche Mängel feststellte;

17.  nimmt die Antworten des Parlaments an den Rechnungshof im kontradiktorischen Verfahren zur Kenntnis; fordert den Rechnungshof auf, den federführenden Ausschuss darüber auf dem Laufenden zu halten, wie die Empfehlung des Rechnungshofs, den Kontrollrahmen für die Ausführung von Mitteln, die Fraktionen zugewiesen werden, zu überprüfen und wirksamer zu überwachen, wie die Fraktionen die Vorschriften über die Genehmigung und Begleichung von Ausgaben anwenden und Vergabeverfahren durchführen, umgesetzt wurde;

18.  fordert das Generalsekretariat des Parlaments auf, seine zusätzlichen Bemühungen, die Fraktionen bei der Verbesserung ihrer internen Finanzverwaltung zu unterstützen und ihnen bessere Orientierungshilfen zu bieten, fortzusetzen; fordert die Fraktionen auf, die Anwendung der geltenden Vorschriften für die Genehmigung und Begleichung von Ausgaben weiter zu verbessern sowie die Durchführung von Vergabeverfahren zu verbessern und weiter zu vereinheitlichen;

Jahresbericht des Internen Prüfers

19.  stellt fest, dass der Interne Prüfer am 23. Januar 2018 in einer öffentlichen Sitzung des federführenden Ausschusses seinen Jahresbericht vorlegte und darlegte, auf welche Art und Weise er 2016 in den folgenden Bereichen Prüfungen durchgeführt hatte:

   Überprüfung des Projekts für das neue Finanzverwaltungssystem („FMS“) – Phase 3;
   Folgeprüfungen noch ausstehender Maßnahmen aus Berichten über die interne Prüfung;
   audiovisueller Bereich;
   Einstellungsverfahren für Beamte und Bedienstete auf Zeit;
   externes Fachwissen, auf das die Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik (GD INLO) bei Bauvorhaben zurückgreift;
   Verfahren für die Tätigkeitsberichterstattung;
   Einstellungsverfahren für Vertragsbedienstete;
   IT-Infrastrukturen und IT-Betrieb: Bestandsaufnahme und Management von externem Fachwissen im Datenzentrum;

20.  erinnert daran, dass der jährliche Tätigkeitsbericht einen Eckpfeiler der Verwaltungsstruktur des Parlaments darstellt; hebt hervor, dass der Interne Prüfer im Anschluss an die Prüfung des Verfahrens für die Tätigkeitsberichterstattung, deren Schwerpunkt auf der Wirksamkeit der jährlichen Tätigkeitsberichte als Instrument für die Berichterstattung über Rechenschaftspflicht und Leistung lag, die folgenden Empfehlungen abgegeben hat:

   Es sollte ein integrierter Rahmen für die Planung und Berichterstattung angenommen werden, der die Festlegung strategischer Ziele sowie die jährlichen operativen Ziele jeder Generaldirektion umfasst und mittels dem wesentliche Leistungsindikatoren festgelegt werden und die Berichterstattung über die Leistung in den jährlichen Tätigkeitsberichten verbessert wird;
   der Generalsekretär sollte eine Dienststelle mit einem erweiterten Mandat für die Koordinierung und Überwachung des Verfahrens für die Tätigkeitsberichterstattung benennen;
   die Bewertung des internen Kontrollrahmens und der Berichterstattung darüber sollte durch die Benennung eines Koordinators für die interne Kontrolle in jeder Generaldirektion, die Bereitstellung geeigneter Orientierungshilfen und Instrumente für die Generaldirektionen sowie die Sicherstellung einer kohärenten Berichterstattung über interne Kontrollen im Rahmen der jährlichen Tätigkeitsberichte verbessert werden;
   es sollten parlamentsspezifische Leitlinien für die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung und die Bewertung des Bedarfs der Anbringung etwaiger Vorbehalte angenommen werden;

21.  stellt fest, dass infolge des Folgeprüfungsverfahrens für 2016 22 von 48 noch ausstehenden, validierten Maßnahmen abgeschlossen wurden und das Risikoprofil der überfälligen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2016 nach und nach weiter verringert wurde; weist insbesondere darauf hin, dass zum Jahresende 10 der 26 noch ausstehenden Maßnahmen in die Kategorie „erhebliches Risiko“ fielen, während die übrigen 16 Maßnahmen in die Kategorie „gemäßigtes Risiko“ fielen;

Folgemaßnahmen zur Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2015

22.  nimmt die schriftlichen Antworten in Bezug auf die Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2015, die dem Haushaltskontrollausschuss am 4. Oktober 2017 übermittelt wurden, und die Ausführungen des Generalsekretärs zu den verschiedenen Fragen und Forderungen, die in der Entschließung zur Entlastung des Parlaments für das Haushaltsjahr 2015 und in der darauffolgenden Aussprache mit den Mitgliedern aufgeworfen bzw. erhoben wurden, zur Kenntnis; betont, dass es wichtig ist, Fragen in Bezug auf den Haushaltsplan des Parlaments und seine Ausführung häufiger mit dem Generalsekretär im Haushaltskontrollausschuss besprechen zu können;

23.  betont erneut, dass es zur Verbesserung der Transparenz des Organs und insbesondere von dessen Beschlussfassungsverfahren notwendig ist, die Tätigkeit der internen Beschlussfassungsgremien des Parlaments, insbesondere des Präsidiums, und vor allem das Beschlussfassungsverfahren an sich transparenter und offener zu gestalten; fordert, dass die Tagesordnungen des Präsidiums rechtzeitig im Intranet veröffentlicht werden und die Frist für die Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle deutlich reduziert wird; weist darauf hin, dass es nicht notwendig ist, mit der Veröffentlichung zu warten, bis die Übersetzungen in alle Sprachen vorliegen; beglückwünscht das Kollegium der Quästoren zu den diesbezüglich erzielten Fortschritten, insbesondere was dessen neue Strategie zur Mitteilung seiner Beschlüsse betrifft;

24.  fordert den Generalsekretär auf, diese Entschließung dem Präsidium zu übermitteln und jene Punkte hervorzuheben, in denen Beschlüsse oder Maßnahmen seitens des Präsidiums verlangt werden; fordert den Generalsekretär auf, einen Aktionsplan und einen Zeitplan festzulegen, die es dem Präsidium ermöglichen, den in den Entschließungen zur Entlastung des Parlaments formulierten Empfehlungen nachzukommen bzw. darauf zu reagieren, und die Ergebnisse in das jährliche Prüfdokument einzubeziehen; fordert den Generalsekretär auf, den Haushaltsausschuss und den Haushaltskontrollausschuss rechtzeitig über alle Projekte zu unterrichten, die er dem Präsidium vorlegt und die erhebliche Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben;

25.  bedauert jedoch, dass viele der in der Entlastungsentschließung(3) für das Haushaltsjahr 2015 abgegebenen Empfehlungen ohne Begründung oder Rechtfertigung nicht weiterverfolgt wurden; ist zutiefst beunruhigt darüber, dass weder das Präsidium noch der Generalsekretär in Bezug auf mehrere Aufforderungen zu Maßnahmen oder Beschlüssen seitens derselben einen Fortschrittsbericht veröffentlicht oder ausreichende Fortschritte erzielt haben;

26.  fordert das Präsidium erneut auf, alle Entlastungsbeschlüsse gemäß Artikel 25 und Anlage IV der Geschäftsordnung sowie Artikel 6 und Artikel 166 der Haushaltsordnung weiterzuverfolgen;

27.  erinnert daran, dass in den Entschließungen zur Entlastung des Parlaments für die Haushaltsjahre 2014(4) und 2015 eine technische Lösung gefordert wurde, mit deren Hilfe die Mitglieder auf ihrer persönlichen Seite der Website des Parlaments freiwillig ihre Treffen mit Interessenvertretern offenlegen können; fordert das Präsidium und den Generalsekretär des Parlaments nachdrücklich auf, dies umgehend zu ermöglichen;

28.  fordert den Generalsekretär auf, die Mitglieder über die beim Projekt iPACS erzielten Fortschritte (dessen Ziel darin besteht, die Sicherheit der Personen im Parlament sowie der Gebäude und Vermögenswerte des Parlaments zu erhöhen und auf den neuesten Stand zu bringen), zu informieren; weist darauf hin, dass dieses Projekt durch Beschluss des Präsidiums vom 9. März 2015 angenommen wurde; betont, wie wichtig es ist, zu bewerten, ob ein Projekt von für das Parlament so wesentlicher Bedeutung – und das einen so hohen Betrag gekostet hat – planmäßig verläuft;

29.  fordert den Generalsekretär auf, Maßnahmen im Zusammenhang mit den drastisch steigenden Hotelpreisen in Straßburg – mit von einem Jahr auf das nächste dramatisch gestiegenen Preisen, die sich vor allem während der Plenartagungen zuspitzen – zu ergreifen; empfiehlt, die Beförderung zwischen Straßburg und der deutschen Seite der Grenze, wo die Preise erheblich niedriger sind, (möglicherweise mittels eines Shuttlebusdienstes zwischen Kehl und dem Parlamentsgebäude) zu erleichtern;

30.  begrüßt die in einem Beschluss des Präsidiums vom 3. Mai 2016 zum Ausdruck gekommenen Initiativen des Generalsekretärs in Bezug auf die Überprüfung der Strategie für Krisen und Fortführung der Geschäftstätigkeit zum Aufbau der Widerstandsfähigkeit des Parlaments, damit es etwaige schwerwiegende Vorfälle (jeglicher Art – etwa in Bezug auf IT, Sicherheit oder Gebäude), die sich auf die Tätigkeit des Parlaments auswirken, besser bewältigen kann;

Entlastung des Parlaments für 2016

31.  stellt fest, dass der für den Haushalt zuständige Vizepräsident, der Generalsekretär und der Haushaltskontrollausschuss am 23. Januar 2018 in Anwesenheit des Internen Prüfers eine Aussprache über die Entlastung des Parlaments für das Haushaltsjahr 2016 geführt haben;

32.  stellt fest, dass das Präsidium im Anschluss an das am 23. Juni 2016 im Vereinigten Königreich abgehaltene Referendum in seiner Sitzung vom 4. Juli 2016 die Folgen desselben erörterte; weist darauf hin, dass der Präsident den Standpunkt vertritt, dass britische Mitglieder und Bedienstete des Parlaments genau dieselben Rechte und Pflichten haben wie alle anderen Mitglieder und Bediensteten des Organs, solange das Vereinigte Königreich Vollmitglied der Union ist; stellt fest, dass diese Regelung flexibel und mit den wie auch immer gearteten Ergebnissen der Brexit-Verhandlungen vereinbar sein muss; stellt fest, dass sich die Lage der britischen Mitglieder und Bediensteten des Parlaments während des noch festzulegenden Übergangszeitraums ändern könnte;

33.  stellt fest, dass das Ergebnis des Referendums erhebliche Auswirkungen auf die Ausschusssekretariate, die wissenschaftlichen Referate und die horizontalen Dienststellen der politischen Generaldirektionen hatte; stellt fest, dass die Dienststellen des Parlaments auf Untersuchungen basierende Analysen ausgearbeitet haben, um zu prüfen, welche Auswirkungen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union auf die Politikbereiche und die Rechtsvorschriften in ihren jeweiligen Bereichen haben wird; stellt zudem fest, dass künftige Arbeiten zu diesem Thema rechtlich sehr komplex sein werden und dass das in den Ausschusssekretariaten und Fachabteilungen vorhandene Fachwissen gemäß den getroffenen politischen Entscheidungen während der einzelnen Phasen des Austrittsprozesses bereitgestellt werden kann;

34.  begrüßt die verbesserte Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zwischen dem Parlament und den zuständigen Behörden der Gastländer, insbesondere mit den belgischen Behörden;

35.  fordert den Generalsekretär auf, mit der belgischen Eisenbahngesellschaft darüber zu verhandeln, zu den Spitzenankunfts- und -abreisezeiten der Mitglieder mehr direkte Züge zwischen dem Bahnhof Brüssel-Luxemburg und dem Flughafen Zaventem anzubieten, um die Reisezeit zu verkürzen und den CO2-Fußabdruck der Mitglieder zu verringern; fordert das Generalsekretariat auf, Bahnreisen von Mitgliedern zu fördern;

36.  erinnert daran, dass eines der wichtigsten Kennzeichen des Parlaments dessen öffentlicher Charakter ist; unterstützt die Neuorganisation und Verbesserung der Eingänge aller Gebäude des Parlaments an den drei Arbeitsorten auf der Grundlage eines neuen Sicherheitskonzepts, das ein sicheres Arbeitsumfeld für die parlamentarischen Tätigkeiten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des öffentlichen Charakters des Parlaments sicherstellt; weist darauf hin, dass diese im Jahr 2015 modernisierten Eingänge mit neuen Zugangskontrollsystemen ausgerüstet und in das neue zentrale integrierte Zugangskontrollsystem eingebunden wurden; betont, dass der Eingang des Louise-Weiss-Gebäudes in Straßburg (LOW) während der Plenartagungen einer der von den Mitgliedern, Bediensteten und Besuchern am stärksten genutzten Eingänge ist; betont, dass es sich dabei de facto um den am besten sichtbaren Eingang in Straßburg handelt; bedauert, dass die „vorübergehende“ Sicherheitskontrolle am Eingang zum LOW-Gebäudes de facto dauerhaft geworden ist; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, eine Alternative vorzuschlagen, um den Zutritt zum LOW-Gebäude zu erleichtern und zugleich das Maß an Sicherheit und die Attraktivität dieses Eingangs beizubehalten;

37.  stellt fest, dass die ergebnisorientierte Haushaltsplanung in den Generaldirektionen mit unterschiedlich großer Sorgfalt betrieben wird und sich in manchen Dienststellen der Verwaltung noch in einem Vorstadium befindet; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass in der gesamten Verwaltung klare und messbare Ziele festgelegt werden und ihre Umsetzung überwacht wird;

38.  bedauert, dass sich die durch die geografische Verteilung des Parlaments auf verschiedene Standorte bedingten Kosten nach Angaben des Rechnungshofs auf 114 Mio. EUR pro Jahr belaufen; weist auf die Feststellung in seiner Entschließung vom 20. November 2013 zur Festlegung der Sitze der Organe der Union(5) hin, wonach 78 % aller Dienstreisen der Bediensteten des Parlaments im Rahmen des Beamtenstatuts eine direkte Folge der geografischen Verteilung der Dienststellen des Parlaments sind; weist erneut darauf hin, dass sich die Umweltauswirkungen dieser geografischen Verteilung mit schätzungsweise 11 000 bis 19 000 Tonnen CO2-Emissionen beziffern lassen; stellt mit Bedauern fest, dass sich die Gesamtkosten der Kostenerstattungen für die Reisekosten der Mitglieder des Europäischen Parlaments nur im Zusammenhang mit den Plenartagungen in Straßburg im Jahr 2016 bereits auf 21 352 262 EUR beliefen; fordert den Rat auf, auf einen einzigen Sitz des Europäischen Parlaments hinzuarbeiten, damit keine Steuergelder mehr verschwendet werden;

39.  weist auf die Veröffentlichung von sieben Berichten über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln sowie von fünf Bewertungen des europäischen Mehrwerts hin, die 2016 abgeschlossen wurden;

40.  nimmt Kenntnis von der Überarbeitung der Zulagensätze für akkreditierte parlamentarische Assistenten im Zusammenhang mit Reisen zwischen den drei Arbeitsorten des Parlaments; weist darauf hin, dass sich für Beamte und sonstige Bedienstete des Parlaments der Höchstbetrag für Hotelkosten bei Dienstreisen nach Straßburg auf 18 EUR beläuft und die Tagegelder mit 102 EUR festgelegt sind, was einen Gesamtbetrag von 282 EUR pro Tag ergibt, während dieser Betrag im Fall der akkreditierten parlamentarischen Assistenten für dieselben Ausgaben je nach Entscheidung des Mitglieds auf 137 EUR, 160 EUR bzw. 183 EUR pro Tag sinkt; weist jedoch darauf hin, dass die akkreditierten parlamentarischen Assistenten bei Dienstreisen zu anderen Orten als Straßburg sehr wohl dieselben Tagegelder erhalten wie die Beamten und sonstigen Bediensteten des Parlaments; fordert das Präsidium das dritte Jahr in Folge auf, im Sinne der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer rasch Maßnahmen zu ergreifen, um die Tagegelder der akkreditierten parlamentarischen Assistenten bei ihren Dienstreisen nach Straßburg an die der Beamten und sonstigen Bediensteten anzupassen; fordert das Präsidium erneut auf, die Zulagen für Beamte, sonstige Bedienstete und akkreditierte parlamentarische Assistenten vollständig aneinander anzugleichen;

41.  begrüßt die Bereitschaft des Generalsekretärs, eine Lösung zu finden, und fordert erneut eine praktikable Lösung für jene akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die während zweier Wahlperioden ohne Unterbrechung im Parlament tätig waren und bei Erreichen des Ruhestandseintrittsalters am Ende der laufenden Wahlperiode aufgrund von Problemen, die sie und die Mitglieder, für die sie tätig waren, nicht zu verantworten haben, keinen Anspruch auf das europäische Ruhegehalt haben werden, da sie die erforderlichen zehn Dienstjahre aufgrund der vorzeitigen Wahlen im Jahr 2014 und der verzögerten Validierung der neuen Verträge, die der hohen Arbeitsbelastung in der Personalabteilung nach den Wahlen von 2009 und 2014 geschuldet war, nicht erreicht haben werden; fordert daher, dass zwei Wahlperioden als zehn aktive Dienstjahre gelten; fordert den Generalsekretär auf, die Generaldirektion Personal (GD PERS) rasch mit der Suche nach möglichen Lösungen und damit zu beauftragen, die Vertreter der akkreditierten parlamentarischen Assistenten über das Verfahren auf dem Laufenden zu halten und sie in dasselbe einzubinden; fordert, dass die Kommission im Hinblick auf die Lösung des Problems bis 1. September 2018 einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegt;

42.  stellt fest, dass sich die Erstattung der Kosten für Dienstreisen fallweise sehr lange verzögert, und schlägt vor, dass Lösungen zur Erzielung einer angemessenen Frist geprüft werden;

43.  hält es für angebracht, die kleine Aufstockung der Haushaltslinie 422 „Ausgaben für parlamentarische Assistenz“ unter Berücksichtigung der dem Brexit geschuldeten höheren Arbeitsbelastung, der zunehmenden Anzahl an Trilogen, der zunehmenden Anzahl an nichtständigen Ausschüssen und Sonderausschüssen, die eine Rekordzahl von 25 ständigen und nichtständigen Ausschüssen erreicht haben, und des Endes der Wahlperiode, das mit dem komplexen Paket an Gesetzgebungsvorschlägen für den MFR zusammenfällt, beizubehalten;

44.  fordert den Generalsekretär auf, der Kommission den Bericht über die Bewertung des neuen Statuts für die akkreditierten parlamentarischen Assistenten zu übermitteln, der infolge der am 28. April 2016 angenommenen Entschließung zu der Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erstellt wurde und auf den in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 160/2009 des Rates(6) Bezug genommen wird;

45.  fordert das Präsidium auf, bei der Bewertung der im letzten Jahr eingeführten neuen Regelung für Besuchergruppen die Möglichkeit, einen akkreditierten parlamentarischen Assistenten als Gruppenleiter zu benennen, zu streichen, da dies mit Bedenken professioneller, rechtlicher und ethischer Natur sowie im Bereich Datenschutz verbunden ist;

46.  stellt fest, dass Praktikanten, die für Mitglieder tätig sind, mit diesen in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis stehen, durch das sie keinen Anspruch auf denselben Status wie andere Kategorien des Personals des Parlaments oder auf ein Stipendium des Parlaments selbst (Schuman-Stipendien) haben; bedauert, dass in der Generaldirektion Finanzen (GD FINS) kein Instrument oder Rechtsrahmen besteht, mit dem ein Mechanismus für direkte Vorschusszahlungen an Praktikanten dieser Art im Vorfeld von Dienstreisen ermöglicht würde, wie dies für das übrige Personal gilt, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass sie aus offensichtlichen Gründen kaum in der Lage sind, die Kosten im Vorhinein selbst zu entrichten; betont, dass die Mitglieder mit dem Praktikanten und der Zahlstelle auf Einzelfallbasis eine Einigung über Vorschusszahlungen erzielen können; stellt jedoch fest, dass viele Mitglieder bei der Vergütung der bei ihnen beschäftigten Praktikanten nicht die Dienste einer Zahlstelle nutzen, und fordert das Parlament auf, ehestmöglich zu prüfen, ob ein System für direkte Zahlungen eingeführt werden könnte;

47.  stellt mit Sorge fest, dass zu diesem Zeitpunkt der laufenden Wahlperiode die Lebensläufe von mehr als der Hälfte der Mitglieder noch immer nicht in ihren Profilen auf der offiziellen Website des Parlaments erscheinen; fordert den Generalsekretär auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verfügbarkeit der Lebensläufe aller Mitglieder auf der offiziellen Website sichergestellt wird;

48.  erinnert daran, dass das Mandat der Mitglieder des Europäischen Parlaments mit einer Reihe von Ämtern – etwa einem Mandat in einem nationalen Parlament – nicht vereinbar ist; fordert, dass für die nächste Wahlperiode die erforderlichen Bestimmungen ausgearbeitet werden, sodass die Mitglieder kein zusätzliches Mandat in einem mit Rechtsetzungsbefugnissen ausgestatteten Regionalparlament eines Mitgliedstaats wahrnehmen können, das einen ähnlichen Zeitaufwand wie ein Mandat in einem nationalen Parlament erfordert;

49.  ist der Auffassung, dass es im Hinblick auf unabhängigere und zuverlässigere Stellungnahmen und Studien erforderlich ist, Vorschriften zu Interessenkonflikten für von den Ausschüssen des Parlaments beauftragte Sachverständige einzuführen;

50.  erinnert an die Feststellung aus den Entlastungsverfahren für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, wonach die Website des Parlaments nicht besonders benutzerfreundlich ist, und fordert die Generaldirektion Kommunikation (GD COMM) daher auf, umgehend Verbesserungen an der Website vorzunehmen und eine effizientere Suchmaschine einzuführen; betont, dass noch Fortschritte im Hinblick darauf erzielt werden müssen, die Website attraktiver und ansprechender zu gestalten, und dass noch Bemühungen um eine Diversifizierung der verfügbaren Plattformen der sozialen Medien vonnöten sind; fordert die Umsetzung einer neuen Strategie, mit der die Möglichkeiten der sozialen Medien in all ihren Erscheinungsformen zur Gänze ausgeschöpft werden;

51.  weist auf die aktualisierte Grundsatzerklärung zu den Aufgaben der Informationsbüros – im Folgenden „Verbindungsbüros“ – hin (vom Präsidium im November 2017 angenommen); hebt entschieden hervor, dass deren wichtigste Aufgabe darin besteht, auf lokaler Ebene im Namen des Parlaments zu informieren und zu kommunizieren, um Auskunft über die Union und ihre Strategien durch die Tätigkeiten externer Interessenträger auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu geben; betont, dass es erforderlich ist, die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien und -muster zu optimieren und einen Vorteil aus ihrer privilegierten geografischen bürgernahen Position zu ziehen, um die Tätigkeiten auf lokaler Ebene, wie etwa die Organisation von Debatten mit Mitgliedern und der Zivilgesellschaft, weiter zu intensivieren, um den Bürgern Gehör zu schenken und den Dialog mit ihnen zu suchen; weist darauf hin, dass die durch diese Veranstaltungen ausgelösten Online-Debatten und Medienberichte dazu beitragen sollten, den Kontakt zu den Bürgern weiter auszubauen; fordert, dass die im Zusammenhang mit den Informationsbüros angenommene Strategie verbessert wird, und fordert die GD COMM nachdrücklich auf, das Problem des Ungleichgewichts zwischen der Höhe der Ausgaben für Gebäude und Personal und den wichtigsten Aufgaben dieser Büros – die in der direkten Kommunikation mit lokalen Interessenträgern und Bürgern bestehen – anzugehen;

Generaldirektion Kommunikation

52.  erinnert daran, dass der zentrale Leistungsindikator der GD COMM in der Öffentlichkeitswirkung und Reichweite liegt, die insgesamt mit allen Kommunikationsplattformen und -kanälen des Parlaments erreicht werden; stellt fest, dass sich die Präsenz des Parlaments in den Medien und der durchschnittliche Umfang der monatlichen Medienberichterstattung im Vergleich zu 2015 um 12 % und im Vergleich zum Wahljahr 2014 um 7 % erhöht haben; nimmt Kenntnis von den Verbesserungen, die das Parlament bei der Verwendung von sozialen Medien und bei Maßnahmen zur Sensibilisierung junger Menschen erzielt hat; weist jedoch darauf hin, dass das Parlament seine Kommunikationstätigkeiten weiter verbessern sollte, und zwar insbesondere in Form einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien, die derzeit nicht den Standards, die man von einem parlamentarischen Organ erwartet, entspricht; betont, dass insbesondere im Lichte der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 eine umfassende Strategie für soziale Medien entwickelt und umgesetzt werden muss; betont, dass mit dieser Strategie der Umfang der Arbeit, die das Parlament leistet, verdeutlicht werden muss und auch die vielfältigen Interessen, Sorgen und Ideen in Bezug auf die Zukunft, denen die europäischen Bürger Ausdruck verleihen, zu berücksichtigen sind;

53.  stellt fest, dass die GD COMM ein Mehrjahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen im Bereich Medien und Organisation von Veranstaltungen für den Zeitraum 2016–2019 gestartet hat; stellt fest, dass im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen im Bereich Medien 102 Partnerschaftsrahmenverträge abgeschlossen und 48 Finanzhilfeanträge mit einem Gesamtwert von 3,99 Mio. EUR genehmigt wurden; stellt fest, dass im Bereich Organisation von Veranstaltungen 18 Projekte für die Gewährung von Finanzhilfen zu einem Gesamtbetrag von 0,8 Mio. EUR ausgewählt wurden; fordert die GD COMM auf, einen Schwerpunkt auf ein aktiveres Vorgehen gegenüber denjenigen zu legen, die sich nicht von sich aus für die Tätigkeiten des Parlaments interessieren oder ihm möglicherweise sogar skeptisch gegenüberstehen;

54.  nimmt Kenntnis von den erheblichen technischen und redaktionellen Änderungen an der öffentlichen Website des Parlaments, insbesondere in Bezug auf die Suchmaschinenoptimierung der Website; beglückwünscht die GD COMM zu diesem Fortschritt, fügt jedoch hinzu, dass die Fortschritte weiterhin zu langsam erzielt werden; stellt fest, dass das Projekt für responsives Webdesign und das Projekt zur Erneuerung der Live-Streaming- und Video-on-Demand-Plattform – mit denen die Website durch eine Neugestaltung an alle Geräte angepasst werden soll – 2016 gestartet und erfolgreich in Teile der Website eingebunden wurden; fordert, dass diese Projekte fortgeführt und in allen Bereichen der Website des Parlaments umgesetzt werden; stellt fest, dass noch viel zu tun ist, bis die Website und das Kommunikationsmittel wirksam sind; betont, dass die Erneuerung zeitnah vorgenommen werden muss, da die Sichtbarkeit und Zugänglichkeit des Parlaments weit vor – und allerspätestens bei – der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament 2019 gegeben sein sollten; betont, dass eine transparente und leicht zugängliche Website für die Einbindung der Bürger entscheidend ist;

55.  stellt fest, dass der Umfang der Anfragen an die Dienststelle für Bürgeranfragen (AskEP), hauptsächlich infolge von vermutlich koordinierten Kampagnen zu Schreiben zu aktuellen Themen, seit 2014 erheblich zugenommen hat; schlägt vor, dass die Antworten des Parlaments unter den Mitgliedern, denen diese möglicherweise nicht bekannt sind, bekannt gemacht werden;

56.  weist auf die jüngste, vom Parlament in Auftrag gegebene Eurobarometer-Umfrage hin, in der eine konkrete Frage zum Image des Parlaments gestellt wurde; begrüßt, dass laut der Umfrage der Anteil der Bürger, die ein positives Bild des Parlaments haben, mit 25 % im Jahr 2016 gegenüber 33 % im Jahr 2017 größer wird; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das zunehmend positive Bild des Parlaments unmittelbar mit einem Rückgang der negativen Meinung um sieben Prozentpunkte von 28 % (2016) auf 21 % (2017) einhergeht; weist darauf hin, dass trotz eindeutiger Zeichen der Verbesserung noch viel zu tun ist;

57.  fordert das Präsidium auf, bei der Bewertung der im letzten Jahr eingeführten neuen Regelung für Besuchergruppen die Möglichkeit, einen akkreditierten parlamentarischen Assistenten als Gruppenleiter zu benennen, zu streichen;

58.  fordert, dass das System für die Berechnung der Erstattung der Reisekosten der von den Mitgliedern offiziell eingeladenen Besuchergruppen überarbeitet wird, um einerseits die Gleichbehandlung aller EU-Bürger zu gewährleisten und andererseits die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel zu fördern, da das derzeitige System, das auf der Kilometerberechnung basiert, weder der Entlegenheit noch den Barrieren einiger geographischer Regionen der Union Rechnung trägt oder die Kosten für die Anreise zu Orten deckt, an denen schnellere und umweltfreundlichere Verkehrsmittel verfügbar sind;

59.  stellt fest, dass zum 31. Dezember 2016 insgesamt 5 375 Beamte und Bedienstete auf Zeit im Sekretariat beschäftigt waren (16 weniger als zum 31. Dezember 2015) und insgesamt 806 Beamte und Bedienstete auf Zeit bei den Fraktionen beschäftigt waren (35 mehr als zum 31. Dezember 2015); stellt fest, dass die GD PERS für 9 617 Bedienstete – einschließlich Vertragsbediensteter – verantwortlich war (264 mehr als zum 31. Dezember 2015);

60.  stellt fest, dass zum 1. Januar 2016 in Übereinstimmung mit der Überarbeitung des Statuts von 2014 sowie mit dem MFR für den Zeitraum 2014–2020 57 Stellen aus dem Stellenplan des Parlaments gestrichen wurden;

Generaldirektion Personal

61.  begrüßt, dass die Förderung der Chancengleichheit nach wie vor eine der Schlüsselkomponenten der Strategie des Parlaments für die Personalverwaltung ist; stellt fest, dass die Umsetzung des im Jahr 2015 vom Präsidium genehmigten Aktionsplans zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Vielfalt 2016 zusammen mit der Verfolgung von dessen konkreten Zielen und der Umsetzung aller sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen fortgesetzt wurde;

62.  begrüßt, dass der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments angenommen wurde; stellt fest, dass der Fahrplan konkrete Maßnahmen und einen klaren Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen enthält, die die Verwaltung, die berufliche Fortbildung, die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und die regelmäßige Überwachung der Gleichstellung der Geschlechter mithilfe statistischer Erhebungen betreffen;

63.  begrüßt, dass sich die Geschlechtergleichstellung bei den vom Generalsekretär ernannten Referatsleitern von 21 % im Jahr 2006 auf 36 % im Jahr 2016 erhöht hat und die mit Frauen besetzten Stellen tendenziell eine zufriedenstellende Verbesserung hinsichtlich der Qualität der Stellen, die Frauen zugewiesen werden, erkennen lassen;

64.  bedauert, dass sich das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Generaldirektoren von 33,3 % zu 66,7 % im Jahr 2015 auf 16,7 % zu 83,3 % im Jahr 2016 verschlechtert hat; stellt fest, dass das Geschlechterverhältnis auf der Ebene der Direktoren mit 29,2 % zu 70,8 % im Jahr 2015 und 29,8 % zu 70,2 % im Jahr 2016 stabil geblieben ist; ist der Auffassung, dass diese Entwicklung dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Generalsekretariat des Europäischen Parlaments entgegensteht;

65.  weist darauf hin, dass sich das Parlament dafür entschieden hat, bestimmte Tätigkeiten wie den Betrieb der Kantinen sowie die Reinigung auszulagern, und dass in der Folge in einigen Generaldirektionen möglicherweise sogar mehr externe Mitarbeiter in den Räumlichkeiten des Parlaments tätig sind als Beamte;

66.  bekräftigt, dass die im Rahmen der Überarbeitung des Beamtenstatuts von 2014 und des derzeitigen MFR vereinbarte Stellenkürzung nicht durch externes Personal kompensiert werden sollte;

67.  stellt fest, dass Ende 2016 1 924 akkreditierte parlamentarische Assistenten im Parlament tätig waren, im Vergleich zu 1 791 im vorangegangenen Jahr; fordert, dass den Rechten der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und der örtlichen Assistenten besondere Beachtung gewidmet wird, deren Verträge direkt an das Mandat des jeweiligen Mitglieds, für das sie tätig sind, gekoppelt sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die akkreditierten parlamentarischen Assistenten Bedienstete des Parlaments sind, da sie einen Arbeitsvertrag mit dem Parlament unterzeichnet haben, während die örtlichen Assistenten den unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften unterliegen;

68.  äußert erneut Besorgnis über die angebliche Praxis, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten von Mitgliedern dazu verpflichtet werden, Dienstreisen, insbesondere nach Straßburg, ohne Dienstreiseaufträge, ohne Dienstreisekosten oder schlichtweg ohne Reisekosten zu unternehmen; ist der Auffassung, dass eine solche Praxis Raum für Missbrauch schafft, da akkreditierte parlamentarische Assistenten, die ohne Dienstreiseauftrag reisen, nicht nur selbst für die Kosten aufkommen müssen, sondern auch nicht durch eine Arbeitsunfallversicherung geschützt sind; fordert den Generalsekretär auf, Untersuchungen zu dieser angeblichen Praxis anzustellen und bis Jahresende darüber Bericht zu erstatten;

69.  fordert die Konferenz der Präsidenten und das Präsidium erneut auf, nochmals die Möglichkeit in Erwägung zu ziehen, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten unter bestimmten, noch festzulegenden Bedingungen Mitglieder bei offiziellen Delegationen und Missionen begleiten, wie es bereits mehrere Mitglieder gefordert haben; fordert den Generalsekretär auf, die Auswirkungen dieser Missionen auf den Haushaltsplan sowie deren Organisation und Logistik zu prüfen;

70.  weist darauf hin, dass das Parlament der Personalvertretung ein Budget bereitstellt, und fordert ein ähnliches Budget für die Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, da diese Aufgaben wahrnehmen, die im Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments und seinen Durchführungsbestimmungen vorgesehen und für alle Organe und Mitglieder nützlich sind;

71.  fordert die Verwaltung auf, die Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten in den Beschlussfassungsprozess in Bezug auf alle Regelungen einzubinden, die nur die Vertretung der akkreditierten parlamentarischen Assistenten oder diese gemeinsam mit allen anderen von der Personalvertretung vertretenen Personalkategorien betreffen;

72.  begrüßt das Interesse daran, dass Bedienstete britischer Staatsbürgerschaft, die europäische Beamte sind, weiterhin zu beschäftigen, und ersucht den Generalsekretär, über die möglichen Risiken für britische Bedienstete sowie darüber, wie sichergestellt werden kann, dass die britischen Bediensteten nicht zu Opfern des Brexit werden und dass ihre Rechte gemäß dem Statut sowie ihre vertraglichen und erworbenen Rechte vollständig gewahrt bleiben, Bericht zu erstatten;

73.  stellt fest, dass im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(7) 57 Stellen aus dem Stellenplan des Parlaments für 2016 gestrichen wurden, was mit der Anforderung eines Personalabbaus um 5 % übereinstimmt; stellt fest, dass zwei weitere Stellen gestrichen wurden, die im Zusammenhang mit interinstitutionellen IT-Projekten an die Kommission übertragen werden sollen; stellt zudem fest, dass das Parlament gemäß dem Beschluss der Haushaltsbehörde seinen Stellenplan zum 1. Januar 2017 um weitere 76 Stellen reduzieren hätte sollen;

74.  ist der Auffassung, dass das Parlament in Reaktion auf die #MeToo-Kampagne das Ziel der Null-Toleranz von Gewalt in jeder Form, sei es strukturelle, sexuelle, physische oder psychische Gewalt, verwirklichen sollte; fordert daher, dass

   die Täter unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Strafen und Sanktionen umfassend zur Rechenschaft gezogen werden;
   eine zentrale Beschwerdestelle für die Meldung von Fällen von Belästigung eingerichtet wird;
   ein unabhängiger Ausschuss des Parlaments für Beschwerden wegen Belästigung, in dem die internen Machtstrukturen dadurch, dass keine Mitglieder darin vertreten sind, nicht reproduziert werden, zugänglich gemacht wird;
   die Opfer und die, die Vorfälle melden, in einer Weise geschützt werden, die vollständige Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet;
   die Opfer in einer zentralen Stelle des Parlaments mit Ärzten, Sozialarbeitern und Betreuern psychologische Unterstützung erhalten;
   eine verpflichtende Schulung zum Thema sexuelle Belästigung und Mobbing für Mitglieder und Beamte in Entscheidungspositionen eingeführt wird;
   für die Bediensteten Schulungen angeboten und Informationen bereitgestellt werden, damit sie sexuelle Belästigung erkennen können und sichergestellt ist, dass sie über ihre Rechte aufgeklärt sind;

75.  ist der Ansicht, dass die relativ niedrige Anzahl von Beschwerden wegen Belästigung, die im Jahr 2016 im Beratenden Ausschuss für Beschwerden wegen Belästigung bzw. von akkreditierten parlamentarischen Assistenten eingereicht wurden, mit einem Mangel an angemessenen Kanälen im Zusammenhang stehen könnte; betont, dass im Statut zwei Formen von Belästigung anerkannt werden (Mobbing und sexuelle Belästigung); ist der Auffassung, dass die Bekämpfung jeder Form von Belästigung für den Generalsekretär zu den absoluten Prioritäten zählen sollte; begrüßt daher den Vorschlag des Generalsekretärs, ein Netz von unabhängigen Vertrauenspersonen einzurichten, das von akkreditierten parlamentarischen Assistenten, Praktikanten, die für Mitglieder tätig sind, dem Personal der Fraktionen und allen sonstigen Bediensteten und Praktikanten kontaktiert werden kann; weist darauf hin, dass diese Vertrauenspersonen aufgrund ihres Fachwissens und ihrer sozialen Kompetenz ausgewählt und gezielte Schulungen erhalten werden; legt nahe, dass die Zusammensetzung der Beratenden Ausschüsse, die sich mit Beschwerden wegen Belästigung befassen, dahingehend überprüft wird, dass eine ausgewogene Vertretung von Mitgliedern, akkreditierten parlamentarischen Assistenten und Bediensteten sowie von Frauen und Männern sichergestellt ist; fordert das Präsidium auf, die Möglichkeit, dass ein externer Prüfer benannt wird, zu prüfen, damit die internen Verfahren weiter verbessert werden;

76.  betont, dass ein unabhängiges Gremium für Offenlegung, Beratung und Befassung geschaffen werden muss, das über ausreichende Haushaltsmittel verfügt, um Hinweisgeber dabei zu unterstützen, die richtigen Kanäle für die Offenlegung der Informationen über etwaige Missstände im Zusammenhang mit den finanziellen Interessen der Union zu nutzen, wobei die Vertraulichkeit gewahrt bleiben muss und der erforderliche Schutz und die erforderliche Beratung geboten werden müssen;

77.  weist erneut auf die schwache Position der akkreditierten parlamentarischen Assistenten und bei den Mitgliedern beschäftigten Praktikanten in Bezug auf die internen Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern hin; gibt dem Generalsekretär zu bedenken, dass das anhaltende Versäumnis des Parlaments, für akkreditierte parlamentarische Assistenten, die ein Fehlverhalten eines Mitglieds melden, den erforderlichen Schutz für Hinweisgeber zu gewährleisten, finanzielle Folgen haben könnte; fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, diese Situation unverzüglich zu beheben;

78.  fordert, dass die Wochen für externe parlamentarische Tätigkeiten genutzt werden, um Fortbildungen zu organisieren, die sich im Wesentlichen an die Assistenten der Mitglieder richten, darunter Intensiv-Sprachkurse;

79.  weist erneut darauf hin, dass das Parlament praktisch das einzige Organ ist, das die flexible Arbeitszeit nicht eingeführt hat, während diese seit Jahren in fast allen Organen angewandt wird, vor allem in der Kommission, und sich dabei gezeigt hat, dass sowohl die Produktivität als auch die Lebensqualität der Bediensteten gestiegen ist; fordert, dass das System „Flexitime“ so schnell wie möglich zu einer der Arbeitsmodalitäten des Parlaments wird und dass der Haushaltskontrollausschuss über die in Hinblick auf die Verwirklichung dieses Ziels erzielten Fortschritte informiert wird;

80.  bekräftigt, dass – wie in der Entschließung über die Entlastung des Parlaments für das Haushaltsjahr 2015 (Ziffer 90) angenommen – für Praktikanten aufgrund des Umfangs ihrer Vergütung die Preise in den Restaurants des Parlaments stärker ermäßigt werden sollten;

81.  vermerkt mit großer Sorge die sinkende Nachfrage seitens der Mitglieder nach individuellen Sprachkursen für die Sprachen Französisch und vor allem Spanisch und Italienisch, insbesondere seit dem Jahr 2009; stellt fest, dass die Zahlen nur bei den Englisch- und Deutschkursen gleich geblieben oder sich sogar verbessert haben; erinnert den Generalsekretär an die Bedeutung der Mehrsprachigkeit im europäischen Integrationsprozess und die Rolle, die die Verwaltung bei der Förderung des Erlernens von Sprachen seitens der von den europäischen Bürgern gewählten Vertretern übernehmen sollte, da Sprachen darüber hinaus ein grundlegendes Instrument für das Verständnis und die Kommunikation bei ihrer parlamentarischen Arbeit sind; fordert die Verwaltung auf, neben der vorhandenen Broschüre und den online verfügbaren Informationen die Mitglieder über geeignete Kanäle regelmäßig über alle Gelegenheiten zu informieren, die ihnen das Parlament bietet, und zwar insbesondere über die von den internen Sprachlehrern in Brüssel und Straßburg erteilten Kurse, da dies die flexibelste und mit ihren Erfordernissen und Arbeitsbedingungen am besten vereinbare Lösung darstellt und auch am wirtschaftlichsten ist; fordert den Generalsekretär ferner auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um in diesem Bereich die Mehrsprachigkeit zu fördern, unter anderem indem die Verfügbarkeit der internen Sprachlehrer verbessert und deren unsicheren Beschäftigungsverhältnissen ein Ende gesetzt wird; nimmt Kenntnis von der Verlegung des Referats Fortbildung der Mitglieder von der GD FINS in die GD PERS mit dem Ziel, die Synergieeffekte mit dem Referat für die Fortbildung des Personals, das bereits in der GD PERS angesiedelt ist, zu verbessern; fordert den Generalsekretär auf, das Parlament über die konkreten Ergebnisse, die mit diesem Wechsel angestrebt werden, auf dem Laufenden zu halten;

82.  fordert den Generalsekretär auf, eine auf Freiwilligkeit basierende, transparente Mobilitätspolitik auszuarbeiten, bei der die Interessen und Kompetenzen des Personals im Rahmen einer Strategie für echte berufliche Entwicklung berücksichtigt werden;

Generaldirektion Infrastrukturen und Logistik

83.  stellt fest, dass angesichts der jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit den Gebäuden in Luxemburg und Straßburg der Schwerpunkt des aktualisierten Vorschlags für die mittelfristige Gebäudestrategie des Parlaments auf den Gebäuden in Brüssel und insbesondere auf der Zukunft des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes liegen sollte; fordert das Präsidium zudem auf, das Alter der Infrastruktur im Gebäude Salvador de Madariaga in Straßburg festzustellen; stellt darüber hinaus fest, dass Faktoren, die für die Zukunft der Gebäudepolitik entscheidend sind und mit dem Brexit im Zusammenhang stehen, etwa die möglichen Folgen des Brexit für die Mehrsprachigkeit, die Anzahl der Stellen für Beamte im Stellenplan oder die Anzahl der Mitglieder, noch unbekannt sind; weist darauf hin, dass eine zuverlässige Planung erst nach Abschluss des Brexit-Verfahrens möglich sein wird; fordert das Präsidium auf, Strategien zur Risikominderung auszuarbeiten und dabei zu berücksichtigen, dass etwaige durch die künftigen Entwicklungen der Brexit-Verhandlungen verursachten Beeinträchtigungen behoben werden müssen; fordert den Generalsekretär auf, einen detaillierten Plan für den Umgang mit dem in den Gebäuden untergebrachten Personal im Fall einer Renovierung oder eines Neubaus der Gebäude vorzulegen;

84.  fordert die zuständigen Dienststellen nachdrücklich auf, deutlich zu machen, inwiefern sie beabsichtigen, die Erklärung des Parlaments, des Rates und der Kommission zum Vorbildcharakter ihrer Gebäude(8) im Rahmen der Energieeffizienzrichtlinie im Einklang steht, umzusetzen, zumal die Frist im Jahr 2020 näher rückt;

85.  weist darauf hin, dass das Präsidium den Generalsekretär beauftragt hat, detaillierte Vorschläge für mögliche Optionen für die Instandsetzung des Paul-Henri-Spaak-Gebäudes auszuarbeiten; weist zudem darauf hin, dass in diesen Vorschlägen alle möglichen Optionen behandelt werden sollten, also auch keine Maßnahmen, Renovierung oder Neubau, und dass die Vorschläge mit detaillierten Einschätzungen der Durchführbarkeit der Projekte einhergehen und sämtliche relevanten rechtlichen Fragen behandeln sollten; weist darauf hin, dass die detaillierten Vorschläge, die derzeit von der GD INLO ausgearbeitet werden, dem Präsidium Anfang 2018 hätten vorgelegt werden sollen;

86.  stellt fest, dass die meisten Gebäude des Parlaments nicht gemäß den Eurocode-Anforderungen im Zusammenhang mit der strukturellen Unversehrtheit entworfen und gebaut wurden, da diese Normen zum Zeitpunkt des Baus noch nicht bestanden; stellt fest, dass die einzigen Gebäude, die mit den Eurocode-Normen für strukturelle Unversehrtheit im Einklang stehen, das Willy-Brandt- und das Wilfried-Martens-Gebäude sind; nimmt zur Kenntnis, dass das durch die mögliche Anfälligkeit der Strukturen der verschiedenen Gebäude entstehende Risiko teilweise durch die operativen Maßnahmen der GD INLO und der Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange (GD SAFE) gemindert wird und dass zur Behebung dieses Problems weitere organisatorische Änderungen vorgesehen sind;

87.  erinnert daran, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 11. April 2016 einen Vorschlag zur Internalisierung des Fahrdienstes für die Mitglieder angenommen hat; stellt zufrieden fest, dass das Verfahren zur Internalisierung des Fahrdienstes eine qualitative und quantitative Verbesserung der den Mitgliedern bereitgestellten Dienste sowie eine wirksame und effiziente Reaktion auf unvorhersehbare Notfallsituationen oder plötzliche Nachfragesteigerungen zur Folge hatte; bedauert, dass der Grundsatz der Ausgewogenheit der Geschlechter bei dem Verfahren zur Einstellung des Personals des Fahrdienstes des Parlaments nicht berücksichtigt wurde; fordert den Generalsekretär auf, einen Vorschlag zur Behebung der derzeitigen Situation vorzulegen; ist zudem besorgt darüber, dass die Fahrer unterschiedlichen Gehaltsgruppen angehören, und stellt dem Präsidium die Frage, ob es im Hinblick auf die Bekämpfung etwaiger ungerechter Vergütungssysteme eine Vereinheitlichung erwägt;

88.  begrüßt den Start des Testvorhabens zur digitalen Übertragung von Belegen zwischen der den Vorgang einleitenden Stelle der GD INLO und der Dienststelle des Referats Instandhaltung in Straßburg, das für Ex-ante-Überprüfungen von Ausgaben zuständig ist; stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Projekt aufgrund positiver Erfahrungen auf die Abteilung für Projekte in Straßburg ausgeweitet wurde; fordert die GD INLO auf, die Umsetzung der digitalen Übertragung von Dokumenten wo immer möglich fortzusetzen, um Kosten einzusparen und die Effizienz verbundener Dienststellen zu erhöhen;

89.  stellt fest, dass die Überarbeitung der Preise in der Kantine des Parlaments für die Umstellung von bezuschussten Dienstleistungen auf eine Art Konzessionsvertrag, bei dem der Restaurantbetreiber zur Gänze das wirtschaftliche und kommerzielle Risiko trägt, erforderlich war; begrüßt, dass die Praktikanten des Parlaments nach wie vor Anspruch auf eine Ermäßigung von 0,50 EUR bzw. 0,80 EUR auf die Hauptgerichte in allen Selbstbedienungsrestaurants in Brüssel und Luxemburg bzw. Straßburg haben; fordert die GD INLO auf, künftige Preiserhöhungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen weiterhin zu einem angemessenen und fairen Preis angeboten werden;

90.  weist auf die Regelung über Parkplätze im Parlament vom 13. Dezember 2013 sowie auf das verstärkte Engagement des Parlaments für den Umweltschutz hin; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Strategie für Stellplätze für die persönlichen Fahrräder der Bediensteten an allen Standorten des Parlaments mit mehr Vorteilen verbunden sein sollte, als die genannte Regelung derzeit enthält; fordert den Generalsekretär auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass es den entsandten Bediensteten insbesondere in Straßburg auch außerhalb der Zeiträume, in denen Tagungen stattfinden, erlaubt ist, ihre persönlichen Fahrräder auf dem Parkplatz des Parlaments abzustellen und dass hierfür ein geeigneter und sicherer Ort zur Verfügung gestellt wird;

91.  bringt erneut sein tiefes Bedauern darüber zum Ausdruck, dass entschieden wurde, die Möbel in den Büros der Mitglieder und ihrer Assistenten in Brüssel auszutauschen; stellt fest, dass die meisten Möbel sowohl funktional als auch optisch einen guten Zustand aufweisen und dass daher überhaupt kein Grund besteht, sie auszutauschen; vertritt die Ansicht, dass dies nicht mit einer einfachen Rückmeldung einer Reihe von Mitgliedern – im Gegensatz zu einer allgemeinen Umfrage – gerechtfertigt werden kann, ebenso wenig wie durch Fragen des Geschmacks, der Mode oder des Alters, die von der Verwaltung als Begründung angeführt wurden; stellt fest, dass die Möbel nur dann und auch nur vereinzelt ersetzt werden sollten, wenn es klare Anzeichen für eine Beschädigung, eine Abnutzung oder eine Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz gibt, die spezifischer oder allgemeiner Natur sein kann (wie z. B. die Entwicklung ergonomischerer Schreibtische und Bürostühle);

92.  erinnert den Generalsekretär an das Ergebnis der Umfrage der Personalvertretung zu gemeinsamen Büros für die Bediensteten, bei der 3 000 Antworten eingingen und sich 80 % der Bediensteten gegen gemeinsame Büros aussprachen; fordert den Generalsekretär auf, für die Anhörung der Bediensteten einen Plan auszuarbeiten und die Ergebnisse der Umfrage weiterzuverfolgen;

Generaldirektion Dolmetschen und Konferenzen

93.  stellt fest, dass im Zusammenhang mit den neuen Leistungsrichtwerten für Dolmetscher ein Durchschnitt von 11 Stunden pro Woche als die niedrigste und ein Durchschnitt von 17 Stunden als die höchste Leistung festgelegt wurden; stellt fest, dass die durchschnittliche Gesamtzahl der Stunden pro Woche, die fest angestellte Dolmetscher in der Kabine dolmetschten, von 11 Stunden und 54 Minuten im Jahr 2014 auf 13 Stunden und 25 Minuten im Jahr 2016 gestiegen ist; stellt fest, dass 2014 ein Wahljahr mit weniger Bedarf an Verdolmetschungen war; betont, dass der Anstieg von 2014 auf 2016 auf die Rückkehr des Parlaments zum regelmäßigen Rhythmus von Ausschusssitzungswochen, Fraktionssitzungswochen, Straßburgwochen und türkisfarbenen Wochen zurückzuführen ist; erinnert daran, dass mit der Überarbeitung des Statuts im Jahr 2013 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Bediensteten der Organe der Europäischen Union von 37,5 Stunden auf 40–42 Stunden erhöht wurde, was auch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit des Dolmetschdienstes mit sich brachte; fordert eine künftige Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften und dem Generalsekretär, die faire Arbeitsbedingungen zum Schwerpunkt haben und zugleich den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit sicherstellen sollte; weist auf die laufenden Verhandlungen zwischen dem Generalsekretär und der Personalvertretung hin und fordert alle Seiten nachdrücklich auf, eine Einigung zu finden; stellt fest, dass die Erhöhung der Mittelbindungen für „sonstige Bedienstete“ teilweise mit einem erhöhten Bedarf an externen Dolmetschleistungen im Jahr 2016 (2,2 Mio. EUR mehr als 2015) gerechtfertigt wurde; stellt zudem fest, dass bei Fraktionssitzungen und Ausschusssitzungen aufgrund der Arbeitsbestimmungen der Dolmetscher ein Mangel an Verdolmetschungen in alle Sprachen besteht; stellt schließlich fest, dass Änderungen an der zeitlichen Planung von Ausschusssitzungen und in der Folge die Abhaltung vieler Sitzungen zu ungewöhnlichen Tageszeiten teilweise auf die eingeschränkte Flexibilität bei der effizienten Nutzung der Dolmetschkapazitäten zurückzuführen ist;

94.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass das Präsidium eine „Strategie für die Modernisierung des Konferenzmanagements“ im Europäischen Parlament, die ihm vom Generalsekretär übermittelt wurde, angenommen hat; weist darauf hin, dass in der Strategie eine zentrale Anlaufstelle für die Unterstützung von Konferenzveranstaltern vorgesehen ist, die von einer integrierten Konferenzdienststelle, die eine spezielle IT-Plattform nutzt, unterstützt werden sollte; weist zudem darauf hin, dass nach und nach eine zentrale Anlaufstelle für Hilfestellungen während Veranstaltungen und eine zentrale Anlaufstelle für Verwaltung und Unterstützung für technische Anlagen in Sitzungssälen eingerichtet werden;

Generaldirektion Finanzen

95.  verweist darauf, dass das Präsidium in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2015 einen neuen Ansatz gebilligt hat, mit dem durch die Einführung zweier neuer Instrumente – des „Mitgliederportals“ und des „e-Portals“ – die Kundenorientierung gestärkt und der Verwaltungsaufwand für die Mitglieder verringert werden soll; begrüßt die Umsetzung des „Mitgliederportals“ – eines zentralen Empfangsschalters aller Dienststellen, die für die Formalitäten in Verbindung mit den finanziellen und sozialen Rechten zuständig sind, der seit Juli 2016 uneingeschränkt einsatzfähig ist; stellt fest, dass die elektronische Online-Version des „Mitgliederportals“, das „e-Portal“, seit Januar 2015 zugänglich ist und kompakte Informationen über die geltenden Bestimmungen und die Rechte der Mitglieder bietet; betont, dass Vereinfachungen der Verwaltungsverfahren nicht nur durch eine teilweise Verlagerung der Arbeit vom Verwaltungspersonal auf die Mitglieder und deren Büros erreicht werden sollten;

96.  fordert, dass die Einstellungsverfahren vereinfacht und örtlichen Assistenten Dienstreise- und Reisekosten erstattet werden; bedauert, dass diese Verfahren oftmals komplex und langwierig sind und sich dadurch erheblich verzögern; fordert die GD FINS auf, dieses Problem vorrangig zu behandeln;

97.  weist darauf hin, dass der aktuelle Vertrag mit dem Reisebüro des Parlaments Ende 2018 ausläuft und derzeit eine offene Ausschreibung im Hinblick auf die Auswahl eines neuen Reisebüros, das das Parlament bei der Handhabung und Organisation von Dienstreisen unterstützen wird, vorbereitet wird; fordert, dass in dem neuen Vertrag verbesserte Voraussetzungen vorgesehen werden, insbesondere im Zusammenhang mit Ticketpreisen und der ständigen Verfügbarkeit des Call-Centers des Reisebüros, auch an den Wochenenden; betont, wie wichtig ein einfaches und benutzerfreundliches Beschwerdeverfahren ist, das Mängel rasch aufzeigt und dadurch eine rasche Verbesserung jeglicher Probleme ermöglicht; betont, dass verstärkt ein Augenmerk auf die konkreten Bedürfnisse der Mitglieder und deren Bedarf an maßgeschneiderten Diensten gelegt werden sollte;

98.  fordert das nachfolgende Reisebüro auf, sich für die Dienstreisen des Parlaments um möglichst wettbewerbsfähige Preise zu bemühen;

Freiwilliger Pensionsfonds

99.  stellt fest, dass der freiwillige Pensionsfonds im Jahr 1990 mit den Vorschriften des Präsidiums für den zusätzlichen (freiwilligen) Pensionsfonds geschaffen wurde und sich die Mitglieder bis zum Ende der sechsten Wahlperiode (13. Juli 2009) für eine Beteiligung an dem Fonds entscheiden konnten; stellt fest, dass der Fonds geschaffen wurde, um den Mitgliedern ein Rentensystem bereitzustellen, was es bis dahin nicht gab;

100.  weist darauf hin, dass der Gerichtshof 2013 in einem Urteil entschieden hat, dass der Beschluss des Präsidiums, das Ruhestandseintrittsalter der Fondsmitglieder von 60 auf 63 Jahre anzuheben, um eine frühzeitige Aufzehrung des Fondskapitals zu vermeiden und es mit dem neuen Abgeordnetenstatut in Einklang zu bringen, gültig ist;

101.  stellt fest, dass das geschätzte versicherungsmathematische Defizit des freiwilligen Pensionsfonds von 286 Mio. EUR Ende 2015 auf 326,2 Mio. EUR Ende 2016 angewachsen ist; stellt zudem fest, dass Ende 2016 der zu berücksichtigende Nettovermögenswert 146,4 Mio. EUR betrug und die Höhe der versicherungsmathematischen Verpflichtungen bei 472,6 Mio. EUR lag; weist darauf hin, dass sich diese veranschlagten Passiva über mehrere Jahrzehnte verteilen, stellt jedoch fest, dass der Gesamtbetrag der Auszahlungen des freiwilligen Pensionsfonds 2016 bei 16,6 Mio. EUR lag;

102.  weist darauf hin, dass sich in den nächsten fünf Jahren – vor dem Hintergrund der Anzahl der Mitglieder, die in den nächsten fünf Jahren das Ruhestandseintrittsalter erreichen und aufgrund ihrer Beteiligung an dem Fonds Anspruch auf Auszahlungen haben werden, sowie unter der Annahme, dass keiner der Begünstigten 2019 (wieder)gewählt wird oder ein sonstiges offenes Mandat auf europäische Ebene übernimmt – die Anzahl der neuen Rentner auf 21 im Jahr 2018, 74 im Jahr 2019, 21 im Jahr 2020, 12 im Jahr 2021 und 17 im Jahr 2022 belaufen wird;

103.  bedauert, dass noch immer keine Bewertung der aktuellen Situation des Pensionsfonds vorliegt; weist erneut auf Ziffer 109 der Entlastungsentschließung für das Haushaltsjahr 2015 und Ziffer 112 der Entlastungsentschließung für das Haushaltsjahr 2014 hin, in denen eine Bewertung der aktuellen Situation des freiwilligen Pensionsfonds gefordert wird; fordert das Präsidium auf, die aktuelle Situation des freiwilligen Pensionsfonds so rasch wie möglich und spätestens bis zum 30. Juni 2018 zu bewerten;

104.  weist erneut auf die anhaltenden Probleme im Zusammenhang mit dem freiwilligen Pensionsfonds hin und fordert das Präsidium und den Generalsekretär auf, Maßnahmen zu ergreifen, um dessen frühzeitiger Insolvenz vorzubeugen und zugleich jegliche Auswirkungen auf den Haushalt des Parlaments zu vermeiden;

105.  stellt fest, dass das Parlament für die Befriedigung der Ruhegehaltsansprüche der Mitglieder des Fonds aufkommen müsste, wenn der Fonds nicht in der Lage sein sollte, seine Verpflichtungen zu erfüllen; begrüßt, dass der Generalsekretär bekannt gegeben hat, dass er dem Präsidium einen Maßnahmenplan vorgelegt hat;

106.  stellt fest, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen finanziellen Vermögenswerte des freiwilligen Pensionsfonds in Verbindung mit dessen künftigen jährlichen Zahlungsverpflichtungen und der Entwicklung der Rentabilität seiner Investitionen auf den Finanzmärkten geschätzt wird, dass der Fonds zwischen 2024 und 2026 insolvent wird;

Allgemeine Kostenvergütung

107.  begrüßt den Beschluss des Präsidiums, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe für die Festlegung und Veröffentlichung der Regelung über die Verwendung der allgemeinen Kostenvergütung einzusetzen; verweist auf die vom Parlament in seinen Entschließungen vom 5. April 2017(9) und vom 25. Oktober 2017(10) zum Haushaltsplan 2018 formulierten Erwartungen hinsichtlich einer größeren Transparenz der allgemeinen Kostenvergütung sowie auf die Notwendigkeit, genauere Regeln für die Rechenschaftspflicht für die im Rahmen dieser Vergütung bewilligten Ausgaben festzulegen, ohne dass dem Parlament zusätzliche Kosten entstehen; fordert das Präsidium erneut auf, bezüglich der allgemeinen Kostenvergütung rasch die folgenden konkreten Änderungen vorzunehmen:

   die allgemeine Kostenvergütung ist in allen Fällen über ein gesondertes Bankkonto abzuwickeln;
   sämtliche Quittungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Kostenvergütung sind von den Mitgliedern aufzubewahren;
   der nicht verwendete Anteil der allgemeinen Kostenvergütung ist am Ende des Mandats eines Mitglieds zurückzuzahlen;

108.  erinnert an den Grundsatz des freien Mandats der Mitglieder; hebt hervor, dass die gewählten Mitglieder die Verantwortung dafür tragen, die Mittel für parlamentarische Tätigkeiten zu verwenden, und dass die Mitglieder ihre Ausgabenbelege für die allgemeine Kostenvergütung freiwillig auf ihrer persönlichen Website veröffentlichen können;

109.  ist der Auffassung, dass bereits angenommene Empfehlungen des Plenums in Bezug auf Transparenz und finanzielle Rechenschaftspflicht bei einer Überprüfung der allgemeinen Kostenvergütung berücksichtigt werden sollten;

Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung

110.  verweist darauf, dass vor dem Hintergrund eines offenen Kommunikationsumfelds einer der wesentlichen strategischen Pfeiler des Parlaments in der Stärkung der IKT-Sicherheit besteht; weist darauf hin, dass der Schwerpunkt des Pfeilers der „Kultur der Cybersicherheit“ im Rahmen des Aktionsplans für Cybersicherheit auf Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen liegt, damit sichergestellt ist, dass die IKT-Nutzer des Parlaments Kenntnis von den Risiken haben und in dieser Hinsicht einen Beitrag zur ersten Verteidigungslinie des Parlaments leisten; weist auf die Kampagne zur Sensibilisierung für Risiken für die Cybersicherheit hin, die unter anderem die Anbringung visueller Hinweise in allen Räumlichkeiten des Parlaments, die Veröffentlichung von Artikeln mit Bezug zu Cybersicherheit im internen Newsletter des Parlaments sowie Informationsveranstaltungen für Mitglieder, Assistenten und Bedienstete umfasst; bekundet jedoch seine Bedenken im Zusammenhang mit Risiken für die Cybersicherheit; begrüßt die Ernennung eines Chief Information Security Officer (Sicherheitsbeauftragter für die Informationssysteme) und die Einrichtung des Referats IKT-Sicherheit mit einem Team für Sicherheitsverwaltung und einem Team für Betriebssicherheit; fordert den Generalsekretär auf, die Möglichkeit der Einführung eines zu 100 % internen Sachverständigensystems zu prüfen, auch um eine hohe Personalfluktuation zu vermeiden;

111.  ist der Ansicht, dass die Priorität der IT-Dienststellen zunächst in einem guten Internetzugang bestehen sollte und dass es derzeit zu oft zu Abstürzen kommt;

112.  weist auf das Projekt „ICT3MEPs“ hin, mit dem die IKT-Dienste für Mitglieder und ihre Mitarbeiter während der Arbeit in ihren Wahlkreisen verbessert werden sollen; stellt fest, dass die erste Phase des Projekts, die die Bereitstellung von Zugangsmanagement für örtliche Assistenten umfasst, im Oktober 2016 umgesetzt wurde; stellt jedoch fest, dass bei dem Projekt noch Raum für Verbesserungen besteht; fordert die zuständigen Dienststellen auf, die Umsetzung des Projekts unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Nutzer fortzusetzen;

113.  begrüßt die Umsetzung des WLAN-Zugangs für Besucher des Parlaments, die einen weiteren Schritt in Richtung eines auf digitaler Ebene inklusiveren Parlaments darstellt; weist jedoch darauf hin, dass die IKT-Sicherheit weiterhin Vorrang haben muss und dass das interne Netzwerk des Parlaments vor potenziellen böswilligen Angriffen von außen geschützt werden muss; betont, dass die Art des Dienstes insbesondere in Straßburg einer erheblichen Verbesserung bedarf, und blickt der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen in der nahen Zukunft erwartungsvoll entgegen;

114.  fordert das Präsidium auf, in Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Innovation und technologische Unterstützung (GD ITEC) Risikominderungsmaßnahmen vorzulegen, die den reibungslosen Ablauf der parlamentarischen Arbeit im Falle von Schäden und Ausfällen des Systems sicherstellen; betont die Bedeutung einer Prioritätenliste der Dienste, aus der die Reihenfolge hervorgeht, in der die Dienste schnellstmöglich wiedereingesetzt werden müssen, damit im Falle eines Cyberangriff noch ein Mindestmaß an Diensten betriebsfähig ist; fordert das Präsidium auf, einen Notfallplan für über einen längeren Zeitraum bestehende Systemausfälle auszuarbeiten; empfiehlt, dass die Datenzentren die Standorte ihrer Server diversifizieren, um die Sicherheit und Kontinuität der IT-Systeme des Parlaments zu verbessern;

115.  wiederholt die bereits in seinen Entschließungen zur Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 erhobene Forderung nach der Schaffung eines Notfall-Schnellwarnsystems, das es der GD ITEC in Zusammenarbeit mit der GD SAFE ermöglicht, mittels SMS oder E-Mail schnell Mitteilungen an Mitglieder und Bedienstete zu schicken, die ihre Kontaktdetails in eine Mitteilungsliste für besondere Notfallsituationen aufnehmen haben lassen;

Generaldirektion Sicherheits- und Schutzbelange

116.  weist auf das neue optimierte System für die Organisation von Sicherheitsaufgaben hin, das der Generalsekretär dem Präsidium im Januar 2018 vorgestellt hat; weist zudem darauf hin, dass bei diesem neuen System die besondere Rolle und Aufgabe der Sicherheitsbediensteten berücksichtigt wird; hofft, dass ein offener Dialog geführt werden kann, um den Anforderungen dieser Gruppe von Bediensteten, die in einem sehr heiklen Sicherheitsumfeld tätig sind, weiterhin Rechnung zu tragen;

117.  begrüßt die stetigen Bemühungen, für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Parlament und in seiner nächsten Umgebung zu sorgen; weist darauf hin, dass hinsichtlich der Sicherheit innerhalb des Parlaments ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Berücksichtigung einer Reihe von Schutzmaßnahmen und der Einführung eines übertrieben auf den Sicherheitsaspekt ausgerichteten Systems, das die Arbeit des Parlaments behindert, hergestellt werden muss; besteht trotzdem darauf, dass die Sicherheit des Parlaments weiter verstärkt werden sollte, und fordert den Generalsekretär erneut auf, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult sind und auch in Ausnahmesituationen in der Lage sind, ihre Aufgaben professionell auszuführen;

118.  fordert die Sicherheitsbediensteten der GD SAFE auf, das gesamte Gebäude, für das sie zuständig sind, im Falle von Evakuierungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass es geräumt wurde, und Personen, die hörgeschädigt sind oder eine andere Behinderung haben, zu unterstützen, wenn ein Gebäude geräumt werden muss;

Umweltfreundliches Parlament

119.  weist darauf hin, dass das Präsidium am 19. April 2004 das Projekt zum Umweltmanagementsystem im Parlament gestartet hat; stellt fest, dass das Präsidium 2016 eine überarbeitete Umweltschutzstrategie verabschiedet hat, in der die Zusage des Parlaments, sich weiterhin zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung zu verpflichten, bekräftigt wurde;

120.  begrüßt die Verpflichtung des Parlaments zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge; stellt fest, dass der „Leitfaden des Europäischen Parlaments zur umweltgerechten Vergabe öffentlicher Aufträge“, mit dem die Anweisungsbefugten im Parlament dabei unterstützt werden sollen, eine umweltgerechte Auftragsvergabe und die entsprechenden Verfahren erfolgreich in die Wege zu leiten, im Juni 2016 angenommen wurde; begrüßt die Einrichtung des interinstitutionellen Helpdesks für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge; fordert eine Bewertung der Einführung von Kriterien für eine verpflichtende Konsultation des Helpdesks für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge bei öffentlichen Ausschreibungen ab einem bestimmten finanziellen Schwellenwert bzw. für bestimmte Produktkategorien; nimmt die Errichtung der begrünten Wand im Altiero-Spinelli-Gebäude zur Kenntnis und ist der Ansicht, dass deren Nutzen in keinem Verhältnis zu den Kosten steht; fordert das Umweltmanagementsystem auf, sich um Lösungen zu bemühen, bei denen neben dem ökologischen Aspekt auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigt wird;

121.  begrüßt das Aufstellen von Wasserspendern und das neue System wiederverwendbarer Gläser; stellt fest, dass die Wasserspender unzureichend bekannt gemacht und bisher nicht in den Bürobereichen aufgestellt worden sind; bedauert, dass in den Restaurationseinrichtungen des Parlaments trotz der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Reduzierung von Kunststoffabfällen mehr Mahlzeiten in Einwegverpackungen verkauft worden sind; fordert Transparenz im Hinblick auf die in den Restaurationseinrichtungen entstehenden Kunststoffabfälle; stellt fest, dass sich die Marke des bei Sitzungen im Parlament verteilten abgefüllten Trinkwassers innerhalb von weniger als zwei Jahren dreimal geändert hat, was nicht mit den zu einem früheren Zeitpunkt angekündigten Zeitrahmen für Ausschreibungen im Einklang zu stehen scheint, und dass dies nach wie vor auf Kunststoff basiert; stellt fest, dass die Kommission Kunststoffflaschen für Trinkwasser abgeschafft hat, und fordert das Parlament auf, einen Plan festzulegen, um diesem Beispiel zu folgen, insbesondere angesichts seines Vorbildcharakters und im Lichte einer politischen Initiative für eine europäische Kunststoffstrategie;

122.  stellt fest, dass das Präsidium einen vom Generalsekretär vorgeschlagenen Plan zur Umstellung des Fahrzeugbestands auf Elektrofahrzeuge gebilligt hat; stellt fest, dass bis Ende 2017 50 % aller Pkw und Minibusse des Fahrzeugbestands des Parlaments Elektrofahrzeuge oder aufladbare Hybridfahrzeuge sein sollten und dass ab 2018 alle für den Fahrzeugbestand des Parlaments neu erworbenen Fahrzeuge Elektrofahrzeuge oder aufladbare Hybridfahrzeuge sein sollten; stellt fest, dass 2020 alle Pkw des Fahrzeugbestands des Parlaments Elektrofahrzeuge oder aufladbare Hybridfahrzeuge sein sollten, während dies 2021 auch für alle Minibusse des Parlaments gelten sollte; hebt entschieden hervor, dass vor jeder größeren Erneuerung des Fahrzeugbestands eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen ist und dass der Haushaltskontrollausschuss mit der Kosten-Nutzen-Analyse, die der Umsetzung des Plans zur Umstellung des Fahrzeugbestands auf Elektrofahrzeuge vorausgegangen ist, vertraut gemacht werden sollte; fordert verstärkte Bemühungen um die Förderung der aktiven Mobilität, unter anderem indem attraktivere, besser zugängliche und besser geschützte Fahrradstellplätze angeboten werden;

123.  fordert das Präsidium auf, sich nicht allein auf Elektrofahrzeuge als umweltfreundlichere Lösung zu beschränken, da Bedenken bezüglich ihrer Erzeugung (einschließlich der ausreichenden Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen) und bezüglich der Entsorgung der Batterien am Ende von deren Lebenszyklus bestehen; bedauert, dass die Mitglieder über eine Analyse alternativer Kraftstoffe, etwa Biokraftstoffe, synthetischer Kraftstoffe und wasserstoffbetriebener Brennstoffzellen nicht informiert worden sind; betont, dass eine Diversifizierung einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte die Abhängigkeit von nur einem Lieferanten verringern und möglichen künftigen Versorgungsengpässen entgegenwirken könnte;

124.  stellt fest, dass das Parlament die geltenden regionalen und lokalen Rechtsvorschriften einhalten muss, und fordert die Dienststellen des Parlaments auf, genau darzulegen, wie es das Brüsseler Regionalgesetz über Luft, Klima und Energiemanagement (Code Bruxellois de l’air, du climat et de la maîtrise de l’énergie), insbesondere im Bereich der den Beschäftigten bereitgestellten Parkplätze, umgesetzt hat;

125.  begrüßt im Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik der Union bis 2030 und darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen; fordert das Parlament auf, weitere Strategien zur Kompensation von CO2-Emissionen auszuarbeiten;

Jahresbericht über Auftragsvergaben

126.  verweist darauf, dass in der Haushaltsordnung und in den Anwendungsbestimmungen(11) festgelegt ist, welche Informationen der Haushaltsbehörde und der Öffentlichkeit in Bezug auf die von dem Organ vergebenen Aufträge vorzulegen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Haushaltsordnung jene vergebenen Aufträge, deren Wert 15 000 EUR – den Grenzwert also, ab dem ein Ausschreibungsverfahren verpflichtend ist – überschreitet, veröffentlicht werden müssen;

127.  weist darauf hin, dass von insgesamt 219 im Jahr 2016 vergebenen Aufträgen 77 aufgrund offener oder nicht offener Verfahren mit einem Auftragswert von 436 Mio. EUR vergeben wurden sowie 141 im Verhandlungsverfahren mit einem Auftragswert von insgesamt 64 Mio. EUR; stellt fest, dass 2016 14 % weniger Aufträge im Verhandlungsverfahren vergeben wurden (141, gegenüber 151 im Jahr 2015) und der entsprechende Auftragswert um 29 % niedriger ausfiel (64 Mio. EUR, gegenüber 90 Mio. EUR im Jahr 2015);

128.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2016 und 2015 vergebenen Aufträge nach Auftragsart:

Art des Auftrags

2016

2015

Anzahl

Prozentsatz

Anzahl

Prozentsatz

Dienstleistungen

Lieferungen

Bauarbeiten

Gebäude

169

36

13

1

77 %

16 %

6 %

1 %

194

34

18

8

77 %

13 %

7 %

3 %

Gesamt

219

100 %

254

100 %

Art des Auftrags

2016

2015

Auftragswert (in EUR)

Prozentsatz

Auftragswert (in EUR)

Prozentsatz

Dienstleistungen

244 881 189

49 %

539 463 943

70 %

Lieferungen

155 805 940

31 %

78 424 245

11 %

Bauarbeiten

97 640 851

19 %

92 889 168

12 %

Gebäude

1 583 213

1 %

55 804 154

7 %

Gesamt

499 911 194

100 %

766 581 510

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2016, S. 6)

129.  nimmt Kenntnis von der folgenden Aufschlüsselung der 2016 und 2015 vergebenen Aufträge nach der Art des angewandten Verfahrens:

Verfahrensart

2016

2015

Anzahl

Prozentsatz

Anzahl

Prozentsatz

offen

nicht offen

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

außerordentlich

70

7

141

-

1

32 %

3%

64%

-

1%

93

10

151

-

-

37 %

4 %

59 %

-

-

Gesamt

219

100 %

254

100 %

Verfahrensart

2016

2015

Auftragswert (in EUR)

Prozentsatz

Auftragswert (in EUR)

Prozentsatz

offen

nicht offen

Verhandlungsverfahren

Auswahlverfahren

außerordentlich

406 408 732

29 190 756

64 284 705

-

27 000

81 %

6 %

13 %

-

0 %

636 333 284

40 487 367

89 760 859

-

-

83 %

5 %

12 %

-

-

Gesamt

499 911 194

100 %

766 581 510

100 %

(Jahresbericht über die vom Europäischen Parlament vergebenen Aufträge, 2016, S. 8)

Fraktionen (Haushaltsposten 4 0 0)

130.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 0 eingesetzten Mittel für die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder 2016 wie folgt verwendet wurden:

Fraktion

2016

2015

Jährliche Mittel

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum

Jährliche Mittel

Eigenmittel und übertragene Mittel

Ausgaben

Jährliche Verwendungsrate

Mittelübertragungen auf den nächsten Zeitraum

PPE

17 400

8 907

18 303

105,19 %

8 005

17 440

10 198

17 101

98,06 %

8 745

S&D

15 327

5 802

15 713

102,51 %

5 417

15 256

5 748

15 379

100,81 %

7 633

ECR

6 125

2 518

5 835

95,25 %

2 809

5 959

1 614

5 065

84,99 %

2 779

ALDE

5 759

2 366

6 448

111,98 %

1 676

5 692

2 517

5 865

103,03 %

2 839

GUE/NGL

4 340

1 729

4 662

107,43 %

1 407

4 305

1 256

3 832

89,02 %

2 156

Verts/ALE

4 180

1 557

3 921

93,82 %

1 815

4 153

1 293

3 890

93,67 %

2 078

EFDD

3 820

1 873

2 945

77,10 %

1 910

3 843

1 643

3 629

94,45 %

1 919

ENF**

-

-

-

-

-

1 587

0

827

52,09 %

793

Fraktionslose Mitglieder

772

216

616

79,90 %

257

1 627

533

1 001

61,51 %

214

Insgesamt***

57 723

24 968

58 443

101,25 %

23 296

59 860

24 803

56 588

94,53 %

29 155

* Alle Beträge in Tausend EUR.

** Die endgültigen Beträge der zuschussfähigen Ausgaben im Zusammenhang mit der ENF-Fraktion werden zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt.

*** Der Gesamtbetrag umfasst nicht die mit der ENF-Fraktion im Zusammenhang stehenden Beträge.

131.  stellt mit Besorgnis fest, dass der unabhängige externe Prüfer im Fall einer Fraktion ein eingeschränktes Prüfungsurteil abgegeben hat; ist insbesondere besorgt darüber, dass der Prüfer im Zusammenhang mit Kosten, für die keine geeigneten Belege vorgelegt wurden, sowie im Zusammenhang mit Verpflichtungen bezüglich der Auftragsvergabe, die bei 10 Dienstleistern nicht eingehalten wurden, eine Nichteinhaltung der „Regelung für die Verwendung der Mittel von Haushaltsartikel 400“ festgestellt hat;

132.  bekundet seine Besorgnis angesichts der Gefährdung des Ansehens des Parlaments durch derartige Unregelmäßigkeiten und ist überzeugt, dass rasche und wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit derartige Unregelmäßigkeiten in Zukunft verhindert werden und gegen sie vorgegangen wird;

Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen

133.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 2 eingesetzten Mittel für die politischen Parteien 2016 wie folgt verwendet wurden(12):

Partei

Abkürzung

Eigen-mittel

EP-Finanzhilfe

Einnahmen insgesamt(13)

EP Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Einnahmenüber-schuss (Einstellung

in die Reserve) oder Verlust

Europäische Volkspartei

PPE

1 734

6 918

10 650

85 %

304

Sozialdemokratische Partei Europas

PSE

1 408

7 154

9 512

85 %

12

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa

ALDE

611

2 337

3 162

85 %

88

Europäische Grüne Partei

EGP

502

1 795

2 587

85 %

78

Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten

AECR

472

2 292

3 232

85 %

-240

Partei der Europäischen Linken

EL

335

1 594

2 119

85 %

25

Europäische Demokratische Partei

EDP/PDE

107

518

625

85 %

4

EUDemokraten

EUD

54

238

341

85 %

11

Europäische Freie Allianz

EFA

158

777

1 008

85 %

5

Europäische Christliche Politische Bewegung

ECPM

109

493

665

85 %

0

Europäische Allianz für Freiheit

EAF

68

391

459

85 %

-40

Allianz der Europäischen Nationalen Bewegungen

AEMN

61

229

391

85 %

0

Bewegung für ein Europa der Freiheit und der Demokratie

MENL

189

785

1 020

85 %

0

Allianz für Frieden und Freiheit

APF

62

329

391

85 %

-5

Insgesamt

 

5 870

25 850

36 160

85 %

242

134.  stellt fest, dass die unter dem Haushaltsposten 4 0 3 eingesetzten Mittel für die politischen Stiftungen 2016 wie folgt verwendet wurden(14):

Stiftung

Abkürzung

Zugehörig zur Partei

Eigenmittel

EP-Finanzhilfe

Einnahmen insgesamt

EP Finanzhilfe zu den zuschussfähigen Ausgaben in % (max. 85 %)

Wilfried-Martens-Zentrum für europäische Studien

WMCES

PPE

965 665

4 878 174

5 843 839

85 %

Stiftung für Progressive Europäische Studien

FEPS

PSE

1 041 910

4 430 253

5 472 163

84 %

Europäisches Liberales Forum

ELF

ALDE

248 996

1 126 430

1 375 426

85 %

Grüne Europäische Stiftung

GEF

EGP

204 866

1 090 124

1 294 990

85 %

Europa Umwandeln

TE

EL

217 209

901 484

1 118 693

85 %

Institut Europäischer Demokraten

IED

EDP/PDE

50 690

272 033

322 724

85 %

Center Maurits Coppieters

CMC

EFA

71 952

318 411

390 362

85 %

New Direction – Foundation for European Reform

ND

AECR

316 916

1 503 964

1 820 880

85 %

Europäische Stiftung der Freiheit

EFF

EAF

41 923

226 828

268 751

85 %

Organisation für Europäische Zwischenstaatliche Zusammenarbeit*

OEIC

EUD

21 702

126 727

148 429

99 %

Europäische Christliche Politische Stiftung

SALLUX

ECPM

61 024

326 023

387 047

85 %

Europäische Identitäten und Traditionen

EIT

AEMN

37 896

184 685

222 581

85 %

Stiftung für ein Europa der Nationen und der Freiheiten

FENL

MENL

96 726

549 357

646 084

85 %

Europa Terra Nostra

ETN

APF

37 461

151 403

188 864

85 %

Insgesamt**

 

 

3 414 937

16 085 895

19 500 832

85 %

(*) Die endgültige Finanzhilfe für die OEIC beläuft sich auf 99 % der Ausgaben, da ein Teil der Ausgaben im Nachhinein als nicht zuschussfähig eingestuft wurde, wodurch der Gesamtbetrag an zuschussfähigen Ausgaben verringert wurde.

(**) Aufgrund des Verfahrens der Einstellung der Finanzhilfe für die Stiftung IDDE von 2016 umfasst die Tabelle keine Zahlen zu dieser Stiftung. Der Finanzhilfebeschluss steht noch aus.

 

 

 

 

 

 

135.  ist besorgt über die in jüngster Zeit festgestellten Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Ausgaben und Eigenmitteln einiger europäischer politischer Parteien und Stiftungen;

136.  bekundet seine Besorgnis angesichts der Gefährdung des Ansehens des Parlaments durch derartige Unregelmäßigkeiten und ist überzeugt, dass rasche und wirksame Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit derartige Unregelmäßigkeiten in Zukunft verhindert werden und gegen sie vorgegangen wird; vertritt jedoch die Ansicht, dass diese Unregelmäßigkeiten auf eine kleine Anzahl politischer Parteien und Stiftungen beschränkt sind; vertritt die Auffassung, dass durch diese Unregelmäßigkeiten nicht das Finanzmanagement der anderen politischen Parteien und Stiftungen in Zweifel gezogen werden sollte; vertritt die Auffassung, dass die internen Kontrollmechanismen des Parlaments gestärkt werden müssen;

137.  fordert den Generalsekretär auf, den zuständigen Ausschüssen bis zum 1. Mai 2018 Bericht über sämtliche Maßnahmen zu erstatten, die zur Bekämpfung von Missbrauch ausgezahlter Zuschüsse ergriffen worden sind;

138.  fordert die neu geschaffene Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen auf, dem Parlament nach ihrem ersten Tätigkeitsjahr, also dem Jahr 2017, einen Fortschrittsbericht zu übermitteln; fordert den Generalsekretär auf, dafür zu sorgen, dass der Behörde alle Ressourcen zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind;

139.  ist der Ansicht, dass bei der Einstellung von Arbeitnehmern durch Parteien und Stiftungen die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen jenes Mitgliedstaats, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird, uneingeschränkt eingehalten werden müssen; fordert, dass dies auch bei internen Prüfungen berücksichtigt wird;

(1) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884).
(2) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(3) ABl. L 252 vom 29.9.2017, S. 3.
(4) ABl. L 246 vom 14.9.2016, S. 3.
(5) ABl. C 436 vom 24.11.2016, S. 2.
(6) Verordnung (EG) Nr. 160/2009 des Rates vom 23. Februar 2009 zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 55 vom 27.2.2009, S. 1).
(7) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.
(8) ABl. C 353 E vom 3.12.2013, S. 177.
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0114.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0408.
(11) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 der Kommission vom 29. Oktober 2012 über die Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1).
(12) Alle Beträge in Tausend EUR.
(13) Die Gesamteinnahmen beinhalten die Mittelübertragung aus dem Vorjahr gemäß Artikel 125 Absatz 6 der Haushaltsordnung.
(14) Alle Beträge in Tausend EUR.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen