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Verfahren : 2018/2220(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A8-0294/2018

Eingereichte Texte :

A8-0294/2018

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/10/2018 - 7.6

Angenommene Texte :

P8_TA(2018)0363

Angenommene Texte
PDF 371kWORD 49k
Dienstag, 2. Oktober 2018 - Straßburg
Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung - EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen
P8_TA(2018)0363A8-0294/2018
Entschließung
 Anlage

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Oktober 2018 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag aus den Niederlanden – EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen) (COM(2018)0548 – C8-0392/2018 – 2018/2220(BUD))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2018)0548 – C8‑0392/2018),

–  gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014–2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006(1) (EGF-Verordnung),

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020(2), insbesondere auf Artikel 12,

–  gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung(3) (IIV vom 2. Dezember 2013), insbesondere auf Nummer 13,

–  unter Hinweis auf das in Nummer 13 der IIV vom 2. Dezember 2013 vorgesehene Trilogverfahren,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

–  unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für regionale Entwicklung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8‑0294/2018),

A.  in der Erwägung, dass die Union Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um Arbeitnehmer, die unter den Folgen weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge oder den Folgen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu leiden haben, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich zu sein;

B.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Union für entlassene Arbeitnehmer dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte;

C.  in der Erwägung, dass die Niederlande den Antrag EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge der 1 324 Entlassungen in dem als NACE-Rev.-2, Abteilung 64 (Erbringung von Finanzdienstleistungen), eingestuften Wirtschaftszweig in den NUTS-2-Regionen NL 12 Friesland, NL 13 Drenthe und NL 21 Overijssel in den Niederlanden eingereicht haben, der der erste Antrag in diesem Wirtschaftszweig seit der Einrichtung des EGF war;

D.  in der Erwägung, dass der Antrag auf den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung festgelegten Interventionskriterien beruht, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen derselben NACE-Rev.-2-Abteilung in einer Region oder zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau in einem Mitgliedstaat in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss;

1.  teilt die Auffassung der Kommission, dass die Bedingungen nach Artikel 4 Absatz 1 der EGF-Verordnung erfüllt sind und die Niederlande Anspruch auf einen Finanzbeitrag gemäß dieser Verordnung in Höhe von 1 192 500 EUR haben, was 60 % der sich auf 1 987 500 EUR belaufenden Gesamtkosten entspricht;

2.  stellt fest, dass die niederländischen Behörden den Antrag am 23. Februar 2018 gestellt haben und dass die Bewertung des Antrags nach Vorlage zusätzlicher Informationen durch die Niederlande von der Kommission am 20. Juli 2018 abgeschlossen und das Parlament am 20. August 2018 davon in Kenntnis gesetzt wurde;

3.  weist darauf hin, dass die Niederlande erklären, dass die Entlassungen im Zusammenhang mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und ihren Auswirkungen auf die Dienstleistungen und das Funktionieren der niederländischen Banken stehen; nimmt zur Kenntnis, dass die Rentabilität wegen der niedrigeren Zinssätze infolge der Finanzkrise, der strengeren regulatorischen Bedingungen, des beträchtlichen Rückgangs des Hypothekenmarkts und der Kreditbereitstellung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abgenommen hat und dringend Kosten gesenkt werden mussten; bedauert, dass die Banken deshalb Personal abgebaut haben, insbesondere durch Schließung regionaler Filialen und Umschwenken auf Onlinebanking;

4.  stellt fest, dass in den vergangenen Jahren zwar eine leichte Erholung zu verzeichnen war, dass auf dem Hypothekenmarkt jedoch nach wie vor weniger Kredite vergeben werden als vor der Finanzkrise;

5.  bedauert, dass auch die Finanzsektoren in anderen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind; stellt fest, dass sich die Entlassungen in einigen Fällen auf einen zu langen Zeitraum verteilen, sodass die EGF-Kriterien nicht erfüllt sind; ersucht die Regierungen der Mitgliedstaaten, dennoch zu prüfen, ob der EGF eine nützliche Rolle spielen könnte, wenn es darum geht, Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, sich an diese Veränderungen anzupassen;

6.  weist erneut darauf hin, dass die Entlassungen, die in 20 im niederländischen Bankenwesen tätigen Unternehmen erfolgten, voraussichtlich gravierende Konsequenzen für die lokale Wirtschaft haben werden, dass die Arbeitslosigkeit in den drei Provinzen, auf die sich der Antrag bezieht (Friesland, Drenthe und Overijssel), über dem nationalen Durchschnitt liegt und dass die Auswirkungen der Entlassungen mit den Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung zusammenhängen, die in dem Mangel an Arbeitsplätzen, dem niedrigen Bildungsniveau der entlassenen Arbeitnehmer und der großen Zahl an Arbeitssuchenden begründet liegen;

7.  stellt fest, dass sich der Antrag auf 1 324 Entlassungen bezieht; hinterfragt jedoch, warum von diesen Personen nur 450 von den vorgeschlagenen Maßnahmen betroffen sein werden; weist darauf hin, dass die meisten entlassenen Arbeitskräfte Frauen sind (59 %), die zum Verwaltungs- oder Empfangspersonal zählen; weist ferner darauf hin, dass 27 % der entlassenen Arbeitskräfte älter als 55 Jahre sind; bestätigt vor diesem Hintergrund die Bedeutung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, die aus dem EGF kofinanziert werden, um die Chancen dieser gefährdeten Gruppen auf eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern;

8.  begrüßt den Beschluss der Niederlande, besonders schutzbedürftige Gruppen gezielt zu unterstützen sowie Personen zu helfen, die den Beruf oder die Branche wechseln oder in eine andere Region ziehen, etwa mittels Schulungen für den Einzelhandel und für neue Berufsprofile wie Verkehr, IT oder technische Berufe, die bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten;

9.  stellt fest, dass die Niederlande sieben Arten von Maßnahmen für die unter diesen Antrag fallenden entlassenen Arbeitskräfte planen: i) Aufnahme, ii) Unterstützung bei der Arbeitssuche, iii) Mobilitätsbörse, iv) Förderung der Unternehmerschaft: Schulung und Beratung, v) Schulung und Umschulung, vi) Unterstützung für Outplacement, vii) Zuschuss für die Förderung des Unternehmertums;

10.  weist darauf hin, dass die Mobilitätsbörse fast 30 % des gesamten Pakets personalisierter Dienstleistungen ausmacht; stellt fest, dass dies Schulungen für Personen umfasst, die ansonsten Schwierigkeiten hätten, eine Beschäftigung zu finden;

11.  nimmt zur Kenntnis, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit Interessenträgern und Sozialpartnern ausgearbeitet wurde, wie der Niederländischen Bankenvereinigung (Nederlandse Vereniging van Banken, NVB), dem Niederländischen Gewerkschaftsbund (Federatie Nederlandse Vakbeweging, FNV) und dem Nationalen christlichen Gewerkschaftsbund (Christelijk Nationaal Vakverbond, CNV);

12.  betont, dass die niederländischen Behörden bestätigt haben, dass für die förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen Fonds oder Finanzinstrumenten der Union in Anspruch genommen wird;

13.  weist erneut darauf hin, dass die Unterstützung aus dem EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen treten darf, die aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifvereinbarungen in die Verantwortung der Unternehmen fallen, und auch kein Ersatz für Maßnahmen zur Umstrukturierung von Unternehmen oder Wirtschaftszweigen sein darf;

14.  fordert die Kommission auf, von den nationalen Behörden zu verlangen, in künftigen Vorschlägen detailliertere Angaben zu den Branchen vorzulegen, die Wachstumspotenzial aufweisen und in denen daher wahrscheinlich Arbeitsplätze geschaffen werden können, und ferner aussagekräftige Daten zu den Auswirkungen der EGF-Finanzierung – darunter die Auswirkungen auf die Qualität der Arbeitsplätze und die mit dem EGF erzielte Wiedereingliederungsquote – zusammenzutragen;

15.  weist darauf hin, dass im Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung bei der Ausarbeitung des koordinierten Pakets personalisierter Dienstleistungen sowohl den künftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt als auch den in Zukunft nachgefragten Kompetenzen Rechnung getragen werden sollte und dass dieses Paket mit dem Umstieg auf eine ressourcenschonende und nachhaltige Wirtschaft vereinbar sein sollte;

16.  weist erneut auf seine Forderung an die Kommission hin, den Zugang der Öffentlichkeit zu sämtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit den EGF-Fällen zu gewährleisten;

17.  billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

19.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung mit ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.


ANLAGE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags der Niederlande – EGF/2018/001 NL/Finanzdienstleistungen

(Der Text dieser Anlage ist hier nicht wiedergegeben; er entspricht dem endgültigen Rechtsakt, Beschluss (EU) 2018/1675.)

Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2019Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen