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Verfahren : 2017/2216(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0135/2018

Eingereichte Texte :

A8-0135/2018

Aussprachen :

PV 02/05/2018 - 23
CRE 02/05/2018 - 23

Abstimmungen :

PV 03/05/2018 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0196

Angenommene Texte
PDF 388kWORD 60k
Donnerstag, 3. Mai 2018 - Brüssel
Jahresbericht 2016 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung
P8_TA(2018)0196A8-0135/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2018 zu dem Jahresbericht 2016 über den Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung (2017/2216(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

–  unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union,

–  gestützt auf das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu den vorherigen Jahresberichten der Kommission und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 20. Juli 2017 mit dem Titel „Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2016“ (COM(2017)0383) und die dazugehörigen Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen (SWD(2017)0266, SWD(2017)0267, SWD(2017)0268, SWD(2017)0269 und SWD(2017)0270),

–  unter Hinweis auf den OLAF-Bericht 2016 und den Tätigkeitsbericht 2016 des OLAF-Überwachungsausschusses,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 mit den Antworten der Organe(1),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. September 2013 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates(2) sowie die Halbzeitüberprüfung der Kommission vom 2. Oktober 2017 zu dieser Verordnung (COM(2017)0589 und SWD(2017)0332),

–  unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug(3) (die „PIF-Richtlinie“),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates(4),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften(5),

–  unter Hinweis auf den von der Kommission in Auftrag gegebenen Bericht über die Mehrwertsteuerlücke 2015 und die Mitteilung der Kommission vom 7. April 2016 über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer (COM(2016)0148),

–  unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-105/14 – Taricco u. a.(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 über die Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU(7),

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses sowie die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A8-0135/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission die gemeinsame Verantwortung für die Ausführung von rund 74 % des Unionshaushalts für 2016 tragen; in der Erwägung, dass für die Erhebung der Eigenmittel, unter anderem in Form von Mehrwertsteuern und Zöllen, in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich sind;

B.  in der Erwägung, dass eine solide Ausgabenpolitik und der Schutz der finanziellen Interessen der Union zum Kern der Unionspolitik zählen sollten, um das Vertrauen der Bürger dadurch zu erhöhen, dass für eine ordnungsgemäße, wirtschaftliche und wirksame Verwendung ihrer Gelder gesorgt wird;

C.  in der Erwägung, dass Vereinfachungsprozesse nur dann zu guten Ergebnissen führen, wenn Einnahmen und Ausgaben, Resultate und Wirkungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen regelmäßig evaluiert werden;

D.  in der Erwägung, dass der Vielfalt der Rechts- und Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten angemessen Rechnung getragen werden muss, um Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und Betrug zu bekämpfen; in der Erwägung, dass die Kommission daher ihre Bemühungen intensivieren sollte, für eine wirksame Betrugsbekämpfung zu sorgen, die zu greifbareren und besseren Ergebnissen führt;

E.  in der Erwägung, dass gemäß Artikel 325 Absatz 2 AEUV die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, die gleichen Maßnahmen ergreifen, die sie auch zur Bekämpfung von Betrügereien ergreifen, die sich gegen ihre eigenen finanziellen Interessen richten;

F.  in der Erwägung, dass die Schwankungen bei der Zahl der Unregelmäßigkeiten möglicherweise auf die mehrjährige Programmplanung – gegen Ende der Programmplanungszeiträume werden im Zuge von Programmabschlüssen mehr Unregelmäßigkeiten aufgedeckt – sowie auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass bestimmte Mitgliedstaaten erst mit Verspätung entsprechenden Bericht erstatten und oft den Großteil der Unregelmäßigkeiten, die in früheren mehrjährigen Programmen festgestellt wurden, auf einmal melden;

G.  in der Erwägung, dass die Mehrwertsteuer 2015 knapp 1,0353 Bio. EUR einbrachte und im selben Jahr 18,3 Mrd. EUR zu den EU-Eigenmitteln beitrug, was 13,9 % der Gesamteinnahmen der EU entsprach, und sie somit eine wesentliche und wachsende Einnahmequelle für die Mitgliedstaaten darstellt;

H.  in der Erwägung, dass Mehrwertsteuersysteme insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen, anfällig für Betrug und Steuerhinterziehungsstrategien sind und dass allein der Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug (innergemeinschaftlicher Mehrwertsteuerbetrug durch Missing Trader, auch bekannt als „Karussellbetrug“) im Jahr 2015 Mehrwertsteuerausfälle in Höhe von ca. 50 Mrd. EUR zur Folge hatte;

I.  in der Erwägung, dass alle Mitgliedstaaten von Korruption insbesondere in Form des organisierten Verbrechens betroffen sind und dass Korruption nicht nur eine Belastung für die EU-Wirtschaft darstellt, sondern auch die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa gefährdet; in der Erwägung, dass die genauen Zahlen jedoch unbekannt sind, da die Kommission beschlossen hat, in dem Bericht über die Antikorruptionspolitik der EU diese Daten nicht zu veröffentlichen;

J.  in der Erwägung, dass Betrug ein vorsätzliches Fehlverhalten ist und einen Straftatbestand darstellt, eine Unregelmäßigkeit hingegen darin besteht, dass Vorschriften nicht eingehalten werden;

K.  in der Erwägung, dass die Mehrwertsteuerlücke 2015 etwa 151,5 Mrd. EUR betrug und je nach Land zwischen unter 3,5 % und über 37,2 % lag;

L.  in der Erwägung, dass bis zur Schaffung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und der Reform von Eurojust OLAF weiterhin die einzige europäische Einrichtung darstellt, die auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union spezialisiert ist; in der Erwägung, dass OLAF auch nach der Schaffung der EUStA in einigen Mitgliedstaaten weiterhin die einzige Einrichtung zum Schutz der finanziellen Interessen der EU sein wird;

Aufdeckung und Meldung von Unregelmäßigkeiten

1.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Gesamtzahl der 2016 gemeldeten betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten (19 080 Fälle) im Vergleich zu 2015 (22 349 Fälle) um 15 % niedriger ist und dass ihr geldwerter Umfang um 8 % abgenommen hat (3,21 Mrd. EUR im Jahr 2015 im Vergleich zu 2,97 Mrd. EUR 2016);

2.  nimmt den leichten Rückgang um 3,5 % bei der Zahl der gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten zur Kenntnis, womit sich der seit 2014 abzeichnende rückläufige Trend fortsetzt; hofft, dass die Verringerung des fraglichen Betrags von 637,6 Mio. EUR 2015 auf 391 Mio. EUR 2016 auch wirklich auf einen Rückgang der Betrugsfälle, und nicht auf mangelnde Aufdeckung zurückzuführen ist;

3.  weist darauf hin, dass es sich nicht bei allen Unregelmäßigkeiten um Betrug handelt und klar zwischen verschiedenen Fehlern unterschieden werden muss, die begangen wurden;

4.  vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung von Betrugsfällen nicht wirksam genug ist; hofft in diesem Zusammenhang, dass Maßnahmen für eine intensivere, wirksamere und effizientere Zusammenarbeit ergriffen werden;

5.  bedauert, dass noch nicht alle Mitgliedstaaten nationale Strategien zur Betrugsbekämpfung aufgestellt haben; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten aktiv bei der Ausarbeitung einer nationalen Betrugsbekämpfungsstrategie zu unterstützen, was vor allem im Hinblick darauf geschehen sollte, dass diese etwa 74 % des EU-Haushalts verwalten;

6.  fordert die Kommission erneut dazu auf, ein einheitliches System zur Erhebung vergleichbarer Daten über Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle aus den Mitgliedstaaten einzurichten, mit dem das Meldeverfahren und die Qualität der übermittelten Informationen sowie die Vergleichbarkeit der Daten standardisiert wird;

7.  bekundet seine Besorgnis darüber, dass es mit Blick auf die Zahl der Meldungen nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt, was eine falsche Wahrnehmung der Effizienz der Kontrollen nach sich ziehen kann; fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen fortzusetzen, die Mitgliedstaaten bei der Erhöhung der Zahl und der Verbesserung der Qualität der Kontrollen sowie beim Austausch bewährter Verfahren für die Betrugsbekämpfung zu unterstützen;

PIF-Richtlinie und EUStA-Verordnung(8)

8.  begrüßt die Annahme der PIF-Richtlinie, in der Mindestvorschriften zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen in Bezug auf Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union festgelegt werden, wobei hierzu auch grenzüberschreitende Fälle von Mehrwertsteuerbetrug zählen, soweit sich der verursachte Gesamtschaden auf mindestens 10 Mio. EUR beläuft; erinnert jedoch daran, dass dieser Schwellenbetrag bis zum 6. Juli 2022 von der Kommission überprüft wird; begrüßt die Tatsache, dass Mehrwertsteuerbetrug in den Geltungsbereich der PIF-Richtlinie fällt, was besonders wichtig ist, um die Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs zu intensivieren; stuft die Richtlinie als ersten Schritt hin zu einer Harmonisierung des europäischen Strafrechts ein; stellt fest, dass in der Richtlinie eine Definition von Korruption enthalten ist und die Arten von betrügerischem Verhalten festgelegt werden, die als Straftatbestände einzustufen sind;

9.  begrüßt den Beschluss von 20 Mitgliedstaaten, mit der Schaffung der EUStA im Wege einer verstärkten Zusammenarbeit fortzufahren; fordert eine wirksame Zusammenarbeit zwischen OLAF und der EUSTA, die auf einer gegenseitigen Ergänzung, dem effizienten Austausch von Informationen und der Unterstützung von Tätigkeiten der EUStA durch OLAF sowie der Vermeidung von sich überschneidenden Strukturen, Zuständigkeitskonflikten und rechtlichen Schlupflöchern bestehen sollte, die sich durch einen Mangel an Kompetenzen ergeben; bedauert jedoch, dass sich nicht alle Mitgliedstaaten der Union dazu entschlossen haben, sich an dieser Initiative zu beteiligen, und betont, dass die Betrugsaufdeckung unbedingt in allen Mitgliedstaaten gleich wirksam bleiben muss; fordert die Kommission auf, Anreize für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die bislang zögern, sich an der EUStA zu beteiligen;

10.  fordert die beteiligten Mitgliedstaaten und die Kommission auf, mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen, um die EUStA schnellstmöglich errichten zu können, und das Parlament eng in die Vorgänge und insbesondere die Ernennung des Generalstaatsanwalts einzubinden; fordert die Kommission auf, den amtierenden Verwaltungsdirektor der EUStA im Einklang mit Artikel 20 der EUStA-Verordnung so schnell wie möglich zu benennen; fordert nachdrücklich, dass die EUStA auch vor der offiziellen Aufnahme ihrer Tätigkeiten mit ausreichend Personal und ausreichenden Mitteln ausgestattet wird; weist erneut darauf hin, dass die EUStA unabhängig sein muss;

11.  fordert eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der EUStA, OLAF und Eurojust; weist erneut auf die laufenden Verhandlungen über die Eurojust-Verordnung hin; betont, dass die jeweiligen Zuständigkeiten von Eurojust, OLAF und EUStA eindeutig festgelegt sein müssen; betont, dass die neue EUStA, Eurojust und OLAF im Interesse einer tatsächlich wirksamen Betrugsbekämpfung auf EU-Ebene sowohl strategisch als auch operativ nahtlos zusammenarbeiten müssen, um etwaige Überschneidungen bei den Aufgaben zu vermeiden. weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass zwischen den drei Stellen gemäß den Artikeln 99 bis 101 der EUStA-Verordnung so bald wie möglich Arbeitsvereinbarungen erstellt und geschlossen werden sollten; fordert nachdrücklich, dass die EUStA in Fällen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben von Bedeutung sind, befugt sein sollte, Zuständigkeitskonflikte zu klären;

Einnahmen – Eigenmittel

12.  zeigt sich besorgt angesichts der Verluste, die durch die Mehrwertsteuerlücke und den Mehrwertsteuerbetrug entstehen, der sich 2015 auf 159,5 Mrd. EUR belief;

13.  begrüßt die kurzfristigen Maßnahmen, mit denen gegen Mehrwertsteuerverluste vorgegangen werden soll und die im am 7. April 2016 vorgestellten Aktionsplan der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“ aufgeführt werden; hebt hervor, dass die Probleme in Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug entschiedene, abgestimmte und rasche Maßnahme erfordern; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Verfahren zu beschleunigen, um ihre Vorschläge für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem gemäß dem Aktionsplan vorzulegen und so einem Verlust von Steuereinkünften in der EU und den Mitgliedstaaten vorzubeugen;

14.  bedauert, dass zwar die Gesamtzahl der mit traditionellen Eigenmitteln in Zusammenhang stehenden betrügerischen und nichtbetrügerischen Fälle von 5 514 im Jahr 2015 auf 4 647 im Jahr 2016 zurückgegangen ist, der fragliche Gesamtbetrag jedoch von 445 Mio. EUR auf 537 Mio. EUR gestiegen ist und um 13 % über dem Durchschnitt für die Jahre 2012–2016 liegt;

15.  weist mit großer Besorgnis darauf hin, dass der Tabakschmuggel in die EU in den vergangenen Jahren zugenommen hat, dass dadurch ein geschätzter Verlust an öffentlichen Einnahmen für die EU-Haushalte und die Haushalte der Mitgliedstaaten in Höhe von jährlich 10 Mrd. EUR entsteht und dass der Tabakschmuggel gleichzeitig eine Haupteinnahmequelle des organisierten Verbrechens einschließlich des Terrorismus ist; hält es für geboten, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen um die Bekämpfung dieser illegalen Aktivitäten verstärken, indem sie beispielsweise die Verfahren für die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen auf der Ebene der Mitgliedstaaten wirkungsvoller machen;

16.  nimmt die Ergebnisse der 12 gemeinsamen Zollkontrollaktionen zur Kenntnis, die von OLAF und den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Diensten von Drittstaaten sowie der Welthandelsorganisation durchgeführt wurden und im Zuge deren insbesondere 11 Mio. Zigaretten, 287 000 Zigarren und 250 Tonnen sonstige Tabakprodukte, 8 Tonnen Cannabis und 400 kg Kokain beschlagnahmt wurden;

17.  weist darauf hin, dass während der Güterabfertigung durchgeführte Zollkontrollen und Inspektionen von Dienststellen zur Betrugsbekämpfung die erfolgreichsten Mittel zur Aufdeckung von Betrugsfällen auf der Einnahmenseite des EU-Haushalts waren;

18.  äußert seine Besorgnis hinsichtlich der Zollkontrollen und der damit verbundenen Erhebung der Zölle, die zu den Eigenmitteln des EU-Haushalts zählen; verweist erneut darauf, dass die Zollbehörden der Mitgliedstaaten kontrollieren müssen, ob die Importeure die Vorschriften in Bezug auf Zölle und Einfuhren einhalten;

19.  bedauert, dass es Unterschiede bei den in der Union durchgeführten Zollkontrollen gibt und dass die Beträge in Verbindung mit Betrugsfällen sehr hoch sind, was sich auf das System zur Erhebung der Eigenmittel auswirkt; ersucht die Kommission, die gemeinsame Politik bezüglich von Zollkontrollen zu stärken und auf eine wirkliche Harmonisierung hinzuarbeiten, damit die Erhebung traditioneller Eigenmittel verbessert wird und die Sicherheit der EU und der Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen gewährleistet werden, wobei sie sich insbesondere auf die Bekämpfung des Handels mit illegalen Waren und gefälschten Produkten konzentrieren sollte;

20.  bedauert, dass Kleidungs- und Schuhimporte aus China zwischen 2013 und 2016 bei der Einfuhr in mehrere europäische Länder, insbesondere ins Vereinigte Königreich, unterbewertet wurden;

21.  verweist erneut darauf, dass OLAF der Kommission empfohlen hat, gegenüber der britischen Regierung einen Einnahmenverlust von 1,987 Mrd. EUR geltend zu machen, was dem Betrag entspricht, die normalerweise dem Haushalt der Union zugeflossen wäre;

22.  bedauert, dass es der Europäischen Kommission nicht möglich ist, den Gesamtbetrag der Mittel zu berechnen, die auf Empfehlungen von OLAF hin wiedereingezogen wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, jährlich den Eigenmittelbetrag festzustellen, der auf Empfehlungen von OLAF hin eingezogen wurde, ein System einzuführen, dass die Berechnung der Gesamtsumme der wiedereingezogenen Beträge ermöglicht, die Beträge anzugeben, die noch einzuziehen sind und in den Jahresberichten von OLAF aufzuführen, welcher Zusammenhang zwischen ausgesprochenen Empfehlungen und tatsächlich wiedereingezogenen Beträgen besteht;

23.  hält es für angebracht, dass die Kommission mit Blick auf Mehrwertsteuer und Zölle jährlich Daten zu der Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlich erzielten Einnahmen bereitstellt;

Ausgaben

24.  bedauert, dass die nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten, die in die direkten Ausgaben eingehen, im Vergleich zum Vorjahr um 16 % gestiegen sind, was im Gegensatz zu allen anderen Haushaltsbereichen steht, in denen in dieser Hinsicht ein Rückgang zu verzeichnen war;

25.  bedauert, dass dies nun das vierte Jahr in Folge ist, in dem die für die direkte Mittelverwaltung gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten sowohl zahlenmäßig (16 Fälle 2015 und 49 Fälle 2016) als auch wertmäßig (0,78 Mio. EUR 2015 und 6,25 Mio. EUR 2016) gestiegen sind; fordert die Kommission auf, bis Ende 2018 einen konkreten Plan zur Betrugsbekämpfung in diesem Bereich vorzulegen;

26.  stellt fest, dass die Zahl der gemeldeten betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zwar zwischen 2015 und 2016 von 3 250 Fällen auf 2 676 Fälle gesunken ist, jedoch immer noch doppelt so hoch ist wie 2012, hebt gleichzeitig aber hervor, dass 2016 im Vergleich zu 2012 nur eine Steigerung um 8 % zu verzeichnen war, was die Höhe des fraglichen Betrags angeht; stellt außerdem fest, dass zwischen 2015 und 2016 zwar die Gesamtzahl der betrügerischen und nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit diesem Fonds um 16 % zurückgegangen ist, die Zahl der betrügerischen Unregelmäßigkeiten aber um 17 % gestiegen ist, und begrüßt, dass die Höhe der Finanzbeträge in Verbindung mit betrügerischen Unregelmäßigkeiten hingegen um mehr als 50 % zurückgegangen ist; stellt zudem fest, dass die betrügerischen Unregelmäßigkeiten im Rahmen des ELER in den vergangenen fünf Jahren etwa 0,5 % der Zahlungen darstellen;

27.  stellt fest, dass die 2016 in Verbindung mit der Kohäsions- und Fischereipolitik festgestellten 8 497 betrügerischen und nichtbetrügerischen Fälle einen Rückgang um 22 % gegenüber 2015 darstellen, dass diese Zahl aber dennoch um 25 % über dem Durchschnitt der fünf vorhergehenden Jahre liegt; stellt ferner fest, dass der finanzielle Umfang der Unregelmäßigkeiten um 5 % geringer war als 2015; nimmt zur Kenntnis, dass sich die Betrugsfälle im Programmplanungszeitraum 2007–2013 auf 0,42 % der Mittel für Verpflichtungen, und die Fälle nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten auf 2,08 % der Mittel für Verpflichtungen erstreckten;

28.  nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Finanzbeträge in Verbindung mit den in der Kohäsions- und Fischereipolitik gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten um knapp 50 % gesunken sind, und zwar von 469 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 235 Mio. EUR im Jahr 2016;

29.  stellt mit Betroffenheit fest, dass die Finanzbeträge, die aus Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Kohäsionsfonds während des Programmplanungszeitraums 2007–2013 resultieren, weiterhin steigen (von 277 Mio. EUR 2015 auf 480 Mio. EUR 2016), während sich bei anderen Fonds (EFRE, ESF und EFF) eine Stabilisierung bzw. möglicherweise sogar ein Rückgang abzeichnet;

30.  zeigt sich überrascht, dass bei etwa einem Drittel der für 2016 gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik keine Informationen dazu übermittelt wurden, welchen prioritären Bereich sie betreffen, da dieser Informationsmangel sich auf den Vergleich mit den Vorjahren verfälschend auswirkt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Mangel zu beheben;

31.  zeigt sich besorgt bezüglich der Kontrolle von Finanzierungsinstrumenten, die von Intermediären verwaltet werden, sowie bezüglich der Mängel, die bei der Kontrolle der Geschäftssitze von Begünstigten zutage getreten sind; bekräftigt, dass die Vergabe von direkten und indirekten Darlehen an die Bedingung geknüpft werden muss, länderweise Steuer- und Buchhaltungsdaten zu veröffentlichen und Daten über das wirtschaftliche Eigentum an den an Finanzierungstätigkeiten beteiligten Begünstigten und Finanzintermediären zugänglich zu machen;

32.  erwartet, dass die Vereinfachung der Verwaltungsschriften, die in den gemeinsamen Bestimmungen für den Zeitraum 2014–2020 vorgesehen ist, zu einem Rückgang der nichtbetrügerischen Unregelmäßigkeiten beitragen und dabei helfen wird, Betrugsfälle aufzudecken und den Zugang der Begünstigten zu Unionsfonds zu verbessern;

33.  nimmt zur Kenntnis, dass sich der rückläufige Trend bei der Zahl der Unregelmäßigkeiten, die in Verbindung mit dem Instrument für Heranführungshilfe (IPA) gemeldet werden, fortsetzt, was auf die schrittweise Abschaffung der Instrumente für Heranführungshilfe zurückzuführen ist; stellt jedoch fest, dass die Türkei weiterhin das Land ist, auf das mit 50 % aller gemeldeten Fälle die meisten Unregelmäßigkeiten entfallen (betrügerische wie nichtbetrügerische);

34.  erwartet mit Interesse die Ergebnisse, die durch das von der Kommission seit dem 1. Januar 2016 eingesetzte Früherkennungs- und Ausschlusssystem (FEAS) geliefert wurden;

35.  spricht sich für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zum Austausch von Informationen aus; weist darauf hin, dass es in vielen Mitgliedstaaten keine Gesetze, die eigens auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität abzielen, deren Beteiligung an grenzüberschreitenden Aktivitäten und in Bereichen wie Schmuggel oder Geldfälschung, die die finanziellen Interessen der EU betreffen, jedoch stetig zunimmt; hält es für geboten, dass die Mitgliedstaaten wirksame Instrumente zur Bekämpfung der zunehmenden Internationalisierung von Betrug einsetzen, und ersucht die Kommission, gemeinsame Standards für die Förderung der Bekämpfung solcher Betrugsfälle auszuarbeiten;

Vergabe öffentlicher Aufträge

36.  verweist darauf, dass ein Großteil der Fehler im letzten Programmplanungszeitraum im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verzeichnen war, und stellt fest, dass die Zahl der Unregelmäßigkeiten, die auf die Nichteinhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge zurückzuführen sind, weiterhin hoch ist; fordert die Kommission erneut auf, eine Datenbank für Unregelmäßigkeiten auszuarbeiten, auf deren Grundlage eine aussagekräftige und umfassende Analyse der Häufigkeit, Schwere und Ursachen von Fehlern im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge durchgeführt werden kann; fordert die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten auf, eigene Datenbanken über Unregelmäßigkeiten, einschließlich derjenigen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge, zu schaffen und auszuwerten, und mit der Kommission zusammenzuarbeiten und ihr rechtzeitig nützliche Daten zu übermitteln, um ihre Arbeit zu erleichtern; fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU über die Vergabe öffentliche Aufträge in nationales Recht zu überwachen und so schnell wie möglich zu bewerten;

37.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Vorschriften einzuhalten, in denen die für die Kohäsionspolitik, insbesondere die Vergabe öffentlicher Aufträge, geltenden Ex-ante-Konditionalitäten festgelegt sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen in den Bereichen zu verstärken, die im Jahresbericht der Kommission hervorgehoben wurden, was vor allem für die Bereiche Vergabe öffentlicher Aufträge, Finanzkriminalität, Interessenkonflikte, Korruption, Meldung von Missständen und die Definition von Betrug gilt;

Ermittelte Probleme und erforderliche Maßnahmen

Bessere Kontrollen

38.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, entschiedener gegen betrügerische Unregelmäßigkeiten vorzugehen; ist der Ansicht, dass dem Problem nichtbetrügerischer Unregelmäßigkeiten mit Verwaltungsmaßnahmen, indem insbesondere transparentere und einfachere Anforderungen festgelegt werden, begegnet werden sollte;

39.  hebt hervor, dass es durch ein System zum Informationsaustausch zwischen den Behörden erleichtert würde, Gegenkontrollen von Buchungen, die Transaktionen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen, durchzuführen und auf diese Weise grenzüberschreitender Betrug im Bereich der Struktur- und Investitionsfonds verhindert werden könnte, wodurch für einen horizontalen und umfassenden Ansatz im Bereich des Schutzes der finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten gesorgt wäre; fordert die Kommission erneut auf, einen Legislativvorschlag für gegenseitige Amtshilfe in den Bereichen vorzulegen, in denen Finanzierungen aus europäischen Mitteln getätigt werden und in denen diese Amtshilfe noch nicht vorgesehen ist;

40.  unterstützt das Programm Hercule III, das ein gutes Beispiel für den Ansatz der „optimalen Nutzung jedes Euros“ ist; hebt die Bedeutung dieses Programms hervor und betont, welch großen Beitrag es zur Verbesserung der Kapazitäten der Zollbehörden leistet, was die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und die Unterbindung der Einfuhr von gefälschten und geschmuggelten Waren in die EU-Mitgliedstaaten angeht;

41.  wartet auf die unabhängige Halbzeitüberprüfung des Programms Hercule III, die dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 11. Januar 2018 vorgelegt werden muss;

42.  ist besorgt darüber, dass Betrügereien im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer und insbesondere der sogenannte „Karussellbetrug“ zugenommen haben; nimmt den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Kenntnis, die es den Mitgliedstaaten unter bestimmten strengen Auflagen erlauben würde, eine generelle Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anzuwenden; nimmt den Vorschlag der Kommission für ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen und zur Senkung der Kosten, die KMU im Zusammenhang mit der Einhaltung der Vorschriften entstehen, zur Kenntnis und weist darauf hin, dass durch diese Maßnahmen Bedingungen geschaffen werden können, die dem Wachstum von KMU und dem grenzüberschreitenden Handel förderlich sind; fordert die Kommission auf, eine umfassende, langfristige und EU-weite Lösung für das Problem des Mehrwertsteuerbetrugs vorzulegen; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich an allen Tätigkeitsbereichen von EUROFISC zu beteiligen, damit die für die Bekämpfung dieser Art von Betrug, die dem EU-Haushalt und den nationalen Haushalten schadet, nützlichen Informationen ausgetauscht und Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können.

43.  fordert die Kommission auf, einen jährlichen Bericht über die Verwendung von EU-Geldern und über Transfers von Geldern durch die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) an Offshore-Konstrukte zu veröffentlichen, einschließlich Angaben zu Anzahl und Art der gestoppten Vorhaben, erläuternder Anmerkungen zu den Gründen, aus denen die Vorhaben gestoppt wurden, sowie zu den Folgemaßnahmen, die ergriffen wurden, um zu verhindern, dass mit EU-Geldern direkt oder indirekt zu einer Beschädigung der finanziellen Interessen der EU beigetragen wird.

44.  weist darauf hin, dass es bei der Berichterstattung über Ausgaben – insbesondere bei unmittelbar durch EU-Fonds oder mithilfe von Finanzierungsinstrumenten finanzierten Infrastrukturvorhaben – unbedingt vollständiger Transparenz bedarf; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass EU-Bürger uneingeschränkten Zugang zu Informationen über kofinanzierte Projekte erhalten;

Prävention

45.  ist der Auffassung, dass Präventivmaßnahmen äußerst wichtig dafür sind, das Ausmaß an Betrug im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Mitteln gering zu halten;

46.  begrüßt die von der Kommission und OLAF vorgesehenen Präventivmaßnahmen und fordert eine bessere Anwendung des Früherkennungs- und Ausschlusssystems (FEAS) und des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung (AFIS) sowie die Vervollständigung der nationalen Betrugsbekämpfungsstrategien;

47.  fordert die Kommission auf, weiter an der Vereinfachung der Haushaltsordnung sowie aller anderen Verwaltungsvorschriften zu arbeiten; fordert die Kommission auf, die Klarheit und den Mehrwert der in den operationellen Programmen der Mitgliedstaaten vorgesehenen Finanzierungsvorgaben sehr sorgfältig zu prüfen;

48.  fordert die Kommission auf, einen Rahmen für die Digitalisierung aller Prozesse zur Umsetzung von EU-Maßnahmen (Aufrufe zur Einreichung von Interessensbekundungen, Anwendung, Bewertung, Umsetzung, Zahlungen) auszuarbeiten, der von allen Mitgliedstaaten anzuwenden ist;

49.  ist der Auffassung, dass Transparenz zur Betrugsbekämpfung wichtig ist; fordert die Kommission auf, einen Rahmen auszuarbeiten, mit dem die Mitgliedstaaten alle Phasen der Umsetzung von Projekten, die mit europäischen Mitteln finanziert werden, einschließlich von Zahlungen, offenlegen können;

Hinweisgeber

50.  betont, dass Hinweisgebern bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Meldung von Betrugsfällen große Bedeutung zukommt und sie geschützt werden müssen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Mindestanforderungen an den Schutz von Hinweisgebern auf europäischer Ebene festzulegen;

51.  verweist auf seine Entschließungen vom 14. Februar 2017 und vom 24. Oktober 2017(9) zum Schutz von Hinweisgebern und fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission nachdrücklich auf, die darin enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen;

52.  bekräftigt seine Forderung an die Kommission, unverzüglich einen horizontalen Rechtsetzungsvorschlag zum Schutz von Hinweisgebern zu unterbreiten, damit insbesondere Betrügereien zu Lasten der finanziellen Interessen der Union wirksam verhindert und bekämpft werden können;

53.  nimmt die offene Konsultation zur Kenntnis, die von der Kommission zwischen März und Mai 2017 durchgeführt wurde, um auf einzelstaatlicher und EU-Ebene ein Meinungsbild bezüglich des Schutzes von Hinweisgebern zu erhalten; erwartet die von der Kommission geplante Initiative zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern in der EU in den kommenden Monaten; weist auf seine Entschließung vom 14. Februar 2017 zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU hin;

54.  bestärkt die Kommission und die Mitgliedstaaten darin, Maßnahmen zu verabschieden, durch die die Vertraulichkeit von Informationsquellen gewahrt und so Diskriminierungen und Drohungen vorgebeugt werden kann;

Korruptionsbekämpfung

55.  bedauert, dass die Kommission es nicht mehr für erforderlich hält, einen Bericht über die Korruptionsbekämpfung zu veröffentlichen, wodurch es erschwert wurde, das Ausmaß der Korruption im Jahr 2015 zu bewerten; verweist auf seine Empfehlung vom 13. Dezember 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung(10), in der festgestellt wurde, dass die Überwachung der Korruptionsbekämpfung durch die Kommission im Rahmen des Verfahrens des Europäischen Semesters fortgesetzt wird; vertritt die Ansicht, dass die Korruptionsbekämpfung im Rahmen dieses Verfahrens möglicherweise gegenüber anderen Wirtschafts- und Finanzfragen an Aufmerksamkeit einbüßen wird; fordert die Kommission auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und wieder eine Veröffentlichung des Berichts vorzusehen und eine deutlich glaubwürdigere und umfassendere Strategie zur Korruptionsbekämpfung zu verfolgen; weist darauf hin, dass die Korruptionsbekämpfung in den Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und somit einen politischen Bereich fällt, in dem das Parlament Mitgesetzgeber ist und über umfassende Kontrollbefugnisse verfügt;

56.  betont, dass Korruption für die Union und die Mitgliedstaaten eine gewaltige Herausforderung darstellt und dass ohne wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen und das Vertrauen in diese Institutionen in der Union untergraben werden; verweist darauf, dass es die Kommission in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2016 mit Empfehlungen an die Kommission zur Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte(11) insbesondere aufgefordert hat, einen jährlichen Bericht über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte („Europäischer Bericht über Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte“) mit länderspezifischen Empfehlungen, einschließlich einem besonderen Fokus auf Korruption, vorzulegen;

57.  bedauert, dass die neue Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge bislang nicht dazu geführt hat, dass das Ausmaß der Korruption innerhalb der EU umfassender aufgedeckt werden konnte, und ersucht die Kommission, wirksame Instrumente für eine erhöhte Transparenz der Verfahren für die Vergabe und Untervergabe von Aufträgen zu schaffen;

58.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Geldwäsche-Richtlinie der EU uneingeschränkt umzusetzen und im Zuge dessen ein öffentliches Register der Eigentumsverhältnisse von Gesellschaften, einschließlich Treuhandgesellschaften, einzuführen;

59.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, ein System strenger Indikatoren sowie einfach anwendbare, einheitliche Kriterien zu schaffen, die auf den Anforderungen gemäß dem Stockholmer Programm beruhen, um das Ausmaß der Korruption in den Mitgliedstaaten zu messen und ihre Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu bewerten; fordert die Kommission auf, einen Korruptionsindex zu erstellen, um eine Rangfolge der Mitgliedstaaten ermitteln zu können; ist der Meinung, dass ein Korruptionsindex eine solide Grundlage darstellen könnte, auf der die Kommission ihren länderspezifischen Kontrollmechanismus aufbauen könnte, wenn sie die Verwendung von EU-Mitteln überprüft;

60.  wiederholt, dass Präventivmaßnahmen kontinuierliche Schulungen und Unterstützung für Mitarbeiter vorsehen sollten, die innerhalb der betreffenden Behörden für die Verwaltung und Kontrolle von Mitteln zuständig sind, und zudem einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten umfassen sollten; verweist auf die entscheidende Rolle, die lokalen und regionalen Behörden sowie Interessenträgern bei der Bekämpfung von Betrug zukommt;

61.  verweist erneut darauf, dass die Kommission keinen Zugang zu Informationen hat, die zwischen den Mitgliedstaaten zur Vorbeugung und Bekämpfung von innergemeinschaftlichem Mehrwertsteuerbetrug durch Missing Trader ausgetauscht werden; ist der Meinung, dass die Kommission Zugang zu Eurofisc haben sollte, um den Austausch von Daten zwischen den Mitgliedstaaten überwachen, einsehen und verbessern zu können; fordert alle Mitgliedstaaten auf, sich in alle Tätigkeitsbereiche von Eurofisc einzubringen, um gemäß den Empfehlungen des Rechnungshofes den Informationsaustausch mit Justiz- und Strafverfolgungsbehörden wie Europol oder OLAF erleichtern und beschleunigen zu können; fordert die Mitgliedstaaten und den Rat auf, der Kommission Zugang zu diesen Daten zu gewähren, um die Zusammenarbeit zu stärken, Daten verlässlicher zu machen und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen;

Investigativer Journalismus

62.  ist der Auffassung, dass dem investigativen Journalismus eine wesentliche Rolle dabei zukommt, in der Union und den Mitgliedstaaten für mehr Transparenz zu sorgen, und dass er sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch der Union durch rechtliche Mittel gefördert und unterstützt werden muss;

Tabak

63.  verweist erneut auf die Entscheidung der Kommission, die am 9. Juli 2016 abgelaufene PMI-Vereinbarung nicht zu verlängern; weist erneut darauf hin, dass es die Kommission am 9. März 2016(12) aufgefordert hatte, die Vereinbarung nicht über ihr Ablaufdatum hinaus zu verlängern oder neu auszuhandeln; ist der Auffassung, dass die drei anderen Vereinbarungen (BAT, JTI und ITL) mit Wirkung zum 20. Mai 2019 ebenfalls auslaufen sollten; fordert die Kommission auf, bis Ende 2018 einen Bericht vorzulegen, in dem die Möglichkeit zur Aufhebung der drei verbleibenden Vereinbarungen untersucht wird;

64.  fordert die Kommission eindringlich auf, auf Unionsebene alle notwendigen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um PMI-Tabakerzeugnisse zurückzuverfolgen und gerichtlich gegen jegliche illegale Beschlagnahme von Erzeugnissen dieses Herstellers vorzugehen, bis alle Bestimmungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse uneingeschränkt durchsetzbar sind, sodass zwischen dem Auslaufen der PMI-Vereinbarung und dem Inkrafttreten der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und des Protokolls zum WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) keine Regelungslücke entsteht;

65.  begrüßt, dass die Kommission eine rasche Ratifizierung des WHO-Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen unterstützt, da dieses das erste multilaterale Rechtsinstrument darstellt, mit dem das Problem des Tabakschmuggels umfassend und auf globaler Ebene angegangen wird;

66.  erinnert daran, dass bisher 32 Parteien das WHO-Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen ratifiziert haben, darunter jedoch nur acht Mitgliedstaaten der Union; mahnt die zehn Mitgliedstaaten (Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Irland, Niederlande, Schweden, Slowenien und das Vereinigte Königreich) sowie Norwegen, die das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, dies zu tun;

67.  hofft, den Fortschrittsbericht der Kommission über die Umsetzung ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2013 mit dem Titel „Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen – Eine umfassende EU-Strategie“ (COM(2013)0324), der 2018 vorgelegt werden soll, bald zu erhalten;

68.  begrüßt, dass das Labor der Union zur Tabakkontrolle in der Gemeinsamen Forschungsstelle in Geel (Belgien) seit April 2016 betriebsbereit und es dort jetzt möglich ist, die chemische Zusammensetzung sowie die Eigenheiten des beschlagnahmten Tabaks zu bestimmen und diesen so auf seine Echtheit zu prüfen;

Untersuchungen und Rolle des OLAF

69.  stellt fest, dass die Empfehlungen des OLAF zur juristischen Weiterverfolgung in den Mitgliedstaaten bisher nur in sehr beschränktem Maße umgesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass dies nicht hinnehmbar ist, und fordert die Kommission auf, für eine umfassende Umsetzung der OLAF-Empfehlungen in den Mitgliedstaaten zu sorgen;

70.  bedauert, dass die Strafverfolgungsquote in den Mitgliedstaaten trotz zahlreicher OLAF-Empfehlungen und -Untersuchungen nur bei 30 % liegt und die Justizbehörden einiger Mitgliedstaaten den im Zusammenhang mit einer missbräuchlichen Verwendung von EU-Geldern ergangenen OLAF-Empfehlungen geringe Priorität beimessen und sogar OLAF selbst seinen eigenen Empfehlungen nur unzureichend nachkommt; fordert die Kommission auf, Vorschriften dafür festzulegen, wie OLAF-Empfehlungen nachzukommen ist;

71.  bedauert, dass etwa 50 % der OLAF-Fälle von den nationalen Justizbehörden abgelehnt werden; fordert die Mitgliedstaaten, die Kommission und OLAF auf, Bedingungen für die Zulässigkeit von Beweisen, die OLAF liefert, zur Verfügung zu stellen; fordert OLAF auf, die Qualität seiner Abschlussberichte zu verbessern, um ihren Nutzen für die nationalen Behörden zu erhöhen;

72.  fordert OLAF auf, bei seinen Empfehlungen zur Wiedereinziehung von Mitteln einen realistischeren Ansatz zu verfolgen und auch die Beträge zu berücksichtigen, die tatsächlich wiedereingezogen wurden;

73.  verweist darauf, dass dem Generaldirektor gemäß der OLAF-Verordnung im Rahmen von Beschwerdeverfahren zu Untersuchungen eine wichtige Rolle zukommt; merkt an, dass die direkte Einbindung des Generaldirektors in Untersuchungen von OLAF seine Rolle und somit die Verordnung unterminiert;

74.  fordert die Kommission auf, bei der Überprüfung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 dafür zu sorgen, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Kompetenzen der EUStA und OLAF geschaffen wird; fordert ferner, dass die Verfahrensgarantien gestärkt sowie die Untersuchungsbefugnisse von OLAF geklärt und gestärkt werden, für ein bestimmtes Maß an Transparenz bei den OLAF-Empfehlungen und -Berichten gesorgt wird und die Regeln für die Zusammenarbeit zwischen OLAF und seinem Überwachungsausschuss sowie den Zugang zu Daten geklärt werden;

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75.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Europäischen Rechnungshof, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung und dem OLAF-Überwachungsausschuss

(1) ABl. C 322 vom 28.9.2017, S. 1.
(2) ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1.
(3) ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29.
(4) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(5) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S. 1.
(6) Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 8. September 2015, Taricco u. a., C-105/14, ECLI:EU:C:2015:555.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0022.
(8) Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1).
(9) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0402.
(10) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0491.
(11) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0409.
(12) Entschließung vom 9. März 2016 zum Tabakabkommen (PMI-Abkommen) (ABl. C 50 vom 9.2.2018, S. 35).

Letzte Aktualisierung: 7. November 2018Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen