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Verfahren : 2017/0344(NLE)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0134/2018

Eingereichte Texte :

A8-0134/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 03/05/2018 - 7.4

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0194

Angenommene Texte
PDF 251kWORD 42k
Donnerstag, 3. Mai 2018 - Brüssel
Kontrollmaßnahmen für die neue psychoaktive Substanz CUMYL-4CN-BINACA *
P8_TA(2018)0194A8-0134/2018

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018 zu dem Entwurf eines Durchführungsbeschlusses des Rates über Kontrollmaßnahmen für die neue psychoaktive Substanz 1-(4-Cyanobutyl)-N-(2-phenylpropan-2-yl)-1H-indazol-3-carboxamid (CUMYL-4CN-BINACA) (05392/2018 – C8-0025/2018 – 2017/0344(NLE))

(Anhörung)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Entwurf des Rates (05392/2018),

–  gestützt auf Artikel 39 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in der durch den Vertrag von Amsterdam geänderten Fassung und Artikel 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0025/2018),

–  gestützt auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen(1), insbesondere Artikel 8 Absatz 3,

–  gestützt auf Artikel 78c seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0134/2018),

1.  billigt den Entwurf des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut anzuhören, falls er beabsichtigt, den vom Parlament gebilligten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen