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Verfahren : 2018/2770(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B8-0315/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 05/07/2018 - 6.13
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0313

Angenommene Texte
PDF 137kWORD 49k
Donnerstag, 5. Juli 2018 - Straßburg
Die Migrationskrise und die humanitäre Lage in Venezuela und an seinen Grenzen
P8_TA(2018)0313RC-B8-0315/2018

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juli 2018 zur Migrationskrise und humanitären Lage in Venezuela und an dessen Landesgrenzen zu Kolumbien und Brasilien (2018/2770(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela, insbesondere die Entschließungen vom 27. Februar 2014 zur Lage in Venezuela(1), vom 18. Dezember 2014 zur Verfolgung der demokratischen Opposition in Venezuela(2), vom 12. März 2015 zur Lage in Venezuela(3), vom 8. Juni 2016 zur Lage in Venezuela(4), vom 27. April 2017 zur Lage in Venezuela(5), vom 8. Februar 2018 zur Lage in Venezuela(6) und vom 3. Mai 2018 zu der Wahl in Venezuela(7),

–  unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

–  unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,

–  unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, vom 8. Februar 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 31. März 2017 zu Venezuela,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 22. Juni 2018 zu Menschenrechtsverletzungen in der Bolivarischen Republik Venezuela,

–  unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zu außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechtsverteidiger und der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen vom 28. April 2017,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 23. Mai 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Lima-Gruppe vom 23. Januar 2018, 14. Februar 2018, 21. Mai 2018, 2. Juni 2018 und 15. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) vom 20. April 2018 zur Verschlechterung der humanitären Lage in Venezuela,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretariats der OAS und des Gremiums unabhängiger internationaler Sachverständiger vom 29. Mai 2018 über mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela,

–  unter Hinweis auf den Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (IAMRK) vom 12. Februar 2018 zu den demokratischen Institutionen, der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Venezuela und auf die Entschließung der IAMRK vom 14. März 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR) vom 26. Januar 2018, 19. April 2018 und 22. Mai 2018 zu den aktuellen Entwicklungen in Venezuela,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. November 2017, 22. Januar 2018, 28. Mai 2018 und 25. Juni 2018,

–  unter Hinweis auf die Erklärung des für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständigen Mitglieds der Kommission, Christos Stylianides, anlässlich seines offiziellen Besuchs im März 2018 in Kolumbien,

–  unter Hinweis auf die Erklärung seiner Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen vom 23. April 2018,

–  gestützt auf Artikel 123 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Lage in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela weiter verschlechtert; in der Erwägung, dass Venezuela mit einer beispiellosen politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und humanitären Krise konfrontiert ist, die durch ein Klima der Unsicherheit, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, den Verfall der Rechtsstaatlichkeit, einen Mangel an Medikamenten und sozialen Diensten, Einkommensverluste und zunehmende Armut gekennzeichnet ist und eine wachsende Zahl an Toten und immer mehr Flüchtlinge und Migranten verursacht;

B.  in der Erwägung, dass immer mehr Menschen in Venezuela, insbesondere schutzbedürftige Gruppen wie Frauen, Kinder und kranke Menschen, an Mangelernährung leiden, weil sie nur begrenzten Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung sowie zu Medikamenten, Nahrungsmitteln und Wasser haben; in der Erwägung, dass 87 % der Bevölkerung Venezuelas von Armut betroffen sind, wobei sich die extreme Armut auf 61,2 % beläuft; in der Erwägung, dass die Müttersterblichkeit um 60 % und die Säuglingssterblichkeit um 30 % zugenommen hat; in der Erwägung, dass Malaria im Jahr 2017 insgesamt 69 % häufiger als im Vorjahr auftrat, was der höchste Anstieg weltweit ist, und in der Erwägung, dass weitere Krankheiten wie Tuberkulose und Masern kurz davor stehen, sich zu Epidemien zu entwickeln;

C.  in der Erwägung, dass die venezolanische Regierung trotz der Bereitschaft der internationalen Gemeinschaft das Problem bedauerlicherweise weiterhin hartnäckig leugnet und sich weigert, internationale humanitäre Hilfe offen in Anspruch zu nehmen und ihre Verteilung zu erleichtern;

D.  in der Erwägung, dass sich die wirtschaftliche Lage deutlich verschlechtert hat; in der Erwägung, dass der Internationale Währungsfonds vorausgesagt hat, dass Venezuelas Hyperinflation von geschätzten 2400 % im Jahr 2017 auf 13 000 % im Jahr 2018 ansteigen wird, was einem Anstieg der Preise um im Durchschnitt fast 1,5 % pro Stunde gleichkommt;

E.  in der Erwägung, dass in einem am 22. Juni 2018 veröffentlichten Bericht des OHCHR hervorgehoben wird, dass die venezolanischen Behörden die Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, darunter Morde, die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Demonstranten, willkürliche Inhaftierungen, Misshandlung und Folter, nicht zur Rechenschaft gezogen haben; in der Erwägung, dass auch bei Sicherheitsbeamten, die verdächtigt werden, Demonstranten willkürlich hingerichtet zu haben, allgemein Straffreiheit zu herrschen scheint;

F.  in der Erwägung, dass aus dem Bericht, der am 29. Mai 2018 von dem von der OAS benannten Gremium unabhängiger internationaler Sachverständiger vorgestellt wurde, hervorgeht, dass in Venezuela sieben Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden, die mindestens bis Februar 2014 zurückreichen, und dass es die Regierung ist, die für die aktuelle humanitäre Krise in der Region verantwortlich ist; in der Erwägung, dass die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) die Einleitung einer vorläufigen Untersuchung mutmaßlicher Verbrechen angekündigt hat, die seit April 2017 in Venezuela verübt wurden;

G.  in der Erwägung, dass bei der Wahl am 20. Mai 2018 die internationalen Mindeststandards für ein glaubwürdiges Verfahren nicht eingehalten und der politische Pluralismus, die Demokratie, die Transparenz und die Rechtsstaatlichkeit nicht geachtet wurden; in der Erwägung, dass dies die Bemühungen um eine Lösung der politischen Krise weiter erschwert; in der Erwägung, dass die EU, wie andere demokratische Institutionen auch, die Wahl und die aus diesem unrechtmäßigen Verfahren hervorgegangenen Staatsorgane nicht anerkennt;

H.  in der Erwägung, dass die gegenwärtige mehrdimensionale Krise in Venezuela die größte Fluchtwelle in der Region verursacht; in der Erwägung, dass laut Angaben des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) die Zahl der Venezolaner, die das Land verlassen haben, drastisch zugenommen hat, und zwar von 437 000 im Jahre 2005 auf über 1,6 Millionen im Jahre 2017; in der Erwägung, dass zwischen 2015 und 2017 etwa 945 000 Venezolaner das Land verlassen haben; in der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Menschen, die das Land seit 2014 verlassen haben, im Jahr 2018 auf über 2 Millionen gestiegen ist; in der Erwägung, dass die Zahl venezolanischer Staatsangehöriger, die weltweit um Asyl ansuchen, seit 2014 um 2000 % gestiegen ist und Mitte Juni 2018 bei mehr als 280 000 Personen lag;

I.  in der Erwägung, dass 520 000 Venezolaner in der Region alternative legale Formen des Aufenthalts in Anspruch nehmen konnten; in der Erwägung, dass mehr als 280 000 Venezolaner weltweit den Flüchtlingsstatus beantragt haben; in der Erwägung, dass die Zahl der Anträge von Venezolanern auf internationalen Schutz in der EU zwischen 2014 und 2017 um mehr als 3500 % zugenommen hat; in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge die Situation von über 60 % der Venezolaner weiterhin irregulär ist;

J.  in der Erwägung, dass laut Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) Kolumbien den größten Anteil der Vertriebenen aufgenommen hat und mehr als 820 000 Venezolaner im Hoheitsgebiet Kolumbiens leben; in der Erwägung, dass Cúcuta und Boa Vista, die an der Grenze zu Venezuela liegen, einen starken Zustrom an Menschen erleben, deren Gesundheits- und Ernährungszustand oft entsetzlich ist; in der Erwägung, dass Peru, Chile, Argentinien, Panama, Brasilien, Ecuador, Mexiko, die Dominikanische Republik, Costa Rica, Uruguay, Bolivien und Paraguay ebenfalls mit einem starken Zustrom an Flüchtlingen und Migranten konfrontiert sind; in der Erwägung, dass Seewege immer mehr an Bedeutung gewinnen, insbesondere zu karibischen Inseln wie Aruba, Curaçao, Bonaire, Trinidad und Tobago und Guyana; in der Erwägung, dass auch europäische Länder, insbesondere Spanien, Portugal und Italien, zunehmend betroffen sind; in der Erwägung, dass die Bereitstellung von Unterstützung für die Neuankömmlinge eine zunehmende Belastung für die Aufnahmeländer darstellt;

K.  in der Erwägung, dass sich die nationalen und lokalen Behörden Kolumbiens in vorbildlicher Weise darum bemühen, den venezolanischen Flüchtlingen unabhängig von ihrem Status die grundlegenden Menschenrechte (wie das Recht auf Grundschulbildung und das Recht auf medizinische Grundversorgung) zu gewähren; in der Erwägung, dass in Kolumbien lokale Gemeinschaften, religiöse Einrichtungen und auch die Bevölkerung die venezolanischen Migranten im Geiste der Brüderlichkeit willkommen heißen und Zeugnis von großer Belastbarkeit und Solidarität ablegen;

L.  in der Erwägung, dass die Kommission am 7. Juni 2018 ein Soforthilfepaket in Höhe von 35,1 Mio. EUR für Entwicklungshilfe zur Unterstützung des venezolanischen Volkes und der von der Krise betroffenen Nachbarländer angekündigt hat; in der Erwägung, dass dieser Finanzbeitrag zu den 37 Mio. EUR hinzukommt, die die EU bereits für humanitäre Hilfe und Kooperationsprojekte im Land vorgesehen hat; in der Erwägung, dass in Bezug auf den erneuten Aufruf des UNHCR, 46,1 Mio. USD bereitzustellen, mit Stand vom 13. Juni 2018 eine Finanzierungslücke von 56 % besteht;

M.  in der Erwägung, dass monatlich mehr als 12 000 Venezolaner in den brasilianischen Bundesstaat Roraima gelangen und 2700 von ihnen in der Stadt Boa Vista bleiben; in der Erwägung, dass bereits 7 % der Einwohner dieser Stadt Venezolaner sind und bis Ende des Jahres mehr als 60 000 Venezolaner dort leben dürften, wenn die Zuwanderungsrate so bleibt wie bisher; in der Erwägung, dass dieser demografische Zustrom zu erheblichem Druck auf die öffentlichen Dienste der Stadt führt, insbesondere in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Bildung; in der Erwägung, dass Roraima zu den ärmsten Bundesstaaten Brasiliens zählt und einen äußerst kärglichen Arbeitsmarkt sowie eine schwache Wirtschaft aufweist, was ein weiteres Hemmnis für die Integration von Flüchtlingen und Migranten darstellt;

N.  in der Erwägung, dass das Parlament vom 25. bis 30. Juni 2018 eine Ad-hoc-Delegation an die Grenze zwischen Venezuela und Kolumbien bzw. Brasilien entsandt hat, damit sie sich ein Bild von den Auswirkungen der Krise vor Ort macht;

1.  ist tief erschüttert und beunruhigt angesichts der verheerenden humanitären Lage in Venezuela, die zu vielen Todesfällen und einem noch nie dagewesenen Zustrom von Flüchtlingen und Migranten in die Nachbarländer und weitere Länder geführt hat; bringt seine Solidarität mit allen Venezolanern zum Ausdruck, die aufgrund der Tatsache, dass ihr Grundbedarf, wie der Zugang zu Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Gesundheitsdiensten und Medikamenten, nicht gedeckt wird, gezwungen sind, aus ihrem Land zu fliehen;

2.  fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, anzuerkennen, dass eine dauerhafte humanitäre Krise herrscht, zu verhindern, dass sie sich weiter zuspitzt, und politische und wirtschaftliche Lösungen zu fördern, durch die die Sicherheit der Zivilbevölkerung und die Stabilität des Landes und der Region gewährleistet werden;

3.  fordert, dass die venezolanischen Behörden humanitären Hilfsorganisationen unverzüglich freien Zugang ins Land gewähren, um eine Zuspitzung der humanitären und gesundheitlichen Krisensituation und insbesondere das Wiederauftreten von Krankheiten wie Masern, Malaria, Diphtherie und Maul- und Klauenseuche zu verhindern, und dass sie internationalen Organisationen, die allen betroffenen Teilen der Gesellschaft helfen wollen, ungehinderten Zugang gewähren; fordert, dass rasch Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Mangelernährung in den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen ergriffen werden, zu denen beispielsweise Frauen, Kinder und kranke Menschen zählen; ist äußerst besorgt angesichts der Zahl unbegleiteter Kinder, die die Grenzen überschreiten;

4.  spricht der Regierung Kolumbiens seine Anerkennung für ihre sofortige Reaktion und für die Unterstützung aus, die sie allen ankommenden Venezolanern gewährt; würdigt ferner Brasilien und weitere Länder der Region, insbesondere Peru, sowie regionale und internationale Organisationen, private und öffentliche Einrichtungen, die katholische Kirche und die Bürger in der Region insgesamt, die die venezolanischen Flüchtlinge und Migranten aktiv unterstützen und ihnen gegenüber Solidarität zeigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, umgehend auf den Schutz der Betroffenen ausgerichtete Lösungen für den Umgang mit venezolanischen Flüchtlingen oder Migranten in ihrem Hoheitsgebiet – beispielsweise Visa aus humanitären Gründen, besondere Aufenthaltsregelungen oder andere regionale Migrationsrahmen – mit den einschlägigen Schutzvorkehrungen bereitzustellen; fordert die venezolanischen Behörden auf, die Ausstellung und Erneuerung von Ausweisdokumenten ihrer eigenen Bürger – sei es in Venezuela oder im Ausland – zu erleichtern und zu beschleunigen;

5.  fordert die internationale Gemeinschaft, einschließlich der EU, auf, eine koordinierte, umfassende und regionale Reaktion auf die Krise zu erarbeiten und ihren Verpflichtungen nachzukommen, indem sie den Aufnahmeländern mehr finanzielle und materielle Unterstützung leistet; begrüßt nachdrücklich die bisher gewährte humanitäre Hilfe der Europäischen Union und fordert dringend die Bereitstellung zusätzlicher humanitärer Hilfe aus Nothilfe-Fonds, um dem rasch wachsenden Bedarf der von der Krise in Venezuela betroffenen Menschen in den Nachbarländern gerecht zu werden;

6.  weist erneut darauf hin, dass eine politische Krise Ursache für die jetzige humanitäre Krise war; fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, alle Menschenrechtsverletzungen, einschließlich solcher, die sich gegen Zivilpersonen richten, umgehend zu beenden und sämtliche Menschenrechte und Grundfreiheiten uneingeschränkt zu achten, darunter auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und die Versammlungsfreiheit; fordert die venezolanischen Behörden nachdrücklich auf, alle demokratisch gewählten Organe und vor allem die Nationalversammlung zu achten, alle politischen Gefangenen freizulassen und die Grundsätze der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu wahren; fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, sich mit all seinen Mitteln dafür einzusetzen, die internationalen Vermittlungsbemühungen zu erleichtern, die erforderlich sind, um Räume für eine tragfähige Lösung der derzeitigen humanitären und politischen Krise zu schaffen;

7.  fordert, dass eine neue Präsidentschaftswahl abgehalten wird, die den international anerkannten demokratischen Standards genügt und der Verfassungsordnung Venezuelas entspricht, die in einem transparenten, gleichen, fairen und internationalen Beobachtungsrahmen verläuft und bei der keine Einschränkungen für politische Parteien oder Kandidaten bestehen und die politischen Rechte aller Venezolaner uneingeschränkt geachtet werden; betont, dass die aus dieser Wahl hervorgehende rechtmäßige Regierung umgehend gegen die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise in Venezuela vorgehen und auf die nationale Aussöhnung hinarbeiten muss;

8.  weist erneut darauf hin, dass sämtliche Sanktionen der internationalen Gemeinschaft gezielt und aufhebbar sein und der Bevölkerung Venezuelas in keiner Weise schaden sollten; begrüßt die rasche Annahme weiterer gezielter und widerrufbarer Sanktionen sowie das Waffenembargo, das im November 2017 verhängt wurde; bekräftigt, dass diese Sanktionen gegen hochrangige Staatsbedienstete verhängt wurden, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben und die rechtswidrige Wahl vom 20. Mai 2018 durchgeführt haben, welche international nicht anerkannt wurde und ohne Einigung über das Datum und die Bedingungen und unter Umständen abgehalten wurde, unter denen eine gleichberechtigte Beteiligung aller politischer Parteien nicht möglich war; erinnert an die in seinen früheren Entschließungen angesprochene Möglichkeit, diese Sanktionen auf jene Personen auszudehnen, die die verschärfte politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und humanitäre Krise zu verantworten haben, insbesondere Präsident Nicolás Maduro;

9.  weist darauf hin, dass diejenigen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen; unterstützt uneingeschränkt die Voruntersuchungen des IStGH zu den zahlreichen vom venezolanischen Regime begangenen Verbrechen und Repressionen und fordert die EU auf, in diesem Zusammenhang eine aktive Rolle zu spielen; unterstützt uneingeschränkt die Forderung des vom Generalsekretär der OAS benannten Gremiums unabhängiger internationaler Sachverständiger und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, einen Untersuchungsausschuss zur Lage in Venezuela einzurichten und den IStGH stärker einzubeziehen;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Regierung und der Nationalversammlung der Bolivarischen Republik Venezuela, den Regierungen und Parlamenten der Republik Kolumbien, der Republik Brasilien und der Republik Peru, der Parlamentarischen Versammlung Europa‑Lateinamerika, dem Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten und der Lima-Gruppe zu übermitteln.

(1) ABl. C 285 vom 29.8.2017, S. 145.
(2) ABl. C 294 vom 12.8.2016, S. 21.
(3) ABl. C 316 vom 30.8.2016, S. 190.
(4) ABl. C 86 vom 6.3.2018, S. 101.
(5) Angenommene Texte, P8_TA(2017)0200.
(6) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0041.
(7) Angenommene Texte, P8_TA(2018)0199.

Letzte Aktualisierung: 7. November 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen