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Verfahren : 2017/2255(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0169/2018

Eingereichte Texte :

A8-0169/2018

Aussprachen :

PV 13/06/2018 - 22
CRE 13/06/2018 - 22

Abstimmungen :

PV 14/06/2018 - 7.4
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0262

Angenommene Texte
PDF 177kWORD 67k
Donnerstag, 14. Juni 2018 - Straßburg
Strukturelle und finanzielle Hürden beim Zugang zu Kultur
P8_TA(2018)0262A8-0169/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2018 zu den strukturellen und finanziellen Hürden beim Zugang zur Kultur (2017/2255(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,

–   unter Hinweis auf Artikel 15 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–   unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 22 und 25,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu der Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien(1),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. September 2013 zur Unterstützung der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zu einer kohärenten Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zur Kulturwirtschaft in Europa(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut der Künstler und Künstlerinnen(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Mai 2011 zu den kulturellen Dimensionen der auswärtigen Politik der EU(6),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Februar 2004 zur Rolle der Schulen und des Schulunterrichts bei der Förderung eines bestmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zur Kultur,(7)

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“(8),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2015 zu dem Thema „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“(9),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2016 zu der Rolle des interkulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Bildung bei der Förderung der Grundwerte der EU(10),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu der europäischen Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung(11),

–  unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 1. Juni 2017 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EGin Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften(12),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Mai 2010 zu „Europeana – die nächsten Schritte“(13),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010–2020(14),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2017 zur Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen(15),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. März 2017 zu der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG(16),

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) und insbesondere auf Artikel 30 über die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport,

–   unter Hinweis auf Ziel 11 der im September 2015 verabschiedeten UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, das darin besteht, Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig zu gestalten,

–  unter Hinweis auf das von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) am 20. Oktober 2005 angenommene Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

–  unter Hinweis auf die Rahmenkonvention des Europarates vom 27. Oktober 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1718/2006/EG, Nr. 1855/2006/EG und Nr. 1041/2009/EG(17),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda(18),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Dezember 2014 zum Arbeitsplan für Kultur (2015–2018)(19),

–  unter Hinweis auf den Arbeitsplan der EU für Kultur für den Zeitraum 2015–2018,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. und 19. Mai 2015 zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion(20),

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 31. Mai 2016 zur Rolle von Europeana für den digitalen Zugang, die Sichtbarkeit und die Nutzung des europäischen Kulturerbes(21),

–  unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 6. Mai 2003 über die Zugänglichkeit kultureller Einrichtungen und kultureller Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen(22),

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vom 8. Juni 2016 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016)0029),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Umsetzung der europäischen Kulturagenda (COM(2010)0390),

–  unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 27. April 2010 mit dem Titel „Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien“ (COM(2010)0183),

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (COM(2016)0543),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. September 2012 mit dem Titel „Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen“ (COM(2012)0537),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2012 über Inhalte im digitalen Binnenmarkt (COM(2012)0789),

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas“ (COM(2014)0477),

–  unter Hinweis auf den Bericht der Arbeitsgruppe der Sachverständigen der Mitgliedstaaten aus dem Jahr 2012 über den Zugang zur Kultur,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der Spezial-Eurobarometer 399 „Zugang zur Kultur und zum Kulturerbe“ und 466 „Die Europäer und ihr Kulturerbe“,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse der statistischen Untersuchungen von Eurostat (Kulturstatistiken) 2016,

–  gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A8‑0169/2018),

A.  in der Erwägung, dass nach Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte „[j]eder [...] das Recht [hat], am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben“; in der Erwägung, dass der Zugang zu Kultur und zu Möglichkeiten des kreativen Ausdrucks wichtig ist für das Bestehen einer demokratischen Gesellschaft, die auf Meinungsfreiheit und Gleichheit beruht;

B.  in der Erwägung, dass das Recht auf das Kulturerbe durch die Faro-Konvention anerkannt und in ihr dazu aufgefordert wird, die Entwicklung von innovativen Verfahren zur Verwaltung des Kulturerbes zu fördern, damit die Behörden mit anderen Akteuren, einschließlich Verbänden und Privatpersonen, zusammenarbeiten;

C.  in der Erwägung, dass nach Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Vielfalt der Kulturen geachtet und nach Artikel 25 das Recht älterer Menschen auf Teilhabe am kulturellen Leben anerkannt wird;

D.  in der Erwägung, dass sich die Kultur stark auf die Förderung, das Verständnis und die Entwicklung der Solidarität zwischen den europäischen und transeuropäischen Gemeinschaften auswirkt;

E.  in der Erwägung, dass in den meisten Verfassungen der Mitgliedstaaten der EU direkt oder indirekt auf die Kultur und das Problem des Zugangs zur Kultur Bezug genommen wird;

F.  in der Erwägung, dass die EU die Kulturpolitik ergänzen und fördern kann, jedoch gemäß Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip nach wie vor die nationalen oder regionalen Behörden für die Kulturpolitik in der EU zuständig sind;

G.  in der Erwägung, dass Barrieren jeder Art, die den Zugang zu und die uneingeschränkte Beteiligung von Menschen und Gemeinschaften an kulturellen Prozessen und Ökosystemen behindern, die Entwicklung einer wirklich demokratischen und inklusiven Gesellschaft hemmen;

H.  in der Erwägung, dass die Kultur den Unionsbürgern bessere Möglichkeiten zur Entwicklung persönlicher, sozialer, kreativer und interkultureller Kompetenzen eröffnet;

I.  in der Erwägung, dass nach Schätzungen der UNO heute die Hälfte der Menschheit – 3,5 Milliarden Menschen – in Städten lebt und dass bis 2030 fast 60 % der Weltbevölkerung in städtischen Gebieten leben werden, weshalb wirksame politische Strategien festgelegt werden müssen, damit die nach wie vor bestehenden Probleme gelöst werden können und hinreichend Zeit vorhanden ist, Veränderungen herbeizuführen, um tatsächlich inklusive urbane Räume zu schaffen;

J.  in der Erwägung, dass in der Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen(23) das Kulturbewusstsein und die kulturelle Ausdrucksfähigkeit zu den Schlüsselkompetenzen gezählt werden, die alle Menschen für ihre persönliche Entfaltung, soziale Integration, Bürgersinn und Beschäftigung benötigen;

K.  in der Erwägung, dass die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 10. Mai 2007 über eine europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung (COM(2007)0242) mit Nachdruck darauf hinweist, dass der Zugang zur Kultur und zu Kulturwerken sowie die kulturelle Vielfalt gefördert werden müssen;

L.  in der Erwägung, dass die Zukunft der kulturellen Innovation in der EU von Investitionen in kreative Mittel, Wissen und Talente abhängt;

M.  in der Erwägung, dass in dem vom Rat im Dezember 2014 angenommenen Arbeitsplan für Kultur (2015–2018) eine für alle zugängliche Kultur und die Förderung der kulturellen Vielfalt als Prioritäten genannt werden;

N.  in der Erwägung, dass eines der Ziele der EU und der Mitgliedstaaten darin liegen sollte, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten abzubauen, um eine inklusive Gesellschaft zu fördern, an der alle teilhaben können; in der Erwägung, dass eine starke, dynamische und vielseitige Kulturwirtschaft grundlegend für eine inklusive Gesellschaft ist;

O.  in der Erwägung, dass sich durch die Teilhabe an kulturellen Aktivitäten ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft schaffen lässt; in der Erwägung, dass die Schaffung einer sozialen Identität eng mit kultureller Teilhabe verbunden ist; in der Erwägung, dass die Teilhabe an kulturellen Aktivitäten zu höherem Selbstwertgefühl und mehr Lebensqualität beitragen kann und dass dies insbesondere auf Personen zutrifft, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder aus anderen Gründen marginalisiert werden;

P.  in der Erwägung, dass in einer inklusiven Kulturwirtschaft alle die Möglichkeit haben, daran teilzuhaben und ihre kreativen Kompetenzen weiterzuentwickeln, und zwar unabhängig von ihrem sozioökonomischen, kulturellen oder religiösen Hintergrund oder einer möglichen Behinderung;

Q.  in der Erwägung, dass in vielen Regionen öffentliche Bibliotheken und Kultureinrichtungen vor Ort von den Bürgern eifrig genutzt werden und dass sie vor allem in ländlichen oder abgelegenen Gebieten häufig den einzigen Zugang zu Informationen und Kultur bieten;

R.  in der Erwägung, dass neuen Digitaltechniken erheblichen Einfluss auf das Kulturmanagement, den Dialog, die Erschließung neuer Publikumsschichten und die Ausweitung kultureller Aktivitäten haben können;

S.  in der Erwägung, dass neue Digitaltechniken und Online-Plattformen entscheidend dazu beitragen, dass mehr Menschen an der Kultur und am kulturellen Schaffen teilhaben;

T.  in der Erwägung, dass Drittstaatsangehörige in vielen kulturellen Bereichen in der EU unterrepräsentiert sind, und in der Erwägung, dass dies auch auf Personen zutrifft, die an einer Behinderung leiden;

U.  in der Erwägung, dass im Berichts der Arbeitsgruppe der Sachverständigen der Mitgliedstaaten über den Zugang zur Kultur(24) Zugang so definiert wird, dass hierdurch neue Publikumsschichten in die Lage versetzt werden, Nutzen aus dem verfügbaren kulturellen Angebot zu ziehen; in der Erwägung, dass dies voraussetzt, dass neue Zielgruppen bzw. Bürger erreicht und an das Kulturerbe und andere kulturelle Ressourcen herangeführt werden;

V.  in der Erwägung, dass die Digitaltechnik die Art und Weise verändert hat, wie Menschen auf kulturelle Inhalte zugreifen und sie erzeugen, verbreiten und nutzen;

W.  in der Erwägung, dass die 2008 eingerichtete Plattform Europeana ein gemeinsames europäisches Kulturprojekt geworden ist, das den digitalen Zugang zum kulturellen Erbe Europas ermöglicht;

X.  in der Erwägung, dass eines der Einzelziele des Programms Kreatives Europa in der Erschließung neuer Publikumsschichten und der Verbesserung des Zugangs zu kulturellen und kreativen Werken in der Union und darüber hinaus besteht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Kindern, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und unzureichend vertretenen Gruppen liegt;

Y.  in der Erwägung, dass auf Unionsebene und in den Mitgliedstaaten Initiativen bestehen, mit denen Menschen mit Behinderungen der Zugang zur kulturellen Infrastruktur und kulturellen Aktivitäten erleichtert werden soll;

Z.  in der Erwägung, dass die Mobilität von Künstlern und sämtlichen Kulturschaffenden durch die unterschiedlichen Besteuerungsverfahren und -systeme in der EU und den damit verbundenen übermäßigen bürokratischen Aufwand, der häufig in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen, bescheidenen Einnahmen aus ihrer Tätigkeit steht, erschwert wird;

AA.  in der Erwägung, dass die Erstellung verlässlicher, vergleichbarer und aktueller Kulturstatistiken, auf deren Grundlage eine solide Kulturpolitik gestaltet werden kann, eine der bereichsübergreifenden Prioritäten des Arbeitsplans für Kultur 2015–2018 ist, in dem das wirtschaftliche Potenzial der Kultur- und Kreativbranche und deren Auswirkungen auf das Gemeinwohl betont werden;

AB.  in der Erwägung, dass der Zugang zu hochwertigen Studien und Vergleichsdaten die wirksame Überwachung und Analyse der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Kulturpolitik ermöglicht;

AC.  in der Erwägung, dass die Kultur zur Förderung einer Gesellschaft beiträgt, die auf Wissen, dem Austausch von Erfahrungen und der Verbundenheit mit der universalen Menschheitsgeschichte beruht;

AD.  in der Erwägung, dass zirka 8,4 Millionen Menschen in der Kulturwirtschaft der EU arbeiten (was 3,7 % aller Beschäftigten entspricht)(25) und dass ihre wirtschaftliche Entwicklung noch immer weit hinter ihrem Potenzial zurückbleibt;

AE.  in der Erwägung, dass Personen, die durch ihr kulturelles Schaffen ihre Identität ausdrücken und für breiteren und nachhaltigen Zugang zur Kultur sorgen wollen, häufig mit Schwierigkeiten oder Herausforderungen konfrontiert sind;

Zugang zur Kultur und Teilhabe an der Kultur

1.  hebt hervor, dass es den Zugang zur Kultur im Einklang mit Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem die Teilnahme am kulturellen Leben als eines der grundlegenden Menschenrechte anerkannt wird, als ein Grundrecht aller Bürger ansieht; weist ferner darauf hin, dass dieses Recht in der Faro-Konvention verankert ist, in der das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben anerkennt und die Stellenwert des Kulturerbes für den Aufbau einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft hervorgehoben wird; fordert daher die Unterzeichnermitgliedstaaten auf, das Ratifizierungsverfahren zu beschleunigen, und fordert die übrigen Staaten auf, die einmalige Gelegenheit zu nutzen, die das Europäische Jahr des Kulturerbes bietet, und die Konvention zu unterzeichnen;

2.  weist nicht nur darauf hin, wie wichtig es ist, das Konzept der Barrierefreiheit ganzheitlich anzuwenden, sondern auch darauf, welchen Wert dieses Konzept als Instrument hat, mit dem dafür gesorgt werden kann, dass alle Menschen, die Kultur, Kulturstätten und kulturelle Initiativen nutzen, im umfassenden und uneingeschränkten Sinn berücksichtigt werden, weshalb den besonderen Erfordernissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen ist, um ihnen Chancengleichheit, wirkliche soziale Inklusion und aktive Beteiligung an der Gesellschaft zu garantieren;

3.  hebt hervor, dass eine aktive und zugängliche Kulturbranche für den Aufbau einer inklusiven Gesellschaft und die Förderung eines gemeinsamen Kerns universeller Werte und einer aktiven Unionsbürgerschaft, was wesentlich ist, damit die Bürger produktiv und sinnvoll am öffentlichen Leben teilhaben können, unstreitig von großer Bedeutung ist und dass sie zugleich das kulturelle Erbe Europas fördert und die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa stärkt; fordert daher die Mitgliedstaaten und die Europäische Union – im Rahmen ihrer Zuständigkeiten – auf, die besonderen Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die notwendig sind, um den Zugang zum kulturellen Leben und die Teilhabe daran zu garantieren;

4.  plädiert dafür, Inklusion und Vielfalt einen festen Platz in der Planung, organisatorischen Entwicklung und Rekrutierung in der Kulturwirtschaft auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zuzuweisen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die auf dieses Ziel ausgerichteten Maßnahmen systematisch zu überwachen;

5.  weist erneut auf die bedeutende Rolle hin, die der EU dabei zukommt, die bessere Koordinierung der Kulturpolitik auf allen Ebenen zu fördern und zu erleichtern; merkt an, dass dies die Grundlage dafür ist, dass Einrichtungen aus der gesamten EU umfassende und wirksame politische Maßnahmen, mit denen der Zugang zur Kultur und die Teilhabe daran gefördert werden, ausarbeiten und der Kultur ihren Platz als unverzichtbaren Bestandteil des europäischen Aufbauwerks zuweisen können;

6.  hält den Zugang zur Kultur und der Teilhabe an der Kultur für eine Querschnittsaufgabe; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Abstimmung der Kulturpolitik mit anderen Politikbereichen wie Bildungs-, Sozial-, Regional- und Außenpolitik, digitalen Strategien und Medienpolitik von großer Bedeutung ist;

7.  legt den Mitgliedstaaten nahe, eine Strategie für Kulturmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auszuarbeiten;

8.  erachtet die Förderung und Verwirklichung eines integrativen und sinnvollen Zugangs zur Kultur als eine der Prioritäten auf der politischen Tagesordnung und fordert, dass die Aspekte des Zugangs zur Kultur und der Teilhabe daran durchgängig in anderen Politikbereichen berücksichtigt werden, da sie sich nicht nur vorteilhaft auf diese anderen Bereiche auswirken, sondern auch eine mit Synergieeffekten einhergehende bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 167 AEUV bewirken;

9.  stellt fest, dass das Kompendium der nationalen kulturpolitischen Maßnahmen, das vom Europarat und einer Sachverständigenplattform ausgearbeitet wurde und verwaltet wird, als überaus nützliches Werkzeug für kulturpolitische Maßnahmen in Europa und darüber hinaus dient; bedauert jedoch, dass es seit 2011 nur wenig Fortschritte bei der Datenerfassung und insbesondere bei der Analyse gegeben hat; empfiehlt daher, dass der Rat mit der Überprüfung der derzeitigen Inhalte fortfährt, und zwar auch auf lokaler und regionaler Ebene der Kulturpolitik;

10.  betont, dass die Begriffe des Zugangs zur Kultur und der Teilhabe an der Kultur eng miteinander verknüpft sind; weist darauf hin, dass Strategien zur Verbesserung des Zugangs zur Kultur und zur Stärkung der Teilhabe an der Kultur durchgeführt werden sollten, indem unzureichend vertretene Gruppen ermittelt und Initiativen oder Programme konzipiert und durchgeführt werden, mit denen ihre Teilhabe ausgebaut werden soll und die bestehenden Hindernisse aus dem Weg geräumt werden sollen;

11.  hebt hervor, dass Daten über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an kulturellen Aktivitäten erhoben werden müssen;

12.  bedauert, dass es Bürgern, insbesondere jenen, die zu den am stärksten benachteiligten Gruppen zählen, durch finanzielle Hindernisse immer noch erschwert wird, ihr Grundrecht auf die Teilhabe am kulturellen Leben und den Zugang zur Kultur in vollem Umfang wahrzunehmen, weshalb die Verwirklichung dieser Grundrechte gefährdet ist;

13.  weist erneut darauf hin, dass es wichtig ist, auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene Plattformen für den Erfahrungsaustausch zu entwickeln;

14.  betont, dass allen Bürgern ein hochwertiges kulturelles Angebot als Grundlage für die Förderung einer aktiven, demokratischen und inklusiven Bürgerschaft bereitgestellt werden muss;

Finanzielle Hindernisse

15.  betont, dass die gleichmäßige und kontinuierliche Finanzierung mit öffentlichen Mitteln nach wie vor von zentraler Bedeutung dafür ist, dass kulturelle Aktivitäten in der EU ihr wirtschaftliches Potenzial entfalten können, dass zu nachhaltigem Wachstum und sozialem Zusammenhalt beigetragen wird und dass die kulturelle Infrastruktur finanziert wird; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dass sie in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auch künftig einen angemessenen Teil ihrer Haushaltsmittel für die öffentliche Förderung der Kultur bereitstellen und für stärkere Synergieeffekte zwischen dem EFRE und anderen Fonds zur Unterstützung der Kultur sorgen, zu denen Programme für Forschung und Innovation und die verfügbaren Instrumente der Kohäsionspolitik zählen;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die für Kultur bereitgestellten öffentlichen Mittel ungeachtet etwaiger künftiger Wirtschaftsprobleme eines Mitgliedstaats nicht gekürzt werden;

17.  bedauert, dass Konjunktureinbrüche üblicherweise bewirkt haben und immer noch bewirken, dass zuallererst die Kulturausgaben der öffentlichen Hand gekürzt werden, und dass sie sich negativ auf die Budgets für kulturelle Aktivitäten auswirken;

18.  weist darauf hin, dass Investitionen in die Kultur- und Kreativwirtschaft deren beträchtliches und nach wie vor unterschätztes Potenzial für die Förderung der kulturellen Vielfalt und sozialen Innovation sowie für die gleichzeitige Schaffung von wirtschaftlichem Wohlstand und hochwertigen Arbeitsplätzen freisetzen können und sich auch unmittelbar auf die Entwicklung neuer Kompetenzen, den digitalen Wandel, unternehmerische Initiative, Innovationen und die Gestaltung neuer Geschäftsmodelle auswirken sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kultur- und Kreativwirtschaft stärken, Chancen eröffnen und für den Zugang zu neuen internationalen Möglichkeiten, Märkten und Zielgruppen sorgen; ist daher der Ansicht, dass die Privatwirtschaft insofern eine entscheidende Rolle spielt, als sie die Investitionen der öffentlichen Hand ergänzt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verabschiedung von Legislativmaßnahmen in Erwägung zu ziehen, auf deren Grundlage Steuergutschriften für Geldspenden von Privatpersonen zur Förderung der Kultur gewährt werden;

19.  weist darauf hin, dass die Kleinteiligkeit, die niedrige Wertschöpfung und die Tätigkeit vieler Selbständiger und Frauen in der Kulturwirtschaft – bei gleichzeitiger hoher Identifikation mit interessanten Tätigkeitsprofilen – nicht dazu führen darf, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft zum Muster für schlecht bezahlte und sozial schlecht abgesicherte Arbeit verkommt; schlägt deshalb vor, dass solide Prüfungsverfahren für gute Arbeit in der Kulturbranche ausgearbeitet werden;

20.  unterstreicht, dass der Zugang der Bevölkerung zu Kulturgütern und -dienstleistungen sowie die Unterstützung der Produktion und des kulturellen Ausdrucks die Kreativwirtschaft stärken und somit zur Entwicklung eines Landes beitragen;

21.  weist darauf hin, dass der Finanzierungsengpass in der Kulturwirtschaft durch Steueranreize für privates Mäzenatentum abnehmen wird;

22.  weist auf die Probleme der grenzüberschreitenden Einkommenssteuererhebung hin, mit denen Künstler in ganz Europa zu kämpfen haben, und empfiehlt daher einheitliche Modelle, die Angestellten und Selbständigen zugutekommen und mit denen die Doppelbesteuerung ausgeschlossen wird;

23.  fordert, dass in Kleinstunternehmen investiert wird, um Anreize für Kreativität und Innovation zu setzen und so die regionale und lokale Entwicklung zu fördern;

24.  hebt hervor, dass die hohen Preise von Kulturgütern und -dienstleistungen von den Teilnehmern der Eurobarometer- und Eurostat-Umfragen als ein Hindernis für die Teilhabe an der Kultur herausgestellt wurden(26); empfiehlt vor diesem Hintergrund nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten und Regionen Maßnahmen zum Abbau finanzieller Hindernisse für den Zugang zur Kultur ergreifen, die auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen – insbesondere Studierende, kinderreiche Familien und ältere Menschen – ausgerichtet sind;

25.  betont, dass die hohen Versicherungskosten für Ausstellungsgegenstände und Vorführungen zu den hohen Eintrittspreisen für Museen, Theater und Galerien beitragen und es kleineren Kultureinrichtungen oft unmöglich machen, ihre Programme an ihrem Publikum und ihrer Zielsetzung auszurichten, wodurch die Kluft zwischen kleineren, publikumsnahen Kultureinrichtungen und größeren, international renommierten Einrichtungen immer größer wird;

26.  betont den Stellenwert, den geeignete finanzpolitische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft haben können, was die Verbesserung des Zugangs zur Kultur und den Ausbau der Teilhabe an der Kultur anbelangt; weist jedoch darauf hin, dass die indirekte Förderung des Kulturerbes über ermäßigte Mehrwertsteuersätze kein Ersatz für direkte Subventionen sein kann; fordert, dass die Kulturpolitik der Mitgliedstaaten und die von ihnen zur Förderung der Teilhabe an der Kultur angewandten Mehrwertsteuersätze besser koordiniert werden;

27.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die einheitlichere Besteuerung der Einkommen von Kulturschaffenden und Künstlern in Erwägung ziehen sollten, die sich in mehreren Ländern für kurze Zeit aufhalten und daher je nach Aufführung, Workshop oder Aufenthaltsort unterschiedlichen Vorschriften und bürokratischen Verfahren unterliegen können; ist der Auffassung, dass zur Unterstützung der Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden ein Mindestmaß an Harmonisierung als Priorität erachtet werden sollte, um die Vielfalt des Schaffens und der Kultur in der gesamten EU und darüber hinaus zu fördern, anstatt durch Verwaltungslasten, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Einkünften aus kultureller Tätigkeit stehen, Hemmnisse zu schaffen;

28.  fordert die Mitgliedstaaten und die öffentlichen Institutionen auf, in die Dezentralisierung der Kulturvorführung bzw. -ausstellung zu investieren, sei es durch den Aufbau von Infrastrukturen in entlegenen Gebieten oder durch verschiedene Wanderausstellungen bzw. Tourneen; fordert auch private kulturelle Einrichtungen auf, in die geografische Dezentralisierung zu investieren;

29.  begrüßt den Vorschlag für die Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie, durch die es den Mitgliedstaaten möglich würde, Veröffentlichungen in elektronischer und in gedruckter Form mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz zu belegen; erachtet unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für physische und elektronische Veröffentlichungen als unzeitgemäß und als im digitalen Zeitalter nicht haltbar; fordert den Rat auf, den einschlägigen Vorschlag der Kommission so rasch wie möglich anzunehmen;

30.  betont, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für den Zugang zu verschiedenen kulturellen Aktivitäten, ihren Genuss und die Teilhabe daran von großer Bedeutung ist;

Hindernisse und Herausforderungen im Bildungsbereich

31.  hebt das Bildungsniveau als einen der wichtigsten Faktoren mit erheblichen Auswirkungen auf den Grad der Teilhabe an der Kultur hervor; betont, dass sich ein höheres Bildungsniveau in stärkerer Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen niederschlägt(27); betont, dass musische Fächer, Sprachenausbildung in der Schule und informelle kulturelle Bildung fester Bestandteil der Allgemeinbildung sind, da sie geeignet sind, soziale Unterschiede abzubauen und daher derselben Förderung bedürfen wie MINT-Fächer;

32.  hebt hervor, dass Wissen das Ergebnis kultureller Interaktionen ist, die auf ein Individuum, das kulturell geprägt wurde, wirken bzw. rückwirkend Einfluss haben;

33.  befürwortet einen interaktiven und integrativen gemeinschaftlichen Ansatz bei der Gestaltung der Kultur- und Bildungspolitik, damit das Interesse und die Teilhabe an der Kultur gesteigert, das kulturelle Erbe Europas gefördert und die kulturelle und sprachliche Vielfalt in Europa gestärkt wird;

34.  stellt fest, dass mangelndes Interesse eines der von den Teilnehmern an der Eurostat- und Eurobarometer-Umfrage am häufigsten genannten Hindernisse für die Teilhabe an der Kultur ist(28); weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Interesse der Verbesserung des Zugangs zur Kultur und der Steigerung der Teilhabe an der Kultur eine vorrangige Aufgabe sein sollte, die Nachfrage zu steigern, indem durch formelle, nicht formelle und informelle Bildung Kulturinteresse geweckt und Verständnis für Kultur vermittelt wird;

35.  empfiehlt, den europäischen Studierendenausweis allgemein einzuführen und mit ihm kostenlosen Zugang zu den kulturellen Einrichtungen der EU zu gewähren;

36.  weist erneut auf die grundlegende Bedeutung der Schule und der Familie als zentrale Orte hin, an denen junge Menschen mit Kultur in Berührung kommen und kulturelle Bedürfnisse und Kompetenzen gestaltet werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass mehr kulturelle und künstlerische Bildung in die Schullehrpläne und -programme aufgenommen wird, und zwar sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bildungsbereich;

37.  hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften mittels Finanzierungen bzw. Subventionen sicherstellen müssen, dass musikalische Bildung in öffentlichen Bildungseinrichtungen stattfindet;

38.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Bildung als eine der wichtigsten kulturellen Aktivitäten zu begreifen, da Nachfrageförderung vor allem bedeutet, dass den Bürgern die Kompetenzen und Kenntnisse vermittelt werden, auf deren Grundlage sie Kunst überhaupt erst wertschätzen können; weist erneut darauf hin, dass im jungen Alter am besten Interesse an der Kultur geweckt werden kann, dass dementsprechend der Kultur mehr Raum in den Schullehrplänen zugewiesen werden sollte und dass mehr Personal und mehr Materialien bereitgestellt werden sollten, um dieses Ziel zu erreichen; empfiehlt, dass Schulen der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen finanziert wird, da hierdurch sowohl Interesse an der Kultur geweckt und die Teilhabe junger Menschen an der Kultur gefördert werden kann und überdies Kultureinrichtungen zusätzliche Mittel zukommen können;

39.  weist darauf hin, wie wichtig öffentliche Bildungseinrichtungen sind, wenn es darum geht, Kinder mit der Vielfalt des Kulturbereichs vertraut zu machen, und dass so neue Publikumsschichten geschult werden und zur Verbreitung der Kultur beigetragen wird; betont ferner, dass die verschiedenen Kultureinrichtungen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Partnerschaften mit Schulen eingehen sollten;

40.  legt den Mitgliedstaaten und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften nahe, außerschulische Kulturbildungsprogramme für alle und insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche zu fördern, und zwar durch Programme, mit denen diese jungen Menschen mit den verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen vertraut gemacht oder stärker für das bestehende Kulturerbe sensibilisiert werden;

41.  hebt den Stellenwert örtlicher Kultureinrichtungen, darunter Kulturzentren und Bibliotheken, hervor, die von entscheidender Bedeutung dafür sind, dass Hindernisse für den Zugang zur Kultur und die Teilhabe an der Kultur überwunden werden können; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, diese Einrichtungen tatkräftig zu unterstützen;

42.  fordert, dass der sozialen Funktion, die öffentliche Bibliotheken und gemeinschaftliche Kultureinrichtungen insbesondere in ländlichen oder entlegenen Gebieten erfüllen, mehr Wertschätzung und Verständnis zuteilwird, indem ihnen nicht nur mehr öffentliche Mittel bereitgestellt werden, sondern auch Partnerschaften eingegangen werden und sie angemessen mit IKT-Ressourcen und Personal versehen werden, das Zugang zu Schulungen erhält, damit diese Einrichtungen in der Lage sind, das Leben der Menschen zu verbessern und zur örtlichen Entwicklung beizutragen;

43.  weist darauf hin, dass der Aufbau von Partnerschaften grundlegend ist, um mögliche Publikumsschichten für künstlerische Aktivitäten zu begeistern, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Studierende, Migranten oder Menschen mit Behinderungen vertreten, um so deren Interessen und Bedürfnissen in angemessener Weise gerecht zu werden;

44.  weist darauf hin, wie wichtig es ist, auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Initiativen zu unterstützen, die den Kontakt, die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch von traditionellen Künsten, Kultureinrichtungen und verschiedenen multikulturellen oder Minderheitenorganisationen sowie von Profis und Laien in der Kulturwirtschaft fördern;

45.  empfiehlt die Ausarbeitung einer konsequenten Strategie zur Unterstützung von Bildungsprojekten, die von Kultureinrichtungen angeboten werden; betont, dass diese Projekte unterstützend und sensibilisierend wirken und dass mit ihnen kulturelle Kompetenzen und Kenntnisse vermittelt werden, weshalb sie als Ausgangspunkt für die langfristige Einbeziehung des Publikums in kulturelle Aktivitäten dienen;

46.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme für die Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen in Kultureinrichtungen einzurichten;

47.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu erlassen, damit breitere Kreise Zugang zu Kultureinrichtungen finden, und eine umfassende Strategie der EU für den Zugang zu öffentlichen Bereichen und insbesondere zu Kultureinrichtungen in der urbanen bebauten Umwelt wie Museen, Theatern, Kinos, Bibliotheken oder Konzertsälen auszuarbeiten;

48.  fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass Schülern bzw. Studierenden im öffentlichen oder privaten Bildungsnetz Stipendien oder bezahlte Praktika in Kulturinstitutionen oder im Kulturmanagement bereitgestellt werden;

Strukturelle Hindernisse

49.  verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die ländliche Bevölkerung strukturbedingt häufig in geringerem Maße an der Kultur teilhat(29) und dass in diesem Zusammenhang kleine, lokale Kulturzentren, die Verkehrsinfrastruktur und die Förderung des nachhaltigen Kulturtourismus für die Erleichterung des Zugangs zu kulturellen Einrichtungen bedeutsam sind;

50.  betont, dass das Kulturerbe Europas aufgrund seiner Vielfalt und seines Reichtums einzigartig ist; hebt hervor, dass der Kulturtourismus großes Potenzial birgt, wenn es darum geht, zu einer nachhaltigen Wirtschaft und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Inklusion beizutragen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, stärker darauf hinzuwirken, dass eine nachhaltige und langfristige Strategie für den Kulturtourismus ausgearbeitet wird, und stärker hierein zu investieren;

51.  fordert, dass stärker in die Kulturwirtschaft investiert wird, um die örtliche Wirtschaft anzukurbeln und den Kulturtourismus zu fördern; weist darauf hin, dass der Kulturtourismus Hand in Hand mit der Wissenschaft, dem Primärsektor, den Industrie- und Handwerkszentren sowie der Mobilität ein entscheidender Faktor für ein bürgernäheres und humanistischeres Europa ist;

52.  empfiehlt, dass die Investitionen in den Zugang zur Kultur in Gebieten in äußerster Randlage, Bergregionen und entlegenen Gebieten aufgestockt werden, um dezentrale kulturelle Möglichkeiten zu schaffen;

53.  weist darauf hin, dass noch mehr dafür getan werden muss, damit Menschen mit Behinderungen der Zugang zu einer in räumlicher und technischer Hinsicht barrierefreien Kulturinfrastruktur, zu kulturellen Aktivitäten und zu den Medien erleichtert wird; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten auch künftig auf die Integration von Menschen mit Behinderungen mithilfe der Kultur und die Beseitigung der bestehenden Hindernisse hinzuwirken;

54.  räumt ein, dass es partizipativer Verfahren für die Verwaltung des Kulturerbes bedarf, bei denen das Hauptaugenmerk auf lokalen Gemeinschaften liegt, um die Nachfrage zu ermitteln und breitere Teile der Öffentlichkeit einzubeziehen, wobei insbesondere junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und unterrepräsentierte und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen sind;

55.  fordert die Mitgliedstaaten und die von ihnen abhängigen Kultureinrichtungen auf, für ein Kulturangebot zu sorgen, das allen zugänglich ist, und besondere Maßnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Migranten zu ergreifen;

56.  weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten mehr investieren müssen, damit die Brailleschrift als universelle Blindenschrift in verschiedensten kulturellen und technologischen Infrastrukturen Anwendung findet; fordert, dass mehr in die Produktion von Hörbüchern sowie Zeitschriften und Zeitungen im Audioformat und in die Verwendung der Gebärdensprache bei Theaterproduktionen investiert wird;

57.  weist darauf hin, dass Hindernisse für die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden – hauptsächlich steuerlicher Art – beseitigt werden müssen; hebt die Wirkung hervor, die diese Maßnahmen auf die Ausweitung des kulturellen Angebots in Europa haben; würdigt den Anteil, den das Programm Kreatives Europa am Erfolg der kulturellen Mobilität und der Mobilität der Kulturschaffenden sowie der Förderung der Verbreitung hochwertiger Kulturveranstaltungen und -projekte hat;

58.  weist erneut darauf hin, dass auf lokaler Ebene Hindernisse beim Zugang zur Kultur deutlicher hervortreten, weshalb mehr in verschiedene Programme für die kulturelle Mobilität investiert werden muss, um die Entwicklung und den Zusammenhalt der Bevölkerung vor Ort zu fördern;

59.  fordert die Kommission auf, die Mobilität der europäischen Künstler und der Künstler aus Drittstaaten als einen Vorzug anzusehen, der dem Frieden, dem Austausch von Visionen und dem Abbau sozialer und kultureller Stereotypen förderlich ist;

60.  weist erneut darauf hin, dass Sprachbarrieren zu einer geringeren Nachfrage nach Kultur führen können, weshalb die Mehrsprachigkeit in kulturellen Produktionen gestärkt werden sollte;

61.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu kulturellen Einrichtungen zu befördern und ihnen den Zugang zu erleichtern;

Hindernisse und Herausforderungen im digitalen Bereich

62.  ist der Auffassung, dass digitale Instrumente bei richtiger Anwendung und Einrichtung sowie in Begleitung eines gleichbleibend hohen Niveaus an digitaler Kompetenz zur Beseitigung von Hindernissen beitragen können, die durch Faktoren wie ungünstige geografische Lage, Behinderung, soziale Herkunft, Sprache oder Zeit- bzw. Geldmangel bedingt sind, aber auch zur Überwindung sozialer oder mentaler Hindernisse beitragen können; weist darauf hin, dass digitale Instrumente aber auch zur Überwindung sozialer oder mentaler Hindernisse beitragen können, dass dies jedoch nicht bewirken sollte, dass Investitionen in die geografische Dezentralisierung der kulturellen Aktivitäten ausbleiben; vertritt daher die Ansicht, dass in diesem Zusammenhang die digitale Bildung ab dem frühen Kindesalter in den Lernprozess eingebunden werden muss, damit angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden;

63.  empfiehlt der Kommission, eine konsequente digitale Strategie für kulturelle Infrastrukturen und Aktivitäten auszuarbeiten, damit die entsprechenden Kapazitäten gestärkt werden;

64.  weist auf das Problem der digitalen Ausgrenzung hin und betont, dass unbedingt dagegen vorgegangen werden muss; weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass infolge der digitalen Wende Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Empfänger selbst neue Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse erwerben müssen; betont, dass unbedingt Kapazitäten für den Einsatz neuer Digitaltechnik in kulturellen Einrichtungen und ihre Anpassung an die mit dem technologischen Wandel verbundenen Herausforderungen aufgebaut werden müssen;

65.  hebt hervor, dass bei der Digitalisierung kultureller Materialien in Europa und deren Bereitstellung im Internet die Rechte des Urhebers und des geistigen Eigentums uneingeschränkt zu achten sind; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass durch die Rechte des geistigen Eigentums nicht das allgemeine öffentliche Ziele beeinträchtigt werden sollte, den Zugang der Öffentlichkeit zu Inhalten, Informationen und Kenntnissen zu verbessern und deren Verbreitung zu fördern; bekräftigt nachdrücklich, dass dringend eine sichere digitale Umgebung geschaffen werden muss, damit Künstler und Urheber für ihre Arbeit gebührend vergütet werden, und dass eine faire Vergütung für den Zugang über Grenzen hinweg ebenso dringend nottut;

66.  fordert die Kommission auf, auch künftig innovativen Konzepten zur Erschließung von Publikumsschichten und zur Einbeziehung der Verbraucher – auch mittels neuer Technologien, im Rahmen der Unionsprogramme, insbesondere des Programms „Kreatives Europa“ und seiner Nachfolger – Vorrang einzuräumen;

67.  fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, in ihren Strategien für Kultur und ihren digitalen Strategien die Erschließung von Publikumsschichten zu berücksichtigen und den Einsatz von Digitaltechnik zu fördern, damit kulturelle Inhalte leichter zugänglich werden;

68.  würdigt den Beitrag der Plattform Europeana und der Einrichtungen der Mitgliedstaaten zur Digitalisierung und Bereitstellung kultureller Inhalte; fordert vor dem Hintergrund des Europäischen Jahres des Kulturerbes, dass das Projekt nachhaltig unterstützt und besser ausgestattet und der Zugang der Öffentlichkeit zu digitalen Ressourcen und Dienstleistungen im Kulturerbebereich gefördert wird; fordert die grundlegende Neugestaltung der zugehörigen Website, um sie besser auf moderne Technologien auszurichten, sowie eine echte Kommunikationspolitik, die der Vielfalt der auf der Website zusammengestellten Inhalte Rechnung trägt;

69.  betont, dass Kulturdaten im Zusammenhang mit digitalen Zielgruppen erfasst und verwaltet werden müssen, damit Kultureinrichtungen die Bedürfnisse der Zielgruppen besser verstehen und einen gemeinsamen Ansatz für das digitale Publikum ausarbeiten können;

70.  weist darauf hin, dass Kulturinhalte für die Akzeptanz dieser neuen Technologien seitens der breiten Öffentlichkeit und für den Ausbau der IKT- und Medienkompetenz der Unionsbürger von wesentlicher Bedeutung sind;

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71.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 142.
(2) ABl. C 93 vom 9.3.2016, S. 95.
(3) Angenommene Texte, P8_TA(2016)0486.
(4) ABl. C 247 E vom 15.10.2009, S. 25.
(5) ABl. C 125 E vom 22.5.2008, S. 223.
(6) ABl. C 377 E vom 7.12.2012, S. 135.
(7) ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 179.
(8) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 55.
(9) ABl. C 316 vom 22.9.2017, S. 88.
(10) ABl. C 11 vom 12.1.2018, S. 16.
(11) ABl. C 247 E vom 15.10.2009, S. 32.
(12) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0233.
(13) ABl. C 81 E vom 15.3.2011, S. 16.
(14) ABl. C 131 E vom 8.5.2013, S.9.
(15) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0474.
(16) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0062.
(17) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221.
(18) ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1.
(19) ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4.
(20) ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 13.
(21) ABl. C 212 vom 14.6.2016, S. 9.
(22) ABl. C 134 vom 7.6.2003, S. 7.
(23) ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10.
(24) Bericht mit dem Titel „Policies and good practices in the public arts and cultural institutions to promote better access to and wider participation in culture“ (Strategien und bewährte Verfahren in den öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen, mit denen auf besseren Zugang zur Kultur und allgemeinere Teilhabe an der Kultur hingewirkt wird), Oktober 2012.
(25) Kulturstatistik von Eurostat – Beschäftigung im Kulturbereich (2017), http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Culture_statistics_-_cultural_employment
(26) Spezial-Eurobarometer 399.
(27) Eurostat, Kulturstatistik, Ausgabe 2016, S. 116–136; Eurostat-Daten von 2015 – Europäische Erhebung über Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC).
(28) Spezial-Eurobarometer 399, Eurostat (Daten von 2015 – Europäische Erhebung über Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC)).
(29) Eurostat (Daten von 2015 – Europäische Erhebung über Einkommens- und Lebensbedingungen (EU-SILC)).

Letzte Aktualisierung: 21. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen